„1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages“ – Versionsunterschied

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=== 11. Anhörung: S.L. Projektleiter Eikonal und Kai-Uwe Ricke ===
=== 11. Anhörung: S.L. Projektleiter Eikonal und Kai-Uwe Ricke ===
In der 26. Sitzung des Ausschusses am 4. Dezember wurden S.L., der Projektleiter beim BND der [[NSA-Untersuchungsausschuss#Operation_Eikonal]] und [[Kai-Uwe Ricke]], ehem. Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG als Zeugen vernommen.<ref>[https://netzpolitik.org/2014/live-blog-26-sitzung-nsa-untersuchungsausschuss/ Live-Blog der 26. Sitzung NSA-Untersuchungsausschuss – “IP-Aufklärung ist wie eine Apotheke, in der alle Pillen auf dem Boden verteilt sind”], netzpolitik.org vom 4. Dezember 2014, abgerufen am 13. Dezember 2014</ref>
In der 26. Sitzung des Ausschusses am 4. Dezember wurden S.L., der Projektleiter beim BND der [[NSA-Untersuchungsausschuss#Operation_Eikonal|Operation Eikonal]] und [[Kai-Uwe Ricke]], ehem. Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG als Zeugen vernommen.<ref>[https://netzpolitik.org/2014/live-blog-26-sitzung-nsa-untersuchungsausschuss/ Live-Blog der 26. Sitzung NSA-Untersuchungsausschuss – “IP-Aufklärung ist wie eine Apotheke, in der alle Pillen auf dem Boden verteilt sind”], netzpolitik.org vom 4. Dezember 2014, abgerufen am 13. Dezember 2014</ref>


=== 12. Anhörung: Bundesnachrichtendienst ===
=== 12. Anhörung: Bundesnachrichtendienst ===

Version vom 25. April 2015, 20:38 Uhr

Der NSA-Untersuchungsausschuss ist ein am 20. März 2014 vom Deutschen Bundestag im Auftrag aller Fraktionen eingesetzter Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre, der „[...] Ausmaß und Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland aufklären“ soll.[1]

Mitglieder

Dem Gremium gehören acht Mitglieder des Deutschen Bundestages an.[2] Den Vorsitz hatte zunächst der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger inne, dieser trat allerdings nach nur sechstägiger Amtszeit zurück. Seinen Rücktritt begründete er mit dem Streit um die Benennung von Edward Snowden als Zeugen für den Ausschuss. Er habe keine Hoffnung mehr, dass eine "sachdienliche Zusammenarbeit aller Fraktionen" möglich sein werde. Dies richtete sich vor allem gegen die Opposition. Andere spekulierten allerdings, der Druck auf Binninger aus dem Kanzleramt sei diesem zu groß geworden. Belege gibt es dafür nicht.[3] Für ihn folgte Patrick Sensburg (CDU).[4][5] Roderich Kiesewetter kündigte seinen Rückzug aus dem Ausschuss zum 1. März 2015 an.[6] "Nachdem ich von den Vorgängen im Reservistenverband erfuhr, habe ich die Arbeit des Verbandes durch den Bundesnachrichtendienst kompromittiert gesehen. Um möglichen Zweifeln an meiner Unvoreingenommenheit im NSA-Untersuchungsausschuss entgegenzuwirken, habe ich mich konsequent und rasch entschieden, als Obmann zurückzutreten."[7]

Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses
Funktion Name Partei
Vorsitzender Patrick Sensburg CDU
Mitglied Susanne Mittag SPD
Obmann Christian Flisek SPD
Mitglied Andrea Lindholz CSU
Obfrau Nina Warken CDU
Obmann Konstantin von Notz Grüne
Obfrau Martina Renner Die Linke
Mitglied Tankred Schipanski CDU
Stellvertretende Mitglieder
Name Partei
Marian Wendt CDU
Burkhard Lischka SPD
Stephan Mayer CSU
Tim Ostermann CDU
Hans-Christian Ströbele Grüne
André Hahn Die Linke
Ausgeschiedene Mitglieder
Name Partei
Clemens Binninger CDU
Hans-Ulrich Krüger SPD
Roderich Kiesewetter CDU

Auftrag

Marie-Elisabeth-Lüders-Haus

Das Gremium soll Ausmaß und Hintergründe der Ausspähungen durch ausländische Geheimdienste in Deutschland aufklären. Zum Auftrag des Gremiums gehört es auch, nach Strategien zu suchen, wie die Telekommunikation mit technischen Mitteln besser geschützt werden kann.[8][9]

Rahmenbedingungen

Dem Ausschuss liegen ca. 1988 Ordner zur NSA vor.[10] Wenn sich Abgeordnete dieses Material ansehen wollen, müssen sie in die Geheimschutzstelle, einen besonders streng gesicherten Raum im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus bzw. ins Kanzleramt (Abteilung 6) gehen. Viele Stellen der Akteninhalte sind geschwärzt. Die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses drohen als Folge mit Klage und fordern die Bundesregierung auf, Akteninhalte, die sie für den Ausschuss geschwärzt hatte, wieder lesbar zu machen.[11][12] Hunderte Akten werden von der Bundesregierung zurückgehalten: „Bevor der Ausschuss sie sehen dürfe, müssten erst die USA gefragt werden“.[13] Am 5. März 2015 wurde bekannt, dass der BND dem Untersuchungsausschuss nicht alle Akten geschickt hat. 130 Akten wurden - angeblich aus Versehen - vorenthalten. Der Ausschuss wurde auf die fehlenden Dokumente aufmerksam, als ein als Zeuge geladener BND-Mitarbeiter im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung aus vertraulichen Papieren zitierte, die die Ausschussmitglieder nicht kannten.[14] Es steht der Verdacht im Raum, dass ausgehändigte Akten manipuliert oder sogar extra für den Untersuchungsausschuss angefertigt wurden. So gebe es darin etwa keine der sonst für Behördenakten so typischen Strukturen, die Seiten seien offensichtlich nicht aus einzelnen Ordnern genommen und für den Ausschuss zusammengestellt worden. Vielmehr seien es fortlaufend nummerierte Seiten, obwohl darin ständig Wiederholungen und zeitliche Sprünge vorkämen. Auch einen Aktenplan, der alle Bestände zeigt und bei jeder Behörde Pflicht ist, gibt es beim BND nicht – zumindest wird er dem Ausschuss nicht gezeigt. Der Untersuchungsausschuss verlangte daraufhin, dass sämtliche Unterlagen, die von Sachgebieten des BND herausgesucht worden sind, nun noch einmal überprüft und kontrolliert werden müssen.[15]

An die Obleute des Untersuchungsausschusses wurden zur verschlüsselten Kommunikation Krypto-Handys ausgeteilt. Es handelt sich um das Modell Blackberry Z30, ausgestattet mit einem Krypto-Chip der Düsseldorfer Firma Secusmart, das verschlüsselte Kommunikation, beispielsweise mit Journalisten, ermöglicht.[16] Beim geheimen Teil der Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses wird eine Metallkiste aufgestellt. Alle Handys und Tablets werden dort deponiert. Im Hintergrund läuft klassische Musik als Abschirmung.[17] Über eine nicht-elektronische Schreibmaschine als Computerersatz wird nachgedacht.[18] Ein absoluter Abhörschutz scheint aber auch hier fragwürdig, wie Heise online und derStandard.at berichteten.[19]

Brief des Kanzleramt an den Untersuchungsausschuss wegen öffentlicher Enthüllungen

Das Kanzleramt zeigte sich im Oktober 2014 empört, dass immer wieder eigentlich geheime Informationen (z.B. Programm Eikonal) aus dem NSA-Untersuchungsausschuss an die Öffentlichkeit gelangen. Um das zu verhindern, ging ein Brief mit der Ankündigung möglicher Konsequenzen an die Volksvertreter.[20] Das Bundeskanzleramt hat den Mitgliedern des NSA-Untersuchungsausschusses mit Strafanzeige gedroht, sollte es zu weiteren, in Augen des Kanzleramtes widerrechtlichen öffentlichen Enthüllungen aus dem Gremium kommen. Explizit seien dabei Berichte des Spiegel, der Süddeutschen Zeitung und Meldungen von Netzpolitik.org genannt worden. Ursprünglich habe die Bundesregierung sogar erwogen, sofort eine Anzeige gegen Unbekannt einzureichen, es dann aber bei einer schriftlichen Warnung belassen.[21][22] Netzpolitik veröffentlichte daraufhin folgendes Statement: "Ebenso wie das Kanzleramt sich von vielen Strafanzeigen nicht einschüchtern lässt und weiterhin nicht bereit ist, den größten Überwachungsskandal in der Geschichte der Menschheit aufzuklären, werden wir unsere Arbeit deswegen nicht runterfahren."[23]

