„Gezeichnetes Kapital“ – Versionsunterschied
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Version vom 3. Februar 2015, 13:28 Uhr
Gezeichnetes Kapital ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) zum Eigenkapital. Nach § 272 Abs. 1 HGB wird damit das Kapital bezeichnet, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten einer Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Es wird mit dem Nominalwert angegeben. Dies ist
- bei Aktiengesellschaften das Grundkapital,
- bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) das Stammkapital.
Das gezeichnete Kapital ist ein gesonderter Gliederungspunkt in der Handelsbilanz auf der Passivseite unter A. I. nach § 266 Abs. 3 HGB.
BULLSHIT