„Liste der Lebensmittelzusatzstoffe“ – Versionsunterschied

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! Stoff
! Bemerkungen
! Bemerkungen
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Version vom 4. Oktober 2015, 15:58 Uhr

In dieser Liste sind die Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt, die zurzeit EU-weit (Stand November 2011)[1][2] sowie in der Schweiz (Stand: Januar 2014)[3] verwendet werden dürfen.

In Deutschland ist die Liste als Anhang der Zusatzstoffzulassungsverordnung[4] mit Höchstmengen und Eingrenzung auf bestimmte Lebensmittel enthalten. In der Schweiz werden Lebensmittelzusatzstoffe in der Zusatzstoffverordnung (ZuV) geregelt. Die Tabelle unten erwähnt für die Schweiz abweichende Zulassungen (Stand 1. Januar 2014).[3]

Der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake), engl. für erlaubte Tagesdosis (ETD), beschreibt die täglich tolerierbare Aufnahmemenge von Nahrungsmittelzusatzstoffen für den menschlichen Körper in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht (mg/kg) und gibt die Menge an, die über die gesamte Lebenszeit täglich gegessen werden kann, ohne dass dadurch gesundheitliche Gefahren zu erwarten wären.[5][6]

Lebensmittelfarbstoffe

Lebensmittelfarbstoffe lassen Lebensmittel besser aussehen, da die Farberwartungen der Verbraucher erreicht werden oder es sollen verarbeitungsbedingte Farbverluste ausgeglichen werden.

E-Nr Stoff bbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbbb Bemerkungen ADI
[Anm 1]
E100 Curcumin Naturfarbstoff, orangegelb nicht fest­gelegt
[Anm 2]
E101, E101a Riboflavin,
Riboflavin-5-Phosphat
Vitamin B2, kommt in der Milch vor, gelb. nicht festgelegt
E102 Tartrazin Synthetischer Azofarbstoff, gelb
Lebensmittel, die Tartrazin enthalten, müssen seit dem 20. Juli 2010 den Hinweis auf dem Etikett tragen: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.[7][8]
7,5
E104 Chinolingelb Synthetischer Farbstoff, grüngelb
EU: Lebensmittel, die Chinolingelb enthalten, müssen seit dem 20. Juli 2010 den Hinweis auf dem Etikett tragen: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.[7][8]
Schweiz: Es dürfen nur noch Restbestände an Konsumenten abgegeben werden[9]
0,5
E110 Gelborange S Synthetischer Azofarbstoff, gelb-orange
EU: Lebensmittel, die E110 enthalten, müssen seit dem 20. Juli 2010 den Hinweis auf dem Etikett tragen: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.[7][8]
Schweiz: Es dürfen nur noch Restbestände an Konsumenten abgegeben werden[9]
1,0
E120 Echtes Karmin Naturfarbstoff, leicht bis leuchtend rot 5,0
E122 Azorubin Synthetischer Azofarbstoff, rot
Lebensmittel, die Azorubin enthalten, müssen seit dem 20. Juli 2010 den Hinweis auf dem Etikett tragen: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.[7][8]
4,0
E123 Amaranth Synthetischer Azofarbstoff, rot 0,8
E124 Cochenillerot A Synthetischer Azofarbstoff, rot
EU: Lebensmittel, die Cochenillerot A enthalten, müssen seit dem 20. Juli 2010 den Hinweis auf dem Etikett tragen: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.[7][8]
Schweiz: Es dürfen nur noch Restbestände an Konsumenten abgegeben werden[9]
0,7
E127 Erythrosin Synthetischer Farbstoff, rot 0,1
E129 Allurarot AC Synthetischer Farbstoff, rot
Lebensmittel, die E129 enthalten, müssen seit dem 20. Juli 2010 den Hinweis auf dem Etikett tragen: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“.[7][8]
7,0
E131 Patentblau V Synthetischer Triphenylmethanfarbstoff, hellblau 15
E132 Indigotin I Natürlicher, doch leicht veränderter Farbstoff, dunkelblau 5,0
E133 Brillantblau FCF Synthetischer Farbstoff, hellblau 0,1
E140 Chlorophylle, Chlorophylline Blattgrün (Naturfarbstoff) nicht festgelegt
E141 Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle,
kupferhaltige Komplexe der Chlorophylline
Kupferchlorophylle, Kupferverbindung des Blattgrüns, stabiler als E140. 15
E142 Grün S Synthetischer Triphenylmethanfarbstoff 5,0
E150a Einfaches Zuckerkulör 300[Anm 3]
E150b Sulfitlaugen-Zuckerkulör gebrannter Zucker, Karamell, braun. 300[Anm 3]
E150c Ammoniak-Zuckerkulör gebrannter Zucker, Karamell, braun. 300[Anm 3]
E150d Ammonsulfit-Zuckerkulör gebrannter Zucker, Karamell, braun. 300[Anm 3]
E151 Brillantschwarz BN Synthetischer Azofarbstoff. Im Zuge der Neubewertung von E151 im Jahr 2010 sah die EFSA keinen Anlass, etwas an der Bewertung oder der Zulassung von Brillantschwarz zu ändern. 5,0
E153 Pflanzenkohle Holzkohle, schwarz nicht festgelegt
E154 Braun FK Synthetischer Farbstoff.
EU: Braun FK ist ausschließlich für „Kipper“, eine englische Räucherherings-Spezialität, zugelassen. Im Zuge der Neubewertung von E154 im Jahr 2010 sah die EFSA keinen Anlass, etwas an der Bewertung oder der Zulassung von Braun FK zu ändern.
Schweiz: Nicht zugelassen.
0,15
E155 Braun HT Synthetischer Farbstoff für Süßwaren 3,0
E160a Carotine,
gemischte Carotine,
Beta-Carotin
Pro-Vitamin A, orangegelb
natürlich
naturidentisch hergestellt.
5,0
E160b Annatto, Bixin, Norbixin
Naturfarbstoff aus Pflanzensamen, gelb bis orange
  • 1,5 für die Summe von Bixin und Norbixin
  • 2,5 für Annatto­extrakte
E160c Paprikaextrakt, Capsanthin, Capsorubin Naturfarbstoff aus Paprika, orangerot nicht festgelegt
E160d Lycopin Naturfarbstoff aus Tomaten und anderen roten Obst- und Gemüsesorten, wie Möhren, Hagebutten, Wassermelonen und Papayas nicht festgelegt
E160e Beta-apo-8-Carotinal Naturidentisch hergestellt, orangerot 5,0
E160f Beta-apo-8-Carotinsäureethylester (C 30) Ester von E160e, orangerot bis gelb. Vitaminwirksam. Kommt natürlicherweise in Gemüse, Zitrusfrüchten und Gras vor.

Schweiz: Nicht zugelassen.

5,0
E161b Lutein Gelber Blütenfarbstoff aus der Gruppe der Xanthophylle. Kommt in grünen Pflanzen und Tagetesblüten vor. Verwendung für Süß- und Backwaren sowie Getränke (max. 500 mg/kg).[10] 2,0[10]
E161g Canthaxanthin Naturidentisch hergestellt, orangerot
EU: Canthaxanthin ist ausschließlich für die französische Wurstsorte Saucisses de Strasbourg (max. 15 mg/kg) zugelassen.
Schweiz: Nicht zugelassen.
0,05
E162 Betanin (Betenrot) Aus Roten Beten gewonnen, rotviolett nicht festgelegt
E163 Anthocyane Aus Rotwein-Trestern gewonnen: rot, blau und braun nicht festgelegt
E170 Calciumcarbonat Mineralstoff, Kreide, Kalk, weiß nicht festgelegt
E171 Titandioxid Weißes Farbpigment nicht festgelegt
E172 Eisenoxide und -hydroxide Gelbe, rote und schwarze Farbpigmente nicht festgelegt
E173 Aluminium Metall-Pigmente 0,14[11]
E174 Silber Metall-Pigmente nicht festgelegt
E175 Gold Metall-Pigmente nicht festgelegt
E180 Litholrubin BK Rotes Farbpigment, nur für Käserinde 1,5

Konservierungsstoffe

Konservierungsstoffe erhöhen die Haltbarkeit von Lebensmitteln, indem sie den Verderb durch Schimmelpilze oder Bakterien hinauszögern. Eine Deklaration ist nicht immer erforderlich, vor allem dann, wenn sie über konservierte Zutaten ins Lebensmittel gelangen. Verwendung für Fischprodukte aller Art, Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Schnittbrot, Backwaren, Salate, Margarinen, Salatsoßen, Wein, Trockenfrüchte, Bohnen, Zitrusfrüchte, Trockengemüse, Zucker.

