„Bundesanzeiger“ – Versionsunterschied

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Der '''Bundesanzeiger''' ('''BAnz''', bis 31. März 2012 '''BAnz.''') ist als [[Amtsblatt]] neben dem [[Bundesgesetzblatt (Deutschland)|Bundesgesetzblatt]] ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen [[Bundesbehörde (Deutschland)|Bundesbehörden]]. Es wird vom [[Bundesministerium der Justiz]] herausgegeben und erscheint im Bundesanzeiger-Verlag, der 1998 teilweise und 2006 vollständig privatisiert wurde.
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Bis zur Einführung des '''elektronischen Bundesanzeigers''' ('''eBAnz''') war der Bundesanzeiger zusätzlich Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen, für alle [[Handelsregister]]eintragungen sowie für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen von [[Jahresabschluss|Jahresabschlüssen]] und Hinterlegungsbekanntmachungen der [[Unternehmen]].
Bis zur Einführung des '''elektronischen Bundesanzeigers''' ('''eBAnz''') war der Bundesanzeiger zusätzlich Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen, für alle [[Handelsregister]]eintragungen sowie für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen von [[Jahresabschluss|Jahresabschlüssen]] und Hinterlegungsbekanntmachungen der [[Unternehmen]].
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* Kapitalmarkt,
* Kapitalmarkt,
* Verschiedene Bekanntmachungen.
* Verschiedene Bekanntmachungen.

== Verlag ==
Der Bundesanzeiger Verlag (Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH) ist ein Verlagshaus mit Sitz in [[Köln]] und einer Filiale in [[Limburg an der Lahn]]. Im Jahr 1998 wurde im Rahmen einer [[Privatisierung|Teilprivatisierung]] 34,9 % der Bundesanteile (bis im Jahr 1998 besaß der Bund 70 % der Anteile am Bundesanzeiger Verlag) privatisiert.<ref>[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3974/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__VIII/Privatisierung_2006_20kle07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf Bericht „Privatisierung von Beteiligungsunternehmen des Bundes“ des Finanzministeriums aus September 2007]</ref> Im Oktober 2006 hat das Verlagshaus [[M. DuMont Schauberg]] rückwirkend zum 1.&nbsp;Januar 2006 die restlichen 35,10 % der Anteile von der Bundesrepublik Deutschland und 32,45 % der Anteile von der Herausgebergemeinschaft WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG in Frankfurt am Main übernommen und besitzt den Verlag damit vollständig.

Der Verlag betreibt das [[Unternehmensregister]] und verlegt die nachfolgenden Publikationen:
* Bundesanzeiger (bis 31. März 2012 auch elektronischen Bundesanzeiger),
* das [[Bundesgesetzblatt (Deutschland)|Bundesgesetzblatt]],
* die Parlamentsdrucksachen,
* die Amtsblätter der [[Europäische Gemeinschaft|EG]],
* die Vorschriftensammlung der [[Bundesfinanzverwaltung]]; weiterhin zahlreiche
* Zeitschriften im Bereich des öffentlichen Rechts und des Betreuungs- und Jugendrechts sowie
* juristische Fachliteratur, häufig zu neuen oder grundlegend veränderten Gesetzen.

Der Bundesanzeiger Verlag betreibt den Internetauftritt ''www.spritpreismonitor.de'' mit Informationen der [[Markttransparenzstelle für Kraftstoffe]].

== Hintergründe zur Vollprivatisierung 2006 ==
Die restlichen Bundesanteile an der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft wurden im Jahr 2006 an die Verlagsgruppe M. Dumont Schauberg veräußert, der damit 100 % der Anteile am Verlag Bundesanzeiger besitzt. Ob im Jahr 2005 ein Bieterverfahren in Gang gesetzt wurde<ref>Isabell Hülsen: ''Regierung verkauft Bundesanzeiger-Verlag''. In: ''Financial Times Deutschland'', 29. März 2005, S. 6.</ref>, an dem sich neben der Verlagsgruppe M. Dumont Schauberg noch andere Verlage beteiligten, ist höchst umstritten. Weitere Bieter sind jedenfalls öffentlich nicht bekannt.

Nach der Privatisierung trat am 1. Januar 2007 eine Neuregelung der bereits seit Jahrzehnten bestehenden Veröffentlichungspflicht für Kapitalgesellschaften in Kraft ([[Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister|EHUG]]). Danach sind die über eine Million deutsche Kapitalgesellschaften verpflichtet, jährlich zumindest ihren Jahresabschluss kostenpflichtig im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Schon vorher konnte die Bundesrepublik Deutschland gemäß den veröffentlichten Beteiligungsberichten des Bundesministeriums der Finanzen der Jahre 2002–2005 jährlich stets Millionengewinne (2004 und 2005: je 4,2 Mio. Netto) aus seiner Beteiligung erzielen.<ref>[http://www.publicgovernance.de/pdf/BMF_Beteiligungsbericht_2005.pdf Beteiligungsbericht 2005 (PDF), S. 143–144].</ref>


== Geschichte ==
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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
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[[Kategorie:Amtliche Bekanntmachung]]
[[Kategorie:Amtliche Bekanntmachung]]

Version vom 28. Dezember 2015, 18:45 Uhr

Bundesanzeiger

Verlag Bundesanzeiger Verlag
Weblink www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN

Der Bundesanzeiger (BAnz, bis 31. März 2012 BAnz.) ist als Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt ein weiteres Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der deutschen Bundesbehörden. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben und erscheint im Bundesanzeiger Verlag, der 1998 teilweise und 2006 vollständig privatisiert wurde.

