„GeldKarte“ – Versionsunterschied

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Die '''GeldKarte''' ist eine [[elektronische Geldbörse]] in Deutschland. Die Geldkarte wird von beteiligten Kreditinstituten und Banken ausgegeben; dabei übernimmt die '''EURO Kartensysteme GmbH''', ein Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Kreditwirtschaft, die zentralen Aufgaben des Systems im gemeinsamen Interesse der deutschen Banken und Sparkassen.
Die '''GeldKarte''' ist eine [[elektronische Geldbörse]] in Deutschland. Die Geldkarte wird von beteiligten Kreditinstituten und Banken ausgegeben; dabei übernimmt die '''EURO Kartensysteme GmbH''', ein Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Kreditwirtschaft, die zentralen Aufgaben des Systems im gemeinsamen Interesse der deutschen Banken und Sparkassen.


== Allgemeines ==
== LEON DER STESCHER==
Als elektronische Geldbörse ermöglicht die Geldkarte bargeldlose Offline-Zahlungen ohne Benutzeridentifizierung (ohne [[Persönliche Identifikationsnummer|PIN-Prüfung]] und ohne Unterschrift) von kleinen Geldbeträgen. Die [[Bezahlung]] erfolgt dabei mit einem vorbezahlten [[Guthaben]], welches auf einer [[Chipkarte]] (''„Geldkarte“'') gespeichert ist.
Als elektronische Geldbörse ermöglicht die Geldkarte bargeldlose Offline-Zahlungen ohne Benutzeridentifizierung (ohne [[Persönliche Identifikationsnummer|PIN-Prüfung]] und ohne Unterschrift) von kleinen Geldbeträgen. Die [[Bezahlung]] erfolgt dabei mit einem vorbezahlten [[Guthaben]], welches auf einer [[Chipkarte]] (''„Geldkarte“'') gespeichert ist.
Der Maximalbetrag, der auf eine Geldkarte geladen werden kann, beträgt 200 Euro. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Geldkarten, die sich in der Handhabung vor allem beim Ladevorgang unterscheiden:
Der Maximalbetrag, der auf eine Geldkarte geladen werden kann, beträgt 200 Euro. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Geldkarten, die sich in der Handhabung vor allem beim Ladevorgang unterscheiden:

Version vom 12. März 2015, 14:14 Uhr

GeldKarte-Logo
Datei:Sparkassencard.jpg
Sparkassencard der Ksk Höchstadt mit GeldKarte-Logo

Die GeldKarte ist eine elektronische Geldbörse in Deutschland. Die Geldkarte wird von beteiligten Kreditinstituten und Banken ausgegeben; dabei übernimmt die EURO Kartensysteme GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Kreditwirtschaft, die zentralen Aufgaben des Systems im gemeinsamen Interesse der deutschen Banken und Sparkassen.

LEON DER STESCHER

Als elektronische Geldbörse ermöglicht die Geldkarte bargeldlose Offline-Zahlungen ohne Benutzeridentifizierung (ohne PIN-Prüfung und ohne Unterschrift) von kleinen Geldbeträgen. Die Bezahlung erfolgt dabei mit einem vorbezahlten Guthaben, welches auf einer Chipkarte („Geldkarte“) gespeichert ist. Der Maximalbetrag, der auf eine Geldkarte geladen werden kann, beträgt 200 Euro. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Geldkarten, die sich in der Handhabung vor allem beim Ladevorgang unterscheiden:

  • Die Girokonto-bezogene Geldkarte: Die Girokonto-bezogene Geldkarte, auch kontogebundene Geldkarte genannt, ist eine normale girocard mit Geldkarte-Chip und -funktion. Diese kann an vielen Geldautomaten und an separaten Ladeterminals aufgeladen werden. Das zugehörige Girokonto wird dabei mit dem gewählten Betrag belastet.
  • Die White Card: Die White Card, auch kontoungebundene Geldkarte genannt[1], ist eine Chipkarte im Standard-Scheckkartenformat, die nur die Geldkarte-Funktion beinhaltet. Die Karte kann gegen Bargeld am Bankschalter aufgeladen werden. Es existieren auch Ladeterminals mit zwei Kartenschlitzen, an denen man eine White Card gegen eine girocard aufladen kann. Beim Aufladen erfolgt über die girocard eine Verfügung vom Girokonto wie bei einem Geldautomaten, das Geld wird aber nicht bar ausgegeben, sondern auf den Geldkarte-Chip der White Card geladen.

