„Beratende Psychologie“ – Versionsunterschied

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==Kostenübernahme==
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In den deutschsprachigen Länden übernehmen Krankenkassen und Versicherungen die Kosten psychologischer Leistungen nur, wenn sie heilkundlichen Zwecken dienen, sprich die Behandlung einer psychischen Störung mit Krankheitswert zum Ziel haben. Die Bearbeitung von persönlichen und sozialen Konflikten ohne Krankheitswert ist somit ausnahmslos durch den Versicherungsschutz nicht abgedeckt. Häufig bieten jedoch öffentliche, kirchliche und städtische Beratungsstellen psychologische Beratung (vor allem Familien-, Erziehung-, Ehe- und Sexualberatung) kostenfrei oder gegen ein kleines Entgelt an.<ref>Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen: "Psychologische Beratung im Gesundheitsbereich" - http://www.bdp-verband.org/bdp/archiv/beratung_gesundheit.pdf.</ref><ref>"Ratgeber - Psychologische Hilfe". In: Barsfeld, Dariush: "Die Goldenberg Regeln - Über die Psychologie von Wunsch und Wirklichkeit". Norderstedt, 2010.</ref>
In den deutschsprachigen Länden übernehmen Krankenkassen und Versicherungen die Kosten psychologischer Leistungen nur, wenn sie heilkundlichen Zwecken dienen, sprich die Behandlung einer psychischen Störung mit Krankheitswert zum Ziel haben. Die Bearbeitung von persönlichen und sozialen Konflikten ohne Krankheitswert ist somit ausnahmslos durch den Versicherungsschutz nicht abgedeckt. Häufig bieten jedoch öffentliche, kirchliche und städtische Beratungsstellen psychologische Beratung (vor allem Familien-, Erziehung-, Ehe- und Sexualberatung) kostenfrei oder gegen ein kleines Entgelt an.<ref>Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen: "Psychologische Beratung im Gesundheitsbereich" - http://www.bdp-verband.org/bdp/archiv/beratung_gesundheit.pdf.</ref><ref>"Ratgeber - Psychologische Hilfe". In: Barsfeld, Dariush: "Die Goldenberg Regeln - Über die Psychologie von Wunsch und Wirklichkeit". Norderstedt, 2010.</ref>

== Literatur==
*Kostarellos, Christiane (Hrsg.): Beratende Psychologie. Das Standardwerk für Fachleute und Laien. Edition Psychologie aktuell, Norderstedt 2015. ISBN 978-373474224-8


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 31. März 2015, 01:13 Uhr

Die beratende Psychologie (auch: nichtheilkundliche Psychologie, englisch counsel(l)ing psychology) ist ein Arbeitsgebiet der angewandten Psychologie. In Deutschland wird sie nach § 1 Abs. 3 S. 3 des Psychotherapeutengesetzes streng von der heilkundlichen Psychologie (Psychotherapie) unterschieden. In Österreich und der Schweiz verhält es sich ähnlich, auch wenn die dortigen gesetzlichen Regelungen im Detail abweichen.

Gegenstand der beratenden Psychologie sind psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben. Dagegen ist Psychotherapie eine Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert.[1] Bei den Verfahren der beratenden Psychologie geht es ausschließlich um die Lösung von Problemen und sozialen Konflikten, nicht aber um die Heilbehandlung von psychischen Störungen. Bei der Erhebung von Fakten im Rahmen der beratenden Psychologie handelt es sich nicht um Diagnostik, sondern um eine nichtheilkunde Exploration und Psychometrie, bspw. zur Analyse von Persönlichkeitsmerkmalen im Bereich der Personalentwicklung.

Verfahren der beratenden Psychologie

Geschichte und Entwicklung

Während die beratende Psychologie in den angelsächsischen Ländern schon lange Zeit ein eigenstandiger und klar definierter Arbeitsbereich der Psychologie war (Counseling Psychology), ist die Etablierung der nichtheilkundlichen Psychologie als eigenständiges Feld in den deutschsprachigen Ländern eine recht neue Entwicklung. In Deutschland geht Sie auf den Beschluss des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 1999 zurück, das die Psychotherapie als heilkundliche Maßnahme klar definiert und ihre Abgrenzungen zu andern Tätigkeiten festschreibt. Die Psychotherapie ist seitdem als vollwertiges Heilverfahren anerkannt, das nur mit entsprechender Approbation (oder mittels der Heilkunde ohne Bestallung) ausgeübt werden darf. Damit wurde die beratende Psychologie implizit so definiert, dass alle psychologischen Maßnahmen und Verfahren zu ihr gerechnet werden, die keine Psychotherapie im rechtlichen Sinne sind.

