„Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland“ – Versionsunterschied

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== Mitgliedschaft ==
== Mitgliedschaft ==
Der Verband vereinigt Vertreter verschiedener Yogarichtungen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist entweder die Absolvierung einer mindestens zweijährigen Yoga-Lehrausbildung mit 500 mindestens Unterrichtsstunden oder eine gerade laufende entsprechende Ausbildung zum Yogalehrer. Im Unterschied zum Berufsverband Unabhängiger Gesundheitswissenschaftlicher Yogalehrender e. V. ist das zusätzliche Innehaben eines Basisberufs in Form eines wissenschaftlichem Abschlusses oder einer qualifizierten Berufsausbildung aus einem biologischen, medizinischen oder pädagogischen Bereich keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft.<ref>[http://www.yoga-berufsverband.de/yoga-vorteil-fuer-mitglieder-yogalehrer www.yoga-berufsverband.de, abgerufen am 20. Dezember 2015]</ref> Die erfolgreiche Ausbildung in einem Grundberuf ist nach den Richtlinien der [[Zentrale Prüfstelle Prävention|Zentralen Prüfstelle Prävention]] derzeit Voraussetzung für die Förderung von Yogakursen durch die [[Krankenkasse|Krankenkassen]], was der BDY ablehnt.<ref>[https://www.ptext.de/nachrichten/bdy-kritisiert-vorgehen-zentralen-pruefstelle-praevention-yoga-gesundheitsvorsor-849898 www.ptext.de: BDY kritisiert Vorgehen der Zentralen Prüfstelle Prävention, vom 18. Oktober 2014, abgerufen am 20. Dezember 2015]</ref>
Der Verband vereinigt Vertreter verschiedener Yogarichtungen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist entweder die Absolvierung einer mindestens zweijährigen Yoga-Lehrausbildung mit 500 mindestens Unterrichtsstunden oder eine gerade laufende entsprechende Ausbildung zum Yogalehrer. Im Unterschied zum Berufsverband Unabhängiger Gesundheitswissenschaftlicher Yogalehrender e. V. ist das zusätzliche Innehaben eines Basisberufs in Form eines wissenschaftlichen Abschlusses oder einer qualifizierten Berufsausbildung aus einem biologischen, medizinischen oder pädagogischen Bereich keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft.<ref>[http://www.yoga-berufsverband.de/yoga-vorteil-fuer-mitglieder-yogalehrer www.yoga-berufsverband.de, abgerufen am 20. Dezember 2015]</ref> Die erfolgreiche Ausbildung in einem Grundberuf ist nach den Richtlinien der [[Zentrale Prüfstelle Prävention|Zentralen Prüfstelle Prävention]] derzeit Voraussetzung für die Förderung von Yogakursen durch die [[Krankenkasse|Krankenkassen]],<ref>{{Internetquelle | url=http://www.securvita.de/securvita-aktuell/yoga-ruhe-energie-und-konzentration.html | titel=Yoga – Ruhe, Energie und Konzentration | hrsg=[[Securvita BKK|Securvita]] | datum= | zugriff=2015-12-27}}</ref><ref>{{Internetquelle | url=http://www.aok-bv.de/presse/medienservice/thema/index_09250.html | titel=Mit Geduld und Übung zu innerer Gelassenheit | hrsg=[[AOK|AOK Bundesverband]] | datum=2012-12-04 | zugriff=2015-12-27}}</ref> was der BDY ablehnt.<ref>[https://www.ptext.de/nachrichten/bdy-kritisiert-vorgehen-zentralen-pruefstelle-praevention-yoga-gesundheitsvorsor-849898 www.ptext.de: BDY kritisiert Vorgehen der Zentralen Prüfstelle Prävention, vom 18. Oktober 2014, abgerufen am 20. Dezember 2015]</ref>