E-Nr Stoff Bemerkungen ADI
[Anm 1]
E200 Sorbinsäure Sorbinsäure, die natürlicherweise in den Früchten der Eberesche/Vogelbeere (Sorbus aucuparia) enthalten ist, hemmt das Wachstum von Hefen, Schimmelpilzen und einigen Bakterien. 25 (Summe E200, E202 und E203)
E202 Kaliumsorbat Salze der Sorbinsäure E200. Hemmen das Wachstum von Hefen, Schimmelpilzen und einigen Bakterien.
E203 Calciumsorbat
E210 Benzoesäure Benzoesäure ist als organische Säure in Preiselbeeren, Heidelbeeren und vielen anderen Früchten enthalten. Sie hemmt in sauren Lebensmitteln das Wachstum von Hefen und Bakterien. 5 (Summe E210,E211, E212 und E213)
E211 Natriumbenzoat Salze der Benzoesäure E210
E212 Kaliumbenzoat
E213 Calciumbenzoat
E214 4-Hydroxybenzoesäureethylester Ester der Para-Hydroxybenzoesäure sowie deren Natriumsalze hemmen das Wachstum von Hefen und Schimmel.
EU: Seit 2006 sind E216 und E217 nicht mehr in der EU als Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen.[12]
Schweiz: E216 und E217 sind nicht zugelassen
10 (Summe PHB-Methyl- und Ethylester)
E215 Natrium-4-Hydroxybenzoesäureethylester
E216 4-Hydroxybenzoesäurepropylester
E217 Natrium-4-Hydroxybenzoesäurepropylester
E218 4-Hydroxybenzoesäuremethylester
E219 Natrium-4-Hydroxybenzoesäuremethylester
E220 Schwefeldioxid / Schweflige Säure Schweflige Säure und deren Salze wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien. Sie reagieren auf verschiedene Weise mit vielen Lebensmittelinhaltsstoffen und wirken beispielsweise dem Abbau von Farbstoffen, Vitaminen und Aromen durch Sauerstoffeinfluss entgegen. 0,7
E221 Natriumsulfit
E222 Natriumhydrogensulfit
E223 Natriumdisulfit
E224 Kaliumdisulfit
E226 Calciumsulfit
E227 Calciumhydrogensulfit
E228 Kaliumhydrogensulfit
E231 Orthophenylphenol EU: Ausschließlich zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten (max. 12 mg/kg) zugelassen. Gemäß der Richtlinie 2003/114/EG[13] gehört 2-Phenylphenol (Orthophenylphenol und Natriumorthophenylphenol) seit November 2014 nicht mehr zu den Lebensmittelzusatzstoffen, sondern wird den gesetzlichen Regelungen der Pflanzenschutzmittel unterworfen.
Schweiz: Nicht zugelassen.
nicht festgelegt
E232 Natriumorthophenylphenol
E234 Nisin Natürlich vorkommendes Antibiotikum. Wirkt gegen die gefährlichen Clostridien und eine Reihe von Bakterien, die in der Milch- und Käseherstellung Fehlaromen hervorrufen können. 0,3
E235 Natamycin Ein von Schimmelpilzen gebildeter Wirkstoff, der antibiotisch auf Hefen und Schimmelpilze, nicht jedoch Bakterien wirkt. 0,3
E236 Ameisensäure EU: Ameisensäure sowie ihr Natrium- und Kaliumsalz sind seit 1998 in der EU nicht mehr zur Verwendung bei Lebensmitteln zugelassen, werden jedoch weiterhin in Kosmetika und bei der Haltbarmachung von Tierfutter eingesetzt.[14]
Schweiz: Nicht zugelassen.

E237 Natriumformiat
E238 Kaliumformiat
E239 Urotropin Wirkt gegen Bakterien, jedoch kaum gegen Hefen und Schimmel. Hexamethylentetramin ist ausschließlich für die italienische Käsesorte Provolone zugelassen. 0,15
E242 Dimethyldicarbonat, auch DMDC Tötet Mikroorganismen in kurzer Zeit – zur Verhinderung von Gärhefen bei Getränkeabfüllung. nicht festgelegt
E243 Ethyllaurylarginat, auch LAE EU: Zur Verbesserung der mikrobiologischen Qualität wärmebehandelter verarbeiteter Fleischerzeugnisse und zur Verhinderung des Wachstums schädlicher Mikroorganismen wie etwa Listeria monocytogenes.
Schweiz: Nicht zugelassen.
nicht festgelegt
E249 Kaliumnitrit Zur Nitritpökelsalzherstellung. Nitrite töten verschiedene Bakterienarten, unter anderem Clostridium botulinum, das das hochgiftige Botulinumtoxin produziert. 0,06 (bezogen auf das Nitrit-Ion)
E250 Natriumnitrit
E251 Natriumnitrat Salpeter zum Pökeln. Als Lebensmittelzusatzstoff wird es gegen Bakterien, insbesondere Clostridium botulinum, den Botulismus-Erreger, eingesetzt. 5,0
E252 Kaliumnitrat
E260 Essigsäure Essigsäure ist die wichtigste der natürlich vorkommenden organischen Säuren. Sie macht Lebensmittel saurer, senkt also ihren pH-Wert soweit ab, dass das Wachstum von Hefen und Bakterien gehemmt wird. nicht festgelegt
E261 Kaliumacetat Salze der Essigsäure E260. Acetate werden vor allem als Säureregulatoren eingesetzt: sie mildern allzu starken sauren Geschmack. nicht festgelegt
E262 Natriumacetat, Natriumdiacetat
E263 Calciumacetat
E270 Milchsäure Milchsäure senkt den Säuregrad der Lebensmittel und wirkt gegen einige, vorwiegend anaerob (ohne Luftsauerstoff) lebende Bakterien direkt. Wird als Säuerungsmittel in Getränken, Süßwaren und Sauerkonserven zur Abrundung des Geschmacks eingesetzt. nicht festgelegt
E280 Propionsäure Propionsäure und deren Salze wirken gegen bestimmte Bakterien-, Hefe- und Schimmelarten. Nur zur Konservierung von abgepacktem Schnittbrot und anderen Backwaren. nicht festgelegt
E281 Natriumpropionat
E282 Calciumpropionat
E283 Kaliumpropionat
E284 Borsäure Borsäure und Natriumtetraborat sind ausschließlich für echten Kaviar (Störrogen) zugelassen. nicht festgelegt
E285 Natriumtetraborat
E290 Kohlendioxid Als Kohlensäure, Treib- und Packgas. nicht festgelegt
E296 Äpfelsäure Natürlich vorkommende Fruchtsäure, synthetisch hergestellt. Äpfelsäure unterstützt die Wirkung von Antioxidantien und hemmt Enzyme, die bei geschnittenem Obst und Gemüse eine Braunverfärbung verursachen. nicht festgelegt
E297 Fumarsäure Säuerungsmittel, natürlich vorkommende Fruchtsäure, synthetisch hergestellt. 6 mg/kg Körpergewicht
E1105 Lysozym Das Enzym Lysozym wirkt gegen bestimmte Mikroorganismen, indem es ein Eiweiß (das Murein) in ihren Zellwänden zerstört. nicht festgelegt

Antioxidantien und Säureregulatoren

Antioxidantien sollen Qualitätsverluste durch die Reaktion mit dem Luftsauerstoff oder anderen oxidierenden Chemikalien verhindern. Säureregulatoren halten den gewünschten pH-Wert eines Lebensmittels konstant und verstärken teils die Stabilität und Festigkeit des Lebensmittels oder die Wirkung von Konservierungsmitteln.