Charakteristika

Wesensmerkmal aller beratenden psychologischen Verfahren ist die Arbeit mit psychisch im Wesentlichen gesunden Menschen, wobei die Lösung von persönlichen Konflikten oder sozialen Problemen angestrebt wird. Die angewandten Methoden setzen daher eine intakte Selbststeuerungsfähigkeit (psychische Gesundheit) des Ratsuchenden voraus.[2] Hinsichtlich der Methoden und Techniken gibt es zahlreiche Ähnlichkeiten und Überschneidungen mit der heilkundlichen Psychotherapie, jedoch ist das Ziel (Problem- und Konfliktlösung vs. Heilbehandlung) und die Klientel (psychisch Gesunde vs. psychisch Kranke) verschieden.[3]

Ausbildungswege

Da die beratende Psychologie ein sehr heterogenes Arbeitsgebiet ist, gibt es nicht eine einzige spezifische Ausbildung. Je nach Themengebiet und fraglichem Verfahren bestehen verschiedene Arten der Ausbildung, vom Universitätsstudium z.B. der Psychologie, Sozialarbeit oder Theologie bis zu Kursen bei privaten Instituten. Die Qualität der Ausbildung variiert dementsprechend stark.

Rechtliche Grundlagen

Das Psychotherapeutengesetz nimmt in § 1 Absatz 3 Satz 3 (ebenso wie das Heilpraktikergesetz durch seine Definition der Heilkunde in § 1 Abs. 1 HeilprG) die beratende Psychologie aus seinem Anwendungsbereich ausdrücklich aus und regelt deshalb nicht die Ausgestaltung derselben. Allerdings sind haftungsrechtlich ausreichend dokumentierte Fachkenntnisse in vielen Bereichen notwendig, auch setzen einige der beratenden Verfahren entsprechende Ausbildungen voraus. Die Feststellung von psychischen Störungen (klinische Diagnostik) und Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert ist Anbietern im Bereich der beratenden Psychologie ohne Zulassung zur Heilkunde (Approbation bzw. ohne Zulassung als Heilpraktiker) untersagt.

Beratende Psychologie im deutschen Gesundheitssystem

Da Diagnostik und Heilung psychischer Erkrankungen kein Aufgabengebiet der beratenden Psychologie darstellt, ist diese auch kein integraler Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und beratende Leistungen werden weder von den gesetzlichen Krankenkassen noch von den privaten Krankenversicherungen übernommen.[4] Eine Ausnahme bilden hierbei nur gewisse präventive Verfahren, die von einigen Krankenkassen teilweise erstattet werden. Da sich viele Ratsuchende die Leistungen freier Anbieter nicht leisten können, bieten einige kirchliche und städtische Beratungsstellen sowie sozial-psychiatrische Dienste kostenfreie oder preiswerte psychologische Beratung an.[5][6] Vor allem die Tatsache, dass die Kosten für beratende bzw. nichtheilkundliche psychologische Verfahren von den Krankenkassen nicht übernommen werden, hat in Deutschland dazu geführt, dass der freie Markt im Bereich der beratenden Psychologie, anders als etwa in den USA, kaum entwickelt ist.[7]

Kostenübernahme

In den deutschsprachigen Länden übernehmen Krankenkassen und Versicherungen die Kosten psychologischer Leistungen nur, wenn sie heilkundlichen Zwecken dienen, sprich die Behandlung einer psychischen Störung mit Krankheitswert zum Ziel haben. Die Bearbeitung von persönlichen und sozialen Konflikten ohne Krankheitswert ist somit ausnahmslos durch den Versicherungsschutz nicht abgedeckt. Häufig bieten jedoch öffentliche, kirchliche und städtische Beratungsstellen psychologische Beratung (vor allem Familien-, Erziehung-, Ehe- und Sexualberatung) kostenfrei oder gegen ein kleines Entgelt an.[8][9]

Literatur

  • Kostarellos, Christiane (Hrsg.): Beratende Psychologie. Das Standardwerk für Fachleute und Laien. Edition Psychologie aktuell, Norderstedt 2015. ISBN 978-373474224-8

Einzelnachweise

  1. Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland § 1 Absatz 3.
  2. Heppner, P., Leong, F.T.L., Chiao, H. (2008). A Growing Internationalization of Counseling Psychology. Handbook of Counseling Psychology. John Wiley & Sons: New York.
  3. Ladany, N. & Inman, A. (2008) Handbook of Counseling Psychology, (4th ed.). John Wiley & Sons: New York.
  4. Ch. Steinebach: Handbuch Psychologische Beratung 2006, Stuttgart.
  5. "Ratgeber - Psychologische Hilfe". In: Barsfeld, Dariush: "Die Goldenberg Regeln - Über die Psychologie von Wunsch und Wirklichkeit". Norderstedt, 2010.
  6. G. Dietrich: Spezielle Beratungspsychologie. 1987, Hogrefe, Göttingen.
  7. Gelso, C.J., & Fretz, B. (2001). Counseling Psychology, (2nd ed.): Brooks Cole.
  8. Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen: "Psychologische Beratung im Gesundheitsbereich" - http://www.bdp-verband.org/bdp/archiv/beratung_gesundheit.pdf.
  9. "Ratgeber - Psychologische Hilfe". In: Barsfeld, Dariush: "Die Goldenberg Regeln - Über die Psychologie von Wunsch und Wirklichkeit". Norderstedt, 2010.