„Gezeichnetes Kapital“ – Versionsunterschied

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Das gezeichnete Kapital ist ein gesonderter Gliederungspunkt in der [[Bilanz|Handelsbilanz]] auf der [[Passiva|Passivseite]] unter A. I. nach {{§|266|hgb|juris}} Abs. 3 HGB.
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{{Rechtshinweis}}
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Version vom 3. Februar 2015, 13:28 Uhr

Gezeichnetes Kapital ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) zum Eigenkapital. Nach § 272 Abs. 1 HGB wird damit das Kapital bezeichnet, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten einer Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Es wird mit dem Nominalwert angegeben. Dies ist

  1. bei Aktiengesellschaften das Grundkapital,
  2. bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) das Stammkapital.

Das gezeichnete Kapital ist ein gesonderter Gliederungspunkt in der Handelsbilanz auf der Passivseite unter A. I. nach § 266 Abs. 3 HGB.

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