E-Nr Stoff Bemerkungen ADI
[Anm 1]
E300 Ascorbinsäure Vitamin C. Ascorbinsäure und ihre Natrium- und Calciumsalze verhindern die Entstehung freier Radikale. nicht festgelegt
E301 Natriumascorbat
E302 Calciumascorbat
E304 Ascorbylpalmitat,
Ascorbylstearat
Fettsäureester von Ascorbinsäure, löslich und wirksam in Fetten. nicht festgelegt
E306 Stark tocopherolhaltige Extrakte Vitamin E, natürliche oder naturidentische Antioxidantien. Es schützt Fette, Vitamine und einige natürliche Farbstoffe. 0,15 bis 0,2 (bezogen auf die als Vitamin wirksamen Tocopherole)
E307 Alpha-Tocopherol
E308 Gamma-Tocopherol
E309 Delta-Tocopherol
E310 Propylgallat Verbindungen der Gallussäure, synthetische Antioxidantien. Gallate verhindern, dass Fette verderben und ranzig werden. 0,5
E311 Octylgallat
E312 Dodecylgallat
E315 Isoascorbinsäure Isomere der Ascorbinsäure, nur geringe Vitaminwirkung, wirkt Farb- und Geschmacksverlusten entgegen. 6,0
E316 Natriumisoascorbat
E319 tert-Butylhydrochinon (TBHQ) Antioxidans für verschiedene tierische Fette. 0,7
E320 Butylhydroxyanisol (BHA) Die antioxidativen Eigenschaften des chemisch sehr stabilen BHA und BHT bleiben auch nach dem Backen oder Frittieren in den Lebensmitteln erhalten. 0,5[15]
E321 Butylhydroxytoluol (BHT) 0,25
E322 Lecithin Emulgator, Mehlbehandlungsmittel. Lecithin verbessert die Knet- und Formeigenschaften von Teigen und verlangsamt das Altbackenwerden von Gebäck. In Margarine sorgt Lecithin dafür, dass sie in der Pfanne nicht spritzt. nicht festgelegt
E325 Natriumlactat Salze der Milchsäure E270. Lactate werden zur Regulation des Säuregrades eingesetzt. nicht festgelegt
E326 Kaliumlactat
E327 Calciumlactat
E330 Citronensäure Fruchtsäure, wird mikrobiologisch gewonnen. Erhält Fette, Farben, Aromen und Vitamingehalt vieler Lebensmittel. nicht festgelegt
E331 Mononatriumcitrat, Dinatriumcitrat, Trinatriumcitrat Salze der Citronensäure E330. Citrate werden insbesondere als Regulatoren für Geliervorgänge mit Pektin und als Festigungsmittel für Früchte und Gemüse eingesetzt. nicht festgelegt
E332 Monokaliumcitrat, Trikaliumcitrat
E333 Monocalciumcitrat, Dicalciumcitrat, Tricalciumcitrat
E334 L-(+)-Weinsäure Fruchtsäure, aus Weinrückständen gewonnen. Einsatz als Säuerungsmittel und Säureregulator. 30
E335 Mononatriumtartrat, Dinatriumtartrat Salze der L-(+)-Weinsäure E334. Natrium- und Kaliumtartrate bilden stabile Komplexe und unterstützen so die Wirkung von Antioxidationsmitteln. Kaliumtartrat ist insbesondere als Säureträger für Backpulver weit verbreitet. 30 (für die Summe aller Tartrate)
E336 Monokaliumtartrat, Dikaliumtartrat
E337 Kaliumnatriumtartrat
E338 Phosphorsäure Orthophosphorsäure, Monophosphorsäure wird vor allem als Säuerungsmittel eingesetzt. Phosphorsäure ist darüber hinaus der Ausgangsstoff für die Herstellung verschiedener Phosphate. 70 (für die Summe von Phosphorsäure und aller Phosphate)
E339 Mononatriumphosphat, Dinatriumphosphat, Trinatriumphosphat Phosphate stabilisieren den Säuregrad von Lebensmitteln und unterstützen die Wirkung von Gelier- und Verdickungsmitteln in dem sie Calcium-, Magnesium-, Eisen- und Schwermetallionen in festen Komplexen binden.
E340 Monokaliumphosphat, Dikaliumphosphat, Trikaliumphosphat
E341 Monocalciumphosphat, Dicalciumphosphat, Tricalciumphosphat
E343 Magnesiumphosphate: Monomagnesiumphosphat, Dimagnesiumphosphat und Trimagnesiumphosphat Magnesiumphosphate haften sehr gut an Lebensmitteloberflächen und verhindern als Trennmittel das Verkleben, Anbacken und Festwerden.
E350 Natriumhydrogenmalat, Natriummalat Malate sind als Säureregulatoren für Obst- und Gemüsekonserven, Konfitüre, Marmelade, Gelee und Fruchtsäfte zugelassen. nicht festgelegt
E351 Kaliummalat
E352 Calciummalat, Calciumhydrogenmalat
E353 Metaweinsäure Metaweinsäure ist ausschließlich für Wein, Schaumwein und so genannten „made wine“, der vollständig aus Traubenmostkonzentrat hergestellt wird, zugelassen. nicht festgelegt
E354 Calciumtartrat Salz der Weinsäure E334. Tartrate bilden mit Eisen- und Schwermetallionen stabile Komplexe und unterstützen so die Wirkung von Antioxidationsmitteln. 30 (für die Summe aller Tartrate)
E355 Adipinsäure Säureregulator, Kochsalzersatz und Geschmacksverstärker. 5,0 (für die Summe aller Adipate)
E356 Natriumadipat
E357 Kaliumadipat
E363 Bernsteinsäure Fruchtsäure, synthetisch hergestellt, Geschmacksverstärker, Säuerungsmittel und Kochsalzersatz. nicht festgelegt
E380 Ammoniumcitrat Salz der Citronensäure E330. Ammoniumcitrate werden insbesondere als Regulator für Geliervorgänge mit Pektin eingesetzt. nicht festgelegt
E392 Extrakt aus Rosmarin Rosmarinextrakt mit einem Gehalt an Carnosolsäure und Carnosol mit zusammen mindestens 90 % des Gesamtgehalts an phenolischen Diterpenen nicht festgelegt
E385 Calciumdinatriumethylendiamin-tetraacetat (CaNa2EDTA, Calciumdinatriumsalz von EDTA / H4EDTA) Komplexbildner zur Konservierung. Verhütet Verfärbungen bei Gemüsekonserven, Fischen und Garnelen. 2,5
E586 4-Hexylresorcin Antioxidationsmittel für frische, gefrorene und tiefgefrorene Krebstiere, verhindert die Braunfärbung. nicht festgelegt

Süßungsmittel

Süßstoffe sind Ersatzstoffe für Zucker mit einer wesentlich stärkeren Süßkraft, aber geringerem oder keinem physiologischem Brennwert. Zuckeraustauschstoffe sind süß schmeckende Kohlenhydrate, die einen geringeren Einfluss auf den Blutzuckerspiegel haben als Haushaltszucker.

E-Nr Stoff Bemerkungen ADI
[Anm 1]
E420 Sorbit, Sorbitsirup Zuckeralkohol der Glucose. Sorbit hat etwa die halbe Süßkraft von Haushaltszucker (Saccharose). Wird ohne Insulin verstoffwechselt und eignet sich daher für Diabetikerlebensmittel. nicht festgelegt
E421 Mannit Zuckeralkohol von Mannose. Mannit hat etwa die halbe Süßkraft des Zuckers. Wird ohne Insulin verstoffwechselt und eignet sich daher für Diabetikerlebensmittel. nicht festgelegt
E950 Acesulfam K Süßstoff. Acesulfam-K wird vor allem in zuckerreduzierten Lebensmitteln einzeln oder in Kombination mit Aspartam (E951) bzw. anderen Süßstoffen eingesetzt. 9,0
E951 Aspartam Süßstoff, etwa 200-mal süßer als Haushaltszucker (Saccharose), verliert die Süßkraft jedoch bei großer Hitze und in Gegenwart von Säuren. Aspartam ist daher nicht zum Kochen und Backen geeignet. 40
E952 Cyclohexansulfamidsäure, Natriumcyclamat, Calciumcyclamat Süßstoffe. Cyclamate verstärken die Wirkung anderer Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe und werden daher oft in Mischungen eingesetzt. 7,0
E953 Isomalt Zuckeralkohol der Saccharose, Zuckeraustauschstoff. Isomalt ist ein Gemisch aus zwei Stoffen und hat etwa die halbe Süßkraft des Zuckers. Wird ohne Insulin verstoffwechselt und eignet sich daher für Diabetikerlebensmittel. nicht festgelegt
E954 Saccharin
Saccharin-Natrium
Saccharin-Calcium
Saccharin-Kalium
Süßstoffe. Ihre Süßkraft ist etwa 450–550-mal so groß wie die des Zuckers (Saccharose), haben jedoch einen bitteren bis metallischen Beigeschmack. 2,5
E955 Sucralose Künstlicher Süßstoff. Die weißen, leicht wasserlöslichen Kristalle haben eine Süßkraft, die etwa 600-mal stärker ist als die des Zuckers. 15[16]
E957 Thaumatin Natürlicher Süßstoff und Geschmacksverstärker. Thaumatin ist ein Gemisch aus verschiedenen Eiweißen, das natürlicher Bestandteil des westafrikanischen Katemfe-Strauches (Thaumatococcus daniellii) ist. Die Süße des Thaumatins ist etwa 2500-mal stärker als die des Zuckers. nicht festgelegt
E959 Neohesperidin-Dihydrochalkon Natürlicher Süßstoff. Neohesperidin-Dihydrochalkon ist ein Abkömmling eines bitter schmeckenden Stoffes aus der Gruppe der Flavonone, der in Zitrusfrüchten vorkommt. 5,0
E960 Steviolglykoside Der Süßstoff wird als natürlicher Extrakt aus den Blättern der Pflanze Stevia rebaudiana gewonnen und ist mit einem Mindestgehalt von 95 % zugelassen. 4,0
E961 Neotam Neotam ist ein extrem starkes Süßungsmittel, dessen Süßkraft 7000–13000-mal größer ist als die von Saccharose. Verwendung in nichtalkoholischen Getränken, Süßspeisen und Süßwaren. 0,2
E962 Aspartam-Acesulfamsalz Süßstoff, Verbindung von E950 mit E951. Die Süßkraft des Salzes ist etwa 350-mal größer als die des Haushaltszuckers und damit auch größer als eine einfache Mischung beider Süßstoffe. 20
E964 Polyglycitolsirup EU: Nicht zugelassen
Schweiz: Zugelassen
E965 Maltit
Maltitsirup
Zuckeralkohol der Maltose, Zuckeraustauschstoff. Reines Maltit wird ohne Insulin verstoffwechselt und eignet sich daher für Diabetikerlebensmittel. Maltit-Sirup enthält neben 50–77 % Maltit auch Glucose und kurzkettige Mehrfachzucker. Maltit-Sirup kommt daher für Diabetiker-Lebensmittel nicht in Frage. nicht festgelegt
E966 Lactitol Zuckeralkohol der Lactose, Zuckeraustauschstoff. Wird ohne Insulin verstoffwechselt und eignet sich daher für Diabetikerlebensmittel. nicht festgelegt
E967 Xylitol Zuckeralkohol der Xylose. Als einziger Zuckeraustauschstoff ist Xylit auch bei Stoffwechseldefekten gut verträglich. Wird ohne Insulin verstoffwechselt und eignet sich daher für Diabetikerlebensmittel. nicht festgelegt
E968 Erythrit Zuckeralkohol der Erythrose, Zuckeraustauschstoff. Wird als Geschmacksverstärker, Trägerstoff, Feuchthaltemittel, Stabilisator, Verdickungsmittel, Füllstoff und Komplexbildner eingesetzt. nicht festgelegt

