„Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Schiedsgericht als „Begnadigungsinstanz““ – Versionsunterschied

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MB / das Thema prinzipiell bejahenswert, jedoch würde ich in dieser Form wohl mit Kontra stimmen: es ist eine bewährte nicht Säule sondern Grundsäule des SG, nicht als Sperrprüfung 2.0 aufzutreten. Allerdings, viele werden sich erinnern, habe ich schon häufig bei Sperrpürüfungen dagegen meine Stimme erhoben, dass unbegrenzt gesperrte Benutzer, deren Sperre schon lange zurückliegt, doch bei der SPP auftauchen. Solche Sperren aufzuheben kann weder per Einzeladminenztschediung noch per "Unter-vier-Augen-Entschediung" geschehen, das ist schon ein Fall für das SG. Aber einfach SP 2.0 einzuführen ist eher problematisch. [[Benutzer:-jkb-|-jkb-]] 13:59, 19. Nov. 2015 (CET)
MB / das Thema prinzipiell bejahenswert, jedoch würde ich in dieser Form wohl mit Kontra stimmen: es ist eine bewährte nicht Säule sondern Grundsäule des SG, nicht als Sperrprüfung 2.0 aufzutreten. Allerdings, viele werden sich erinnern, habe ich schon häufig bei Sperrpürüfungen dagegen meine Stimme erhoben, dass unbegrenzt gesperrte Benutzer, deren Sperre schon lange zurückliegt, doch bei der SPP auftauchen. Solche Sperren aufzuheben kann weder per Einzeladminenztschediung noch per "Unter-vier-Augen-Entschediung" geschehen, das ist schon ein Fall für das SG. Aber einfach SP 2.0 einzuführen ist eher problematisch. [[Benutzer:-jkb-|-jkb-]] 13:59, 19. Nov. 2015 (CET)
:Eben das soll es ja nicht sein. In einer Sperrprüfung haben die Gesperrten einen Fehler in der Abarbeitung ihrer Sperre zu behaupten – im vorgeschlagenen Modell gerade nicht. Sie haben ihre ursprüngliche Sperre zu akzeptieren und zu erkennen, dass diese aufgrund ihres damaligen Verhaltens gerechtfertigt war. Wenn sie sich darüber hinaus während ihrer Sperre wohlverhalten (insbesondere nicht mit Sockenpuppen in das sperrwürdige Verhalten zurückfallen), könnten sie nach dem Vorschlag einen Antrag auf Entsperrung stellen, der sich nicht auf die Fehlerhaftigkeit der Erstentscheidung stützt. SP 2.0 bleibt weiterhin ein No-Go. Lg, [[Benutzer:Plani|Plani]] ([[Benutzer Diskussion:Plani|Diskussion]]) 14:07, 19. Nov. 2015 (CET)

Version vom 19. November 2015, 15:07 Uhr

Schiedsgericht als Initiator

@Achim Raschka, Alnilam, Codc, DCB, Ghilt, Helfmann, MAGISTER, Plani, THWZ: Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich habe den Meinungsbildvorschlag soeben eingestellt und würde euch bitten, nochmals drüber zu schauen, ob das so in eurem Sinne und wie bereits intern besprochen ist. Für alle anderen hier Mitlesenden: Dieses Meinungsbild wurde auf meine Anregung hin vom Gesamt-SG ausgearbeitet und soll die umseitig angeführte Frage klären, ob das Schiedsgericht als "Gnadeninstanz" tätig werden soll oder nicht. Das Schiedsgericht hat dazu als Gremium explizit keine Meinung, möchte aber wissen, wie die Community über den Sachverhalt denkt und initiiert daher dieses Meinungsbild. Beste Grüße, Plani (Diskussion) Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Schiedsgericht als %E2%80%9EBegnadigungsinstanz%E2%80%9C#c-Plani-2015-11-19T12:47:00.000Z-Schiedsgericht als Initiator11Beantworten

Dann gleich die erste Korrektur

MB / das Thema prinzipiell bejahenswert, jedoch würde ich in dieser Form wohl mit Kontra stimmen: es ist eine bewährte nicht Säule sondern Grundsäule des SG, nicht als Sperrprüfung 2.0 aufzutreten. Allerdings, viele werden sich erinnern, habe ich schon häufig bei Sperrpürüfungen dagegen meine Stimme erhoben, dass unbegrenzt gesperrte Benutzer, deren Sperre schon lange zurückliegt, doch bei der SPP auftauchen. Solche Sperren aufzuheben kann weder per Einzeladminenztschediung noch per "Unter-vier-Augen-Entschediung" geschehen, das ist schon ein Fall für das SG. Aber einfach SP 2.0 einzuführen ist eher problematisch. -jkb- Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Schiedsgericht als %E2%80%9EBegnadigungsinstanz%E2%80%9C#c--jkb--2015-11-19T12:59:00.000Z-Dann gleich die erste Korrektur11Beantworten

Eben das soll es ja nicht sein. In einer Sperrprüfung haben die Gesperrten einen Fehler in der Abarbeitung ihrer Sperre zu behaupten – im vorgeschlagenen Modell gerade nicht. Sie haben ihre ursprüngliche Sperre zu akzeptieren und zu erkennen, dass diese aufgrund ihres damaligen Verhaltens gerechtfertigt war. Wenn sie sich darüber hinaus während ihrer Sperre wohlverhalten (insbesondere nicht mit Sockenpuppen in das sperrwürdige Verhalten zurückfallen), könnten sie nach dem Vorschlag einen Antrag auf Entsperrung stellen, der sich nicht auf die Fehlerhaftigkeit der Erstentscheidung stützt. SP 2.0 bleibt weiterhin ein No-Go. Lg, Plani (Diskussion) Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Schiedsgericht als %E2%80%9EBegnadigungsinstanz%E2%80%9C#c-Plani-2015-11-19T13:07:00.000Z--jkb--2015-11-19T12:59:00.000Z11Beantworten