Diskussion um die Zeugenbefragung Snowdens

Am 8. Mai 2014 wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen, den im russischen Asyl lebenden US-amerikanischen Whistleblower Edward Snowden als Zeugen zu laden. Offen blieb, wo der ehemalige NSA-Mitarbeiter aussagen wird.[24]

Sensburg warf dem Whistleblower Edward Snowden vor, sich nur aufzuspielen und zweifelte seine Glaubwürdigkeit an. Snowden sei „nie speziell mit der massenhaften Ausspähung deutscher Bürger in Deutschland befasst“ gewesen und „sollte Snowden nicht bald Beweise in Form von Originaldokumenten vorlegen, verliert er jedwede Glaubwürdigkeit für den Untersuchungsausschuss.“ Über das hinaus, was im Internet zu finden sei, habe „Snowden bis zum heutigen Tage nichts geliefert“. Sensburg bezweifelte, dass Snowden wesentliche neue Details enthüllen könne.[25][26]

Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke halten hingegen eine Aussage von Snowden in Deutschland für dringend notwendig und wollen dies notfalls mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erzwingen.[27] Durch ein Ultimatum, das zur ersten Ausschusssitzung nach der Sommerpause 2014 verstreicht, unterstrichen sie eine Forderung an die Bundesregierung, den Weg für eine Zeugenbefragung Snowdens freizumachen.[28][29]

Im März 2015 wurde bekannt, dass die USA Deutschland massiv gedroht hatten: Sie (die USA) hätten der Bundesregierung "aggressiv" gedroht, sollte Deutschland dem Ex-NSA-Mitarbeiter Asyl gewähren. Träte dieser Fall ein, würden die US-Geheimdienste die Deutschen vom Fluss der Geheimdienstinformationen in Sachen Terrorabwehr abschneiden. Sollte also ein terroristischer Anschlag bevorstehen, würden die US-Behörden keine Warnung mehr nach Berlin übermitteln.[30]

Klage der Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht

Am 23. September 2014 reichten Grüne und Linke Klage gegen CDU, SPD und den NSA-Untersuchungsausschuss beim Bundesverfassungsgericht ein. In dieser geht es um den Beschluss der CDU und SPD, Edward Snowden nicht in Berlin befragen zu wollen, sondern per Video-Konferenz oder in Moskau. Weil Snowden dies jedoch ablehnt, versuchen Linke und Grüne jetzt per Gerichtsurteil den Beschluss des NSA-Untersuchungsausschusses, dass Snowden nicht in Berlin vernommen werden soll, aufzuheben.[31]

Am 28. September 2014 reichten Grüne und Linke eine Klage gegen die Amtsführung von Kanzlerin Merkel ein. Ihrer Ansicht nach behindere Kanzlerin Angela Merkel die Aufklärung des globalen Datenspionage-Skandals. Die Bundesregierung habe die Pflicht, den NSA-Ausschuss im Parlament zu unterstützen – und weigere sich, dieser Pflicht nachzukommen. Die Opposition wirft der Bundesregierung vor, Art. 44 des Grundgesetzes zu verletzen. Demnach muss die Bundesregierung im Fall eines Untersuchungsausschusses „Rechts- und Amtshilfe“ leisten. Die Kanzlerin und ihre Regierung seien „verpflichtet, die rechtlich ihr möglichen Voraussetzungen für die Vernehmung des Zeugen Edward Snowden zu schaffen“, heißt es in der Klageschrift. Es werde „deutlich, dass die Bundesregierung sich weigert, dieser Pflicht nachzukommen“.[32]

Politische Sicht

Nach Artikel VII des NATO-Truppenstatuts von 1951 haben die amerikanischen Militärbehörden das Recht, innerhalb der Bundesrepublik „die gesamte Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit“ über alle dem amerikanischen Militärrecht unterworfenen Personen auszuüben.[33] Erwähnenswert sind hier auch die engen Vernetzungen der deutschen und amerikanischen Geheimdienste durch das G10-Gesetz sowie den 2+4-Vertrag. Die deutsch-amerikanischen Beziehungen stünden der Aufklärung der geheimdienstlichen Angriffe der USA auf die freiheitlichen Grundrechte der Bundesbürger entgegen, so der Freiburger Geschichtsprofessor Josef Foschepoth. Die Partnerschaft mit den USA sei außerdem zentraler Bestandteil der deutschen Staatsräson.[34] „Eine Einreise Snowdens, aus welchen Gründen auch immer, wäre deswegen der politische Super-GAU. Die Bundesregierung würde in die Entscheidung gezwungen, sich zwischen den Interessen der USA und dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Grundrechte zu entscheiden“, so Historiker Foschepoth weiter.[35]

Juristische Sicht

Der Jurist Adolf Arndt argumentierte in seinem Aufsatz „Demokratische Rechtsauslegung am Beispiel des Begriffs 'Staatsgeheimnis'“ (über einen vergleichbaren Whistleblowerfall Werner Pätsch) wie folgt: „Das Recht darf nicht Unrecht schützen.“ „In einer Demokratie gibt es an Staat nicht mehr, als seine Verfassung zum Entstehen bringt. Deshalb ist es weder zulässig, zwischen dem Schutz des Staates und dem Schutz der Verfassung zu unterscheiden, weil dieser Staat nur in seiner Verfassung schützbar ist; noch kann es ein rechtliches Erfordernis geben, etwas gegen das Recht zu sichern (zum Beispiel durch Geheimhaltung), was nach der verfassungsmäßigen Ordnung Unrecht ist.“[36]

Öffentliche Anhörungen

1. Anhörung: Verfassungsrecht

In der ersten öffentlichen Anhörung des NSA-Untersuchungsausschusses am 22. Mai 2014 haben Verfassungsrechtler die Auslandsspionage des Bundesnachrichtendienstes scharf kritisiert. Sein Vorgehen sei in Teilen verfassungswidrig, sagten der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Wolfgang Hoffmann-Riem, sowie Matthias Bäcker, Rechtsprofessor an der Universität Mannheim.

Papier sagte, es gebe eine staatliche Verpflichtung, für eine Grundrechte wahrende und sichere Kommunikationsinfrastruktur zu sorgen. Weiter waren die Staatsrechtler der Ansicht, dass ausländische Nachrichtendienste kein Recht hätten, in Deutschland Kommunikation zu überwachen. Bei Eingriffen in die deutschen Grundrechte müsse der Staat einschreiten.[37]

2. Anhörung: Internationales Recht

Am 5. Juni 2014 fand die zweite öffentliche Anhörung statt, in der Experten für internationales Recht gehört wurden.[38] Für den ersten Block der Sitzung waren die Völkerrechtler Stefan Talmon, Helmut Philipp Aust und Douwe Korff geladen.[39][40][41] Während erstere sich bezüglich einer rechtlichen Handhabe gegen die Überwachung skeptisch zeigten, plädierte Korff für eine Staatenklage gegen die britische Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.[42]

Im zweiten Teil der Anhörung kamen der Washingtoner Rechtsprofessor Russell A. Miller und der Oxforder Internetforscher Ian Brown zu Wort.[43][44] Miller ging ausführlich auf die unterschiedlichen Rechtstraditionen in Deutschland und den USA ein. Brown erklärte, den britischen Geheimdiensten sei im Namen der nationalen Sicherheit, von Wirtschaftsinteressen oder um schwere Verbrechen zu verhindern fast alles erlaubt.[45]

3. Anhörung: Technische Gegebenheiten

In der dritten Anhörung wurden am 26. Juni 2014 die technischen Gegebenheiten der Überwachung und mögliche technische Konsequenzen erörtert.[46] Geladen waren der Leiter des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie Michael Waidner, der Sicherheitsforscher Sandro Gaycken und Christopher Soghoian von der American Civil Liberties Union. Soghoian konnte nicht rechtzeitig anreisen. Seine Stellungnahme, in der er für mehr und bessere Verschlüsselung plädierte, veröffentlichte er im Internet.[47] An seiner Stelle wurde Frank Rieger, einer der Sprecher des Chaos Computer Clubs, angehört.[48]

4. Anhörung: Die Whistleblower Binney und Drake

Am 3. Juli 2014 sagte der ehemalige Technische Direktor der NSA, William Binney, vor dem Untersuchungsausschuss aus. Er kritisierte die NSA als „gefährliche Datensammelmaschine“. „Sie wollen Informationen über alles haben. Das ist wirklich ein totalitärer Ansatz, den man bislang nur bei Diktatoren gesehen hat“, so Binney. „Nach dem 11. September gab es so etwas wie Privatsphäre nicht mehr.“

Ziel sei auch Kontrolle der Menschen, sagte Binney. Es sei inzwischen im Prinzip möglich, die gesamte Bevölkerung zu überwachen, im Ausland und in den USA. Als Grund für das Abhören des Handys der Bundeskanzlerin nannte Binney, dass der Geheimdienst Denken und Sorgen Merkels besser verstehen wollte. „Man kann es auch als Hebel einsetzen in den Beziehungen“, sagte er. Das Ziel könne auch die Beeinflussung der Kanzlerin oder anderer Politiker gewesen sein.[47][49]

Der frühere NSA-Mitarbeiter Thomas Drake, ebenfalls Zeuge im Untersuchungsausschuss, nannte in der Nacht auf den 4. Juli 2014 den Bundesnachrichtendienst einen „Wurmfortsatz der NSA“. Der BND arbeite eng mit der NSA zusammen und verstoße potenziell gegen die Verfassung, indem er Daten des Partners nutze. Die Behauptung des BND, man habe dort nichts von der massenhaften Datenüberwachung durch die NSA gewusst, sei angesichts dieser Kooperation „jenseits jeder Glaubwürdigkeit“.