Emulgatoren, Stabilisatoren, Verdickungsmittel und Geliermittel

Diese Hilfsstoffe sichern den Aufbau und die Struktur von Lebensmittelzubereitungen und Fertigprodukten oder werden beim Herstellungsprozess benötigt. Stabilisatoren werden für die Erhaltung der Konsistenz, dem Aroma oder anderer Parameter zugesetzt, Emulgatoren stabilisieren Emulsionen und Suspensionen. Durch Verdickungsmittel und Geliermittel wird die Konsistenz eingestellt, so dass Streichfähigkeit oder Festigkeit des Lebensmittels erreicht werden.

E-Nr. Stoff Bemerkungen ADI
[Anm 1]
E322 Lecithin Emulgator und Mehlbehandlungsmittel. Lecithin verbessert die Knet- und Formeigenschaften von Teigen und verlangsamt das Altbackenwerden von Gebäck. In Margarine sorgt es dafür, dass sie in der Pfanne nicht spritzt. nicht festgelegt
E400 Alginsäure Gelier-, Verdickungs- und Überzugsmittel, aus Braunalgenarten gewonnen. Alginate sind wasserlöslich aber empfindlich gegen Hitze und Säuren. Im Zusammenspiel mit Calcium-Ionen bildet sie Gele, die koch-, gefrier- und backstabil sind.
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden.
nicht festgelegt
E401 Natriumalginat
E402 Kaliumalginat
E403 Ammoniumalginat
E404 Calciumalginat
E405 Propylenglycolalginat Ester der Alginsäure E400, Emulgator, Stabilisator, Verdickungsmittel. Es ist wasserlöslich und weniger empfindlich gegen Säuren und Calcium als die anderen Alginate.
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden.
25
E406 Agar-Agar Füllstoff, Geliermittel, Verdickungsmittel. Agar-Agar ist ein Bestandteil der Zellwände bestimmter Rotalgen-Arten. Schon in geringer Dosierung bildet es feste Gele, die auch nach einem weiteren Erwärmen wieder stabil werden.
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden.
nicht festgelegt
E407 Carrageen Gelier-, Verdickungsmittel. Carrageen ist eine Sammelbezeichnung für eine Gruppe langkettiger Kohlenhydrate (Polysaccharide). Zur Herstellung sehr stabiler Gele oder auch zäher Flüssigkeiten.
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden.
75
E407a Verarbeitete Eucheuma-Algen Geliermittel, Verdickungsmittel. Ausschließlich aus Euchema-Algen wird ein Extrakt gewonnen, der reich an langkettigen Kohlenhydraten (Polysacchariden) ist.
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden.
20
E410 Johannisbrotkernmehl Stabilisator, Verdickungsmittel aus Samen der Tropenfrucht Johannisbrot.
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden, darf nicht zur Herstellung künstlich getrockneter Lebensmittel verwendet werden, die beim Verzehr aufquellen sollen.
nicht festgelegt
E412 Guarkernmehl Füllstoff, Geliermittel, Mehlbehandlungsmittel, Verdickungsmittel aus Samen der tropischen Guarpflanze. Guarkernmehl verstärkt die Wirkung anderer pflanzlicher Verdickungsmittel.
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden, darf nicht zur Herstellung künstlich getrockneter Lebensmittel verwendet werden, die beim Verzehr aufquellen sollen.
nicht festgelegt
E413 Traganth Füllstoff, Geliermittel, Verdickungsmittel aus Harzen tropischer Sträucher der Gattung Astragalus. Schon in geringen Mengen macht Traganth Flüssigkeiten stark zähflüssig.
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden.
nicht festgelegt
E414 Gummi arabicum Füllstoff, Stabilisator, Verdickungsmittel aus Harzen in Afrika beheimateter Akazienarten. Es stabilisiert vor allem Fett-Wasser-Mischungen (Emulsionen) und Schäume.
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden.
nicht festgelegt
E415 Xanthan Füllstoff, Geliermittel, Verdickungsmittel. Xanthan macht Flüssigkeiten wegen seiner enormen Quell- und Wasserbindungsfähigkeit zu gelartigen Massen.
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden, darf nicht zur Herstellung künstlich getrockneter Lebensmittel verwendet werden, die beim Verzehr aufquellen sollen.
nicht festgelegt
E416 Karaya Geliermittel, Stabilisator, Verdickungsmittel. Gewonnen aus den Harzen der in Indien beheimateten Stinkbäume (Sterculia). Weil seine Gelierkraft in der Gegenwart von Milcheiweiß zunimmt, eignet es sich vor allem für Milchprodukte.
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden, darf nicht zur Herstellung künstlich getrockneter Lebensmittel verwendet werden, die beim Verzehr aufquellen sollen.
12,5
E417 Tarakernmehl Füllstoff, Verdickungsmittel. Aus den Samen des tropischen Tarastrauches (Caesalpinia spinosa). Tarakernmehl unterstützt zudem die gelbildende Wirkung von Agar-Agar (E406), Carrageen (E407) und Xanthan (E415).
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden, darf nicht zur Herstellung künstlich getrockneter Lebensmittel verwendet werden, die beim Verzehr aufquellen sollen.
nicht festgelegt
E418 Gellan Geliermittel, Verdickungsmittel. Schon in geringer Konzentration bildet Gellan aus Flüssigkeiten feste, klare Gele, die bei Änderungen des Säuregrads und der Temperatur stabil bleiben.
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden, darf nicht zur Herstellung künstlich getrockneter Lebensmittel verwendet werden, die beim Verzehr aufquellen sollen.
nicht festgelegt
E422 Glycerin Feuchthaltemittel. Wegen seiner wasserbindenden Eigenschaften wird Glycerin eingesetzt, um das Austrocknen von Lebensmitteln zu verhindern. nicht festgelegt
E425 Konjak-Gummi
Konjak-Glucomannan
Füllstoff, Geliermittel, Verdickungsmittel. Konjak quillt in Wasser langsam zu mitunter sehr festen Gelen auf, die eine hohe Reiß- und Druckfähigkeit haben. Spezifische Höchstmenge: 10 g/kg Lebensmittel, einzeln oder kombiniert.
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden.
nicht festgelegt
E426 Sojabohnen-Polyose Emulgator, Verdickungsmittel, Stabilisator, Trennmittel. Stabilisiert Eiweißpartikel in saurem Milieu und sorgt beispielsweise bei Jogurtgetränken für eine gute Geschmacksentfaltung und ein sämiges Gefühl. nicht festgelegt
E427 Cassiagummi Geliermittel, Verdickungsmittel. Aus den Samen von Cassia tora und Cassia obtusifoli. nicht festgelegt
E431 Polyoxyethylen(40)stearat EU: Nicht zugelassen.
Schweiz: Zugelassen.
E432 Polyoxyethylen-sorbitan-monolaurat Emulgatoren, Stabilisatoren. Synthetisch hergestellte Ether von Fettsäuren mit Sorbit und Polyoxyethylen. Alle Polysorbate sind starke Emulgatoren. Sie stabilisieren die Struktur von Fetten und Schäumen und verhindern, dass Margarine und Frittierfette beim Erhitzen spritzen. 10 (als Summe aller Polysorbate)
E433 Polyoxyethylen-sorbitan-monooleat
E434 Polyoxyethylen-sorbitan-monopalmitat
E435 Polyoxyethylen-sorbitan-monostearat
E436 Polyoxyethylen-sorbitan-tristearat
E440 Pektin, amidiertes Pektin Füllstoff, Geliermittel, Stabilisator, Überzugsmittel, Verdickungsmittel. Aus Äpfeln oder Zitrusschalen. Amidpektin bildet schon mit sehr wenig Zucker stabile Gele, die bei Wärme schmelzen.
Schweiz: Darf nicht in Gelee-Süßwaren in Minibechern verwendet werden.
nicht festgelegt
E442 Ammoniumsalze der Phosphatidsäure Ihre Emulgator-Wirkung wird zum Beispiel in der Herstellung von Schokolade genutzt, um deren Fließfähigkeit zu verbessern. 30
E444 Saccharoseacetatisobutyrat SAIB Stabilisator. SAIB ist gut geeignet, um Aromen, Farben und die Verteilung erwünschter Schwebstoffe in Flüssigkeiten stabil zu halten. 10
E445 Glycerinester aus Wurzelharz Stabilisator. Werden Aromen mit diesen Glycerinestern gemischt, können sie in Flüssigkeiten stabil verteilt werden. 12,5
E450 Dinatriumdiphosphat, Trinatriumdiphosphat, Tetranatriumdisphosphat, Dikaliumdiphosphat, Tetrakaliumdiphosphat, Dicalciumdiphosphat, Calciumdihydrogendiphosphat Komplexbildner, Säureregulatoren, Schmelzsalze. Salze der Diphosphorsäure. Diphosphate zeichnen sich durch eine besonders starke komplexbildende Wirkung aus und werden daher insbesondere als Kuttermittel und Schmelzsalze eingesetzt. 70 (für die Summe von Phosphorsäure und aller Phosphate)
