„Besoldungsordnung A“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[ungesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 349: Zeile 349:
}}
}}


=== {{Anker|A14}}Besoldungsgruppe A 14 ===
=== {{Anker|A14}}Allah Akbar ===
* Akademischer Oberrat
* Akademischer Oberrat
** als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
** als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule

Version vom 13. Februar 2015, 19:11 Uhr

Die Bundesbesoldungsordnung A (BBesO A) enthält die Besoldungsgruppen A 2 (ehemals auch A 1) bis A 16 der Beamten in Deutschland. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder entsprechenden Regelungen der Länder, soweit die betroffenen Beamten im Dienst des Landes oder einer juristischen Person nach Landesrecht stehen. Die Bundesbesoldungsordnung A ist Anlage I zu diesem Gesetz. Sie enthält neben den Übersichten über die Ämter, die im Folgenden wiedergegeben ist, auch Einstufungsvorschriften, Vorschriften über Zulagen und Vorschriften allgemeiner Art zu den Amtsbezeichnungen.

Die Höhe der Bezüge der einzelnen Besoldungsstufen war trotz der Regelung in verschiedenen Gesetzen des Bundes und der einzelnen Länder aufgrund von bundesweiten Absprachen über Jahrzehnte einheitlich. In den letzten Jahren haben sich aufgrund unterschiedlicher Steigerungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie der Abschmelzung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) die tatsächlich mit den einzelnen Stufen bezahlten Monats- und Jahresgehälter auseinanderentwickelt.

Amtsbezeichnungen der Besoldungsgruppen:

Amtsbezeichnungen der Besoldungsgruppen A 6, A 9 und A 13 sind so genannte Verzahnungsämter, da sie jeweils zu zwei Laufbahnen gehören.

Weitere Amtsbezeichnungen des Höheren Dienstes sind in der Besoldungsordnung B ausgebracht.

Die Länder haben teilweise weitere Amtsbezeichnungen in Landesbesoldungsordnungen A ausgebracht.

Die Amtsbezeichnungen der Beamten in der Besoldungsordnung A sind im Folgenden angegeben. Kursiv gedruckte Amtsbezeichnungen sind hierbei Grundamtsbezeichnungen, die in der Regel eines Zusatzes (z. B. Regierungs-, Stadt-) bedürfen.

Bundesbesoldungsordnung

Besoldungsgruppe A 2

  • Aufseher1)2)
  • Oberamtsgehilfe
  • Oberbetriebsgehilfe
  • Schaffner1)2)
  • Wachtmeister1)3)
1) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2) 
Erhält als Führer von Kraftwagen eine Stellenzulage nach Anlage IX.
3) 
Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.

Besoldungsgruppe A 3

1) 
Im Landesbereich auch als Eingangsamt, wenn der Amtsinhaber im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt ist. Dieser Amtsinhaber erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
2) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
3) 
Im Justizdienst auch als Eingangsamt.
4) 
Als Eingangsamt, wenn der Beamte nach Maßgabe der Laufbahnvorschriften die Laufbahnbefähigung in einer Laufbahnprüfung erworben hat oder eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Tätigkeit bei öffentlich-rechtlichen Dienstherren nachweist.
5) 
Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 2 nicht zu.
6) 
In diese Besoldungsgruppe gehören auch alle Soldaten des untersten Mannschaftsdienstgrades, für die der Bundespräsident besondere Dienstgradbezeichnungen festgesetzt hat.
7) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.

Besoldungsgruppe A 4

1) 
Erhält im Landesbereich eine Amtszulage nach Anlage IX, wenn er im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt ist.
2) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
3) 
Als Eingangsamt.
4) 
Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 2 nicht zu.
5) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.

Besoldungsgruppe A 5

1) 
Während der Ausbildung.
2) 
Erhält das Grundgehalt der 1. Stufe der Besoldungsgruppe A 4.
3) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
4) 
Erhält im Landesbereich eine Amtszulage nach Anlage IX, wenn er im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt ist.
5) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
6) 
Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 3 nicht zu.
7) 
(weggefallen)
8) 
Die Gesamtzahl der Planstellen für Oberstabsgefreite beträgt bis zu 50 vom Hundert der in der Besoldungsgruppe A 5 insgesamt für Mannschaftsdienstgrade ausgebrachten Planstellen.

Besoldungsgruppe A 6

1) 
Als Eingangsamt.
2) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7.
3) 
(weggefallen)
4) 
(weggefallen)
5) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5. Für bis zu 20 v. H. der Gesamtzahl der Planstellen des einfachen Dienstes.
6) 
Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach Anlage IX.

Besoldungsgruppe A 7

1) 
Auch als Eingangsamt.
2) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
3) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
4) 
Als Eingangsamt.
5) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
6) 
Auch als Eingangsamt für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes.
7) 
Als Eingangsamt für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten.
8) 
Als Eingangsamt für die Laufbahn des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten.

Besoldungsgruppe A 8

1) 
Als Eingangsamt.
2) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.

Besoldungsgruppe A 9

1) 
Im Bundesbereich.
2) 
Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 30 v. H. der Stellen für Unteroffiziere der Besoldungsgruppe A 9; erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
3) 
Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 30 v. H. der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
4) 
Die Gesamtzahl der Planstellen für Stabsfeldwebel/Stabsbootsmänner und Oberstabsfeldwebel/Oberstabsbootsmänner beträgt bis zu 40 v. H. der in den Besoldungsgruppen A 8 und A 9 insgesamt für Unteroffiziere ausgebrachten Planstellen.
5) 
(weggefallen)
6) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
7) 
Erhält bei Bestellung zum Mitglied der Krankenhausbetriebsleitung für die Dauer dieser Tätigkeit eine Stellenzulage nach Anlage IX.

Besoldungsgruppe A 10

1) 
Als Eingangsbesoldungsgruppe für Laufbahnen, in denen für die Befähigung ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert wird, wenn der Beamte für die Befähigung einen solchen Abschluss nachweist.*)
2) 
Im Bundesbereich.
*) 
Fußnote 1) ist nach Artikel 2 Nummer 1 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3091) nur auf Beamte des gehobenen technischen Dienstes anzuwenden.

Besoldungsgruppe A 11

1) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
2) 
Im Auswärtigen Dienst.
3) 
Im Bundesbereich.
4) 
Als Eingangsamt.

Besoldungsgruppe A 12

  • Amtsanwalt1)
  • Amtsrat
  • Kanzler Erster Klasse3)4)
  • Kriminalhauptkommissar2)
  • Polizeihauptkommissar2)
  • Rechnungsrat
    • als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof
  • Seehauptkapitän3)5)
  • Fachlehrer
    • mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird6)
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern7)
  • Lehrer
    • als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülern8)
    • an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht1)
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen in Niedersachsen bei entsprechender Verwendung1)3)
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen bei entsprechender Verwendung1)3)
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, an Mittelschulen in Sachsen, an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt oder an Regelschulen in Thüringen bei einer entsprechenden Verwendung1)3)9)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe bei entsprechender Verwendung1)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung1)
    • mit der Lehramtsbefähigung für die Primarstufe und die Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung1)3)
    • mit der Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung1)3)10)
  • Zweiter Konrektor
    • einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 540 Schülern7)
  • Hauptmann2)
  • Kapitänleutnant2)
1) 
Als Eingangsamt.
2) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.
3) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
4) 
Im Auswärtigen Dienst.
5) 
Im Bundesbereich.
6) 
In diese Besoldungsgruppe können nur Beamte eingestuft werden, die nach Abschluss der Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung eine achtjährige Lehrtätigkeit oder eine dreijährige Dienstzeit seit Anstellung als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 11 verbracht haben.
7) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
8) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX; diese wird nach zehnjährigem Bezug beim Verbleiben in dieser Besoldungsgruppe auch nach Beendigung der zulageberechtigenden Verwendung gewährt.
9) 
Lehrer an Regelschulen in Thüringen führen die Amtsbezeichnung Regelschullehrer, an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt die Amtsbezeichnung Sekundarschullehrer.
10) 
Soweit nicht in dem Amt des Studienrats.

Besoldungsgruppe A 13

  • Akademischer Rat11)
    • als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
  • Arzt1)11)
  • Erster Kriminalhauptkommissar11)
  • Erster Polizeihauptkommissar11)
  • Kanzler Erster Klasse2)3)11)
  • Konservator11)
  • Konsul11)
  • Kustos11)
  • Landesanwalt1)11)
  • Legationsrat11)
  • Oberamtsanwalt11)12)
  • Oberamtsrat11)13)
  • Oberrechnungsrat11)
    • als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof
  • Pfarrer1)11)
  • Rat11)
  • Seehauptkapitän2)4)11)
  • Fachschuloberlehrer11)
  • Hauptlehrer11)
    • als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern
  • Konrektor11)
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule mit Realschul- oder Aufbauzug oder mit einer schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 Schülern7)
  • Lehrer11)
    • mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern, wenn sich die Lehrbefähigung auf Haupt- und Realschulen oder Gymnasien erstreckt, bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung10)16)
    • mit fachwissenschaftlicher Ausbildung von mindestens acht Semestern Dauer in zwei Fächern, wenn sich die Lehrbefähigung auf Grund-, Haupt- und Realschulen erstreckt, bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung8)10)
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen in Niedersachsen bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I20)
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen bei überwiegender Verwendung im Bereich der Sekundarstufe I20)
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, an Mittelschulen in Sachsen, an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt oder an Regelschulen in Thüringen bei einer entsprechenden Verwendung17)18)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung14)
    • mit der Lehramtsbefähigung für die Primarstufe und die Sekundarstufe I bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I20)
    • mit der Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung19)20)
  • Realschullehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung10)
  • Rektor
    • einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern7)
  • Studienrat11)
    • im höheren Dienst des Bundes9)
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bei Verwendung am Gymnasium oder an einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe21)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung
    • mit der Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II bei Verwendung an beruflichen Schulen oder an Schulen mit dem Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife21)
  • Stabshauptmann11)15)
  • Stabskapitänleutnant11)15)
  • Major11)
  • Korvettenkapitän11)
  • Stabsarzt11)
  • Stabsapotheker11)
  • Stabsveterinär11)
1) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
2) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
3) 
Im Auswärtigen Dienst.
4) 
Im Bundesbereich.
5) 
Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.
6) 
Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX.
7) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
8) 
Gilt nur für Lehrer, deren Ausbildung vor dem 1. August 1973 geregelt war.
9) 
Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen.
10) 
Als Eingangsamt.
11) 
Für Beamte des gehobenen technischen Dienstes können für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 v. H. der für technische Beamte ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
12) 
Für Funktionen eines Amtsanwalts bei einer Staatsanwaltschaft, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 v. H. der Stellen für Oberamtsanwälte mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
13) 
Für Beamte der Rechtspflegerlaufbahn können für Funktionen der Rechtspfleger bei Gerichten, Notariaten und Staatsanwaltschaften, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 v. H. der für Rechtspfleger ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage IX ausgestattet werden.
14) 
Für dieses Amt dürfen höchstens 40 v. H. der Stellen für stufenbezogen ausgebildete planmäßige „Lehrer“ in der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10), davon an Hauptschulen höchstens 10 v. H. der für diese Beamten an Hauptschulen vorhandenen Stellen, ausgewiesen werden. Dem Amtsinhaber kann bei Übertragung der Funktion des Schulleiters, des ständigen Vertreters des Schulleiters oder des Zweiten Konrektors die entsprechende Amtsbezeichnung verliehen werden.
15) 
Für Funktionen in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nach Maßgabe sachgerechter Bewertung für bis zu 3 v. H. der Gesamtzahl der für Offiziere in dieser Laufbahn ausgebrachten Planstellen.
16) 
Gilt nur für Lehrer in Hessen mit der Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen nach dem hessischen Gesetz über das Lehramt an öffentlichen Schulen in der jeweils geltenden Fassung sowie für Lehrer an Gymnasien, deren Ausbildung vor dem 1. Juli 1975 geregelt war.
17) 
Lehrer an Regelschulen in Thüringen führen die Amtsbezeichnung Regelschullehrer, an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt die Amtsbezeichnung Sekundarschullehrer.
18) 
Für dieses Amt dürfen höchstens 35 v. H. der Planstellen für die genannten Lehrer, davon im Hauptschulbereich oder in entsprechenden schulischen Bildungsgängen höchstens 10 v. H. der dort für diese Lehrer vorhandenen Planstellen, ausgewiesen werden.
19) 
Soweit nicht in dem Amt des Studienrats.
20) 
Für dieses Amt dürfen höchstens 40 v. H. der Planstellen für die genannten Lehrer, davon im Hauptschulbereich oder in entsprechenden schulischen Bildungsgängen höchstens 10 v. H. der dort für diese Lehrer vorhandenen Planstellen, ausgewiesen werden.
21) 
Für dieses Amt dürfen höchstens 33 v. H. der Planstellen für die Sekundarstufe I an Gesamtschulen ausgewiesen werden.

Allah Akbar

  • Akademischer Oberrat
    • als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
  • Arzt1)
  • Chefarzt2)
  • Konsul Erster Klasse
  • Landesanwalt1)
  • Legationsrat Erster Klasse3)
  • Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit4)
  • Oberarzt4)
  • Oberkonservator
  • Oberkustos
  • Oberrat
  • Pfarrer1)
  • Fachschuldirektor
    • als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht5)
  • Fachschuloberlehrer
    • als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule des Bundes mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern6)7)
    • als Stufenleiter Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule6)
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 360 Schülern5)
  • Oberstudienrat
    • im höheren Dienst des Bundes8)
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bei Verwendung am Gymnasium oder an einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe9)
    • mit der Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II bei Verwendung an beruflichen Schulen oder an Schulen mit dem Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife9)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung
  • Realschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern5)
  • Realschulrektor/-in
    • einer Realschule mit bis zu 180 Schülern
    • einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern5)
  • Regierungsschulrat
    • als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene
    • im Schulaufsichtsdienst
  • Rektor
    • einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern
    • einer Hauptschule mit Realschul- oder Aufbauzug oder mit einer schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 Schülern
    • einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit bis zu 180 Schülern
    • einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern5)
  • Schulrat
    • als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene5)
  • Zweiter Konrektor
    • einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 540 Schülern
  • Zweiter Realschulkonrektor
    • einer Realschule mit mehr als 540 Schülern
  • Oberstleutnant4)
  • Fregattenkapitän4)
  • Oberstabsarzt
  • Oberstabsapotheker
  • Oberstabsveterinär
1) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
2) 
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16.
3) 
Führt während der Verwendung als Leiter einer Botschaft oder Gesandtschaft die Amtsbezeichnung „Botschafter“ oder „Gesandter“.
4) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.
5) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
6) 
Mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen.
7) 
Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
8) 
Mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen.
9) 
Durch die Inanspruchnahme dieses Amtes darf die Zahl der Planstellen gemäß Fußnote 21) zur Besoldungsgruppe A 13 nicht überschritten werden.

Besoldungsgruppe A 15

  • Akademischer Direktor
    • als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
  • Botschafter1)
  • Botschaftsrat
  • Bundesbankdirektor2)
  • Chefarzt3)
  • Dekan
  • Direktor
  • Generalkonsul5)
  • Gesandter11)
  • Geschäftsführer oder vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit4)
  • Hauptkonservator
  • Hauptkustos
  • Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit6)
  • Museumsdirektor und Professor
  • Oberarzt6)
  • Oberlandesanwalt4)
  • Vortragender Legationsrat
  • Direktor einer Fachschule
    • als Leiter einer Fachschule des Bundes mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern7)8)
  • Realschulrektor
    • einer Realschule mit mehr als 360 Schülern
  • Regierungsschuldirektor
    • als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst des Bundes
    • als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene
  • Rektor
    • einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 360 Schülern
  • Schulamtsdirektor
    • als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene
  • Studiendirektor
    • als Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben9)
    • als der ständige Vertreter des Leiters
      • einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern,8)
      • einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern,7)8)
      • eines Gymnasiums im Aufbau mit
        • mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt,7)
        • mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen,7)
        • mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen,7)
    • eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums,
    • eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern,
    • eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern,7)
    • eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums,
    • eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen7)
    • als Leiter
      • einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern,8)
      • einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern,7)8)
      • eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums,7)
      • eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern,7)
      • eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums7)
    • im höheren Dienst des Bundes
      • als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern,7)8)
      • zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben9)
  • Oberstleutnant6)10)
  • Fregattenkapitän6)10)
  • Oberfeldarzt
  • Flottillenarzt
  • Oberfeldapotheker
  • Flottillenapotheker
  • Oberfeldveterinär
1) 
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6, B 9.
2) 
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 5, B 6, B 9.
3) 
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 16.
4) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 16.
5) 
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6.
6) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
7) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
8) 
Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
9) 
Höchstens 30 v. H. der Gesamtzahl der planmäßigen Beamten in der Laufbahn der Studienräte.
10) 
Auf herausgehobenen Dienstposten.
11) 
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 3, B 6.

Besoldungsgruppe A 16

  • Abteilungsdirektor
  • Abteilungspräsident
  • Botschafter1)
  • Botschaftsrat Erster Klasse
  • Bundesbankdirektor2)
  • Chefarzt3)
  • Direktor der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
  • Direktor des Geheimen Staatsarchivs der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
  • Direktor des Ibero-Amerikanischen Instituts der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
  • Direktor des Staatlichen Instituts für Musikforschung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
  • Direktor einer Wehrtechnischen Dienststelle6)
  • Generalkonsul8)
  • Gesandter9)
  • Geschäftsführer oder vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit5)
  • Landeskonservator
  • Leitender Akademischer Direktor
    • als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule10)
  • Leitender Dekan4)
  • Leitender Direktor13)
  • Ministerialrat
    • bei einer obersten Bundesbehörde und beim Bundeseisenbahnvermögen7)
    • bei einer obersten Landesbehörde (ausgenommen Stadtstaaten)11)
  • Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit7)
  • Museumsdirektor und Professor
  • Oberlandesanwalt5)
  • Senatsrat
    • in Berlin und Bremen bei einer obersten Landesbehörde11)
  • Vortragender Legationsrat Erster Klasse7)
  • Kanzler einer Universität der Bundeswehr14)
  • Leitender Regierungsschuldirektor
    • als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst des Bundes
    • als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene
  • Leitender Schulamtsdirektor
    • als leitender Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene, dem mindestens sechs weitere Schulaufsichtsbeamte unterstellt sind
    • als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene, dem ausschließlich die Aufsicht über Gymnasien, Gesamtschulen mit Oberstufe oder berufliche Schulen obliegt
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter
      • einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern,12)
      • eines Gymnasiums im Aufbau mit
        • mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt,
        • mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen,
        • mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen,
      • eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern,
      • eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen
    • im höheren Dienst des Bundes als Leiter einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern12)
  • Oberst7)
  • Kapitän zur See7)
  • Oberstarzt7)
  • Flottenarzt7)
  • Oberstapotheker7)
  • Flottenapotheker7)
  • Oberstveterinär7)
1) 
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6, B 9.
2) 
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 5, B 6, B 9.
3) 
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 15.
4) 
Im Bundesbereich.
5) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 15.
6) 
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 3, B 4.
7) 
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.
8) 
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6.
9) 
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 3, B 6.
10) 
Nur in Stellen von besonderer Bedeutung.
11) 
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2, B 3.
12) 
Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
13) 
Bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost dürfen bei der Erstbesetzung der Fachbereichsleiter-Dienstposten fünf Ämter der Besoldungsgruppe B 2 zugeordnet werden.
14) 
Wenn der Amtsinhaber nicht Professor im Sinne des § 32 Satz 1 ist und soweit nicht in den Besoldungsgruppen W 2, W 3.