Drake erklärte, es sei üblich, dass ein Geheimdienst, wenn er selbst gesetzlichen Beschränkungen unterliege, für Erkenntnisse aus dem eigenen Land auf Informationen ausländischer Partnerdienste zurückgreift. „Das ist mehr oder weniger schon Routine geworden.“ Nach Drakes Aussagen lieferte der BND zudem Daten für den Drohnenkrieg der USA.[50][51]

5. Anhörung: Was machen NSA und BND in Bad Aibling?

Am 25. September 2014 wurde der Leiter der BND-Dienststelle Bad Aibling („R. U.“) und der Leiter des dortigen Sachgebietes („J. Z.“) befragt, in dem die Zusammenarbeit mit der NSA organisiert ist.[52] Der Zeuge „Z.“ wurde vorher instruiert, bestimmte Informationen zu verschweigen.[53] Zu Beginn gab es eine öffentliche Sitzung. Über 50 mal verweigerte „R. U.“ eine öffentliche Aussage mit den Hinweis, dass seine „Aussagegenehmigung“ das nicht erlaube.[54] Der Austausch zwischen BND und NSA basiere laut Zeuge „R. U.“ auf einem Memorandum of Understanding aus dem Jahr 2002. Der Vertrag zwischen BND und NSA ist eigentlich streng geheim. Es bestätigte sich, dass nicht die Bundesregierung verhandelt hat, welche Daten der deutsche Geheimdienst an die USA übergibt. „Das allein ist bedenklich, da so keine demokratische Kontrolle über diese Amtshilfe bei der Spionage existiert“, schreibt Kai Biermann für Zeit Online.[55] Die Opposition ist davon überzeugt, dass der BND weit mehr tat, als er hätte tun dürfen. Man müssen davon ausgehen, dass Hunderte Millionen von Daten, möglicherweise auch von deutschen Bürgern, generiert und an die NSA weitergeleitet worden seien. Im Anschluss folgte eine nicht öffentliche Vernehmung des ersten Zeugen „R. U.“. Die Vernehmung des zweiten Zeugen „J. Z.“ fand vollständig nicht-öffentlich statt.[56] Was genau hier besprochen wurde, ist geheim. Der BND hat den beiden nicht erlaubt, öffentlich über ihre Arbeit zu reden, die sogenannte Aussagegenehmigung gestattet nur, den Untersuchungsausschuss hinter verschlossenen Türen zu informieren. Nicht einmal die genaue Bezeichnung des Sachgebietes, in dem Überwachungsprogramme wie XKeyscore eingesetzt werden, darf nach Ansicht des BND bekannt werden.[57]

Neben Bad Aibling sind das Europäische Zentrum für Kryptologie (ECC) in Griesheim bei Darmstadt, das European Technical Center (ETC) in Mainz-Kastel sowie der Special Collection Service (SCS) im Generalkonsulat in Frankfurt am Main bzw. in der US-Botschaft in Berlin als Spionagestation der NSA im Fokus der Ermittlungen.[57][58]

6. Anhörung: Bundesnachrichtendienst

Am 9. Oktober wurden „Frau Dr. F.“ sowie „A. F.“ vom Bundesnachrichtendienst vernommen. Als Rechtsbeistand für die BND-Mitarbeiter war der Anwalt Johannes „Jonny“ Eisenberg dabei.[59] Für Irritation und Kritik sorgt die Überwachung des Netzpolitik-Bloggers Andre Meister durch einen Polizisten während der Sitzung. Die Zeit bewertete dies als bedenklichen Einschüchterungsversuch gegen die Presse und zitiert Ulf Buermeyer, Verfassungsrechtler und Richter am Berliner Landgericht: „Es gibt keinen Grund, einem Medienvertreter über die Schulter zu gucken. Das bewegt sich gefährlich in Richtung einer Vorabzensur, und die ist nach dem Grundgesetz ausdrücklich verboten.“ Die Pressestelle des Bundestages entschuldigte sich in aller Form bei Meister für den Vorfall und gab an, der Bundestagspolizist habe „in Eigenregie“ gehandelt, weil er befürchtet habe, Meister könne eine Aktion planen und beispielsweise Flugblätter von der Tribüne werfen.[60] Auch protokollierte Eingangslisten am Eingang der Besuchertribüne sorgten für Irritation.[61]

7. Anhörung: Bundesnachrichtendienst (abgebrochen)

Die öffentliche Anhörung am 16. Oktober wurde nach kurzer Zeit abgebrochen, weil sich herausstellte, dass der Zeuge T. B. des BND sich mit Akten auf die Anhörung vorbereiten konnte, die dem Ausschuss nicht vorlagen.[62]

8. Anhörung: Bundesnachrichtendienst

Am 6. November wurde die abgebrochene Vernehmung des Zeugen T. B. fortgesetzt, anschließend wurde Zeugin G. L. befragt, deren Aussagen häufig aus Hinweisen auf Erinnerungslücken bestanden.[63]

9. Anhörung: Bundesnachrichtendienst

In der 22. Sitzung des Untersuchungsausschusses am 13. November wurde in der neunten öffentlichen Zeugenvernehmung der Zeuge W. K., Unterabteilungsleiter Abteilung Technische Aufklärung (TA) im BND befragt, der sehr strukturiert über technische Arbeitsweisen Auskunft gab.[64]

10. Anhörung: Stefan Burbaum, ehemaliger “G-10-Jurist” des Bundesnachrichtendiensts

Dr. Stefan Burbaum war von von etwa Juni 2002 bis Januar 2005 im Bundesnachrichtendienst als „G-10-Jurist“ für alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Artikel 10 des Grundgesetzes und des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses tätig. Am 27. November 2014 wurde Burbaum zur juristischen Arbeitsweise im BND vom Ausschuss in der 24. Sitzung befragt.[65][66]

11. Anhörung: S.L. Projektleiter Eikonal und Kai-Uwe Ricke

In der 26. Sitzung des Ausschusses am 4. Dezember wurden S.L., der Projektleiter beim BND der Operation Eikonal und Kai-Uwe Ricke, ehem. Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG als Zeugen vernommen.[67]

12. Anhörung: Bundesnachrichtendienst

Am 5. März wurde der Brigadegeneral Dr. Dieter Urmann, Leiter der Technischen Aufklärung des BND gehört. Er sagte im Ausschuss, in manchen Operationen sei die G-10-Filterung nur händisch, in anderen maschinell - mit zusätzlichen manuellen Stichproben - durchgeführt worden. Dass dabei etwas durchrutschte, was nicht durchrutschen durfte, sei nicht auszuschließen.[68]

13. Anhörung: DE-CIX: „BND hörte innerdeutsche und europäische Internet-Leitungen ab“

Am 26. März 2015 wurden Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH, und Hans de With, ehemaliger Vorsitzender der G-10-Kommission, gehört. Klaus Landefeld führte aus, dass der BND sich nicht nur für außerdeutsche Leitungen interessiere, wie etwa in den arabischen Raum, sondern auch für innerdeutsche Leitungen, auf denen über 90 Prozent des Verkehrs grundrechtsgeschützt sei. Es ließe sich „absolut nicht trennscharf“ entscheiden, was im Netz „deutsch ist oder nicht“. Auch die 20-Prozent-Regel, nach der Geheimdienste ein Fünftel der Leitungskapazität ausleiten dürfen, würde nicht real praktiziert, so Landefeld. Die Provider legen ihre Leitungen so an, dass sie in der Regel nur zu 30 oder 40 Prozent ausgelastet seien. Mit der 20-Prozent-Regel lande man bei 50 bis 60 Prozent des durchgeleiteten Verkehre, was nicht im Sinne des Gesetzes sei. Weiterhin sagte er, dass den sichersten Schutz gegen eine Überwachung eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Dateninhalte biete. Das sei „das einzige, was hilft. Alles andere ist illusorisch“, so Landefeld.[69][70][71][72]