Bis zur Einführung des elektronischen Bundesanzeigers (eBAnz) war der Bundesanzeiger zusätzlich Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen, für alle Handelsregistereintragungen sowie für gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen und Hinterlegungsbekanntmachungen der Unternehmen.

Der Bundesanzeiger erschien vor dem 1. April 2012 viermal wöchentlich. Seitdem kann er, je nach Notwendigkeit, bis zu fünfmal wöchentlich herausgegeben werden, jedoch nicht an den Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen.

Elektronischer Bundesanzeiger

Neben dem gedruckten Bundesanzeiger (BAnz) bestand seit 2002 der elektronische Bundesanzeiger (eBAnz) als eigenständiges amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan im Internet. In den letzten Jahren wurden die Publikationsaufgaben der Papierausgabe mehr und mehr auf den elektronischen Bundesanzeiger übertragen. Amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen standen jedoch in der Regel weiterhin im Bundesanzeiger und durften nur in gesetzlich geregelten Fällen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen wurden üblicherweise nur im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Änderungen ab 1. April 2012

Mit der Einführung eines freien elektronischen Zugangs zum amtlichen Teil des Bundesanzeigers zum 1. April 2012 wurde die bisherige Zweiteilung aufgegeben. Das neu gefasste Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan wird seitdem unter dem alleinigen Titel Bundesanzeiger herausgegeben.[1] Das Volumen des bisherigen elektronischen Bundesanzeigers wurde in den neuen Bundesanzeiger überführt.[2] Eine gedruckte Ausgabe des neuen Bundesanzeigers ist nur für Ausnahmefälle vorgesehen[1], jedoch können Ausdrucke einzelner Veröffentlichungen gegen Entgelt beim Betreiber des Bundesanzeigers bezogen werden.[1]

Zum 1. April 2012 änderte sich ebenfalls der Aufbau der Fundstellensystematik für die Veröffentlichungen im amtlichen Teil. Die aktuelle Zusammensetzung der einzelnen Fundstellen folgt dem Aufbau „Abkürzung für den Bundesanzeiger (BAnz), Abkürzung für den amtlichen Teil (AT), Tag der Veröffentlichung (z. B. 18.10.2012), Abkürzung der Rubrik der Veröffentlichung (z. B. B für Bekanntmachung), Veröffentlichungsnummer (z. B. 1)“ – also beispielsweise „BAnz AT 18.10.2012 B1“.[3]

Inhalt

Die Stammausgabe des gedruckten Bundesanzeigers gliederte sich vor dem 1. April 2012 in drei Teile.

  • Im amtlichen Teil wurden veröffentlicht:
    • Verordnungen mit gesetzlich befristeter Geltungsdauer, bei Gefahr im Verzug und wenn ihr unverzügliches Inkrafttreten zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich war,
    • Verwaltungsvorschriften, wenn ihre Veröffentlichung in den Amtsblättern der Bundesministerien als nicht hinreichend angesehen wurde,
    • Begründungen von Regierungsentwürfen, wenn ihre Veröffentlichung erwünscht war,
    • Verträge zwischen Bund und Ländern oder zwischen Ländern untereinander, bei denen kein Beschluss der gesetzgebenden Körperschaften vorgesehen war,
    • Verleihungen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland,
    • Bekanntmachungen der Bundesbehörden wie z. B. Ausschreibungen, und, soweit in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes vorgeschrieben, der Landesbehörden.
  • Der nichtamtliche Teil widmete sich den Legislativorganen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates und gab eine Übersicht über den Stand der Gesetzgebung des Bundes.
  • Der dritte Teil umfasste gerichtliche und sonstige Bekanntmachungen. Hier wurden öffentliche Zustellungen, Strafsachen, Zwangsversteigerungen, Aufgebote für Grundstücke- und Nachlasssachen sowie Urkunden, Veränderungen bei den Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften und offenen Handelsgesellschaften sowie weitere Bekanntmachungen abgedruckt.

Seit der Zusammenführung von Bundesanzeiger und elektronischem Bundesanzeiger zum 1. April 2012 gliedert sich der Inhalt derzeit in folgende sechs Teile[4]:

  • Amtlicher Teil,
  • Gerichtlicher Teil,
  • Gesellschaftsbekanntmachungen,
  • Rechnungslegung,
  • Kapitalmarkt,
  • Verschiedene Bekanntmachungen.

Geschichte

Historischer Vorläufer des Bundesanzeigers ist der Deutsche Reichsanzeiger, die amtliche Zeitung des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik, in der Personalangelegenheiten und Verwaltungsverordnungen des Reiches sowie auch kurze Berichte aus der Arbeit des Parlaments veröffentlicht wurden.

Einzelnachweise

  1. a b c Art. 1 Nr. 8 G vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044, 3045).
  2. Art. 1 Nr. 8 G vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044, 3046).
  3. Erläuterungen zur Fundstellensystematik.
  4. Inhalte des Bundesanzeigers.