„Ordnungsamt“ – Versionsunterschied

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Das '''Ordnungsamt''' ist in [[Deutschland]] und in [[Österreich]] die Bezeichnung für eine Organisationseinheit innerhalb der [[Kommunalverwaltung]], in der üblicherweise die Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung wahrgenommen wird, soweit diese nicht landesgesetzlich spezielleren Behörden zugewiesen sind.
Das '''Ordnungsamt''' ist in [[Deutschland]] und in [[Österreich]] die Bezeichnung für eine Organisationseinheit innerhalb der [[Kommunalverwaltung]], in der üblicherweise die Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung wahrgenommen wird, soweit diese nicht landesgesetzlich spezielleren Behörden zugewiesen sind.


== Situation in Deutschland ==
== Situation in Deutschland ist scheiße weil BAUM--
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes sind in Deutschland aufgrund länderspezifischer Besonderheiten, der Einwohnerzahl der Gemeinde und der gemeindlichen [[Organisationshoheit]] in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes sind in Deutschland aufgrund länderspezifischer Besonderheiten, der Einwohnerzahl der Gemeinde und der gemeindlichen [[Organisationshoheit]] in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich.
Das Ordnungsamt nimmt nicht nur – mehr oder minder umfassend – die Aufgaben der örtlichen [[Ordnungsbehörde]] wahr, sondern fast immer auch noch weitere Aufgaben, die landesgesetzlich bestimmten Sonderordnungsbehörden zugewiesen sind.
Das Ordnungsamt nimmt nicht nur – mehr oder minder umfassend – die Aufgaben der örtlichen [[Ordnungsbehörde]] wahr, sondern fast immer auch noch weitere Aufgaben, die landesgesetzlich bestimmten Sonderordnungsbehörden zugewiesen sind.

Version vom 6. Oktober 2015, 09:55 Uhr

Fahrzeug des Ordnungsamtes

Das Ordnungsamt ist in Deutschland und in Österreich die Bezeichnung für eine Organisationseinheit innerhalb der Kommunalverwaltung, in der üblicherweise die Aufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung wahrgenommen wird, soweit diese nicht landesgesetzlich spezielleren Behörden zugewiesen sind.

== Situation in Deutschland ist scheiße weil BAUM-- Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes sind in Deutschland aufgrund länderspezifischer Besonderheiten, der Einwohnerzahl der Gemeinde und der gemeindlichen Organisationshoheit in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich. Das Ordnungsamt nimmt nicht nur – mehr oder minder umfassend – die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörde wahr, sondern fast immer auch noch weitere Aufgaben, die landesgesetzlich bestimmten Sonderordnungsbehörden zugewiesen sind. Häufig werden folgende Aufgaben vornehmlich im Ordnungsamt zusammengefasst:

Im weiteren Sinne können auch noch

dem Ordnungsamt zur Erledigung zugewiesen sein.

Viele Städte haben im Ordnungsamt den Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde angesiedelt.

Rechtsträger des Ordnungsamtes einer Gemeinde ist die Gemeinde als materiell verpflichtete Körperschaft.

Organisation

Nach dem Muster-Verwaltungsgliederungsplan der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) ist es mit der Ordnungsnummer 32 dem Bereich Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung zugegliedert.

Situation in Österreich

In Österreich sind Ordnungsämter nur in wenigen Städten eingerichtet. In mittleren Städten sind oftmals Stadtpolizeien eingerichtet, welche auch die Stadtverordnungen durchsetzen. Diese Stadtpolizeien sind der Bundespolizei auf dem Gemeindegebiet gleichgestellt und bewaffnet. In Städten mit einer Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde 1. Instanz, welche keine Stadtpolizei einrichten dürfen, wurden zum Teil Ordnungsdienste eingerichtet. Dies sind die Ordnungswache Graz, das Ordnungsamt Klagenfurt [1], die Mobile Überwachungsgruppe in Innsbruck [2] oder etwa die Ordnungswache Wels [3]. In Linz wurde das Ordnungsamt nicht bei der Stadtverwaltung sondern als GmbH eingerichtet und heißt Ordnungsdienst (Ordnungsdienst der Stadt Linz GmbH)[4]. Die Mitarbeiter der Ordnungsämter sind uniformiert und zum Teil, wie in Klagenfurt, mit Pfeffersprays bewaffnet.

Einzelnachweise

  1. http://www.klagenfurt.at/klagenfurt-am-woerthersee/aktuelles-klagenfurt_10696.asp
  2. Prüfung der mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadtgemeinde Innsbruck. In: Gemeinderätlicher Kontrollausschuss der Stadt Innsbruck. Abgerufen am 24. November 2012.
  3. Neue Ordnungswache in Wels. In: ORF. Abgerufen am 4. Dezember 2010.
  4. Stadtwache: Linzer Ordnungshüter angelobt. In: Oberösterreichische Nachrichten. Abgerufen am 4. Dezember 2010.

Siehe auch