„Antrag“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K Änderungen von 80.144.207.163 (Diskussion) rückgängig gemacht (HG)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Markierungen: Mobile Bearbeitung Bearbeitung von einer mobilen Anwendung
Zeile 1: Zeile 1:
Ein '''Antrag''' ist im [[Öffentliches Recht|öffentlichen Recht]] beziehungsweise im [[Prozessrecht]] das Begehren eines Verhaltens von einer öffentlichen Stelle ([[Behörde]] oder [[Gericht]]). Letzteres unterscheidet sich von der bloßen Anregung dadurch, dass beim Antrag eine Entscheidung erwartet wird und der Antragsteller auch ein [[Subjektives Recht|Recht]] auf eine Entscheidung hat. Ebenso können Anträge bei anderen Einrichtungen, wie Firmen, Vereinen oder Schulen gestellt werden.
Ein '''Antrag''' ist im [[Öffentliches Recht|öffentlichen Recht]] beziehungsweise im [[Prozessrecht]] das Begehren eines Verhaltens von einer öffentlichen Stelle ([[Behörde]] odfffggcxsadhknD dFiskusSüdDuFGh bvger [[Gericht]]). Letzteres unterscheidet sich von der bloßen Anregung dadurch, dass beim Antrag eine Entscheidung erwartet wird und der Antragsteller auch ein [[Subjektives Recht|Recht]] auf eine Entscheidung hat. Ebenso können Anträge bei anderen Einrichtungen, wie Firmen, Vereinen oder Schulen gestellt werden.


:Beispiele: Antrag auf Freispruch im Strafverfahren, Antrag von Leistungen aus der Unfallkasse
:Beispiele: Antrag auf Freispruch im Strafverfahren, Antrag von Leistungen aus der Unfallkasse

Version vom 24. Februar 2015, 22:31 Uhr

Ein Antrag ist im öffentlichen Recht beziehungsweise im Prozessrecht das Begehren eines Verhaltens von einer öffentlichen Stelle (Behörde odfffggcxsadhknD dFiskusSüdDuFGh bvger Gericht). Letzteres unterscheidet sich von der bloßen Anregung dadurch, dass beim Antrag eine Entscheidung erwartet wird und der Antragsteller auch ein Recht auf eine Entscheidung hat. Ebenso können Anträge bei anderen Einrichtungen, wie Firmen, Vereinen oder Schulen gestellt werden.

Beispiele: Antrag auf Freispruch im Strafverfahren, Antrag von Leistungen aus der Unfallkasse

In einem Parlament (Bundestag, Landtag etc.) ist ein Antrag eine Drucksache, die von einer Fraktion oder einer Gruppe von Abgeordneten erstellt wurde. Mit dem Antrag wird das Parlament aufgefordert, etwas Bestimmtes zu beschließen. Dies sind in der Regel Änderungen bestehender Gesetze. Das Parlament stimmt dann über diesen Antrag ab. Eine Annahme ist eine verbindliche Aufforderung an die Regierung, die im Antrag niedergeschriebenen Forderungen umzusetzen. Bei einer Ablehnung ist die Vorlage gescheitert.

Formal wird unterschieden zwischen Anträgen und Gesetzentwürfen.

Die Summe der gestellten Anträge bildet nach Redaktionsschluss die Tagesordnung. Eine besondere Form des parlamentarischen Antrages ist der Dringlichkeitsantrag.

Im Privatrecht ist ein Antrag das Angebot zu einem Vertragsabschluss.

Siehe auch

  • Entschließungsantrag
  • Klage (eine Art Antrag auf Gerichtsverhandlung in einer Rechtssache durch einen Prozeßbeteiligen, den Staats- oder Amtsanwalt)
Wiktionary: Antrag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen