„Conditio Jacobaea“ – Versionsunterschied

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Bedingung -> Vorbehalt
siehe bisherige Disku. Daß die Redewendungen „vergleichbar“ sind, kann man so m. E. nicht sagen.
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Als Abkürzung ''s.c.J.'' oder ''s.c.I.'' ist die Wendung zum Abschluss eines [[Brief]]es gebräuchlich.
Als Abkürzung ''s.c.J.'' oder ''s.c.I.'' ist die Wendung zum Abschluss eines [[Brief]]es gebräuchlich.

Eine vergleichbare Redewendung im [[Islam|muslimischen Kulturkreis]] ist das [[Arabische Sprache|arabische]] ''[[In schā'a llāh]]''.<ref>{{Literatur | Titel=Die Abhängigkeit des Qorans von Judentum und Christentum | Autor=Wilhelm Rudolph | Verlag=W. Kohlhammer | Jahr=1922 | Online=[https://books.google.de/books?id=ROgJAwAAQBAJ&lpg=PA14&dq=%22conditio%20jacobaea%22&hl=de&pg=PA14#v=onepage&q=%22conditio%20jacobaea%22&f=false Online bei Google Books] }}</ref><ref name="spaemann" />


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 4. Februar 2015, 10:17 Uhr

Die conditio Jacobaea (lateinisch für ‚der jakobäische Vorbehalt‘) ist die lateinische Redewendung sub conditione Jacobaea (auch Jacobea oder Jacobi; ‚unter dem Vorbehalt des Jakobus‘), in der deutschsprachigen Fassung „so Gott will“, die als christliche Devotionsformel in Demut und Hoffnung daran erinnert, dass die Zukunft und insbesondere geplante Ereignisse dem Willen Gottes unterliegen.[1] Sie geht auf den letzten Abschnitt des vierten Kapitel des Jakobusbriefes zurück (Jak 4,13-16 EU), in dem der Apostel vor zu großer Selbstsicherheit warnt und darauf hinweist, dass alles geplante Handeln von der Bedingung „Deo volente nobis viventibus.“ („Wenn wir nach Gottes Willen am Leben sind“ oder „so Gott will und wir leben“) abhängt.

Ähnliche Textstellen finden sich auch in der Apostelgeschichte des Lukas (Apg 18,18-22 EU), im ersten Korintherbrief (1 Kor 4,19 EU) und im Römerbrief (Röm 1,9-10 EU). Es handelt sich nicht um eine Schöpfung der Apostel, sondern Wendungen wie deo volente waren in der griechischen, römischen und jüdischen Antike gebräuchlich[2] und findet sich beispielsweise auch in Platos Alkibiades I (135d) als „ὅτι ἐὰν θεὸς ἐθέλῃ“ („Wenn Gott will“)[3] oder in stoischem Kontext als Ducunt volentem fata, nolentem trahunt („Den Willigen führt das Schicksal, den Unwilligen zerrt es mit sich“) in Senecas Epistulae morales (ep. 107,11).[4]

Als Abkürzung s.c.J. oder s.c.I. ist die Wendung zum Abschluss eines Briefes gebräuchlich.

Einzelnachweise

  1. Jakob Stehle: Conditio Jacobaea. Abgerufen am 4. Februar 2015.
  2. Hans Mayr (Hrsg.): Tu dich auf: Schlüssel zu den biblischen Lesungen im Kirchenjahr. Vandenhoeck & Ruprecht, 2002, ISBN 978-3-525-60287-4 (Online bei Google Books).
  3. Patrick J. Hartin: James. In: Sacra Pagina. Band 14. Liturgical Press, 2009, ISBN 0-8146-5975-6 (Online bei Google Books).
  4. Robert Spaemann: Über die Vernünftigkeit des Glaubens an Gott. In: zur debatte. Nr. 6, 2006 (online [PDF; abgerufen am 4. Februar 2015]).