Beide Arten von Geldkarten können zudem über das Internet aufgeladen werden.

Benutzungsmuster und Akzeptanz

Der erste Feldversuch fand 1996 in Ravensburg statt, trotz großer Werbeanstrengungen zeichnete sich bereits damals eine geringe Akzeptanz des Systems bei Händlern wie Kunden ab, da man sich damals auf das „falsche“ Segment (den Einzelhandel) konzentrierte. Obwohl Kundenkarten und ec-Karten der Banken und Sparkassen den Geldkarte-Chip häufig bereits enthalten und damit Stand 2006 etwa 64 Mio. Geldkarten ausgegeben sind, wurden in der Vergangenheit nur 15 % genutzt. Die Zigarettenautomatenregelung bescherte dem System jedoch großen Zulauf. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Bezahlvorgänge 2007 um 25 %, und der Umsatz steigerte sich um über 40 %.

Am häufigsten wird die Geldkarte beim Bezahlen an Automaten für Fahrkarten, Parkscheine und zur Altersüberprüfung an Zigarettenautomaten genutzt. Der Hauptgrund ist, dass bei der Bezahlung mit Münzgeld für die Wartung, Sicherheit und insbesondere das Leeren der Münzschächte und Zählen der Einnahmen enorme Kosten anfallen. Zudem ist die Echtheitsprüfung von Bargeld vergleichsweise fehleranfällig; das Risiko, Falschgeld anzunehmen oder andererseits Kunden wegen lediglich abgenutztem Bargeld abzuweisen, ist daher hoch.

Insbesondere Unternehmen und Verbände mit mehreren tausend Automaten oder generell hohen automatisierten Bargeldumsätzen versuchen deshalb, die Akzeptanz der Geldkarte mit geldwerten Anreizen zu erhöhen. So sind zum Beispiel beim Münchner Verkehrsverbund[2] Einzelfahrscheine zum äquivalenten Preis von Mehrfahrtenkarten erhältlich, wenn man mit der Geldkarte bezahlt.

Laut Statistik der Deutschen Kreditwirtschaft zahlten Verbraucher 2012 insgesamt 119,2 Millionen Euro mit der GeldKarte. Der durchschnittliche Transaktionsbetrag lag bei 3,04 Euro. Insgesamt haben Nutzer vergangenes Jahr über 141 Millionen Euro auf die Prepaid-Börse geladen. Der durchschnittliche Ladebetrag betrug damit 27,98 Euro.[3]

Die genossenschaftlichen Kreditinstitute planen, sich bis zum Jahr 2017/2018[veraltet] komplett aus dem GeldKarten-System zurückzuziehen,[4] und auch nicht das (auf der GeldKarte basierende) Girogo-System einzuführen.[5]

Ladevorgang

Jahr Lade-
vorgänge
in Mio.
Auflade-
betrag
Mio. EUR
Zahl-
betrag
Mio. EUR
Bezahl-
vorgänge
in Mio.
Quelle
1996 3,9 0,3 [6]
1997 44,6 4,2 [6]
1998 89,3 13,6 [6]
1999 73,7 20,7 [6]
2000 72,8 26,6 [6]
2001 68,1 29,4 [6]
2002 77,0 35,9 [6]
2003 4,2 76,7 37,4 [6]
2004 4,2 82,6 38,3 [6]
2005 4,4 89,0 37,8 [6]
2006 5,0 104 104,4 42,3 [6]
2007 6,5 172 148,3 52,8 [6]
2008 6,0 137,5 48,9 [6]
2009 5,7 152 131,0 45,0 [7][8]
2010 5,5 157 129,0 45,0 [9]
2011 5,3 148 125 41,3 [10]
2012 5,0 141 119 39,1 [11]