Ausspionierung des Untersuchungsausschusses

NSA-Hauptquartier

Am 4. Juli 2014 wurde öffentlich bekannt, dass der BND-Mitarbeiter Markus R. von der Bundesanwaltschaft wegen des dringenden Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit am 2. Juli festgenommen wurde. Der 31-jährige Deutsche arbeitete in der Abteilung Einsatzgebiete Ausland der BND-Registratur. Zu seinen Aufgaben zählten unter anderem das Entgegennehmen und Einscannen von Dokumenten.[73] Er wird verdächtigt, neben dem BND auch den NSA-Untersuchungsausschuss im Auftrag des US-Geheimdienstes CIA ausspioniert zu haben.[74] Nach der Festnahme des mutmaßlichen Spions ist der Botschafter der Vereinigten Staaten in Deutschland, John B. Emerson, zu einem Gespräch ins Auswärtige Amt einbestellt worden.[75][76][77]

Am selben Tag wurde bekannt, dass der BND-Mitarbeiter seit 2012 insgesamt 218 Geheimpapiere des BND an sich gebracht und diese auf USB-Sticks bei konspirativen Treffen in Salzburg, Österreich für insgesamt 25.000 Euro an US-Dienste verkauft hat. Mindestens drei Dokumente sollen einen Bezug zum NSA-Ausschuss gehabt haben. Der mutmaßliche Doppelagent habe angegeben, einmal pro Woche geheime Dokumente an die USA geschickt zu haben.[78][74] Er soll Befehle aus Wien bekommen haben.[79] Das Bundesamt für Verfassungsschutz war dem BND-Mitarbeiter bereits auf der Spur gewesen, hielt ihn aber wohl fälschlicherweise für einen russischen Spion und wandte sich daher ausgerechnet an die US-Amerikaner, für die dieser spionierte, um ihn zu enttarnen.[80] Der Geheimdienstexperte Erich Schmidt-Eenboom wies jedoch darauf hin, dass es sich bei dem Spion durchaus um einen russischen Spion handeln könne, der sich als US-amerikanischer Spion ausgibt.[81]

Am 9. Juli wurde ein zweiter US-Spion, ein Mitarbeiter des Bundesverteidigungsministeriums, enttarnt.[82] Die beiden sollen im Zusammenhang stehen: letzter war ausgerechnet für die Aufarbeitung des Spionageverdachts gegen Markus R. eingesetzt.[83] Es wird vermutet, dass ein Dutzend weitere Spione in deutschen Ministerien sitzen. Schwerpunkt seien die Ministerien für Verteidigung, Wirtschaft, Inneres und Entwicklungshilfe.[84]

Der Obmann Roderich Kiesewetter wurde auf seinem Mobiltelefon abgehört, wie ein Bundestagstechniker im Juli 2014 feststellte. Kiesewetter sagte dem Südwestrundfunk, er habe Anhaltspunkte, dass alle vier Obleute der im NSA-Untersuchungsausschuss vertretenen Parteien abgehört worden seien.

Auch das Handy des Linken-Politikers und NSA-Kritikers Steffen Bockhahn wurde ausgespäht. Bockhahns engste Mitarbeiterin bemerkte am 30. Juli 2013 Manipulationen an ihrem Handy. Unbekannte sollen den gesamten SMS-Verkehr zwischen ihr und dem damaligen Bundestagsabgeordneten durchforstet sowie gezielt nach Dienst-Mails mit Bezug zum Parlamentarischen Kontrollgremium gesucht haben.[85]

Am 3. März 2015 wurde ein erneuter Spionageverdacht bekannt: Es besteht die dringende Vermutung, dass das verschlüsselte Handy des NSA-Ausschussvorsitzenden Sensburg gehackt wurde. Auf Anfrage von Die Welt bestätigte der Bundestag, dass das Handy aufgrund von Funktionsstörungen durch die Bundestagsverwaltung in einem verplombten Behälter zur Überprüfung an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn geschickt wurde und der Behälter geöffnet beim Empfänger eingetroffen sei. Dabei soll es zwischenzeitlich auch herausgenommen worden sein.[86] Es steht der Verdacht im Raum, hinter den Aktionen könnte womöglich das Kalkül der Geheimdienste stehen, den Ausschuss zu diskreditieren und eine weitere Aufarbeitung zu verhindern. Denn wenn geheime Informationen von Ausschuss-Mitgliedern nicht geschützt werden können, dürfe der Ausschuss keine Informationen mehr bekommen, was im Sinne aller beteiligten Geheimdienste wäre.[16]

Reaktionen

Stimmen aus deutschen Politikerkreisen

Laut erster Aussagen von Patrick Sensburg (Stand: 5. Juli 2014) gibt es derzeit keine Erkenntnisse, dass interne Dokumente des Untersuchungsausschusses ausgespäht worden sind. Betroffen seien Dokumente, die dem Untersuchungsausschuss von Regierungsinstitutionen und Behörden zugeleitet werden sollten.[87]

Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigte sich beunruhigt über den Fall. Bei einer Bestätigung handele es sich um einen Vertrauensbruch des US-Geheimdienstes. Der Generalbundesanwalt prüfe den Fall. Sollte sich eine Kooperation mit dem US-Geheimdienst bewahrheiten, „handelt sich das um einen sehr ernsthaften Vorgang“.[88]

Bundespräsident Joachim Gauck sieht durch das Ausspionieren des NSA-Untersuchungsausschusses durch einen BND-Mitarbeiter für US-Dienste die Freundschaft mit den USA gefährdet:

„Dann ist ja nun wirklich zu sagen: Jetzt reicht’s auch einmal.“

Joachim Gauck: ZDF-Sommerinterview am 6. Juli 2014[89]

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen fordert die USA zur Kooperation in der Spionageaffäre auf: „Wir erwarten, dass die Vereinigten Staaten nicht nur einräumen, was geschehen ist, sondern konstruktiv mit uns zusammenarbeiten, dass so etwas nicht wieder geschieht.“[90]

Der ehemalige Obmann der Unionsparteien im NSA-Untersuchungsausschuss, Roderich Kiesewetter, forderte eine erhebliche Aufstockung des Etats für den BND, damit dieser künftig in der Lage sei, auch bei Deutschlands Verbündeten Gegenaufklärung zu betreiben.[91][92]

Die Fraktion der Partei Die Linke forderte eine Aussetzung der Verhandlungen über das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP).[93]

Erklärungsversuch

Der Historiker Josef Foschepoth skizzierte die engen Vernetzungen der deutschen und amerikanischen Geheimdienste durch das G10-Gesetz sowie den 2+4-Vertrag:

„Der damalige Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hubert Schrübbers, sagte während der Abhöraffäre 1963, deutsche und amerikanische Geheimdienste seien ein einheitlicher Organismus. Es ist wichtig, dies endlich zu verstehen: Die NSA-Affäre ist keine rein amerikanische, sondern eine janusköpfige, deutsch-amerikanische Affäre.

Josef Foschepoth: Tagesschau am 7. Juli 2014[94]

Ausweisung des obersten Repräsentanten des US-Geheimdienstes CIA

Als Reaktion auf die Spionage gab die Bundesregierung in der Ausschusssitzung des NSA-Untersuchungsausschusses bekannt, dass der oberste Repräsentant des US-Geheimdienstes CIA in Deutschland aufgefordert wurde, auszureisen.[95] Der Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte, die Aufforderung zur Ausreise „erging vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen des Generalbundesanwaltes wie auch der seit Monaten anstehenden Fragen zur Tätigkeit von US-Nachrichtendiensten in Deutschland, zu denen der Deutsche Bundestag einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingerichtet hat“ – zugleich hob er das deutsche Interesse an einer weiterhin engen Zusammenarbeit mit den USA hervor. Der Vorsitzende des Bundestagsgremiums zur Kontrolle der Geheimdienste (PKGr) Clemens Binninger gab bekannt, die Aufforderung erfolge „als Reaktion auf die auf lange Zeit nicht erfolgte Zusammenarbeit im Bemühen um Aufklärung“, der SPD-Vertreter im PKGr, Burkhard Lischka, bezeichnete die Aufforderung als „richtige Reaktion“. Deutschland habe in den USA viele Fragen gestellt, „ohne irgendeine Antwort zu bekommen“. Auch die Oppositionsparteien Grüne und Linke begrüßten den Schritt der Bundesregierung.

Einschränkung der Zusammenarbeit mit amerikanischen Geheimdiensten

Das für die deutschen Geheimdienste zuständige Kanzleramt erließ am 11. Juli 2014 eine Anweisung an alle deutschen Geheimdienste, die Zusammenarbeit mit amerikanischen Partnerdiensten bis auf weiteres auf das Notwendigste zu beschränken. Damit seien alle Kooperationen gemeint, die nicht die unmittelbaren Sicherheitsinteressen Deutschlands, wie etwa die Sicherheit deutscher Soldaten in Afghanistan oder bei anderen Auslandseinsätzen, sowie die Abwehr von terroristischen Bedrohungen betreffen.[96]

Kongressmitglieder beider Parteien forderten die Regierung von Präsident Barack Obama zum Handeln auf. „Ich bin zutiefst besorgt“, sagte die Vorsitzende des Geheimdienstausschusses im US-Senat, die Demokratin Dianne Feinstein, über die Affäre.