Neben dem BDY gibt es weitere Verbände, in denen Yogalehrer organisiert sind, z.B. den Berufsverband Unabhängiger Gesundheitswissenschaftlicher Yogalehrender e. V., den Bund der Yoga Vidya Lehrer 
e.V. oder den Verband der Yogalehrenden 
im Kneipp-Bund e.V.<ref>[http://www.gesundheitsberufe.de/berufsbilder/yogalehrer-mw Information zu Yogalehrer auf www.gesundheitsberufe.de, abgerufen am 20. Dezember 2015]</ref>
Neben dem BDY gibt es weitere Verbände, in denen Yogalehrer organisiert sind, z.B. den Berufsverband Unabhängiger Gesundheitswissenschaftlicher Yogalehrender e. V., den Bund der Yoga Vidya Lehrer 
e.V. oder den Verband der Yogalehrenden 
im Kneipp-Bund e.V.<ref>[http://www.gesundheitsberufe.de/berufsbilder/yogalehrer-mw Information zu Yogalehrer auf www.gesundheitsberufe.de, abgerufen am 20. Dezember 2015]</ref>

Version vom 27. Dezember 2015, 15:02 Uhr

Der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland, abgekürzt BDY, ist ein deutscher Berufsverband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins mit dem Zweck, die Interessen der Yogalehrer zu vertreten. Der Geschäftssitz des Vereins ist Göttingen.

Geschichte

Der Verein wurde am 1. Mai 1967 in Berlin von neunzehn Mitgliedern gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern zählte der Berliner Neurologe Wladimir Lindenberg. Zur ersten Vorsitzenden wählte die konstituierende Mitgliederversammlung die Yogalehrerin Ingeborg Kurig-Kroeker aus Hannover. Das damals vereinbarte Vereinsziel ist die Festlegung und Sicherung eines Qualitätsstandards für die Ausübung einer Lehrtätigkeit im Yoga. Die Mitgliederzahl beträgt ca. 3600 (Stand 2013). Der Verein ist Mitglied im Dachverband der Weiterbildungsorganisationen e.V. (DVWO).

Mitgliedschaft

Der Verband vereinigt Vertreter verschiedener Yogarichtungen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist entweder die Absolvierung einer mindestens zweijährigen Yoga-Lehrausbildung mit 500 mindestens Unterrichtsstunden oder eine gerade laufende entsprechende Ausbildung zum Yogalehrer. Im Unterschied zum Berufsverband Unabhängiger Gesundheitswissenschaftlicher Yogalehrender e. V. ist das zusätzliche Innehaben eines Basisberufs in Form eines wissenschaftlichen Abschlusses oder einer qualifizierten Berufsausbildung aus einem biologischen, medizinischen oder pädagogischen Bereich keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft.[1] Die erfolgreiche Ausbildung in einem Grundberuf ist nach den Richtlinien der Zentralen Prüfstelle Prävention derzeit Voraussetzung für die Förderung von Yogakursen durch die Krankenkassen,[2][3] was der BDY ablehnt.[4]

Neben dem BDY gibt es weitere Verbände, in denen Yogalehrer organisiert sind, z.B. den Berufsverband Unabhängiger Gesundheitswissenschaftlicher Yogalehrender e. V., den Bund der Yoga Vidya Lehrer 
e.V. oder den Verband der Yogalehrenden 
im Kneipp-Bund e.V.[5]

Literatur

  • Hans Deutzmann: Yoga als Gesundheitsförderung: Grundlagen, Methoden, Ziele und Rezeption. Yogaschule Wuppertal/Institut für Gesundheitsförderung, Wuppertal 2002, ISBN 3-8311-3169-4, S. 199 ff.; eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche

Einzelnachweise

  1. www.yoga-berufsverband.de, abgerufen am 20. Dezember 2015
  2. Yoga – Ruhe, Energie und Konzentration. Securvita, abgerufen am 27. Dezember 2015.
  3. Mit Geduld und Übung zu innerer Gelassenheit. AOK Bundesverband, 4. Dezember 2012, abgerufen am 27. Dezember 2015.
  4. www.ptext.de: BDY kritisiert Vorgehen der Zentralen Prüfstelle Prävention, vom 18. Oktober 2014, abgerufen am 20. Dezember 2015
  5. Information zu Yogalehrer auf www.gesundheitsberufe.de, abgerufen am 20. Dezember 2015