Die Geldkarte kann an den meisten Geldautomaten und auch in Filialen von Kreditinstituten aufgeladen werden. Dabei kommuniziert die Geldkarte über das Ladeterminal als Vermittlungsstelle mit der zuständigen Ladezentrale. Diese Ladezentrale autorisiert Ladebeträge und kommuniziert anschließend sowohl mit der Kundenbank zur Verrechnung des Ladebetrages mit dem Kundenkonto, als auch mit einer Händlerevidenzzentrale, welche ein Schattenkonto zu jeder Geldkarte führt. In einem Schattenkonto werden der aktuell geladene Betrag in jeder Geldkarte sowie die Geldkartennummer gespeichert. Die Schattenkonten dienen dazu, Missbrauch mit der Geldkarte zu erkennen, falls ein Schattensaldo einen negativen Betrag aufweist.

Bei den meisten Banken und Sparkassen, die den GeldKarte-Chip auf ihren girocards oder Kundenkarten aufbringen, wird das Aufladen als kostenlose Serviceleistung angeboten. Bei Aufladung am Geldautomaten oder Ladeterminal können je nach Institut und aufzuladender Karte Kosten anfallen.[12] Die Volks- und Raiffeisenbanken beispielsweise verlangen ca. 50 Cent pro Aufladung bei anderen Banken des Verbandes.[13]

Seit September 2007 können Geldkarten auch kostenlos über das Internet aufgeladen werden. Voraussetzung hierfür ist ein PC mit angeschlossenem Chipkartenleser. Die Bezahlung ist derzeit über das Online-Bezahlverfahren giropay, mit Gutschein oder gegen Vorkasse möglich.[14]

Auf der CeBIT 2008 wurde – nach einer ersten Live-Demonstration – dafür das Internetportal http://www.geldkarte-laden.de freigeschaltet. Ein Nutzer benötigt lediglich einen Kartenleser mit Display und integrierter Tastatur der so genannten Klasse 3 oder nach der neuen ZKA-Spezifikation „KT-light“. Die Lade-Applikation wird als Java-Applet in den Browser geladen, die Installation spezieller Software ist nicht erforderlich. Zum Aufladen muss der User den Betrag jedoch zuvor auf ein Verrechnungskonto überweisen; diesen Schritt der Abwicklung übernimmt ein Bankdienstleister, der garantierte Überweisungen per Internetbanking ermöglicht.[15]

Bezahlvorgang

Es findet keine Authentifizierung des Kunden gegenüber dem Händler bzw. am Zahlungsterminal statt.

Zum Bezahlen führt der Kunde seine Geldkarte in den Verkaufsautomaten bzw. das Zahlungsterminal des Händlers ein und bestätigt ggf. den angezeigten Zahlbetrag durch Drücken einer bestimmten Taste. Dann wird der Betrag vom Guthaben der Geldkarte abgebucht und zusammen mit der Kartennummer, einer Zahlungssequenznummer und der Konto-Nr. des Börsenverrechnungskontos der Geldkarte in einem kryptographisch gesicherten Transaktionsdatensatz auf dem Terminal gespeichert.

Bezahlt werden kann mit der Geldkarte bei jedem Akzeptanzpartner, der mit einem Kreditinstitut einen Vertrag zur Akzeptanz der Geldkarte geschlossen hat. Der Händler erhält dazu eine „Händlerkarte“, die als physisches Gegenstück zur Geldkarte oder als Softwareschlüssel in das Zahlungsterminal integriert wird.

Jeder Zahlvorgang geschieht offline, erst nach dem Kassenschluss des Zahlungsterminals werden die gesammelten Umsätze an eine Verrechnungsstelle (Evidenzzentrale) übermittelt („eingereicht“) und unter Abzug einer Gebühr von 0,3 % (mind. 0,01 EUR) dem Händlerkonto gutgeschrieben. Bei den kartenausgebenden Kreditinstituten wird für jede Geldkarte ein Schattensaldo geführt, welcher dem aktuellen Geldwert der Karte entspricht.

Die Händlerdaten werden physisch getrennt von den Kartendaten verarbeitet. Ein Abgleich ist nur mit gerichtlicher Erlaubnis (z. B. im Zuge eines Strafverfahrens) möglich; derartige Fälle sind aus der Praxis bislang nicht bekannt.

Für das Jahr 2010 wurde ein durchschnittlicher Zahlbetrag von 3,02 EUR ermittelt.[16]

Kryptographie

Zur Vertraulichkeit im System Geldkarte werden der DES- (Data Encryption Standard) und für besonders sicherheitsrelevante Objekte der Triple-DES-Algorithmus angewendet. Der Triple-DES-Algorithmus läuft hierbei im EDE-Modus (Encryption-Decryption-Encryption) ab.

Beide Algorithmen können sowohl im CBC- (Cipher Block Chaining Mode) als auch im CFB-Modus (Cipher Feedback Mode) ablaufen.

Zur Datenintegrität werden Message Authentication Codes benutzt. Es existiert sowohl ein Verfahren für eine MAC-Erzeugung der Länge 8 Bit als auch eine Erzeugung der Länge 16 Bit. Diese Message Authentication Codes verwenden die oben genannten Algorithmen DES und Triple-DES zur Generierung eines Message Authentication Codes.

Altersverifikation

Zigarettenautomat mit Hinweis auf Geldkarte-System

Seit dem 1. Januar 2007 können Zigaretten an Automaten nur gekauft werden, wenn mit der Geldkarte, Personalausweis oder Führerschein nachgewiesen wird, dass der Inhaber mindestens 18 Jahre alt ist. Bei konto- und personengebundenen Geldkarten ist das Volljährigkeitsmerkmal gespeichert, sofern der Karteninhaber zum Ausstellungszeitpunkt bereits 18 Jahre alt war. War der Karteninhaber zum Zeitpunkt der Kartenausstellung minderjährig, dann ist kein Volljährigkeitsmerkmal auf der Karte gespeichert. Hier erfolgt die nächste Prüfung auf Volljährigkeit bei der Produktion der Folgekarte. Kontoungebundene Geldkarten sind nie mit einem Jugendschutzmerkmal versehen. Nicht-Volljährige können auf Antrag und mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten das Datum in verschlüsselter Form einspeichern lassen, an dem sie volljährig werden. Daraus kann der Zigarettenautomat berechnen, ob der Inhaber bereits 16 Jahre alt ist, was das Jugendschutzgesetz seit der Änderung vom 22. Juli 2002 vorschreibt. Seit dem 1. Januar 2009 müssen Automaten insofern umgerüstet sein, dass für den Zigarettenkauf ein Volljährigkeitsmerkmal auf der Karte erforderlich ist, um der Gesetzesänderung zum 1. September 2007, wonach die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist, gerecht zu werden.

Das Jugendschutzmerkmal auf dem Chip der Geldkarte ermöglicht die Volljährigkeitsprüfung (Altersverifikation) auch im Internet. Die Geldkarte ist in einem noch einzureichenden Gesamtkonzept von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Herstellung von „geschlossenen Benutzergruppen“ im Internet positiv bewertet worden. Neben der Volljährigkeitsprüfung ist auch eine Prüfung auf 16 Jahre möglich. Pornoseiten setzen die Geldkarte bereits als Zugangsschutz ein.

E-Ticket

Dadurch, dass eine Anzahl von Lade- bzw. Bezahlvorgängen auf dem Chip gespeichert werden können, lässt er sich auch als „elektronischer Beleg“ verwenden, z. B. als Fahrkarte (E-Ticket). Viele Verkehrsunternehmen gewähren einen Rabatt bei Bezahlung des Tickets mit Geldkarte, da u. a. die Vertriebskosten eingespart werden.

Bezahlen im Internet

Zum Bezahlen im Internet benötigt der Kunde eine Geldkarte und einen Chipkartenleser der Sicherheitsklasse 3. Beim Bezahlen im Internet wird im Browser ein separates Bezahlfenster eingeblendet, in dem der aktuelle Zustand des Vorgangs ersichtlich ist. Der Kunde bestätigt Anbietername und Betrag. Nach dieser Autorisierung wird der Geldwert von der Geldkarte abgebucht.

Gründe für den Einsatz der Geldkarte

Der Vorteil der Geldkarte für den Benutzer wird darin gesehen, dass er seltener „Kleingeld“ verwenden muss. Gegenüber der Zahlung per Kredit- oder Debitkarte besteht der Vorteil darin, dass der zeitaufwändige Vorgang der Identifizierung durch Ausdrucken eines zweiten Beleges, Eintippen der Geheimzahl bzw. Unterschriftvergleich entfällt. Außerdem wird die Abrechnung von Kleinbeträgen mit Hilfe von Karten durch die relativ geringen Kosten für den Handel attraktiv.

Die Kreditinstitute stellen in ihrer Werbung außer Zahlungsvorgängen im Handel folgende Einsatzmöglichkeiten der Geldkarte heraus:

Nachteile und Probleme

Datenschutz

Aus steuerlichen Gründen speichern die Evidenzzentralen (s. o.) für mehrere Jahre die vorgenommenen Bezahlvorgänge. Eine Rückverfolgung ist möglich, wenn „mehrere Institutionen ihre Daten in nicht vorgesehener Weise miteinander abgleichen“.[17] Nur schwer rückverfolgbar sind Zahlungen mittels einer kontoungebundenen Geldkarte („weiße Geldkarte“) bei Aufladen der Karte per Bareinzahlung am Bankschalter.[18]

Störanfälligkeit

Die Geldkarte ist anfälliger für Abnutzung/technische Störungen als Bargeld. Liegt eine Störung auf der Karte oder z. B. bei einem Lesegerät vor, ist das Bezahlen per Geldkarte nicht möglich.

Mangelnde Transparenz

Als weiterer Nachteil wird von Nutzern angeführt, dass sie keinen Überblick über die Ausgaben und das verbliebene Restguthaben auf dem Chip haben. Die meisten Verkaufsautomaten und Händlerterminals zeigen jedoch den Restsaldo nach Bezahlung an. Darüber hinaus gibt es auch sogenannte Taschenkartenleser, die das Restguthaben, drei letzte Lade- und 15 letzte Bezahlvorgänge anzeigen können. Viele Kunden können ein solches Gerät, das meistens die Ausführung eines Schlüsselanhängers hat, bei ihrem Kreditinstitut zu vergünstigten Preisen erwerben. So bieten viele Sparkassen die Taschenkartenleser mit der Bezeichnung „miniJack“ ihren Kunden teils unter Selbstkosten an. Viele TAN-Generatoren unterstützen ebenfalls die Anzeige des aktuellen Guthaben und der letzten Lade- und Zahlvorgänge.

Zinsloser Kredit für Anbieter

Das Guthaben auf einer Geldkarte ist für den Geldkarten-Anbieter als zinsloser Kredit nutzbar. Dem Nutzer entgehen während dieser Zeit die Zinsen, die er z. B. auf einem Sparkonto dafür erhalten würde. Für den Kunden ergibt sich gegenüber der Bargeldhaltung jedoch kein Nachteil, da er bei Geldkartenguthaben seine Bargeldmenge entsprechend verringern kann, sofern das Guthaben auf der Karte überall einsetzbar ist.

Verlust

Ebenso wie beim Verlust einer konventionellen Geldbörse ist auch bei der „elektronischen Geldbörse“ kein Ersatz möglich. Da das Guthaben frei übertragbar ist, können unehrliche Finder mit der gefundenen Geldkarte bezahlen. Der Besitzer haftet also für die Geldkarte.

Begrenzung auf Deutschland

Die deutsche Geldkarte ist inkompatibel zu elektronischen Geldbörsensystemen in anderen Ländern, auch innerhalb der Eurozone, wie z. B. der Quick-Funktion in Österreich[19]. Der Einsatzbereich der Geldkarte ist damit strikt auf Deutschland begrenzt.