„Die Situation fängt an, außer Kontrolle zu geraten“, sagte der republikanische Senator Jim Risch, der ebenfalls im Geheimdienstausschuss sitzt. „Die Regierungen beider Länder müssen sich an einen Tisch setzen und versuchen, das zu lösen.“ Deutschland sei für die Vereinigten Staaten ein „sehr wichtiges Land“.[96]

Observierung von ausländischen Geheimdiensten

Nach Informationen von SZ, NDR und WDR hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, in Zukunft auch amerikanische und britische Geheimdienste auf deutschem Boden zu observieren. Die Maßnahmen seien rein defensiv. Den BND in den USA spionieren zu lassen, lehnt die Regierung ab.[97]

Am 8. August 2014 gab der Spiegel bekannt, dass das Auswärtige Amt alle ausländischen Botschaften auf offiziellem diplomatischen Weg dazu auffordert, ihr gesamtes Geheimdienstpersonal zu benennen.[98]

Spionage des Bundesnachrichtendienstes

Inlandsspionage

Operation Eikonal

Geschichte und zeitliche Einordnung der Operation

Am 4. Oktober 2014 veröffentlichte ein Rechercheteam von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR einen Bericht über die Operation Eikonal. Geheime Akten des Kanzleramts und des Bundesnachrichtendienstes belegen, wie genau die Zusammenarbeit von BND und NSA zwischen 2004 und 2008 funktionierte.[99][100][101]

Die Akten zeigen, dass Telefon- und Internetdaten in Frankfurt am Main am Glasfaser-Netzknoten DE-CIX unter dem Namen Operation Eikonal von Filtern erfasst wurden, um über eine Leitung der Deutschen Telekom zum BND-Sitz in Pullach zu fließen. Der BND und die Telekom hatten einen Vertrag geschlossen, wonach die Firma dem BND den Zugang zu ihren Servern zur Verfügung stellte – und dafür monatlich 6000 Euro erhielt. Von Pullach aus wurden die Daten weiter nach Bad Aibling in die Mangfall-Kaserne zur sogenannten Fernmeldeverkehrstelle des Bundesnachrichtendiensts geleitet, wo NSA und BND zusammen arbeiten (Special US Liaison Activity Germany).[102]

Der in Frankfurt am Main einlaufende Telefonverkehr wurde ab 2004 überwacht, im November 2005 folgte die Internetüberwachung. Ein Filter namens „Dafis“ sollte die Daten von deutschen Staatsbürgern herausfiltern; dieser funktionierte aber nie richtig und man geht davon aus, dass höchstens 95 % aller grundrechtsgeschützten Daten herausgefiltert wurden. Anmerkung zum Größenvergleich: Im November 2006 besaß der DE-CIX einen Spitzendurchsatz von 90 Gbit/s; 5 % von 90 Gbit/s entsprechen einem Spitzendurchsatz von 4,5 Gbit/s an grundrechtswidrigen Daten bzw. ~ 1,9 Terabyte pro Stunde (abzüglich overhead).[101]

In einer Bilanz der Operation Eikonal heißt es, „bis zuletzt sei eine „absolute und fehlerfreie“ Trennung zwischen deutscher und ausländischer Telekommunikation nicht möglich gewesen.“ 2005 fiel dem BND auf, dass die NSA nach Informationen über „EADS“, „Eurocopter“ (zu Zwecken der Wirtschaftsspionage) oder nach französischen Behörden suchte. Laut dem Rechercheverbund machte der BND jedoch lange weiter. In einem Vermerk heißt es, nur mit Hilfe der NSA könne er lernen, „früher Massendaten aus dem Internet bewältigen und aufklären zu können.“[103][104]

Netzpolitik.org berichtet am 4. Oktober 2014: „Im BND wurde diskutiert, ob man zumindest das G-10-Gremium über den wahren Charakter der Operation informieren müsse. Die Frage landete im Kanzleramt, wurde wieder diskutiert und, so scheint es, mit Nein beantwortet.“[101] Für die 2008 ausgelaufene Operation war der frühere Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier verantwortlich.[99] Nach den Angaben des Bundestagsabgeordneten Flisek endete Eikonal, da der BND angeblich so starke Datenfilter einsetzte, dass das übriggebliebene Material für die NSA von geringem Interesse war.[105] Auf das Ende reagierte die NSA verärgert und schickte ihren damaligen NSA-Vizepräsident John C. Inglis ins Kanzleramt nach Berlin und verlangte „Kompensation“. Der BND hatte gerade Zugang zu einem „weltumspannenden“ und „global wichtigen Kommunikationsstrang“ erhalten, auf den die NSA keinen Zugriff hatte. Dank des BND wurde die NSA „stiller Partner“ und bekam die Daten.

Neuere Entwicklungen und Fortbestehen der Methodik

Trotz des angeblichen Ende der Operation Eikonal werden laut einer NSA-Statistik von 2013 weiterhin an normalen Tagen bis zu 20 Millionen Telefonverbindungen und um die 10 Millionen Internetdatensätze, die aus Deutschland kommen, gespeichert. Im Dezember 2012 sollen es rund 500 Millionen Metadaten gewesen sein, die in der Bad Aiblinger Mangfall-Kaserne erfasst wurden. An Spitzentagen wie dem 7. Januar 2013 überwachte die NSA rund 60 Millionen Telefonverbindungen in Deutschland.[106][107][108] Von den monatlich 500 Millionen aus Deutschland stammenden Datensätzen, die im Rahmen der gesamten Überwachungsaktivitäten anfielen, stammten im Dezember 2012 180 Millionen Einträge von XKeyscore.[109] In einem Anfang 2014 ausgestrahlten Interview bestätigte Edward Snowden erneut den Zugang Deutschlands zu XKeyscore.[110]

Auch der Zeuge „W. K.“ bestätigte am 13. November 2014 in der 22. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses das Fortbestehen der Methodik:

„Eikonal beinhaltete selektive Erfassung von Ausland-Ausland-Transitverkehr. Zeit nicht vergessen: Afghanistan, Terror-Aufklärung. Da wurden selektiert Daten erfasst und automatisiert weitergeleitet. Genaueres nur nicht-öffentlich (NÖ), wir machen die Methodik ja immer noch.“

Live-Blog aus der 22. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses[111]

Weiterhin berichtete Klaus Landefeld, Beirat der DE-CIX Management GmbH, am 26. März 2015 im NSA-Untersuchungsausschuss vom Fortbestehen der Abhörpraxis des BND am DE-CIX seit 2009. Das Bundeskanzleramt soll mehrmals interveniert haben und sowohl die G-10-Kommission, als auch die Bundesnetzagentur davon abgehalten haben, die Abhöraktion zu untersuchen.[70]

Am 23. April 2015 berichteten Medien über das Ausmaß der Operation Eikonal. Aufgrund eines Beweisantrags der Bundestagsfraktionen wurde untersucht, wie viele der 800.000 Selektoren (IP-Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Geokoordinaten, MAC-Adressen) gegen deutsche und europäische Interessen gerichtet waren.[112][113] Diese Selektoren bekam der BND von der NSA über den Verlauf von 10 Jahren automatisch zugewiesen; mehrmals am Tag hat sich ein BND-Server mit einem NSA-Server verbunden und neue Selektoren heruntergeladen. Die gewonnen Erkenntnisse wurden dann an die NSA weitergeleitet.[114]

Schon 2013, nach Veröffentlichung der Snowden-Dokumente, stellte der BND eine Liste aller möglicherweise problematischen Selektoren zusammen. Sie umfasste 2.000 eingesetzte und nicht aussortierte, rechtswidrige Selektoren. Im Zuge der neuen Untersuchungen im März 2015 wurden weitere 40.000 solcher Selektoren gefunden, es handelt sich hier z. B. um deutsche und europäische Politiker, sowie europäische Unternehmen. Derzeit ist unklar, wie viele dieser Selektoren vom BND abgelehnt oder ausgeführt wurden, ob es noch mehr gibt und um welche es sich genau handelt.[115][116][114]

Reaktionen

Der Journalist Heribert Prantl (Richter und Staatsanwalt a. D.) schrieb am 4. Oktober 2014 in der SZ zur Operation Eikonal:

In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. So steht es im Grundgesetz. Das gilt auch für die Geheimdienste, das gilt auch für das Kanzleramt, das die Geheimdienste zu beaufsichtigen hat. Der Wesensgehalt des Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 Grundgesetz ist offensichtlich nicht nur angetastet, er ist schon ziemlich zerstört.“

Operation „Eikonal“: Totalverlust eines Grundrechts[117]

Die Operation Eikonal stehe damit nicht im Einklang mit Art. 19 Abs. 1 GG (Eingriffe in ein Grundrecht mit einem Gesetzesvorbehalt), schreibt der Rechtsanwalt Markus Kompa auf Heise Online.[118]