Landesbesoldungsordnungen

Baden-Württemberg

Besoldungsgruppe A 4

künftig wegfallende Ämter

  • Gestütoberwärter (Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 5

  • Erster Hauptwachtmeister
  • Hauptwart
  • Oberamtsmeister

künftig wegfallende Ämter

  • Gestüthauptwärter (Amtszulage)
  • Polizeiwachtmeister

Besoldungsgruppe A 6

  • Erster Hauptwachtmeister
  • Hauptwart
  • Oberamtsmeister
  • Sekretär

künftig wegfallende Ämter

  • Gestüthauptwärter (max. 20 % der Planstellen des einfachen Dienstes)

Besoldungsgruppe A 7

  • Brandmeister
  • Krankenpfleger
  • Krankenschwester
  • Obersekretär
  • Oberwerkmeister
  • Polizeimeister
  • Stationspfleger
  • Stationsschwester

künftig wegfallende Ämter

  • Hauptsattelmeister
  • Kriminalmeister

Besoldungsgruppe A 8

  • Abteilungspfleger
  • Abteilungsschwester
  • Gerichtsvollzieher
  • Hauptsekretär
  • Hauptwerkmeister
  • Oberbrandmeister
  • Polizeiobermeister
  • Straßenmeister (Amtszulage als Leiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei)

künftig wegfallende Ämter

  • Hauptsattelmeister
  • Kriminalobermeister

Besoldungsgruppe A 9

  • Amtsinspektor
  • Betriebsinspektor
  • Fachlehrer
  • Hauptbrandmeister
  • Hauptstraßenmeister
    • als Leiter einer großen und bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei (für 30 % der Planstellen bei allen Straßenmeistereien, Amtszulage)
  • Inspektor
  • Kriminalkommissar
  • Landwirtschaftstechnischer Lehrer und Berater
  • Obergerichtsvollzieher
  • Oberin
  • Oberpfleger
  • Oberschwester
  • Oberstraßenmeister (Amtszulage als Leiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei)
  • Pflegevorsteher
  • Polizeihauptmeister
  • Polizeikommissar

künftig wegfallende Ämter

  • Kriminalhauptmeister

Besoldungsgruppe A 10

  • Erster Betriebsinspektor
    • als Werkdienstleiter bei einer Justizvollzugsanstalt
  • Erster Hauptstraßenmeister
    • als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei (20 % aller Beamten in der Laufbahn der Straßenmeister in den Besoldungsgruppe A 9 und A 10)
  • Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher
    • als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 80 Lehrgangsteilnehmern
    • als Leiter(in) eines Pflegebereichs mit mindestens 96 Pflegepersonen
    • als Leiter(in) eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegepersonen
    • als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter einer Leitenden Unterrichtschwester/eines Leitenden Unterrichtspflegers an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern oder als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter der Leiterin/des Leiters eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
  • Fachoberlehrer
  • Kriminaloberkommissar
  • Landwirtschaftstechnischer Oberlehrer und Berater
  • Oberinspektor
  • Polizeioberkommissar
  • Technischer Lehrer
    • an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
    • an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie
    • an einer Sonderschule
    • an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste

künftig wegfallende Ämter

  • Weinkontrolleur

Besoldungsgruppe A 11

  • Amtmann
  • Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher
    • als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern
    • als Leiterin/als Leiter eines Pflegebereichs mit mindestens 192 Pflegepersonen
    • als Leiterin/als Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
  • Fachoberlehrer
  • Fachoberlehrer
    • als Fachbetreuer
    • an einer Sonderschule für Geistigbehinderte oder an einer sonstigen Sonderschule mit einer Abteilung für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Unter-, Mittel- oder Oberstufe
  • Kriminalhauptkommissar
  • Technischer Oberlehrer
    • an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
    • an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie
    • an einer Sonderschule
    • an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste

künftig wegfallende Ämter

  • Hauptlehrerin für Hauswirtschaft, Handarbeit und Turnen
  • Oberweinkontrolleur

Besoldungsgruppe A 12

  • Amtsanwalt
  • Amtsrat
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
  • Kriminalhauptkommissar
  • Lehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
  • Notarvertreter
  • Polizeihauptkommissar
  • Rechnungsrat
    • als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
  • Rektor
    • einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern
  • Technischer Oberlehrer
    • an einer beruflichen Schule als Fachbetreuer
    • an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie als Fachbeauftragter
    • an einer Sonderschule für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Werkstufe
    • an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste als Fachbeauftragter

künftig wegfallende Ämter

  • Oberlehrerin für Hauswirtschaft, Handarbeit und Turnen

Besoldungsgruppe A 13

  • Akademischer Rat
  • Bezirksnotar
  • Erster Kriminalhauptkommissar
  • Erster Polizeihauptkommissar
  • Fachschulrat
    • an einer Kunsthochschule
    • an einer Pädagogischen Hochschule
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Gewerbeschulrat
  • Handelsschulrat
  • Hauswirtschaftsschulrat
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule mit mehr als 180 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 180 Schülern
  • Konservator
  • Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Landwirtschaftlicher Fachschulrat
  • Landwirtschaftsschulrat
  • Lehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen bei überwiegender Verwendung in Hauptschul- oder Werkrealschulbildungsgängen
  • Oberamtsanwalt
  • Oberamtsrat
  • Oberrechnungsrat
    • als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
  • Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Parlamentsrat
  • Pfarrer im Justizvollzugsdienst
  • Rat
  • Realschullehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen
  • Rektor
    • einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern
    • einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
    • einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule mit bis zu 360 Schülern
  • Regierungsschulrat
    • bei einer obersten Landesbehörde
  • Seminarschulrat als Bereichsleiter
    • an einem Fachseminar für Sonderpädagogik
    • an einem Pädagogischen Fachseminar
    • an einem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen)
  • Sonderschullehrer
  • Studienrat
    • als Referent am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • als Referent am Landesinstitut für Schulsport
    • als Referent an der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen
  • Zweiter Konrektor
    • einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 540 Schülern

künftig wegfallende Ämter

  • Dozent
    • an einem Pädagogischen Fachseminar
  • Fachschulrat
    • am Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik
    • an einem Pädagogischen Fachseminar
    • an einer Fachhochschule
    • an der Staatlichen Techniker- und Textilfachschule (Technikum) Reutlingen
  • Lehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt für die Unter- und Mittelstufe eines Gymnasiums
  • Polizeischullehrer
  • Sonderschuloberlehrer
  • Wissenschaftlicher Assistent
    • an einer wissenschaftlichen Hochschule

Besoldungsgruppe A 14

  • Akademischer Oberrat
  • Bezirksnotar
    • als Leiter eines Notariats mit 5 und mehr Planstellen für Bezirksnotare und Notarvertreter
  • Erster Oberamtsanwalt
  • Fachschulrat
    • als Abteilungsleiter an einer Heimsonderschule
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Konrektor
    • als ständiger Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
    • mit bis zu 180 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern
    • mit mehr als 360 Realschülern
  • Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Oberstudienrat
    • als Referent am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • als Referent am Landesinstitut für Schulsport
    • als Referent und zugleich ständiger Vertreter des Leiters der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen
  • Oberkonservator
  • Oberrat
  • Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Parlamentsrat
  • Pfarrer im Justizvollzugsdienst
  • Polizeischuloberrat als Schulaufsichtsbeamter bei der Landespolizeischule
  • Realschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern
  • Realschulrektor
    • einer Realschule mit bis zu 180 Schülern
    • einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
  • Regierungsschulrat
    • als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
    • bei einer obersten Landesbehörde
  • Rektor
    • einer Grundschule, Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule mit mehr als 360 Schülern
    • einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
      • mit bis zu 180 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern
      • mit bis zu 180 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern
      • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern
  • Schulrat
    • als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde
  • Seminarschuldirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen)
  • Seminarschulrat als Bereichsleiter
    • an einem Fachseminar für Sonderpädagogik
    • an einem Pädagogischen Fachseminar
    • an einem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen)
  • Sonderschulkonrektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis 180 Schülern
    • für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 90 Schülern
    • mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug
    • mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
  • Sonderschulrektor – als Leiter einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit bis zu 90 Schülern
    • für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis 180 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit bis zu 45 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
    • mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug
  • Zweiter Konrektor einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 540 Schülern
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mehr als 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern
    • mit mehr als 360 Realschülern
  • Zweiter Realschulkonrektor
    • einer Realschule mit mehr als 540 Schülern
  • Zweiter Sonderschulkonrektor an einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit mehr als 270 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 135 Schülern
    • mit mindestens 13 Schulstellen im Justizvollzug

künftig wegfallende Ämter

  • Dozent
    • an einem Pädagogischen Fachseminar

Oberstudienrat

    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Pädagogischen Fachseminars mit 3 bis 6 Schulstellen
  • Professor an einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie
  • Polizeischulrektor