Nichtübertragbarkeit von Guthaben

Das Verleihen oder Verschenken von Geldbeträgen ist mit der Geldkarte nicht möglich.

Mangelnde Akzeptanz

Im Gegensatz zu den Erwartungen schlossen sich viele der potenziellen Akzeptanzunternehmen dem System nur zögernd oder gar nicht an. Ebenso gelang es nicht, eine Harmonisierung mit anderen Kartenausgebern wie etwa der Deutschen Telekom zu erreichen, um mit der Geldkarte auch Telefonzellen nutzen zu können. Mittlerweile haben auch bedeutende Zielunternehmen wie etwa die Leistungserbringer im Hamburger Verkehrsverbund sowie im Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau die Akzeptanz der Geldkarte wieder eingestellt. Die genossenschaftlichen Banken ziehen sich ab dem 1. Oktober 2014 aus dem System zurück und statten den Chip neu ausgegebener Bankkarten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr mit der Geldkarten-Funktion aus.[20] In einer Kundenmitteilung der VR-Bank Nürnberg vom August 2014 hieß es zur Begründung, dass „sich die Geldkarte seit ihrer Einführung in Deutschland niemals durchgesetzt hat“.

Studien zu Zahlungsverfahren

  • Breitschaft, Markus; Krabichler, Thomas; Stahl, Ernst; Wittmann, Georg: Sichere Zahlungsverfahren für E-Government. In: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Hrsg.): E-Government-Handbuch. Bundesanzeiger Verlag, 2004. Aktualisierte Version Mai 2005, ISBN 3-89817-180-9, 144 Seiten, 43 Abbildungen, 32 Tabellen, Studie als PDF-Download vom BSI
  • Stahl, Ernst; Krabichler, Thomas; Breitschaft, Markus; Wittmann, Georg: Zahlungsabwicklung im Internet – Bedeutung, Status-quo und zukünftige Herausforderungen. Regensburg 2006, ISBN 3-937195-12-2, 229 Seiten, über 80 Abbildungen, Näheres zur Studie und Management Summary als PDF

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Erhältlich ohne deutsches Konto zB hier http://www.geldkarte-shop.de.
  2. MVV – Bezahlen mit GeldKarte
  3. Pressemitteilung: Geldkarte – Jahreszahlen 2012. Eure Kartensysteme GmbH, 1. März 2013, abgerufen am 6. September 2013.
  4. Rückzug aus dem GeldKarte-System. Raiffeisenbank Todenbüttel, 20. Juli 2014, abgerufen am 31. Oktober 2014.
  5. Harald Freiberger: Es war einmal die Geldkarte. In: Süddeutsche Zeitung. 11. September 2014, abgerufen am 31. Oktober 2014.
  6. a b c d e f g h i j k l m bankenverband (PDF; 52 kB)
  7. Heise 2010
  8. Der Handel
  9. Jahreszahlen der GeldKarte. In: GeldKarte.de. EURO Kartensysteme GmbH, 28. Januar 2011, archiviert vom Original am 18. Juli 2011; abgerufen am 6. August 2014 (Pressemitteilung).
  10. https://www.geldkarte.de/_www/de/pub/geldkarte/presse/hintergrund-informationen/daten_zahlen_fakten/geldkarte_in_zahlen/lade_bezahl_transaktionen.php
  11. https://www.geldkarte.de/_www/de/pub/geldkarte/presse/presse-informationen/i14736_1_pm_geldkarte_jahreszahlen_2013_010313.php
  12. geldkarte.de FAQ Privatnutzer
  13. Ökotest-Artikel
  14. Geldkarte online laden
  15. Richard Sietmann: Der private Geldautomat. auf: heise online. 27. April 2007, abgerufen am 12. Dezember 2008.
  16. Geldkarte – Lade- und Bezahlbeträge 2011
  17. Hessischer Datenschutzbeauftragter
  18. Bremer Datenschutzbeauftragter
  19. www.quick.at
  20. http://www.banklupe.de/news/girokonto-genossenschaftsbanken-schaffen-geldkarte-ab-66494/