Die Bundesregierung forderte am 23. April 2015 vom Bundesnachrichtendienst Aufklärung über die neuen Spionagevorwürfe. Regierungssprecher Steffen Seibert teilte mit, das Kanzleramt stehe "seit mehreren Wochen mit dem BND in intensivem Kontakt und habe diesen angewiesen, den komplexen Sachverhalt vollständig aufzuklären. Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert." Das Bundeskanzleramt habe unverzüglich Weisung erteilt, "diese zu beheben", so Seibert. Martina Renner, Obfrau des NSA-Untersuchungsausschusses, verlangte den Rücktritt von BND-Präsident Gerhard Schindler und erwarte, dass der Generalbundesanwalt das bisherige Prüfverfahren sofort in ein ordentliches Ermittlungsverfahren umwandele, denn es bestehe der Verdacht des Landesverrats.[119]

Operation Glotaic

Für die sogenannte Operation Glotaic verschaffte die deutsche Tochter des US-Providers MCI WorldCom dem Bundesnachrichtendienst zwischen 2003 und 2006 Zugang zu ihren Telefonleitungen. Der Bundesnachrichtendienst hat bei der Operation Glotaic jeden Tag rund eine Million Metadaten und hunderttausende Telefongespräche gespeichert und weitergeleitet, unter anderem an die Central Intelligence Agency (CIA).[120][121][122]

Auslandsspionage

Abhörung Amtsträger befreundeter Staaten

Am 15. August 2014 wurde bekannt, dass der BND den damaligen US-Außenminister John Kerry 2008 und die damalige US-Außenministerin Hillary Clinton 2013 jeweils zufällig abhörte.[123] Deutsche Regierungskreise bestreiten allerdings, dass es eine systematische Spionage des BND gegen die USA gibt. Vielmehr sei das Gespräch, das Clinton in ihrer Amtszeit aus einer US-Regierungsmaschine heraus geführt habe, nur zufällig aufgefangen worden. Aus den Dokumenten von Markus R. geht hervor, dass der BND ein Telefonat von Clinton abgefangen hat, als sie 2013 in einer US-Regierungsmaschine ein Krisengebiet überflog und mit Kofi Annan telefonierte. Dort überwachte der BND die Kommunikation. Das abgehörte Gespräch war also eine Art Beifang. Allerdings wurde das Transkript des Telefonats nicht sofort vernichtet. Eine Reihe von BND-Beamten bekam es zu lesen. Erst danach sollte es vernichtet werden – und zwar ausgerechnet von Markus R., der das Transkript kopiert und an die CIA gegeben hat.

„Seit Mitte 2013 dürften „Zufallsfunde“, die Amtsträger befreundeter Staaten betreffen, nicht mehr der Leitungsebene zur Kenntnis gebracht werden, sondern müssten sofort gelöscht werden. Ob – und falls ja, wie – diese Direktive im Geheimdienst-Alltag tatsächlich umgesetzt werden kann – erscheint jedoch fraglich“, schreibt hierzu Spiegel Online.[123]

Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages befasste sich auf seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 11. September mit den zufällig mitgeschnittenen Telefonaten von US-Politikern. Es wurde versucht zu klären, wer zu welchem Zeitpunkt etwas darüber gewusst habe. Dabei sollten auch die Chefs von BND und Verfassungsschutz Rede und Antwort stehen.[124]

Abhörung anderer Länder

Unter den Dokumenten, die Markus R. an die CIA übergeben hat, findet sich auch das „Auftragsprofil der Bundesregierung“ für den BND. Es enthält die Staaten, in denen der BND Aufklärung bzw. Spionage betreiben soll. Dieses Papier hatten bislang weder Öffentlichkeit noch Parlamentarisches Kontrollgremium zu sehen bekommen. Aufgeführt ist auch der NATO-Mitgliedsstaat Türkei, im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, die nach dem Papier nicht Ziel des BND sind.[123][125][126] Das Nachrichtenportal welt.de schrieb, dass ein Grund für die türkischen Aktivitäten des BND ein mögliches Atomwaffenprogramm der Türkei sein könnte.[127] Weiterhin speichert der BND die gesamten Kommunikationsdaten aus Krisenländern wie Afghanistan oder Somalia und gibt sie an die NSA weiter. Die Daten werden in der Regel sieben Tage lang gespeichert.[128]

Sonstiges

Kontroverse Äußerungen von Roderich Kiesewetter

Wenige Wochen vor seinem Rücktritt stellte Roderich Kiesewetter (ehemaliger Obmann der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss) im Dezember 2014 in einer Twitter-Diskussion fest:

Aufklärung läuft doch prima, bisher nicht ein einziger Hinweis auf anlasslose Massenüberwachung[129][130]

und kommentiert die Aussagen des als Sachverständigen geladenen, ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgericht, Hans-Jürgen Papier mit dem Tweet:

Prof. Papier hat phantasiert und das wissen nicht nur wir MdB, sondern auch sein Umfeld[129][130]

Gescheiterte Zeugenbefragung Greenwalds

Der US-Journalist Glenn Greenwald sollte im September 2014 vom deutschen NSA-Ausschuss befragt werden. Am 1. August sagte er diesen Termin schriftlich per Mail ab und erhob schwere Vorwürfe gegen die Parlamentarier. Er wolle den Bundestag gerne dabei unterstützen, wenn es um eine ernsthafte Untersuchung der Ausforschung von Deutschen durch die NSA gehe. Durch die Ablehnung, den Schlüsselzeugen Snowden zu vernehmen, hätten deutsche Politiker jedoch gezeigt, dass es ihnen wichtiger sei, die USA nicht zu verärgern, statt die NSA-Spionage ernsthaft aufklären zu wollen. Darum sei er nicht bereit, „an einem Ritual mitzuwirken, das den Anschein einer Untersuchung erwecken soll.“[131][132]

Der Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, Konstantin von Notz, sagte, die Verantwortung für die Absage Greenwalds liege bei der großen Koalition. Die Entscheidung des US-Journalisten mit Hinweis auf die Verweigerungshaltung der Bundesregierung sei „bitter, aber durchaus verständlich“. Seine Partei werde auch weiterhin für eine Aussage Snowdens vor dem Ausschuss in Berlin und eine tatsächliche Aufklärung durch das Parlament kämpfen.[133]

Österreich: Nationalratsabgeordneter Peter Pilz

Der grüne Nationalratsabgeordnete Peter Pilz fordert einen NSA-Untersuchungsausschuss im Parlament für Österreich.[134]

Deutscher Bundestag

Protokolle aus dem NSA-Untersuchungsausschuss

Live-Blogs aus dem NSA-Untersuchungsausschuss von netzpolitik.org:

Ausklappbare Liste der Live-Blogs:

Snowden-Dokumente

Einzelnachweise

  1. bundestag.de/bundestag/ausschuesse – 1. Untersuchungsausschuss „NSA“. Abgerufen am 8. September 2014.
  2. Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses, bundestag.de, aufgerufen am 7. Juli 2014
  3. Zwischen Desinteresse und Prügelverdacht. 10. Februar 2015, abgerufen am 5. März 2015.
  4. Binninger tritt vom Ausschussvorsitz zurück. Deutscher Bundestag, 10. April 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  5. NSA-Ausschussvorsitzender geht im Streit. In: Die Zeit. 9. April 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  6. Robin Alexander: Warum trat Merkels Mann im NSA-Ausschuss zurück? Welt.de, 8. Februar 2015, abgerufen am 8. Februar 2015.
  7. NSA-Aufklärer fühlt sich vom BND hintergangen. 9. Februar 2015, abgerufen am 5. März 2015.
  8. Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke. und Bündnis 90/Die Grünen: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Deutscher Bundestag, 18. März 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014 (Antrag auf Einsetzung des Ausschusses).
  9. 1. Untersuchungsausschuss ("NSA"). Deutscher Bundestag, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  10. Aufklärung der Spähaffäre: BND gibt Akten-Schluderei zu. In: Der Spiegel. 5. März 2015, abgerufen am 6. März 2015.
  11. Viele geschwärzte Akten im NSA-Untersuchungsausschuss, Opposition droht mit Klage. In: Der Spiegel. 17. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  12. NSA-Ausschuss sieht nur schwarz. In: Die Zeit. 9. September 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  13. Kai Biermann: Regierung enthält dem NSA-Ausschuss wichtige Akten vor. In: Die Zeit. 23. September 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  14. http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-03/nsa-bnd-ausschuss-akten-kritik
  15. http://www.zeit.de/politik/2015-03/nsa-ausschuss-bnd-gefaelschte-akten
  16. a b Mysteriöse Reise eines Mobiltelefons. 4. März 2015, abgerufen am 5. März 2015.
  17. John Goetz, Hans Leyendecker, Georg Mascolo, Frederik Obermaier: Zur Sicherheit Musik. In: Süddeutsche Zeitung. 4. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  18. Schreibmaschine soll für sichere Kommunikation sorgen. In: Süddeutsche Zeitung. 14. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  19. Auch Schreibmaschinen sind nicht abhörsicher. In: derStandard.at. 15. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  20. https://netzpolitik.org/2014/drohung-des-bundeskanzleramtes-wir-veroeffentlichen-den-brief-in-dem-uns-altmaier-mit-strafanzeige-droht
  21. http://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Skandal-Kanzleramt-droht-dem-Untersuchungsausschuss-2426055.html
  22. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsa-affaere-kanzleramt-droht-ausschuss-mit-strafanzeige-a-997468.html
  23. https://netzpolitik.org/2014/schriftliche-warnung-kanzleramt-droht-nsa-aufklaerern-mit-strafanzeige/
  24. NSA-Ausschusschef will Snowden in Schweizer Botschaft befragen. In: Die Zeit. 11. Mai 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  25. Annett Meiritz: NSA-Aufklärer stellen sich gegen ihren Vorsitzenden. In: Spiegel Online. 28. Mai 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  26. Andre Meister: NSA-Ausschuss-Vorsitzender Sensburg: “Es gibt derzeit keine Originaldokumente von Herrn Snowden.” In: Netzpolitik.org. 28. Mai 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  27. Snowden-Vernehmung in Deutschland: Grüne drohen mit Klage in Karlsruhe. In: Spiegel Online. 9. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  28. Opposition stellen Ultimatum für Snowden-Anhörung. In: Focus.de. 27. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  29. Grüne und Linke stellen Ultimatum für Snowden-Anhörung. In: Süddeutsche Zeitung. 28. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  30. http://www.spiegel.de/politik/ausland/snowden-asyl-usa-sollen-deutschland-gedroht-haben-a-1024841.html
  31. Günter Bannas: Opposition klagt in Karlsruhe wegen Snowden-Vernehmung. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 26. September 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  32. Annett Meiritz: Einblick in NSA-Klageschrift: Grüne und Linke werfen Merkel Missachtung des Grundgesetzes vor. In: Spiegel Online. 28. September 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  33. USA stehen Privilegien laut Nato-Statut zu. In: Süddeutsche Zeitung. 11. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  34. Snowden-Einreise: In Deutschland gilt US-Militärrecht. In: Gulli.com. 12. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  35. Josef Foschepoth: In Deutschland gilt auch US-Recht. In: Süddeutsche Zeitung. 11. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  36. Ein deutscher Vorfahr von Snowden. In: Süddeutsche Zeitung. 4. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  37. Staatsrechtler sehen BND im rechtsfreien Raum. In: Zeit Online. 22. Mai 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  38. Ausschuss will Kontakt mit Snowden aufnehmen. Deutscher Bundestag, 5. Juni 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  39. Douwe Korff: Expert Opinion. (pdf) Deutscher Bundestag, 3. Juni 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014 (englisch, Expertenmeinung des emeritierten Rechtsprofessors Douwe Korff).
  40. Helmut Philipp Aust: Stellungnahme zur Sachverständigenanhörung am 5. Juni 2014. (pdf) Deutscher Bundestag, 27. Mai 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014 (Expertenmeinung von Dr. Helmut Philipp Aust).
  41. Stefan Talmon: Sachverständigengutachten des 1. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages der 18. Wahlperiode. (pdf) Deutscher Bundestag, 2. Juni 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  42. Karl-Otto Sattler: Cyberagent James Bond 2.0, Das Parlament, 10. Juni 2014
  43. Ian Brown: Written Opinion. (pdf) Deutscher Bundestag, 29. Mai 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014 (englisch).
  44. Russell A. Miller: Report on the Legal Situation in the United States. (pdf) Deutscher Bundestag, 2. Juni 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014 (englisch).
  45. Stefan Krempl: NSA-Ausschuss erörtert internationale Rechtslage zur Massenüberwachung. In: Heise Online. 6. Juni 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  46. Beweisbeschluss SV-1 – Einholung von Sachverständigengutachten gemäß § 28 PUAG. (pdf) Deutscher Bundestag, 10. April 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  47. a b Friedhelm Greis: CCC: Telekom verhindert Schengen-Routing. In: Golem.de. 26. Juni 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  48. Frank Rieger (CCC) im NSA-Untersuchungsausschuss (Zusammenschnitt)
  49. Untersuchungsausschuss im Bundestag: US-Informant vergleicht NSA mit einer Diktatur. In: Spiegel Online. 3. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  50. Bundesnachrichtendienst „ein Wurmfortsatz der NSA“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 4. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  51. Ex-NSA-Mitarbeiter im Untersuchungsausschuss: BND unterstützte Drohnenkrieg der USA. In: Spiegel Online. 4. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  52. Kai Biermann: Bad Aibling, rechtsfreier Abhörraum des BND. In: Zeit Online. 25. September 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  53. Andre Meister: Aussagegenehmigung: Wir veröffentlichen die Liste an Sachen, die BND-Mitarbeiter dem Parlament nicht sagen dürfen (Update). In: Netzpolitik.org. 1. Oktober 2014, abgerufen am 5. Januar 2014.
  54. Andre Meister: Geheime Informationen: Wie die Überwachung von BND und NSA in Bad Aibling funktioniert. In: Netzpolitik.org. 25. September 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  55. Kai Biermann: "Dazu darf ich öffentlich nichts sagen". In: Zeit Online. 25. September 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  56. Andre Meister: Live-Blog 5. Anhörung Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Was machen NSA und BND in Bad Aibling? In: Netzpolitik.org. 25. September 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  57. a b Kai Biermann: Bad Aibling, rechtsfreier Abhörraum des BND. In: Zeit Online. 25. September 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  58. Laura Poitras, Marcel Rosenbach, Holger Stark: Shrimps aus Griesheim. In: Der Spiegel. Nr. 33. Hamburg 12. August 2014, S. 23–25 (online [abgerufen am 9. Oktober 2014]).
  59. Andre Meister: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Der BND speichert Verbindungsdaten über fünf Ebenen. In: Netzpolitik.org. 9. Oktober 2014, abgerufen am 12. Oktober 2014.
  60. Schüchtert der Bundestag Medien ein? In: Zeit Online. 10. Oktober 2014, abgerufen am 12. Oktober 2014.
  61. http://www.tagesspiegel.de/politik/nsa-untersuchungsausschuss-wurden-journalisten-auf-der-tribuene-ueberwacht/10832130.html
  62. Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Sitzung nach wenigen Minuten abgebrochen, netzpolitik.org vom 16. Oktober 2014, abgerufen am 13. Dezember 2014
  63. Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: “Funktionsträger fallen nicht unter G-10-Schutz”, netzpolitik.org vom 6. November 2014, abgerufen am 13. Dezember 2014
  64. Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: “Metadaten sind keine personenbezogenen Daten”, netzpolitik.org vom 13. November 2014, abgerufen am 13. Dezember 2014
  65. Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: “Nutzung gesetzlicher Befugnisse mit erwünschten Nebeneffekten”, netzpolitik.org vom 27. November 2014, abgerufen am 13. Dezember 2014
  66. Zeuge: G-10-Daten werden streng kontrolliert, bundestag.de, abgerufen am 24. April 2015
  67. Live-Blog der 26. Sitzung NSA-Untersuchungsausschuss – “IP-Aufklärung ist wie eine Apotheke, in der alle Pillen auf dem Boden verteilt sind”, netzpolitik.org vom 4. Dezember 2014, abgerufen am 13. Dezember 2014
  68. Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Dr. Urmann, Leiter der Technischen Aufklärung des BND. 5. März 2015, abgerufen am 5. März 2015.
  69. Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „BND hörte innerdeutsche und europäische Internet-Leitungen ab“. netzpolitik.org, 26. März 2015, abgerufen am 26. März 2015.