E451 Pentanatriumtriphosphat, Pentakaliumtriphosphat Komplexbildner, Säureregulator, Schmelzsalz, Stabilisator. Salze der Triphosphorsäure. Die Fähigkeit der Triphosphate, Eiweiße zu lösen, ist stärker als bei den Diphosphaten. 70 (für die Summe von Phosphorsäure und aller Phosphate)
E452 Natriumpolyphosphat, Kaliumpolyphosphat, Natriumcalciumpolyphosphat, Calciumpolyphosphat Komplexbildner, Schmelzsalz, Stabilisator. Salze der Polyphosphorsäure. Von allen als Lebensmittelzusatzstoff zugelassenen Phosphaten sind die Polyphosphate die stärksten Eiweißlöser. Sie sind darüber hinaus sehr gut als Schmelzsalze geeignet. 70 (für die Summe von Phosphorsäure und aller Phosphate)
E459 β-Cyclodextrin Füllstoff, Komplexbildner, Trägerstoff. Ringförmiges Dextrin, dessen Verbindung auch bei sehr hohen Temperaturen sowie in Gegenwart von Säuren und einigen Enzymen stabil bleibt. 5,0
E460 mikrokristalline Cellulose, Cellulosepulver Füllstoff, Stabilisator, Trennmittel. Cellulose ist unverdaulich und wird deshalb gerne in kalorienreduzierten Lebensmitteln eingesetzt, wo sie ein volles, sahniges Gefühl im Mund hervorruft ohne Energie zu liefern. Cellulose ist darüber hinaus als Stabilisator in Soßen oder Sahneerzeugnissen im Einsatz und verhindert die Eiskristallbildung bei Tiefkühlprodukten. nicht festgelegt
E461 Methylcellulose Geliermittel, Stabilisator, Überzugsmittel, Verdickungsmittel. Methylcellulose verleiht Flüssigkeiten eine zähflüssige Konsistenz und bildet beim Erhitzen starke Gele aus. nicht festgelegt
E462 Ethylcellulose Verdickungsmittel, Trägerstoff, Überzugsmittel, Schaummittel. In Lebensmitteln kann Ethylcellulose als Binde- und Füllmittel, in Nahrungsergänzungspräparaten als Schutzüberzug Verwendung finden. Zudem stabilisiert die Ethylcellulose Wasser-Öl-Gemische. nicht festgelegt
E463 Hydroxypropylcellulose Emulgator, Füllstoff, Stabilisator, Überzugmittel, Verdickungsmittel. Sie verleiht Flüssigkeiten eine zähflüssige Konsistenz und bildet beim Erhitzen starke Gele aus. nicht festgelegt
E464 Hydroxypropylmethylcellulose Emulgator, Füllstoff, Stabilisator, Verdickungsmittel. Sie verleiht Flüssigkeiten eine zähflüssige Konsistenz und bildet beim Erhitzen starke Gele aus. nicht festgelegt
E465 Ethylmethylcellulose Füllstoff, Stabilisator, Trägerstoff, Verdickungsmittel. Sie verleiht Flüssigkeiten eine zähflüssige Konsistenz und bildet beim Erhitzen starke Gele aus. nicht festgelegt
E466 Carboxymethylcellulosen (CMC) Trägerstoff, Verdickungsmittel, Überzugsmittel. Zusammen mit Cellulose (E460) ist Natrium-Carboxymethylcellulose in der Lage, feste Gele auszubilden. Weil sie sehr stabile glatte Filme bildet, wird sie auch als Überzugsmittel eingesetzt. nicht festgelegt
E468 Vernetzte Natriumcarboxymethylcellulose Füllstoff, Verdickungsmittel. Sie ist in Wasser nicht löslich, quillt jedoch auf, ohne sich dabei feucht oder klebrig anzufühlen. nicht festgelegt
E469 enzymatisch hydrolysierte Carboxymethylcellulose Füllstoff, Stabilisator. Als Füllstoff in energiereduzierten Lebensmitteln wird die Substanz eingesetzt, um bei weniger Fett die gleiche Konsistenz und Fülle zu erzeugen. nicht festgelegt
E470a Natrium-, Kalium- und Calcium-Salze von Speisefettsäuren Emulgator, Stabilisator, Trennmittel, Überzugsmittel. Natrium- und Kaliumsalze sind gut dazu geeignet, fettlösliche Substanzen als winzige Tröpfchen in ansonsten wässrigen Lösungen zu verteilen. nicht festgelegt
E470b Magnesiumsalz von Speisefettsäuren Trägerstoff, Trennmittel, Überzugsmittel. Das feine Pulver hat sehr gute Hafteigenschaften und wird deshalb vor allem als Trennmittel eingesetzt. nicht festgelegt
E471 Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (MDG) Emulgator, Mehlbehandlungsmittel. In Backwaren gehen MDG Wechselwirkungen mit der enthaltenen Stärke ein, die dazu führen, dass diese ihre Wasserbindungsfähigkeit länger aufrechterhält und die Backwaren weniger schnell altbacken werden. nicht festgelegt
E472a Essigsäureester von MDG Emulgatoren, Trägerstoffe, Überzugsmittel. Verstärken die Wirkung anderer Emulgatoren, in dem sie die Kristallstruktur und Verformbarkeit von Fetten beeinflussen. nicht festgelegt
E472b Milchsäureester von MDG Emulgator, Mehlbehandlungsmittel, Stabilisator, Trägerstoff. Sie sind dazu geeignet, Luft in Lebensmitteln zu halten und beeinflussen so die Porenbildung und das Volumen von Backwaren. nicht festgelegt
E472c Citronensäureester von MDG Emulgatoren, Komplexbildner, Trägerstoffe. Citronensäureester sind in der Lage, Öl-in-Wasser-Emulsionen auszubilden, unterstützen die Wirkung von Antioxidantien und schützen so Fette vor dem Verderb. nicht festgelegt
E472d Weinsäureester von MDG Emulgatoren, Trägerstoffe. E472d ist sehr schwer löslich und daher nur von geringer technologischer Bedeutung. nicht festgelegt
E472e Mono- und Diacetylweinsäureester von MDG Emulgatoren. Weil diese Esterverbindungen mit Proteinen und insbesondere Weizengluten starke Wechselwirkungen eingehen, sind sie vor allem in der Backwarenherstellung von großer Bedeutung. 50
E472f Gemischte Wein- und Essigsäureester von MDG Emulgatoren, Mehlbehandlungsmittel. Wirkungen und Anwendungen wie E472e. nicht festgelegt
E473 Zuckerester von Speisefettsäuren Emulgator, Mehlbehandlungsmittel. Zuckerester unterscheiden sich in ihrer Wirksamkeit danach, welche Fettsäure überwiegt und wie groß der Saccharoseanteil ist. 30(für die Summe aus Zuckerester und Zuckerglyceriden E474)
E474 Zuckerglyceride
E475 Polyglycerinester von Speisefettsäuren Backemulgator, Schaumverhüter. Diese Esterverbindungen sind auch bei hohen Temperaturen stabil. Zudem halten sie mit Luft aufgeschlagene Lebensmittel stabil und verhindern das unerwünschte Spritzen von Fetten beim Erhitzen. 25
E476 Polyglycerin-Polyricinoleat (PGPR) Schokoladenemulgator. Die Verbindung von Polyglycerin und Polyrizinsäure verringert die Zähflüssigkeit von Schokoladenmassen und verbessert ihre Fließfähigkeit. 7,5
E477 Propylenglycolester von Speisefettsäuren verestert Emulgator. Unterstützen die Wirkung anderer Emulgatoren indem sie die Kristallform von Fetten beeinflussen. 25
E479b Thermooxidiertes Sojaöl, mit MDG verestert Backemulgator TOSOM, Schaumverhütungsmittel, Trennmittel. Ein Gemisch, das starke Emulgatoreigenschaften hat. 25
E481 Natriumstearoyl-2-lactylat (NSL) Emulgator, Mehlbehandlungsmittel. Wegen seiner Wechselwirkungen mit Gluten verbessert Natriumstaroyl-2-lactylat die Backeigenschaften von Mehlen. Als Emulgator mit den Eiweißen der Milch sorgt E481 für bessere Schaumbildung. 22[17]
E482 Calciumstearoyl-2-lactylat (CSL) Emulgator, Mehlbehandlungsmittel. Wegen seiner Wechselwirkungen mit Gluten verbessert Natriumstaroyl-2-lactylat die Backeigenschaften von Mehlen. Als Emulgator mit den Eiweißen der Milch sorgt E481 für bessere Schaumbildung. 22[17]
E483 Stearyltartrat Emulgator, Mehlbehandlungsmittel. Stearyltartrat ist in der Lage, Öl-in-Wasser-Emulsionen auszubilden. Weil die Verbindungen mit Proteinen und insbesondere dem Weizengluten Wechselwirkungen eingehen, sind sie vor allem in der Backwarenherstellung von Bedeutung. nicht festgelegt
E491 Sorbitanmonostearat Emulgatoren. Sorbitane sind die Esterverbindungen des Sorbits (E420) mit unterschiedlichen Speisefettsäuren. Die Verbindungen wirken emulgierend und haben darüber hinaus eine stabilisierende Wirkung auf die Kristallstruktur fester Fette. Sie begünstigen den Lufteinschluss in Lebensmitteln und sorgen so oftmals für ein schaumiges, lockeres Gefühl im Mund. 25 (für die Summe aller Sorbitanfettsäureester)
E492 Sorbitantristearat
E493 Sorbitanmonolaurat (= E470)
E494 Sorbitanmonooleat
E495 Sorbitanmonopalmitat