Besoldungsgruppe A 15

  • Akademischer Direktor
  • Dekan im Justizvollzugsdienst
  • Direktor
  • Direktor bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen
    • als weiteres Mitglied des Vorstandes
  • Direktor der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater
  • Direktor des Fachseminars für Sonderpädagogik
  • Direktor des Internationalen Instituts für Berufsbildung
  • Direktor einer Heimsonderschule
    • als Leiter einer Heimsonderschule mit bis zu 90 Schülern
    • als Leiter einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern
  • Direktor eines Pädagogischen Fachseminars
  • Direktor eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung
    • als Leiter eines Seminars (Grund- und Hauptschulen)
  • Ephorus
    • als Leiter des evangelisch-theologischen Seminars Maulbronn
  • Erster Landesbeamter
  • Fachbereichsdirektor am Landesmedienzentrum
    • als Leiter eines Fachbereichs
  • Fachschuldirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern oder mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Hauptkonservator
  • Parlamentsrat
  • Polizeischuldirektor
  • Professor am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • als Referatsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Fachbereichsleiters
  • Professor eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung
    • an einem Seminar (Berufliche Schulen) als Bereichsleiter oder als der ständige Vertreter des Direktors (mit Amtszulage)
    • an einem Seminar (Gymnasien) als Bereichsleiter oder als der ständige Vertreter des Direktors (mit Amtszulage)
  • Realschulrektor
    • einer Realschule mit mehr als 360 Schülern
  • Regierungsmedizinaldirektor
    • als Stellvertreter des Leiters eines Gesundheitsamts bei einem Landratsamt
  • Regierungsschuldirektor
    • als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
    • bei einer obersten Landesbehörde
  • Rektor einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mehr als 360 Grund- und/oder Hauptbeziehungsweise Werkrealschülern
    • mit mehr als 360 Realschülern
  • Schulamtsdirektor
    • als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde
  • Seminarschuldirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Fachseminars für Sonderpädagogik
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Pädagogischen Fachseminars
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen)
    • als Leiter der Abteilung Sonderpädagogik am Pädagogischen Fachseminar Karlsruhe
  • Sonderschulrektor als Leiter einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 90 Schülern
    • mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
  • Studiendirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum in Schwäbisch Gmünd
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesinstituts für Schulsport
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwäbisch Gmünd
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesinstituts für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
    • am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • an einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern
    • an einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
    • als Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
    • als der ständige Vertreter des Leiters
      • einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern
      • einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern
      • eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
      • eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
      • eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 800 Schülern wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
      • eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
      • eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern
      • eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern
      • eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums,
      • eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen
    • als Leiter
      • einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern
      • einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern
      • eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
      • eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern
      • eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums

künftig wegfallende Ämter

  • Professor an einem Staatlichen Seminar für Schulpädagogik
    • als Fachberater
  • Professor an einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie
    • als Studiengangsleiter
    • als Studienbereichsleiter
  • Studiendirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Pädagogischen Fachseminars mit 7 bis 14 Schulstellen
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Pädagogischen Fachseminars mit mindestens 15 Schulstellen
    • als Leiter eines Pädagogischen Fachseminars mit 3 bis 6 Schulstellen
    • als Leiter eines Pädagogischen Fachseminars mit 7 bis 14 Schulstellen

Besoldungsgruppe A 16

  • Abteilungsdirektor als ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung bei einem Regierungspräsidium
  • Direktor bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
  • Direktor der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume
  • Direktor der Landesanstalt für Schweinezucht
  • Direktor der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg
  • Direktor der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg
  • Direktor des Landwirtschaftlichen Zentrums für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg
  • Direktor des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
  • Direktor des Landesinstituts für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik
  • Direktor des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg
  • Direktor des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg
  • Direktor einer Heimsonderschule als Leiter einer Heimsonderschule
    • mit mehr als 90 Schülern– und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern
    • und mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
  • Direktor eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung
    • als Leiter eines Seminars (Realschulen)
  • Direktor eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
  • Ephorus
    • als Leiter des evangelisch-theologischen Seminars Blaubeuren
  • Erster Landesbeamter
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Landeskonservator
  • Leitender Akademischer Direktor
  • Leitender Direktor
  • Leitender Regierungsschuldirektor
    • als Referatsleiter bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
  • Leitender Schulamtsdirektor
    • als leitender Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde, dem mindestens sechs weitere Schulaufsichtsbeamte unterstellt sind
  • Leitender Verwaltungsdirektor beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
    • als der ständige Vertreter des Verbandsdirektors
  • Ministerialrat
    • beim Landtag und bei einer obersten Landesbehörde
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwäbisch Gmünd
    • als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern
    • als Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit
      • mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
      • mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
      • mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen,
    • als Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern,
    • als Leiter eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen
  • Parlamentsrat
  • Professor am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • als Fachbereichsleiter
    • als der Stellvertretende Direktor

künftig wegfallende Ämter

  • Direktor einer Staatlichen Akademie für Lehrerfortbildung
  • Kanzler einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 1.000 bis zu 2.000
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter eines Pädagogischen Fachseminars mit mindestens 15 Schulstellen
  • Professor an einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie
    • als stellvertretender Direktor
    • als Leiter einer Außenstelle
  • Prorektor und Professor
    • als der ständige Vertreter des Rektors einer Fachhochschule mit Ausbildungsgängen, die ausschließlich auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet sind

Berlin

Besoldungsordnung A 5

künftig wegfallende Ämter

  • Hallenmeister

Besoldungsordnung A 6

künftig wegfallende Ämter

  • Kanzleivorsteher
  • Oberhallenmeister

Besoldungsordnung A 7

künftig wegfallende Ämter

  • Gewerbemeister
  • Haupthallenmeister
  • Kanzleivorsteher

Besoldungsordnung A 8

künftig wegfallende Ämter

  • Gewerbeobermeister
  • Kanzleivorsteher

Besoldungsgruppe A 9

  • Gewerbekommissar

künftig wegfallende Ämter

  • Gewerbehauptmeister
  • Kanzleivorsteher
  • Lehrer für Fachpraxis

Besoldungsgruppe A 10

  • Fachlehrer
    • mit mindestens einjähriger pädagogischer Zusatzausbildung oder mit mindestens zweijähriger hauptberuflicher Unterrichtstätigkeit an öffentlichen Schulen oder Ersatzschulen im Angestelltenverhältnis oder mit der Bestellung zur Lehrassistentin und einer einjährigen hauptberuflichen Unterrichtstätigkeit (Erhält als Fachlehrer an Lehranstalten für technische Assistenten in der Medizin nach fünfjähriger Dienstzeit seit Anstellung als Fachlehrer eine Amtszulage)
  • Gewerbeoberkommissar

künftig wegfallende Ämter

  • Heimleiter
  • Hortleiterin
  • Kanzleivorsteher
  • Lehrer für Fachpraxis
  • Oberin

Besoldungsgruppe A 11

  • Fachlehrer
    • mit der staatlichen Prüfung als Augenoptiker nach mindestens dreijähriger Dienstzeit seit Anstellung als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 10
    • mit einem Diplom als Sportlehrer nach einem sechssemestrigen Hochschulstudium (Eingangsamt)
    • zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben, zur Fachberatung der Schulaufsicht oder zur Verwendung in der Aus- und Fortbildung der Fachlehrer jeweils nach mindestens dreijähriger Dienstzeit seit Anstellung als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 10
  • Gewerbehauptkommissar (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12)
  • Lehrer
    • als Lehrer für untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemeinbildenden Schulen

künftig wegfallende Ämter

  • Leitende Lehrschwester
  • Oberin

Besoldungsgruppe A 12

  • Fachlehrer
    • mit einem Diplom als Sportlehrer nach einem sechssemestrigen Hochschulstudium zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (eine Stelle je Bezirk)
  • Gewerbehauptkommissar (soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11)
  • Konrektor
    • in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 12 als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Lehrer
    • als Lehrer für untere Klassen im Unterricht der Klassen 1 bis 4 an allgemeinbildenden Schulen (mit Fortbildung für die Klassen 5 und 6 und achtjähriger Lehrerfahrung seit 1. August 1991)
    • mit einer Lehrbefähigung für ein Fach der Klassen 5 bis 10 oder 5 bis 12
  • Sonderschullehrer
  • Zweiter Konrektor
    • in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 12 an einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 540 Schülern (mit Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 13

  • Blindenoberlehrer (Eingangsamt, mit Amtszulage)
  • Erster Gewerbehauptkommissar
  • Konrektor
    • in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 12 als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 360 Schülern
    • in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 13 als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
    • in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 13 als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Lehrer
    • mit einer Lehrbefähigung für den berufstheoretischen Unterricht in einer beruflichen Fachrichtung bei entsprechender Verwendung (Eingangsamt)
  • Lehrer an Sonderschulen (Eingangsamt, mit Amtszulage)
  • Realschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer verbundenen Haupt- und Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Realschulrektor
    • als Leiter einer verbundenen Haupt- und Realschule mit bis zu 180 Schülern (mit Amtszulage)
  • Rektor
    • als Leiter einer Grundschule oder Hauptschule
      • mit bis zu 180 Schülern (mit Amtszulage)
      • mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Sonderschullehrer
  • Studienrat an einer Fachschule
    • mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung und mit der Befähigung für den höheren Dienst
  • Studienrat im Hochschuldienst
    • an einer Universität oder der Universität der Künste Berlin mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung
  • Taubstummenoberlehrer (Eingangsamt, mit Amtszulage)
  • Volkshochschulrat
    • mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung und mit der Befähigung für den höheren Dienst
  • Zweiter Konrektor
    • in einem Lehramt der Besoldungsgruppe A 13 an einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 540 Schülern

künftig wegfallende Ämter

  • Fachdozent
  • Wissenschaftlicher Rat
    • am Pädagogischen Zentrum

Besoldungsgruppe A 14

  • Erster Oberamtsanwalt
    • als Abteilungsleiter
  • Gesamtschulrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule ohne Oberstufe (mit Amtszulage)
    • zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben –
  • Kanzler
    • der Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik „Alice Salomon“
    • der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin
    • der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin
    • der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“
    • der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“
    • der Kunsthochschule Berlin (Weißensee)
    • Oberstudienrat an einer Fachschule
    • mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung und mit der Befähigung für den höheren Dienst
  • Oberstudienrat im Hochschuldienst
    • an einer Universität oder der Universität der Künste Berlin mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung
  • Realschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer verbundenen Haupt- und Realschule
      • mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern
      • mit mehr als 540 Schülern (mit Amtszulage)
  • Realschulrektor
    • als Leiter einer verbundenen Haupt- und Realschule
      • mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
      • mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern (mit Amtszulage)
  • Rektor
    • als Leiter der schulischen Einrichtungen im Justizvollzug
    • als Leiter einer Grundschule oder Hauptschule mit mehr als 360 Schülern
    • als Leiter von Lehrgängen an einer Volkshochschule zum Erwerb einer dem erfolgreichen Abschluss der Haupt- oder Realschule gleichwertigen Schulausbildung
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Schulpraktischen Seminars für Lehreranwärter
  • Sonderschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule
      • für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern
      • für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern (mit Amtszulage)
      • für sonstige Behinderte mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
      • für sonstige Behinderte mit mehr als 90 Schülern (mit Amtszulage)
      • mit angegliederten Berufsschulklassen (mit Amtszulage)
  • Sonderschulrektor
    • als Leiter einer Sonderschule
      • für Lernbehinderte mit bis zu 90 Schülern
      • für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern (mit Amtszulage)
      • für sonstige Behinderte mit bis zu 45 Schülern
      • für sonstige Behinderte mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern (mit Amtszulage)
  • Volkshochschuloberrat
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Volkshochschule
    • bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied
  • Zweiter Realschulkonrektor
    • an einer verbundenen Haupt- und Realschule mit mehr als 540 Schülern
  • Zweiter Sonderschulkonrektor
    • einer Sonderschule für Lernbehinderte mit mehr als 270 Schülern
    • einer Sonderschule für sonstige Behinderte mit mehr als 135 Schülern

künftig wegfallende Ämter

  • Wissenschaftlicher Oberrat
    • am Pädagogischen Zentrum

Besoldungsgruppe A 15

  • Direktor am Botanischen Garten und Botanischen Museum und Professor
  • Gesamtschuldirektor
    • als Leiter der Mittelstufe einer Gesamtschule mit Oberstufe
    • als Leiter einer Gesamtschule ohne Oberstufe
    • als Leiter einer Gesamtschule mit Oberstufe (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule mit Oberstufe
  • Oberschulrat (mit Amtszulage)
    • bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied
  • Realschulrektor
    • als Leiter einer verbundenen Haupt- und Realschule mit mehr als 540 Schülern
  • Schulrat
    • bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied
  • Seminardirektor
    • als Leiter eines Schulpraktischen Seminars für Lehreranwärter
  • Sonderschulrektor
    • als Leiter einer Sonderschule
      • für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern
      • für sonstige Behinderte mit mehr als 90 Schülern
      • mit angegliederten Berufsschulklassen
  • Studiendirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters
      • einer Gesamtschule mit Oberstufe (mit Amtszulage)
      • einer Gesamtschule ohne Oberstufe
      • eines Oberstufenzentrums, zugleich Leiter einer Abteilung (mit Amtszulage)
    • an einem Oberstufenzentrum als Leiter einer Abteilung
      • die einem zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasium oder einem Oberstufengymnasium mit mindestens zwei Schultypen entspricht (mit Amtszulage)
      • mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
      • mit bis zu 360 Schülern
    • beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
    • als Leiter der Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern
    • als Leiter eines Studienkollegs für ausländische Studierende (mit Amtszulage)
  • Studiendirektor an einer Fachhochschule
    • zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Fachschule
      • mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern
      • mit mehr als 360 Schülern(mit Amtszulage)
    • als Leiter einer Fachschule
      • mit bis zu 80 Schülern
      • mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Volkshochschuldirektor
    • als Leiter einer Volkshochschule
    • bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied

künftig wegfallende Ämter

  • Studiendirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienkollegs für ausländische Studierende
  • Wissenschaftlicher Direktor
    • am Pädagogischen Zentrum

Besoldungsgruppe A 16

  • Direktor der Stiftung Lette-Verein
  • Direktor der Stiftung Pestalozzi-Fröbel-Haus
  • Kanzler
    • der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
    • der Technischen Fachhochschule Berlin
  • Leitender Direktor des Botanischen Gartens und Botanischen Museums und Professor
  • Oberschulrat
    • bei dem für das Schulwesen zuständigen Senatsmitglied
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter
      • des allgemeinbildenden Unterrichts an der Polizeischule
      • einer Gesamtschule mit Oberstufe
      • eines Oberstufenzentrums
      • eines Schulpraktischen Seminars für Lehramtsanwärter des höheren Dienstes
      • beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister
  • Oberstudiendirektor an einer Fachschule
    • als Leiter einer Fachschule mit mehr als 360 Schülern

künftig wegfallende Ämter

  • Direktor der Landesbildstelle
  • Leitender Wissenschaftlicher Direktor
    • am Pädagogischen Zentrum
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter eines Studienkollegs für ausländische Studierende

Niedersachsen

Festgelegt in Anlage 1 zu § 2 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) i. d. F. v. 7. November 2008 sowie in § 1 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) v. 29. November 2013

Besoldungsgruppe A 4

  • Gestütwärter1)
1) 
Eingangsamt im Sinne des § 24 BBesG.

Besoldungsgruppe A 5

  • Gestütoberwärter
  • Erster Hauptwachtmeister1)2)
1) 
Auch als erstes Einstiegsamt (§ 23).
2) 
Die im Justizwachtmeisterdienst tätigen Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz erhalten eine Amtszulage nach Anlage 8.

Besoldungsgruppe A 6

  • Deichvogt1)
  • Gestüthauptwärter2)
  • Sattelmeister3)
  • Strommeister
1) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 7, A 8 oder A 9.
2) 
Für bis zu 20 vom Hundert der Gesamtzahl der Planstellen des einfachen Gestütsdienstes.
3) 
Als Eingangsamt.

Besoldungsgruppe A 7

  • Deichvogt1)
  • Hafenmeister2)
  • Obersattelmeister
  • Oberstrommeister
1) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6, A 8 oder A 9.
2) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 8.

Besoldungsgruppe A 8

  • Deichvogt1)
  • Hafenmeister2)
  • Hauptsattelmeister
  • Hauptstrommeister
1) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6, A 7 oder A 8.
2) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 7.

Besoldungsgruppe A 9

  • Deichvogt2)
  • Erster Hauptsattelmeister1)
  • Erster Hauptstrommeister
  • Jugendleiter3)
  • Lehrer für Fachpraxis3)
1) 
Erhält als Technischer Leiter der Hengstprüfungsanstalt Adelheidsdorf eine Amtszulage nach Anlage 8.
2) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 6, A 7 oder A 8.
3) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10 oder A 11.

Besoldungsgruppe A 10

  • Erste Oberin, Erster Pflegevorsteher
    • als Leiterin oder Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegekräften1)5)
  • Fachlehrer
    • an einer Grund-, Haupt-, Real- oder Förderschule mit Lehrbefähigung für mindestens zwei musisch-technische Fächer2)
  • Jugendleiter4)
    • soweit an einer berufsbildenden Schule2)3)5)
  • Lehrer für Fachpraxis4)
1) 
Erhält bei Bestellung zum Mitglied der Krankenhausleitung für die Dauer dieser Tätigkeit eine Stellenzulage in Höhe von 8 vom Hundert des Endgrundgehalts.
2) 
Eingangsamt im Sinne des § 24 BBesG.
3) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
4) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 9 oder A 11.
5) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11.

Besoldungsgruppe A 11

  • Erste Oberin, Erster Pflegevorsteher
    • als Leiterin oder Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegekräften1)
  • Fachlehrer
    • für künstlerischen Entwurf2)3)
  • Jugendleiter
    • als Klassenleiter an einer Förderschule4)
    • an einer berufsbildenden Schule5)
  • Lehrer für Fachpraxis6)
1) 
Erhält bei Bestellung zum Mitglied der Krankenhausleitung für die Dauer dieser Tätigkeit eine Stellenzulage in Höhe von 8 vom Hundert des Endgrundgehalts.
2) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 12.
3) 
Eingangsamt im Sinne des § 24 BBesG.
4) 
Das Amt darf erst nach einer Unterrichtstätigkeit von acht Jahren nach der Anstellung verliehen werden.
5) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10.
6) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 9 oder A 10.

Besoldungsgruppe A 12

  • Fachlehrer
    • für künstlerischen Entwurf1)4)
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines an einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 3603)
  • Lehrer
    • an einer Schule für Blinde2)
    • an einer Schule für Gehörlose und Schwerhörige2)
  • Realschullehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung5)6)
  • Rektor
    • an einer Kooperativen Gesamtschule als Leiter des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 1803)
  • Zweiter Konrektor
    • an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 5403)
    • an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 5403)
1) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11.
2) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
3) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
4) 
In diese Besoldungsgruppe kann nur eingestuft werden, wer nach Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen eine achtjährige Lehrtätigkeit oder eine dreijährige Dienstzeit seit der Einstellung als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe A 11 verbracht hat.
5) 
Als Eingangsamt.
6) 
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe 13.

Besoldungsgruppe A 13

  • Dozent
    • an einer Volkshochschule3)
  • Förderschullehrer4)
    • an einer Förderschule
    • zur Koordinierung der Tätigkeiten in den Bereichen Gewaltprävention und Gesundheitsförderung
    • als Schulentwicklungsberater
  • Förderschulrektor
    • einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 40 und einer Gesamtschülerzahl bis 802)
    • einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl bis 40 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl bis 307)
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters
      • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360,
      • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 3602),
      • einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360,
      • einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 3602)
    • als Dezernent beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
    • als Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule
    • als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
    • zur Koordinierung der Tätigkeiten in den Bereichen Gewaltprävention und Gesundheitsförderung
    • als Schulentwicklungsberater
  • Oberlehrer
    • im Justizvollzugsdienst4)
  • Polizeioberlehrer4)
  • Realschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 3602)
  • Realschullehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung und bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten
    • zur Koordinierung der Tätigkeiten in den Bereichen Gewaltprävention und Gesundheitsförderung
    • als Schulentwicklungsberater
  • Realschulrektor
    • als Leiter des Realschulzweiges mit einer Schülerzahl von 131 bis 180 an einer Kooperativen Gesamtschule2)
  • Rektor
    • als Leiter
      • des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule,
      • des Hauptschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule2),
      • eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360,
      • eines bei einer Gesamtschule geführten Primarbereichs mit einer Schülerzahl von mehr als 3602),
    • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 180
    • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 3602)
    • einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl bis 80
    • einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von 81 bis 3602)
  • Seefahrtoberlehrer4)5)
  • Studienrat
    • mit der Befähigung für das Lehramt an der Schule für Blinde im Landesbildungszentrum für Blinde bei einer der Befähigung entsprechenden Verwendung8)
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Schulen für Gehörlose und Schwerhörige in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte bei einer der Befähigung entsprechenden Verwendung
    • mit der Befähigung für den höheren pädagogischen Dienst im Justizvollzugsdienst als leitender Pädagoge im Justizvollzugsdienst
    • zur Koordinierung der Tätigkeiten in den Bereichen Gewaltprävention und Gesundheitsförderung
    • als Schulentwicklungsberater
  • Zweiter Konrektor
    • an einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
    • an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 80 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
1) 
- gestrichen -
2) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
3) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14.
4) 
Eingangsamt im Sinne des § 24 BBesG.
5) 
Erhält von der neunten Stufe an eine Amtszulage nach Anlage 8.
6) 
- gestrichen -
7) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8; diese wird nach zehnjährigem Bezug beim Verbleiben in dieser Besoldungsgruppe auch nach Beendigung der zulageberechtigenden Verwendung gewährt.
8) 
Erhält als Taubblindenlehrer eine Stellenzulage nach Anlage 8.

Besoldungsgruppe A 14

  • Direktorstellvertreter
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 5407)
  • Dozent
    • an einer Volkshochschule10)
  • Förderschulkonrektor
    • als Dezernent beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
    • als der ständige Vertreter des Leiters
      • einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von 91 bis 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von 61 bis 120,
      • einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von mehr als 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 1203),
      • einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 360,
      • einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 3603)
    • als Schulentwicklungsberater
  • Förderschulrektor
    • einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von 41 bis 90 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von 31 bis 60
    • einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von 91 bis 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von 61 bis 1203)
    • einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von 41 bis 90 und einer Gesamtschülerzahl von 81 bis 180
    • einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von 91 bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von 181 bis 3603)
  • Gesamtschulrektor8)
    • als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540
  • Oberschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 181 bis 360
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 361 bis 5403)
  • Oberschulrektor
    • als der Didaktische Leiter einer Oberschule mit einer Schülerzahl von 288 bis 540
    • als Leiter einer Oberschule mit einer Schülerzahl bis 180
    • als Leiter einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 181 bis 3603)
    • als Leiter des Sekundarbereichs II einer Oberschule3)
    • als der Didaktische Leiter einer Oberschule mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.0003)
  • Oberstudienrat
    • als die Didaktische Leiterin oder der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I bis 540
    • als Dezernent beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
    • als Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule
    • als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
    • mit der Befähigung für das Lehramt an der Schule für Blinde im Landesbildungszentrum für Blinde bei einer der Befähigung entsprechenden Verwendung1)
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Schulen für Gehörlose und Schwerhörige in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte bei einer der Befähigung entsprechenden Verwendung
    • mit der Befähigung für den höheren pädagogischen Dienst im Justizvollzugsdienst als leitende Pädagogin oder leitender Pädagoge im Justizvollzugsdienst
    • als Schulentwicklungsberater
  • Realschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters
      • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360,
      • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl bis 540,
      • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 5403),
      • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig3)
    • als Dezernent beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
    • als Fachbereichsleiter an einer Gesamtschule
    • als Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule
  • Realschulrektor
    • als Leiter
      • des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule,
      • des Realschulzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule3)
    • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl bis 360
    • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl bis 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 3603)
    • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl bis 5403)
    • als Schulentwicklungsberater
  • Rektor
    • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    • als Leiter einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
    • als Fachberater für Unterrichtsqualität
    • als Schulentwicklungsberater
  • Seminarkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen3)4), eines Studienseminars für das Lehramt für Sonderpädagogik3)5)
  • Zweiter Förderschulkonrektor
    • an einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von mehr als 270 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 180
    • an einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
  • Zweiter Realschulkonrektor
    • an einer zusammengefassten Schule mit einer Schülerzahl von mehr als 180 am Realschulzweig und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
  • Zweiter Oberschulkonrektor
    • einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 540
  • Zweiter Oberschulkonrektor
    • einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 1.0003)
1) 
Erhält als Taubblindenlehrerin oder Taubblindenlehrer eine Stellenzulage nach Anlage 8.
2) 
- gestrichen -
3) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
4) 
Mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, der Befähigung für das Lehramt an Realschulen oder der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen.
5) 
Mit der Befähigung für ein entsprechendes Lehramt.
6) 
- gestrichen -
7) 
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt des gehobenen oder des höheren Dienstes.
8) 
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt des gehobenen Dienstes.
9) 
- gestrichen -
10) 
Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13.

Besoldungsgruppe A 15

  • Direktor beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
  • Direktor einer Volkshochschule
    • mit mehr als 15.000 bis 40.000 Unterrichtsstunden jährlich
  • Direktorstellvertreter2)
    • als der ständige Vertreter des Leiters
      • einer Gesamtschule mit Oberstufe3),
      • einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.000,
      • einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von mehr als 1.0003),
      • einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.000
      • einer Oberschule mit Oberstufe3) oder einer Schülerzahl von mehr als 1.0003)
      • einer Volkshochschule mit mehr als 40.000 Unterrichtsstunden jährlich
  • Fachmoderator
    • für Gesamtschulen1)
  • Förderschulrektor
    • einer Schule für Lernhilfe mit einer Schülerzahl von mehr als 180 oder einer sonstigen Förderschule mit einer Schülerzahl von mehr als 120
    • einer zusammengefassten Schule mit Förderschulzweig mit einer Schülerzahl von mehr als 180 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 360
  • Gesamtschuldirektor2)
    • als Leiter
      • einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl bis 540,
      • einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.0003)
  • Gesamtschulrektor6)
    • als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 540
    • als Leiter des Sekundarbereichs I mit einer Schülerzahl von mehr als 810 an einer Integrierten Gesamtschule mit Oberstufe
  • Oberschuldirektor
    • als Leiter einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 541 bis 1.0003)
  • Oberschulrektor
    • als Leiter einer Oberschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von 361 bis 540
    • als der Didaktische Leiter einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 1.000
  • Realschulrektor
    • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig mit einer Schülerzahl von 181 bis 360 und einer Gesamtschülerzahl von mehr als 540
    • einer zusammengefassten Schule mit Realschulzweig und einer Schülerzahl von mehr als 360 am Realschulzweig
  • Seminarrektor
    • als Leiter eines Studienseminars für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen7), für das Lehramt für Sonderpädagogik8)
  • Studiendirektor
    • als Abteilungsleiter bei einem Landesbildungszentrum für Blinde oder für Hörgeschädigte
    • als der Didaktische Leiter einer Gesamtschule mit einer Schülerzahl im Sekundarbereich I von mehr als 5401)
    • als der ständige Vertreter des Leiters
      • eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl bis 1505),
      • eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl von mehr als 1503)5),
      • eines Studienseminars für ein Lehramt des höheren Dienstes3)
    • als Fachberater für Hör- und Sprachgeschädigte
    • als Leiter
      • einer selbstständigen Schule für Blinde oder für Gehörlose und Schwerhörige mit einer Schülerzahl bis 705),
      • einer selbstständigen Schule für Blinde oder für Gehörlose und Schwerhörige mit einer Schülerzahl von mehr als 703)5),
      • eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl bis 1503)5),
      • des Sekundarbereichs II an einer Integrierten Gesamtschule1),
      • des Sekundarbereichs I mit einer Schülerzahl von mehr als 810 an einer Integrierten Gesamtschule mit Oberstufe1),
      • des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von 131 bis 360 an einer Kooperativen Gesamtschule mit Oberstufe1),
      • des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 360 an einer Kooperativen Gesamtschule mit Oberstufe1)3),
      • des Gymnasialzweigs mit einer Schülerzahl von mehr als 130 an einer Kooperativen Gesamtschule ohne Oberstufe1)
    • im Hochschuldienst
    • als Fachberater für Unterrichtsqualität
  • allgemeiner Vertreter
    • des Hauptverwaltungsbeamten einer Gemeinde oder Samtgemeinde mit 10.001 bis 15.000 Einwohnern
1) 
Im Rahmen der Obergrenze nach Fußnote 9 zur Besoldungsgruppe A 15 der Bundesbesoldungsordnung A.
2) 
An Gesamtschulen für Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt des gehobenen oder des höheren Dienstes.
3) 
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 8.
4) 
- gestrichen -
5) 
Bei Schulzweigen mit Teilzeitunterricht rechnet eine Teilzeitschüler-Zahl von 2,5 als eins.
6) 
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt des gehobenen Dienstes.
7) 
Mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, der Befähigung für das Lehramt an Realschulen oder der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen.
8) 
Mit der Befähigung für ein entsprechendes Lehramt.

Besoldungsgruppe A 16

  • Abteilungsdirektor
    • als Leiter der Regionalabteilung Braunschweig, Hannover oder Osnabrück der Niedersächsischen Landesschulbehörde
  • Direktor der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz und Professor
  • Direktor einer Volkshochschule
    • mit mehr als 40.000 Unterrichtsstunden jährlich
  • Gesamtschuldirektor4)
    • als Leiter
      • einer Gesamtschule mit Oberstufe,
      • einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit einer Schülerzahl von mehr als 1.000
  • Landesbeauftragter für den Tierschutz
  • Landstallmeister
  • Leitender Direktor beim Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung
  • Oberschuldirektor
    • als Leiter einer Oberschule mit Oberstufe oder mit einer Schülerzahl von mehr als 1.000
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter
      • des Studienkollegs für ausländische Studierende an der Universität Hannover,
      • eines Landesbildungszentrums für Blinde oder für Hörgeschädigte mit einer Schülerzahl von mehr als 1501),
      • eines Studienseminars für ein Lehramt des höheren Dienstes
  • Stellvertretender Direktor des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen
    • als der stellvertretende Geschäftsführer
  • allgemeiner Vertreter
    • des Hauptverwaltungsbeamten einer Gemeinde oder Samtgemeinde mit 15.001 bis 20.000 Einwohnern
  • Beamter auf Zeit
    • einer Gemeinde oder Samtgemeinde mit 20.001 bis 30.000 Einwohnern
  • Verbandsgeschäftsführer des Zweckverbands Abfallwirtschaft Celle
1) 
Bei Schulzweigen mit Teilzeitunterricht rechnet eine Teilzeitschüler-Zahl von 2,5 als eins.
2) 
- gestrichen -
3) 
- gestrichen -
4) 
Für Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt des gehobenen oder des höheren Dienstes.