  70. a b Klaus Landefeld im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Wie der BND seit 2009 den Internet-Knoten DE-CIX anzapft. netzpolitik.org, 30. März 2015, abgerufen am 31. März 2015.
  71. NSA-Ausschuss: "BND hat freie Hand bei der Internetüberwachung". Heise.de, 26. März 2015, abgerufen am 26. März 2015.
  72. NSA-Ausschuss: "DE-CIX erhebt schwere Vorwürfe wegen BND-Abhörung". golem.de, 26. März 2015, abgerufen am 26. März 2015.
  73. Till Schwarze: In den Archiven liegt die Macht. In: Zeit Online. 8. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  74. a b Festgenommener BND-Mann spionierte auch für die CIA. In: Süddeutsche Zeitung. 6. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  75. Der amerikanische Brieföffner. In: taz. 4. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  76. BND-Mitarbeiter unter Spionageverdacht. In: Süddeutsche Zeitung. 4. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  77. Spionageaffäre um BND-Mitarbeiter: US-Botschafter ins Auswärtige Amt gebeten. In: Spiegel Online. 7. April 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  78. Festnahme: BND-Mitarbeiter soll NSA-Untersuchungsausschuss ausspioniert haben. In: Heise Online. 4. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  79. Spionage-Affäre beim BND: Mutmaßlicher US-Spion bekam aus Wien Befehle. In: Spiegel Online. 12. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  80. Mutmaßlicher Doppelspion: Verfassungsschutz wollte Agenten beim BND mit US-Hilfe enttarnen. In: Spiegel Online. 5. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  81. Anna Dolgov: Alleged CIA Spy in Germany May Have Worked for Russia All Along. In: The Moscow Times. 11. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014 (englisch).
  82. Hans Leyendecker, Georg Mascolo: Ermittlungen gegen US-Spion im Verteidigungsministerium. In: Süddeutsche Zeitung. 9. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  83. Kuriose Verbindung zwischen Spionagefällen. In: Süddeutsche Zeitung. 11. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  84. Angeblich mehr als ein Dutzend Spione in deutschen Ministerien. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 13. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  85. Deutsche Politik offenbar gezielt ausgespäht. In: Zeit Online. 13. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  86. Manuel Bewarder: Spionageverdacht im Geheimdienst-Ausschuss. Die Welt, 3. März 2015, abgerufen am 5. März 2015.
  87. BND-Mann soll nur ein bisschen spioniert haben. In: Die Welt. 5. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  88. Reaktion auf BND-Affäre: Merkel beklagt Vertrauensbruch durch Spionage. In: Spiegel Online. 7. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  89. dpa: Spionageskandal: Gauck warnt USA vor „Spiel mit Freundschaft“. In: Handelsblatt. 6. Juli 2014, abgerufen am 25. April 2015.
  90. BND-Spionageaffäre: Von der Leyen verlangt von USA Kooperation. In: Spiegel Online. 8. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  91. Jan Drebes: Mehr Geld für Spionage-Abwehr. In: RP Online. 8. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  92. Sven Pöhle: Der laute Ruf nach mehr Spionageabwehr. In: Deutsche Welle. 11. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  93. NSA-Spionage: Bundesregierung will Verhandlungen zum TTIP-Abkommen nicht aussetzen. In: Blog.DieLinke.de. Die Linke, 10. September 2013, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  94. Patrick Gensing: "Der BND ist ein Ziehkind der USA". In: Tagesschau. 7. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014 (Interview mit Josef Foschepoth).
  95. Bundesregierung weist obersten US-Geheimdienstler aus. In: Die Welt. 10. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  96. a b Mutmaßlicher Spion stand bereits 2010 unter Verdacht. In: Süddeutsche Zeitung. 11. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  97. Christoph Hickmann, Georg Mascolo: Berlin will befreundete Geheimdienste überwachen. In: Süddeutsche Zeitung. 23. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  98. Matthias Gebauer, Jörg Schindler: Spionage: Regierung verlangt Aufdeckung aller Agenten in Deutschland. In: Spiegel Online. 8. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  99. a b Georg Mascolo, Hans Leyendecker, John Goetz: Codewort Eikonal - der Albtraum der Bundesregierung. In: Süddeutsche Zeitung. 4. Oktober 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  100. Opposition warnt vor "deutscher Schnüffelfiliale der NSA". In: Süddeutsche Zeitung. 4. Oktober 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  101. a b c Markus Beckedahl: Eikonal: Der kalkulierte Grundrechtsbruch der Bundesregierung – Wie der BND der NSA Zugang zum Internetknoten DE-CIX schenkte. In: Netzpolitik.org. 4. Oktober 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  102. NSA-Standorte in Deutschland: Bad Aibling. In: Spiegel Online. 16. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014: „In der Mangfall-Kaserne in Bad Aibling unterhält der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) einen Stützpunkt. Hier befindet sich aber auch ein Gebäude der NSA, das als offizielles Verbindungsbüro unter der Bezeichnung SUSLAG (Special US Liaison Activity Germany) arbeitet. Die beiden Geheimdienste haben in Bad Aibling eng zusammen gearbeitet. Ein gemeinsames Analysezentrum soll nach Aussagen des BND seit einigen Jahren nicht mehr bestehen.“
  103. Georg Mascolo: BND leitete Daten von Deutschen an NSA weiter. In: Süddeutsche Zeitung. 3. Oktober 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  104. Kai Biermann: BND schickte wissentlich Daten von Deutschen an die NSA. In: Zeit Online. 3. Oktober 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  105. Friedhelm Greis: NSA wollte die DE-CIX-Daten des BND nicht mehr. In: golem.de. 8. Oktober 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  106. Laura Poitras, Marcel Rosenbach, Holger Stark: NSA überwacht 500 Millionen Verbindungen in Deutschland. In: Spiegel Online. 30. Juni 2013, abgerufen am 10. Juli 2013.
  107. Überwachung: BND leitet massenhaft Metadaten an die NSA weiter. In: Spiegel Online. 3. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  108. BND nennt Details über Datentransfer an NSA. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 3. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  109. Spiegel Online-Autor syd: BND und BfV setzen NSA-Spähprogramm XKeyscore ein. In: Spiegel Online. 20. Juli 2013, archiviert vom Original am 21. Juli 2013; abgerufen am 21. Juli 2013.
  110. Norddeutscher Rundfunk: Snowden-Interview (NDR): Das Manuskript (Seite 3). In: Norddeutscher Rundfunk. 26. Januar 2014, archiviert vom Original am 28. Januar 2014; abgerufen am 23. März 2014.
  111. Andre Meister: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: BND-Mitarbeiter K., L. und P. auf der Zeugebank. In: Netzpolitik.org. 13. November 2014, abgerufen am 13. November 2014.
  112. Markus Beckedahl: Vollkommen außer Kontrolle: BND half wahrscheinlich der NSA, deutsche Politiker zu überwachen. netzpolitik.org, 23. April 2015, abgerufen am 23. April 2015 (deutsch).
  113. Maik Baumgärtner, Hubert Gude, Marcel Rosenbach und Jörg Schindler: Überwachung: Neue Spionageaffäre erschüttert BND. Spiegel Online, 23. April 2015, abgerufen am 23. April 2015 (deutsch).
  114. a b Was sind eigentlich Selektoren? zeit.de, 24. April 2015, abgerufen am 25. April 2015.
  115. BND half NSA beim Überwachen europäischer Politiker. Zeit Online, 23. April 2015, abgerufen am 23. April 2015 (deutsch).
  116. Neuer Geheimdienstskandal: Die willigen Helfer vom BND. spiegel.de, 23. April 2015, abgerufen am 24. April 2015.
  117. Heribert Prantl: Totalverlust eines Grundrechts. In: Süddeutsche Zeitung (online). 4. Oktober 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  118. Markus Kompa: Doppelagent Steinmeier enttarnt. In: Heise Online. 5. Oktober 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  119. Kanzleramt fordert Reform des BND. zeit.de, 23. April 2015, abgerufen am 23. April 2015.
  120. http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/us-telefonriese-liess-bnd-mithoeren-a-1012219.html
  121. https://netzpolitik.org/2015/operation-glotaic-hat-der-bnd-eine-tarnfirma-gegruendet-um-milliarden-telefonate-von-mci-abzuschnorcheln/
  122. http://www.golem.de/news/operation-glotaic-bnd-griff-daten-offenbar-ueber-tarnfirma-ab-1502-112571.html
  123. a b c BND überwacht seit Jahren Nato-Partner Türkei. In: Spiegel Online. 16. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  124. NSA-Untersuchungsausschuss wird sich mit BND-Aktivitäten befassen. In: Zeit Online. AFP, 18. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  125. Georg Mascolo: BND hörte Hillary Clinton ab. In: Süddeutsche Zeitung. 15. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  126. Christian Baars: Deutsche spähen auch Freunde aus. In: Tagesschau. 16. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  127. Hans Rühle: Arbeitet die Türkei heimlich an der Atombombe? In: Die Welt. 22. September 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  128. BND bereitet Daten aus Krisenregionen für NSA auf. In: Zeit Online. 7. September 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  129. a b Roderich Kiesewetter auf Twitter, abgerufen am 13. Dezember 2014
  130. a b Thorsten Denkler: CDU-Obmann nennt Verfassungsrechtler Papier "Phantasten". In: Süddeutsche.de. 18. Dezember 2014, abgerufen am 18. Dezember 2014.
  131. Hubert Gude: NSA-Ausschuss im Bundestag: Snowden-Vertrauter Greenwald lehnt Aussage ab. In: Spiegel Online. 1. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  132. Andre Meister: Glenn Greenwald sagt Untersuchungsausschuss ab: “Ritual, das die Illusion einer Untersuchung erwecken soll”. In: Netzpolitik.org. 1. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  133. Greenwald lehnt Aussage ab. In: Tagesschau. 1. August 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.
  134. Florian Horcicka: Spionage: Peter Pilz fordert einen NSA-Untersuchungsausschuss. In: Format.at. 24. Juli 2014, abgerufen am 9. Oktober 2014.