Rieselhilfen, Säureregulatoren

Rieselhilfen sind Trennmittel, um das Klumpen beim Verbraucher zu verhindern. Säureregulatoren halten den gewünschten pH-Wert eines Lebensmittels konstant. Ihr Einsatz erfolgt für eine bessere maschinelle Verarbeitung, aber auch um gewünschte Gebrauchseigenschaften zu erreichen.

E-Nr Stoff Bemerkungen ADI
E500 Natriumcarbonat, Natriumhydrogencarbonat, Natriumsesquicarbonat Backtriebmittel, Säureregulator, Trägerstoff. Zu den Natriumcarbonaten gehören Soda (Natriumcarbonat, Dinatriumcarbonat), Natron (Natriumbicarbonat, Natriumhydrogencarbonat) und Natriumsesquicarbonat, das ein Mischkristall aus Soda und Natron ist. nicht festgelegt
E501 Kaliumcarbonat (Pottasche) Backtriebmittel, Säureregulator, Trennmittel. Kaliumcarbonate werden durch den Kontakt mit Säuren abgebaut. Dabei wird Kohlendioxid frei, wodurch zum Beispiel Teige ihr Volumen vergrößern. nicht festgelegt
E503 Ammoniumcarbonat, Ammoniumhydrogencarbonat Backtriebmittel, Säureregulator. Salze der Kohlensäure E290 und der Carbaminsäure, Hirschhornsalz. nicht festgelegt
E504 Magnesiumcarbonat, Magnesiumhydroxidcarbonat, Magnesiumhydrogencarbonat Säureregulator, Trägerstoff, Trennmittel. Magnesiumsalze von E290. Zu den Magnesiumcarbonaten gehört neben Magnesiumcarbonat Magnesit auch Magnesiumhydrogencarbonat. Durch den Kontakt mit Säuren werden sie abgebaut und geben dabei Kohlendioxid frei. Sie dienen zum Aufschluss von Kakao und Milcheiweiß sowie als Säureregulator in Tafelwasser. nicht festgelegt
E507 Salzsäure Säureregulator. Salzsäure wird überwiegend zur Einstellung eines erwünschten Säuregrades oder zur gezielten Spaltung von Eiweißen eingesetzt. nicht festgelegt
E508
E509
E511
Kaliumchlorid
Calciumchlorid
Magnesiumchlorid
Festigungsmittel, Geschmacksverstärker, Säureregulator, Trägerstoff. Salze der Salzsäure E507. Kaliumchlorid wird vor allem wegen seiner geschmacksverstärkenden Wirkung eingesetzt. Calciumchlorid bildet mit Eiweißen feste Verbindungen, was vor allem in der Käseherstellung erwünscht ist. Zudem können Geliervorgänge mit Pektin (E440) oder Alginaten (E400) durch E509 gesteuert werden. Darüber hinaus wird Calciumchlorid als Festigungsmittel in der Verarbeitung von Obst- und Gemüse eingesetzt. Magnesiumchlorid ist in der Lage, Feuchtigkeit auf der Oberfläche von Obst und Gemüse zu halten. Es wird zudem als Ersatz für Kochsalz eingesetzt. nicht festgelegt
E512 Zinn(II)-chlorid Antioxidationsmittel, Stabilisator. Zinn-II-chlorid ist ausschließlich für Spargelkonserven in Gläsern oder Dosen zugelassen. nicht festgelegt
E513 Schwefelsäure Säuerungsmittel. Zur Einstellung des Säuregrades oder zur gezielten Spaltung von Eiweißen. nicht festgelegt
E514 Natriumsulfat, Natriumhydrogensulfat Glaubersalz. Zu den Natriumsalzen der Schwefelsäure (E513) gehören Natriumsulfat und Natriumhydrogensulfat. nicht festgelegt
E515 Kaliumsulfat, Kaliumhydrogensulfat Kaliumsalze der Schwefelsäure E513. nicht festgelegt
E516 Calciumsulfat Calciumsalz der Schwefelsäure E513, Gips. nicht festgelegt
E517 Ammoniumsulfat EU: Nicht zugelassen.
Schweiz: Zugelassen.
E520 Aluminiumsulfat Festigungsmittel, Stabilisator. Aluminiumsulfate verleihen Obst- und Gemüsestücken größere Festigkeit und verfestigt essbare Wursthüllen aus Naturdarm sowie Überzüge aus anderen Geliermitteln. 1 mg/kg Körpergewicht (bezogen auf Aluminium)
E521
E522
Aluminiumnatriumsulfat
Aluminiumkaliumsulfat
Salze der Schwefelsäure E513, Alaune. Sie werden wie Aluminiumsulfat (E520) eingesetzt. 1 mg/kg Körpergewicht
E523 Aluminiumammoniumsulfat Alaun, Salze der Schwefelsäure E513. Es wird wie Aluminiumsulfat (E520) eingesetzt. 1 mg/kg Körpergewicht
E524 Natriumhydroxid Auch Ätznatron. Natronlauge ist eine starke Base, die zum Einstellen und Stabilisieren gewünschter Säuregrade (pH-Werte) eingesetzt wird. nicht festgelegt
E525 Kaliumhydroxid Kalilauge ist eine starke Base, die zum Einstellen und Stabilisieren gewünschter Säuregrade (pH-Werte) eingesetzt wird. Kaliumhydroxid ist darüber hinaus zum Aufschluss von Stärke und Eiweiß geeignet. nicht festgelegt
E526 Calciumhydroxid Kalkmilch ist eine starke, ätzende Base und wird unter anderem in der Aufbereitung von Trinkwasser eingesetzt. Es dient darüber hinaus dem Aufschluss von Eiweißen und Stärke, was zum Beispiel bei der Gewinnung von Restzuckern aus Melasse genutzt wird. nicht festgelegt
E527 Ammoniumhydroxid Ammoniumhydroxid ist die wässrige Lösung des Ammoniaks. Weil es in der Lage ist, Säuren zu neutralisieren, wird Ammoniumhydroxid in der Aufbereitung von Trinkwasser eingesetzt. Es dient darüber hinaus dem Aufschluss von Milcheiweiß, Kakaoerzeugnissen und Eiprodukten. nicht festgelegt
E528 Magnesiumhydroxid Säureregulator, Trennmittel. Magnesiumhydroxid wird zum Einstellen und Stabilisieren gewünschter Säuregrade (pH-Werte) genutzt und vor allem zur Trinkwasseraufbereitung eingesetzt. Darüber hinaus dient E528 dem Aufschluss von Milcheiweiß und Kakaoerzeugnissen. nicht festgelegt
E529 Calciumoxid Calciumoxid wird wegen seiner Herstellung auch Branntkalk genannt. Mit Wasser wird daraus Calciumhydroxid (E526) hergestellt und entsprechend eingesetzt. nicht festgelegt
E530 Magnesiumoxid Magnesia. Das weiße Pulver wirkt auf Säuren neutralisierend. Es wird unter anderem in der Trinkwasseraufbereitung eingesetzt, dient aber auch zum Aufschluss von Rohkakao und Milcheiweiß. Als Trennmittel sorgt es dafür, dass Pulver und Granulate nicht verklumpen und rieselfähig bleiben. nicht festgelegt
E535
E536
E538
Natriumferrocyanid
Kaliumferrocyanid
Calciumferrocyanid
Trennmittel. Ferrocyanide, auch als Blutlaugensalz bekannt, verbessern die Rieselfähigkeit des Speisesalzes, indem sie sich wie eine Hülle um die entstehenden Kristalle legen.
Kaliumferrocyanid wird auch als Klärmittel für Wein verwendet.
0,025 mg/kg Körpergewicht (für die Summe aller Ferrocyanide)
E541 Saures Natriumaluminiumphosphat (SALP) Backtriebmittel. SALP ist ein Abkömmling der Phosphorsäure (E338). Es wird in Backpulvern als Säureträger eingesetzt. 1 mg/kg Körpergewicht
E551
E552
E553a
E553b
E554
E555
E556
E559
Siliciumdioxid
Calciumsilikat
Magnesiumsilikat, Magnesiumtrisilikat
Talkum
Natriumaluminiumsilikat
Kaliumaluminiumsilikate
Calciumaluminiumsilikat
Aluminiumsilikat (Kaolin)
Füllstoff, Trägerstoff, Trennmittel. Als feinste Pulver verhindern Kieselsäure und Silikate das Verklumpen von Pulvern oder das Aneinanderkleben beispielsweise von Süßwaren, Käsescheiben, Kaugummis, Reis und Salz.
Schweiz: E559 nicht zugelassen.
nicht festgelegt
E570 Fettsäuren Fettsäuren sind die Bausteine aller Fette und Öle. Sie sind vor allem als Rohstoffe für die Herstellung verschiedener Emulgatoren von Bedeutung. nicht festgelegt
E574
E575
E576
E577
E578
Gluconsäure
Glucono-delta-lacton
Natriumgluconat
Kaliumgluconat
Calciumgluconat
Milde Säuerungsmittel und Komplexbildner, die die Wirkung von Antioxidantien, Gelier- und Verdickungsmitteln unterstützen. nicht festgelegt
E579,
E585
Eisengluconat,
Eisenlactat
Eisen-II-gluconat ist ausschließlich zum Schwarzfärben grüner Oliven zugelassen. 0,8 mg/kg Körpergewicht

Geschmacksverstärker

Geschmacksverstärker sind Stoffe, die den Geschmack und/oder Geruch eines Lebensmittels verstärken.

E-Nr Stoff Bemerkungen ADI
E620
E621
E622
E623
E624
E625
Glutaminsäure
Natriumglutamat
Monokaliumglutamat
Calciumdiglutamat
Monoammoniumglutamat
Magnesiumdiglutamat
Glutamate, Würzmittel zur Geschmacksverstärkung, Ersatz für Kochsalz. nicht festgelegt
E626
E627
E628
E629
Guanylsäure
Dinatriumguanylat
Dikaliumguanylat
Calciumguanylat
Guanylsäure und Guanylate wirken in salzhaltigen Lebensmitteln stark geschmacksverstärkend. In Mischungen mit Glutaminsäure (E620) wird ihre Wirksamkeit erhöht. nicht festgelegt
E630
E631
E632
E633
Inosinsäure
Dinatriuminosinat
Dikaliuminosinat
Calciuminosinat
Inosinsäure und Inosinate wirken in salzhaltigen Lebensmitteln stark geschmacksverstärkend. In Mischungen mit Glutaminsäure (E620) wird ihre Wirksamkeit erhöht. nicht festgelegt
E634
E635
Calcium-5'-ribonucleotid
Dinatrium-5'-ribonucleotid
Das Hydrolysat dieser Nucleinsäuren enthält unter anderem Guanylsäure (E626) und Guanylate sowie Inosinsäure (E630) und Inosinate. Aus diesem Grund wirkt Calcium-5’-ribonucleotid geschmacksverstärkend. nicht festgelegt
E640 Glycin und dessen Natriumsalz Die selbst leicht süßliche Verbindung sowie ihr Natriumsalz runden den Geschmack von Süßstoffen ab. nicht festgelegt
E650 Zinkacetat Zinkacetat ist das Zinksalz der Essigsäure (E260) und ist ausschließlich für Kaugummi zugelassen. nicht festgelegt

Weitere Stoffe

Es gibt eine Vielzahl weiterer Stoffe, die zu keiner der bisher genannten Gruppen gehören, wie Schaumverhüter, Mehlbehandlungsmittel, Feuchthaltemittel, Packgase, Kaumassen oder Stabilisatoren.

E-Nr Stoff Bemerkungen ADI
E900 Polydimethylsiloxan (PDMS) In Lebensmitteln verhindert das so genannte Silikonöl, dass bei der Herstellung von Konfitüren, Obstsäften oder bei Frittiervorgängen unerwünschte Schäume entstehen. 1,5 mg/kg Körpergewicht
E901
E902
E903
E904
Bienenwachs, weiß und gelb
Candelillawachs
Carnaubawachs
Schellack
Als Überzugsmittel oder Oberflächenbehandlungsmittel verhindern Wachse zum Beispiel bei Obst den Verlust von Feuchtigkeit durch die Schale. Früchte, deren Oberfläche so behandelt wurde, tragen den Hinweis „gewachst“. Weiterhin als Überzugsmittel für Süßwaren, mit Schokolade überzogene Backwaren, Nüsse, Knabbererzeugnisse, Kaffeebohnen, Kaumasse für Kaugummi. nicht festgelegt
E905 Mikrowachs Das Wachs mit der besonders feinen Kristallstruktur gehört zu den natürlichen Inhaltsstoffen des Erdöls. Ausschließlich zur Oberflächenbehandlung von Süßwaren (außer Schokolade), Kaugummi, Melonen, Mango, Papaya und Avocado. nicht festgelegt
E907 Hydriertes Poly-1-decen Schützendes Überzugsmittel ausschließlich für Zuckerwaren und Trockenfrüchte. 6 mg/kg Körpergewicht
E912 Montansäureester Nur zur Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Melonen, Mangos, Papayas, Avocados und Ananas zugelassen, um sie vor dem Austrocknen zu schützen. Früchte, deren Oberfläche so behandelt wurde, tragen den Hinweis „gewachst“.
EU: Ab dem 1. Oktober 2014 ist Montansäureester in europäischen Union nicht mehr als Zusatzstoff zugelassen[18]
Schweiz: Zugelassen.
nicht festgelegt
E914 Polyethylenwachsoxidate Künstliche Wachse. Überzugsmittel für frische Zitrusfrüchte, Melonen, Mangos, Papayas, Avocados oder Ananas, um sie vor dem Austrocknen zu schützen. Früchte, deren Oberfläche so behandelt wurde, tragen den Hinweis „gewachst“. nicht festgelegt
E920 L-Cystein, Cysteinhydrochlorid Mehlbehandlungsmittel. L-Cystein macht Teige elastischer und leichter knetbar. Die Aminosäure verbessert darüber hinaus die Fähigkeit von Teigen, Gas zu halten und sorgt so dafür, dass luftiges Gebäck seine Konsistenz lange hält. nicht festgelegt
E927b Carbamid Stabilisator. Ausschließlich zugelassen für Kaugummi ohne Zuckerzusatz. Wird eingesetzt, um den Geschmack abzurunden und Kaueigenschaften zu verbessern. nicht festgelegt
E938
E939
E941
E942
E943a
E943b
E944
E948
E949
Argon
Helium
Stickstoff
Distickstoffmonoxid
Butan
Isobutan
Propan
Sauerstoff
Wasserstoff
Treibgase, Schutz- und Packgase. Gase werden in die Verpackung besonders sensibler Lebensmittel geblasen, um dort den Sauerstoff zu verdrängen. Auf diese Weise werden sauerstoffbedingte Abbauprozesse, wie der Verlust von Farben, Aromen oder Strukturen, gehemmt. Sauerstoffabhängige Bakterien können in dieser Atmosphäre ebenfalls nicht wachsen. So verpackte Lebensmittel tragen die Aufschrift „Unter Schutzatmosphäre verpackt“. Treibgase werden zur Schaumbildung und als Extraktionslösemittel eingesetzt. Butan ist ausschließlich für gewerblich verwendete Backsprays aus Pflanzenöl zugelassen. Sauerstoff dient beispielsweise dazu, die rote Farbe von Fleisch zu stabilisieren und das Wachstum anaerober Mikroorganismen zu hemmen. nicht festgelegt
E999 Quillajaextrakt Schaummittel, Stabilisator. Quillajaextrakt ist ausschließlich zugelassen für nichtalkoholische aromatisierte Getränke auf der Basis von Wasser sowie Cider. 5 mg/kg Körpergewicht
E1103 Invertase Feuchthaltemittel. Invertase wird eingesetzt, um Süßwaren bzw. ihre Füllungen weich zu halten oder gezielt zu verflüssigen. nicht festgelegt
E1105 Lysozym EU: Nicht zugelassen.
Schweiz: Zugelassen.
E1200 Polydextrose Feuchthaltemittel, Füllstoff. Verleiht in Kombination mit Süßstoffen in energiereduzierten Lebensmitteln bei wenig Energie Volumen und Struktur. nicht festgelegt
E1201
E1202
Polyvinylpyrrolidon
Polyvinylpolypyrrolidon
PVP und PVPP sind ausschließlich für Nahrungsergänzungsmittel, die in Form von Tabletten oder Dragees angeboten werden, zugelassen. nicht festgelegt
E1203 Polyvinylalkohol Polyvinylalkohol ist als Überzugsmittel ausschließlich für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. nicht festgelegt
E1204 Pullulan Pullulan wird im Überzug von Nahrungsergänzungsmitteln in Form von Kapseln, Tabletten oder Dragees eingesetzt. Auch in Atemerfrischern in Gestalt von dünnen Blättchen findet der Zusatzstoff Verwendung. nicht festgelegt
E1404
E1410
E1412
E1413
E1414
E1420
E1422
E1440
E1442
E1450
E1451
Oxidierte Stärke
Monostärkephosphat
Distärkephosphat
Phosphatiertes Distärkephosphat
Acetyliertes Distärkephosphat
Acetylierte Stärke
Acetyliertes Distärkeadipat
Hydroxypropylstärke
Hydroxypropyldistärkephosphat
Stärkenatriumoctenylsuccinat
Acetylierte oxidierte Stärke
Chemisch modifizierte Stärken. Bilden zähe Massen aus (Verkleisterung). Modifizierte Stärken erzeugen im Mund ein cremiges Gefühl und werden daher oft als Ersatzstoff für Fett eingesetzt. nicht festgelegt
E1452 Stärkealuminiumoctenylsuccinat (SAOS) SAOS wird als Trennmittel in eingekapselten Vitaminzubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet. Die Substanz ist wasserabweisend und verhindert die Verklumpung bei der Trocknung unter niedrigen Temperaturen. nicht festgelegt
E1505 Triethylcitrat Ester der Citronensäure E330. Mit Hilfe von Triethylcitrat werden unter anderem Aromen in Lebensmitteln verteilt. Triethylcitrat ist ausschließlich zugelassen für Eiklarpulver und Aromen. 20 mg/kg Körpergewicht
E1517 Glycerindiacetat (Diacetin) Trägerstoff. Glycerindiacetat ist ausschließlich für die Herstellung von Aromen zugelassen. nicht festgelegt
E1518 Glycerintriacetat (Triacetin) Ester des Glycerins E422 mit Essigsäure E260. Ausschließlich zugelassen für Kaugummi und Aromen. nicht festgelegt
E1519 Benzylalkohol Benzylalkohol ist ausschließlich für die Herstellung von Aromen zugelassen, die in den folgenden Lebensmitteln eingesetzt werden sollen: Liköre, aromatisierte weinhaltige Getränke, Cocktails, Süßigkeiten, Schokolade, Kuchen und Kekse. 5 mg/kg Körpergewicht (Summe aus Benzoesäure und Benzoaten)
E1520 1,2-Propandiol (Propylenglycol) In Propylenglycol lassen sich viele andere Zusatzstoffe und Enzyme sehr gut lösen. Ausschließlich zugelassen für Kaugummi und Aromen. 25 mg/kg Körpergewicht
E1521 Polyethylenglykol Polyethylenglykol ist als Filmüberzugsmittel ausschließlich für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. nicht festgelegt

Stoffe ohne zugeordnete E-Nummer

E-Nr Stoff Bemerkungen ADI
Aluminiumoxid Kaumasse für Kaugummi, Füllstoff.
Wachsester Kaumasse für Kaugummi, Ester der Speisefettsäuren.
Gutta Kaumasse für Kaugummi, gereinigte Pflanzenexsudate (Gummen) vorwiegend von Chiclearten.
Kautschuk Kaumasse für Kaugummi, gereinigte Pflanzenexsudate, vorwiegend von Hevea brasiliensis.
Kolophonium Kaumasse für Kaugummi, der bei der Terpentinöldestillation zurückbleibende Teil des Kiefernharzes.
Kolophonester Kaumasse für Kaugummi, Ester des Kolophoniums.
Mastix Kaumasse für Kaugummi, Harz von Pistacia lentiscus L. (Sapindaceae).
Paraffinöl Hartparafin, natürlich Kaumasse für Kaugummi, Gemische gereinigter Kohlenwasserstoffe, die aus Erdöl, Braunkohle oder Schieferteeröl gewonnen werden.
Hartparaffin, synthetisch Kaumasse für Kaugummi, synthetischer Kohlenwasserstoff.
Mikrokristalline Wachse Kaumasse für Kaugummi, Mikrowachse, Gemisch gereinigter Kohlenwasserstoffe aus Erdöl.
Wollwachs Kaumasse für Kaugummi. Lanolin, eine bei der Aufbereitung von Schafwolle gewonnene, gereinigte salbenartige Masse.
Polyisobutylen Kaumasse für Kaugummi, synthetischer Kohlenwasserstoff.
Styrol-Butadien-Kautschuk Kaumasse für Kaugummi, synthetischer Kohlenwasserstoff.
Butylkautschuk (auch Isobuten-Isopren-Kautschuk) Kaumasse für Kaugummi, synthetischer Kohlenwasserstoff.
Polyethylen Kaumasse für Kaugummi, synthetischer Kohlenwasserstoff.
Polyvinylester der unverzweigten
Fettsäuren C2 bis C18
Kaumasse für Kaugummi, synthetischer Kohlenwasserstoff.
Aktivkohle zum Entfernen von unerwünschten Farbstoffen.
Wasserstoffperoxid Bleichmittel.
Monoammoniumorthophosphat
Diammoniumorthophosphat
Hefenährstoff in Wein und Obstwein.
Calciumphytat
Calciummagnesiumphytat
Klärmittel für Getränke.
Tannine Klärmittel für Getränke.
Kaliumpermanganat Bleichmittel für Stärke.
Schwefel Konservierungsmittel in Wein.
Natriumhypochlorit Bleichmittel, Desinfektionsmittel für Trinkwasser.
Benzylalkohol, Ethyllactat Trägerstoffe für Aromen.
Cystin, Cystinhydrochlorid Mehlbehandlungsmittel, natürliche Aminosäure, verändert wie E920 die Klebereigenschaften.

Anmerkungen

  1. a b c d e in mg pro kg Körpergewicht.
  2. Dieser Ausdruck wird dann verwendet, wenn die verfügbaren toxikologischen, biochemischen und klinischen Daten darauf schließen lassen, dass die Gesamtaufnahme des Stoffes, die sich aus seinem natürlichen Vorhandensein und/oder seiner gegenwärtigen Verwendung(en) in Lebensmitteln in der für die Erreichung des gewünschten technologischen Effekts erforderlichen Menge keine Gefährdung der Gesundheit darstellt. Aus diesem Grund wird die Aufstellung eines numerischen Grenzwertes für den ADI als nicht erforderlich angesehen. siehe Bericht über die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in der EU, Seite 6 (PDF)
  3. a b c d E150a, E150b, E150c und E150d zusammen.

Einzelnachweise

  1. VERORDNUNG (EU) Nr. 1129/2011 DER KOMMISSION vom 11. November 2011 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine Liste der Lebensmittelzusatzstoffe der Europäischen Union (PDF, 3,6 MB, abgerufen am 16. Februar 2012)
  2. Es sind auch nicht mehr zugelassene Stoffe – durchgestrichen und mit einem entsprechenden – Hinweis gelistet.
  3. a b SR 817.022.31 Verordnung des EDI über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe
  4. Zusatzstoff-Zulassungsverordnung Bundesministerium der Justiz
  5. zusatzstoffe-online ADI-Wert: Wie viel Zusatzstoff darf’s sein?
  6. Bericht über die Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen in der EU (2001) (PDF) Entstehungsprozess aller ADI-Werte
  7. a b c d e f EU Verordnung Nr. 1333/2008, Anhang 5, S.18 (PDF) Liste der Lebensmittelfarbstoffe, für die ab dem 20. Januar 2010 zusätzliche Angaben gemacht werden müssen
  8. a b c d e f Änderung von Anhang 5 der EU Verordnung Nr. 1333/2008 (238/2010, März 2010) (PDF) hinsichtlich der Kennzeichnungsanforderungen für Getränke, die mehr als 1,2 % Alkohol und bestimmte Lebensmittelfarbstoffe enthalten
  9. a b c SR 817.022.31, Art. 13, Abs. 2
  10. a b Peter Kuhnert, Erich Lück: Lexikon Lebensmittelzusatzstoffe. Behr’s Verlag, Hamburg 2010, ISBN 978-3-89947-533-3, S. 176.
  11. Efsa-Beratung zur Sicherheit von Aluminium in Lebensmitteln
  12. RICHTLINIE 2006/52/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juli 2006 zur Änderung der Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel sowie der Richtlinie 94/35/EG über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Amtsblatt der Europäischen Union, S. 13, 3. a)i), 26. Juli 2006.
  13. EU Richtlinie 2003/114 (PDF) zur Streichung von E231 und E232 als Lebensmittelzusatzstoffe
  14. Eintrag zu Ameisensäure. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag
  15. Scientific Opinion on the re-evaluation of butylated hydroxytoluene BHT (E 321) as a food additive
  16. Änderung der Richtlinie 94/35 über Süßungsmittel: Umfang der Zulassung von Sucralose (PDF; 22 kB). Stellungnahme des BgVV, Bundesinstitut für Risikobewertung, 9. Februar 2001.
  17. a b Scientific Opinion on the re-evaluation of sodium stearoyl-2-lactylate (E 481) and calcium stearoyl-2-lactylate (E 482) as food additives
  18. siehe Verordnung (EU) Nr. 957/2014 der Kommission.