Nordrhein-Westfalen

Besoldungsgruppe A 3

  • Landgestütwärter

Besoldungsgruppe A 4

  • Landgestütoberwärter

Besoldungsgruppe A 5

  • Landgestüthauptwärter (soweit nicht in A 6)
  • Sattelmeister

Besoldungsgruppe A 6

  • Landgestüthauptwärter (soweit nicht in A 5)
  • Obersattelmeister (soweit nicht in A 7)

Besoldungsgruppe A 7

  • Obersattelmeister (soweit nicht in A 6)

Besoldungsgruppe A 8

  • Hauptsattelmeister

Besoldungsgruppe A 9

  • Erster Hauptsattelmeister
  • Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Fachlehrers an beruflichen Schulen
    • des Fachlehrers an Förderschulen
    • des Werkstattlehrers

Besoldungsgruppe A 10

  • Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Fachlehrers an allgemeinbildenden Schulen
    • des Fachlehrers an beruflichen Schulen
    • des Fachlehrers an Förderschulen
    • des technischen Lehrers an beruflichen Schulen
    • des Werkstattlehrers
  • Wein- und Spirituosenkontrolleur (soweit nicht in A 11)

Besoldungsgruppe A 11

  • Fachlehrer an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Lehrers für Sozialarbeit
    • des Lehrers für Sozialpädagogik
    • des Technischen Lehrers
  • Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Fachlehrers an beruflichen Schulen
    • des Technischen Lehrers an beruflichen Schulen
  • Wein- und Spirituosenkontrolleur (soweit nicht in A 10)

Besoldungsgruppe A 12

  • Fachlehrer an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Lehrers für Sozialarbeit
    • des Lehrers für Sozialpädagogik
    • des Technischen Lehrers
  • Lehrer
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit Stellenzulage)
  • Sportlehrer
    • an einer allgemeinbildenden Schule
    • an einem Berufskolleg
    • an einer Förderschule

Besoldungsgruppe A 13

  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Gesamtschulrektor
    • als Koordinator (mit Amtszulage)
  • Konrektor
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Lehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf der Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sonderpädagogik als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf der Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sonderpädagogik bei entsprechender Verwendung
  • Oberlehrer
    • an einer Justizvollzugsanstalt
  • Polizeioberlehrer
  • Realschullehrer
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
    • mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen (mit Amtszulage)
  • Rektor
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit bis zu 180 Schülern (mit Amtszulage)
  • Sonderschullehrer
    • bei entsprechender Verwendung
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
  • Studienrat
    • als Lehrer für Fremdsprachen an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität
    • im Hochschuldienst
    • mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen (mit Amtszulage)
  • Verwaltungsdirektor einer Hochschule (soweit nicht in A 14)

Besoldungsgruppe A 14

  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer (soweit nicht in A 15, A 16)
  • Gesamtschulrektor
    • als der didaktische Leiter einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter des Gesamtschuldirektors an einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I bzw. nicht mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen (mit Amtszulage)
    • als Koordinator lernbereichs- und abteilungsübergreifender Aufgaben an einer Gesamtschule mit mindestens fünf Zügen
    • als Leiter einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule
    • als Leiter einer Abteilung mit mehr als 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule (mit Amtszulage)
  • Konrektor
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Realschülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülern und gleichzeitig mehr als 360 Gesamt-/Hauptschülern
  • Konrektor an einem Weiterbildungskolleg
    • als Abteilungsleiter für den Bildungsgang Abendrealschule mit bis zu 240 Studierenden
    • als Abteilungsleiter für den Bildungsgang Abendrealschule mit mehr als 240 Studierenden (mit Amtszulage)
  • Oberstudienrat
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltfähiger Stellenzulage)
    • als Lehrer für Fremdsprachen an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität
    • im Hochschuldienst
    • mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen (mit Amtszulage)
  • Polizeischulrektor
  • Realschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit mehr als 120 Schülern (mit Amtszulage)
  • Realschulrektor
    • als Leiter eines Weiterbildungskollegs des Bildungsgangs Abendrealschule mit bis zu 120 Schülern
    • als Leiter eines Weiterbildungskollegs des Bildungsgangs Abendrealschule mit 121 bis 240 Schülern (mit Amtszulage)
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit bis zu 60 Schülern
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schülern (mit Amtszulage)
  • Rektor
    • als Leiter der Abteilung Pädagogisches Zentrum bei der Justizvollzugsbehörde Münster
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Rektor an einem Weiterbildungskolleg
    • als der ständige Vertreter eines nicht voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem Bildungsgang Abendrealschule
  • Schulrat
    • bei der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen (mit Amtszulage)
  • Sonderschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter eines in der Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage eingestuften Leiters einer Förderschule
    • als der ständige Vertreter eines mindestens in der Besoldungsgruppe A 15 eingestuften Leiters einer Förderschule (mit Amtszulage)
  • Sonderschulrektor
    • als Leiter einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 100 Schülern
    • als Leiter einer sonstigen Förderschule mit bis zu 60 Schülern
    • als Leiter einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit 101 bis 200 Schülern (mit Amtszulage)
    • als Leiter einer sonstigen Förderschule mit 61 bis 120 Schülern (mit Amtszulage)
  • Verwaltungsdirektor einer Hochschule (soweit nicht in A 13)

Besoldungsgruppe A 15

  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer (soweit nicht in A 14, A 16)
  • Kurdirektor
    • als Leiter der Kurverwaltung Bad Meinberg
  • Stellvertretender Geschäftsführer eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen (soweit nicht in A 16)
  • Direktor
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesinstituts für Landwirtschaftspädagogik
    • als Leiter eines Studienseminars für Lehrämter des gehobenen Dienstes mit bis zu 220 Lehramtsanwärtern
    • als Leiter eines Studienseminars für Lehrämter des gehobenen Dienstes mit mehr als 220 Lehramtsanwärter
    • als Leiter eines Studienseminars mit mindestens einem Seminar für Lehrämter des höheren Dienstes und bis zu 220 Lehramtsanwärtern (mit Amtszulage)
  • Direktor an einem Studienseminar
    • als Leiter eines Seminars für ein Lehramt
  • Direktor an einem Weiterbildungskolleg
    • als der ständige Vertreter des Leitenden Kollegdirektors (mit Amtszulage)
  • Direktor an einer Gesamtschule
    • als der didaktische Leiter einer Gesamtschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des Leiters in die Besoldungsgruppe A 16 erfüllt sind oder die Sekundarstufe I voll ausgebaut ist, aber nicht mehr als 1000 Schüler vorhanden sind
    • als der ständige Vertreter des Gesamtschuldirektors an einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I oder an einer Gesamtschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen
    • als der ständige Vertreter eines Leitenden Gesamtschuldirektors (mit Amtszulage)
    • als Leiter der Sekundarstufe II einer Gesamtschule
  • Gesamtschuldirektor
    • als Leiter einer Gesamtschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des Leiters in die Besoldungsgruppe A 16 nicht erfüllt sind
  • Kollegdirektor
    • als Leiter eines nicht voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem nicht voll ausgebauten Bildungsgang Abendrealschule
    • als Leiter eines nicht voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem voll ausgebauten Bildungsgang Abendrealschule (mit Amtszulage)
  • Oberverwaltungsdirektor einer Hochschule
  • Regierungsschuldirektor
    • an der Zentralstelle für Fernunterricht
    • im Polizeischuldienst
    • als Leiter einer Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (mit Amtszulage)
    • als Leiter eines Dienstbereichs des Landesprüfungsamtes für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (mit Amtszulage)
    • in der Schulaufsicht
  • Rektor
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Realschülern
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülern und gleichzeitig mehr als 360 Gesamt-/Hauptschülern
  • Studiendirektor
    • als der ständige Vertreter des Direktors eines Studienkollegs für ausländische Studierende
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene
    • im Hochschuldienst
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit 61 bis 180 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit mehr als 180 Schülern (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule mit mehr als 90 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen, wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen mehr als 30 Schüler zählen
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule mit mehr als 180 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen, wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen mehr als 60 Schüler zählen
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit weniger als 61 Schülern
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit 60 bis 180 Schülern (mit Zulage)
    • als Leiter einer Förderschule mit weniger als 181 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen oder wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen weniger als 61 Schüler zählen
    • als Leiter einer Förderschule mit mehr als 90 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen, wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen mehr als 30 Schüler zählen (mit Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 16

  • Bürgermeister
    • einer Gemeinde mit bis zu 10.000 Einwohnern[1]
  • Direktor
    • als Mitglied der Geschäftsführung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
  • Direktor beim Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit
  • Direktor der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
  • Direktor des Instituts der Feuerwehr
  • Direktor des Landesprüfungsamtes für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
  • Direktor eines Studienkollegs für ausländische Studierende
  • Geschäftsführer bei den Handwerkskammern Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster als der ständige Vertreter des Hauptgeschäftsführers
  • Kanzler der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung
  • Kurdirektor
    • als Leiter der Kurverwaltung Bad Salzuflen
  • Landstallmeister und Direktor der Deutschen Reitschule
  • Polizeipräsident
  • Stellvertretender Geschäftsführer eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen (soweit nicht in A 15)
  • Leitender Direktor
    • als Leiter des Landesinstituts für Landwirtschaftspädagogik
    • als Leiter eines Studienseminars mit mindestens einem Seminar für Lehrämter des höheren Dienstes und mehr als 220 Lehramtsanwärtern
  • Leitender Gesamtschuldirektor
    • als Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter gymnasialer Oberstufe
    • als Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I und mindestens 1000 Schülern
  • Leitender Kollegdirektor
    • als Leiter eines voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem Bildungsgang Abendrealschule
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit mehr als 180 Schülern
    • als Leiter einer Förderschule mit mehr als 180 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen, wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen mehr als 60 Schüler zählen

Rheinland-Pfalz

Besoldungsgruppe A 6

  • Restaurator

Besoldungsgruppe A 7

  • Oberrestaurator

Besoldungsgruppe A 8

  • Hauptrestaurator

Besoldungsgruppe A 9

  • Polizeikommissar
  • Kriminalkommissar
  • Hauptbrandmeister

Besoldungsgruppe A 10

  • Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
    • mit der Befähigung für das Fach Religion (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11)
  • Lehrer für Fachpraxis
    • mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11)
  • Polizeioberkommissar
  • Kriminaloberkommissar
  • Lehrer für Fachpraxis an berufsbildenden Förderschulen
    • mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11)

künftig wegfallende Ämter

  • Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11)
  • Lehrer für Bürowirtschaft an berufsbildenden Schulen

Besoldungsgruppe A 11

  • Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
    • mit der Befähigung für das Fach Religion
  • Lehrer für Fachpraxis
    • mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung
  • Lehrer für Fachpraxis an berufsbildenden Förderschulen
    • mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung
  • Polizeihauptkommissar (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 12)
  • Kriminalhauptkommissar (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 12)

künftig wegfallende Ämter

  • Fachlehrer an Förderschulen
  • Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen
  • Fachlehrer an Realschulen
  • Fachschullehrer (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 12)

Besoldungsgruppe A 12

  • Fachlehrer
    • mit beratenden Aufgaben für den praktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen
  • Konrektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit bis zu 80 Schülern in der Grundschule
  • Oberlehrer für Fachpraxis an einer Justizvollzugsanstalt
  • Polizeihauptkommissar (soweit nicht in Besoldungsgruppe A11)
  • Kriminalhauptkommissar (soweit nicht in Besoldungsgruppe A11)

künftig wegfallende Ämter

  • Berufsschullehrer
  • Fachschullehrer
  • Realschulfachlehrer

Besoldungsgruppe A 13

  • Akademischer Rat
    • als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
  • Fachleiter
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für dieses Lehramt
  • Förderschullehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen oder an berufsbildenden Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14 oder A 15)
  • Konrektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
      • als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 80 Schülern in der Grundschule,
      • an einer integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, für die Klassenstufen 7 und 8, für die Klassenstufen 9 und 10,
      • an einer kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind,
      • an einer kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I,
      • als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
      • als Leiter einer Stadt- oder Kreisbildstelle,
      • bei Verwendung am Landesmedienzentrum,
      • bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,
      • bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
      • an einer Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern,
      • an einer Regionalen Schule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern 1
      • an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern in der Regionalen Schule
  • Oberlehrer an einer Justizvollzugsanstalt
  • Rektor
    • als Leiter des Berufsausbildungszentrums der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken
    • als Leiter einer Musikschule (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14)
  • Studienrat
    • mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Förderschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung
    • als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
  • Zweiter Konrektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
      • an einer Regionalen Schule mit mehr als 540 Schülern
      • an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 540 Schülern in der Regionalen Schule
  • Erster Polizeihauptkommissar
  • Erster Kriminalhauptkommissar
  • Polizeirat
  • Kriminalrat

künftig wegfallende Ämter

  • Fachlehrer an Gymnasien

Besoldungsgruppe A 14

  • Akademischer Oberrat
    • als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
  • Förderschulfachleiter
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für dieses Lehramt
  • Förderschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern,
      • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern,
      • einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern,
      • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schülern
      • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt ,
      • eines Studienseminars für das Lehramt an Sonderschulen
    • als Abteilungsleiter eines Bildungsgangs, der an einer Förderschule mit mehr als 135 Schülern neben einem Grund- und Hauptschulbildungsgang geführt wird
  • Förderschulrektor
    • einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schülern
    • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 45 Schülern
    • einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern
    • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern1
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 oder A 15)
  • Konrektor
  • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
    • an einer Regionalen Schule mit mehr als 540 Schülern,
    • an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 360 Schülern in der Regionalen Schule
  • Oberstudienrat
    • mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Förderschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung**
    • als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
  • Realschulfachleiter
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen als Ausbilder an einem Studienseminar für dieses Lehramt
  • Realschulkonrektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen
      • an einer integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, für die Klassenstufen 7 und 8, für die Klassenstufen 9 und 10,
      • an einer kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind,
      • an einer kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufga-ben für die Sekundarstufe I,
      • als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Realschulen
  • Regierungsschulrat
    • mit der Befähigung für ein Lehramt an Schulen, dessen Eingangsamt mindestens der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet ist,
      • bei Verwendung am Landesmedienzentrum,
      • bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,
      • bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung
  • Rektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
      • an einer integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe I,
      • als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
      • als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern,
      • als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Regionalen Schule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern,
      • an einer Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern,
      • an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern in der Regionalen Schule,
      • an einer Regionalen Schule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülern
    • als Leiter einer Musikschule (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13)
  • Zweiter Förderschulkonrektor
    • einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern
    • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 Schülern
  • Polizeioberrat
  • Kriminaloberrat

künftig wegfallende Ämter

  • Kanzler der Fachhochschule Bingen
  • Kanzler der Fachhochschule Ludwigshafen
  • Kanzler der Fachhochschule Worms

Besoldungsgruppe A 15

  • Akademischer Direktor
    • als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule
  • Direktor einer integrierten Gesamtschule
    • ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülern
  • Direktor
    • als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülern 1
  • Direktor beim Landeskrankenhaus
    • als therapeutischer Leiter des Sprachheilzentrums Meisenheim
  • Direktor des Landesmedienzentrums
  • Direktorstellvertreter an einer integrierten Gesamtschule
    • als der ständige Vertreter des Leiters
      • einer Gesamtschule mit Oberstufe (Amtszulage)
      • einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit mehr als 1000 Schülern (Amtszulage)
      • einer Gesamtschule ohne Oberstufe mit bis zu 1000 Schülern
  • Förderschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
  • Förderschulrektor
    • einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern
    • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schülern
    • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
    • als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Sonderschulen
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 13 oder A 14)
  • Realschulrektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen an einer integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe I,
    • als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Realschulen
  • Regierungsschuldirektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen, Realschulen, Gymnasien oder berufsbildenden Schulen bei Verwendung am Pädagogischen Zentrum,
    • bei Verwendung am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung
      • als Referent bei einer obersten Landesbehörde
      • als der ständige Vertreter des Direktors des Pädagogischen Zentrums
      • als der ständige Vertreter des Direktors des Instituts für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung
  • Rektor
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen
    • als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Regionalen Schule mit mehr als 540 Schülern,
    • als Leiter einer Regionalen Schule mit mehr als 540 Schülern,
    • als Leiter einer organisatorisch verbundenen Grund- und Regionalen Schule mit mehr als 360 Schülern in der Regionalen Schule
  • Studiendirektor
    • als Leiter
      • eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schülern
      • eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit bis zu 130 Kollegiaten
      • eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten
    • als der ständige Vertreter des Leiters
      • eines Aufbaugymnasiums mit bis zu 130 Schülern,
      • eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schülern (Amtszulage)
      • eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit bis zu 130 Kollegiaten,
      • eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit mehr als 130 Kollegiaten (Amtszulage)
      • eines Studienkollegs mit bis zu 130 Kollegiaten,
      • eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten (Amtszulage)
      • eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen (Amtszulage)
    • als pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung
    • mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder berufsbildenden Schulen zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben an einer integrierten Gesamtschule als der didaktische Koordinator der Sekundarstufe I
  • Polizeidirektor
  • Kriminaldirektor

künftig wegfallende Ämter

  • Kanzler der Fachhochschule Kaiserslautern
  • Kanzler der Fachhochschule Koblenz
  • Kanzler der Fachhochschule Mainz
  • Kanzler der Fachhochschule Trier
  • Vizepräsident der Fachhochschule Bingen
  • Vizepräsident der Fachhochschule Kaiserslautern
  • Vizepräsident der Fachhochschule Koblenz
  • Vizepräsident der Fachhochschule Ludwigshafen
  • Vizepräsident der Fachhochschule Mainz
  • Vizepräsident der Fachhochschule Trier
  • Vizepräsident der Fachhochschule Worms

Besoldungsgruppe A 16

  • Abteilungsdirektor beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
    • als Leiter einer Abteilung (soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 oder B 3)
  • Direktor
    • als gemeinsamer Leiter einer kooperativen Gesamtschule (soweit nicht in Besoldungsgruppe A 15)
  • Direktor
    • als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit der Verwaltung einer Stadt mit mehr als 150000 Einwohnern
  • Direktor einer integrierten Gesamtschule
    • mit Oberstufe
    • ohne Oberstufe mit mehr als 1000 Schülern
  • Direktor des Peter-Cornelius-Konservatoriums in Mainz
  • Direktor des Pädagogischen Zentrums des Landes Rheinland-Pfalz
  • Direktor des Instituts für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung
  • Direktor der Unfallkasse Rheinland-Pfalz
  • Direktor der Wiederaufbaukasse der Rheinland-Pfälzischen Weinbaugebiete
  • Förderschulrektor
    • einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Hauptschulabschluss hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter
      • eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schülern,
      • eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit mehr als 130 Kollegiaten,
      • eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten,
      • eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen
  • Polizeipräsident (soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3)
  • Leitender Polizeidirektor
  • Leitender Kriminaldirektor

künftig wegfallende Ämter

  • Kanzler der Universität Koblenz-Landau
  • Vizepräsident der Universität Koblenz-Landau

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung EingrVO)

Siehe auch

Literatur

  • Deutsches Beamten-Jahrbuch Nordrhein-Westfalen, Rechte und Ansprüche, Stand und Status. Textsammlung mit Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Ausgabe 2011, Walhalla u. Praetoria Verlag, Regensburg, ISBN 978-3-8029-1183-5