„Ablassprivileg“ – Versionsunterschied

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kurze Erklärung der Bedeutung der Gewährung eines immerwährenden Ablasses.
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Im ausgehenden Mittelalter spielten Ablassprivilegien für Klöster eine besondere Rolle, die den Ordensleuten ermöglichten, Ablässe ohne die Wallfahrt nach Rom oder einem anderen Wallfahrtsort zu erlangen. Insbesondere für Frauenklöster waren diese Ablassprivilegien von großer Bedeutung. Ein Beispiel für solche Ablassprivilegien ist das dem [[Katharinenkloster Augsburg|Augsburger Dominikanerinnenklosters St. Katharina]] von Papst [[Innozenz VIII.]] 1487 gewährte, das es den Ordensfrauen erlaubte, die verschiedenen Ablässe der sieben [[Römische Pilgerkirchen|römischen Hauptkirchen]] durch Gebete innerhalb der Mauern ihres Klosters zu erlangen. In Form des sogenannten [[Basilikazyklus]] wurde auf das Privileg auch in der Ausstattung des Klosters Bezug genommen. Päpstliche Privilegien, bei denen wie bei diesem die Ablässe der sieben römischen Hauptkirchen an einem anderen Ort gewährt wurden, gab es häufig.
Im ausgehenden Mittelalter spielten Ablassprivilegien für Klöster eine besondere Rolle, die den Ordensleuten ermöglichten, Ablässe ohne die Wallfahrt nach Rom oder einem anderen Wallfahrtsort zu erlangen. Insbesondere für Frauenklöster waren diese Ablassprivilegien von großer Bedeutung. Ein Beispiel für solche Ablassprivilegien ist das dem [[Katharinenkloster Augsburg|Augsburger Dominikanerinnenklosters St. Katharina]] von Papst [[Innozenz VIII.]] 1487 gewährte, das es den Ordensfrauen erlaubte, die verschiedenen Ablässe der sieben [[Römische Pilgerkirchen|römischen Hauptkirchen]] durch Gebete innerhalb der Mauern ihres Klosters zu erlangen. In Form des sogenannten [[Basilikazyklus]] wurde auf das Privileg auch in der Ausstattung des Klosters Bezug genommen. Päpstliche Privilegien, bei denen wie bei diesem die Ablässe der sieben römischen Hauptkirchen an einem anderen Ort gewährt wurden, gab es häufig.

Wurde einem Ort ein immerwährender Ablass gewährt, so war dieses Ablassprivileg nicht an bestimmte Ereignisse gebunden und auch nicht befristet.


Mit dem Ablassprivileg nicht zu verwechseln ist der [[Ablassbrief]], der dem einzelnen Gläubigen die Erfüllung der Bedingungen für einen Ablass bescheinigte.
Mit dem Ablassprivileg nicht zu verwechseln ist der [[Ablassbrief]], der dem einzelnen Gläubigen die Erfüllung der Bedingungen für einen Ablass bescheinigte.

Version vom 24. Januar 2015, 20:50 Uhr

Wandtafel mit dem Ablassprivileg Papst Johannes’ XXIII. für die römische Patriarchalbasilika Santa Maria Maggiore[1]

Ein Ablassprivileg ist in der römisch-katholischen Kirche ein Privileg, das vom Papst oder der von ihm bevollmächtigten kirchlichen Autorität einem bestimmten Ort, meist einer Wallfahrtskirche, früher auch einzelnen Altären (Altare privilegiatum), verliehen wird. Es bestimmt, dass unter die Bedingungen, zu denen ein Ablass, das heißt ein teilweiser oder vollständiger Erlass der zeitlichen Sündenstrafen erworben werden kann – zu diesen Bedingungen gehört immer der Empfang des Sakraments der Versöhnung und der Kommunion –, der fromme Besuch dieses Ortes aufgenommen wird.[2]

Das Ablassprivileg ist eine Auszeichnung für den privilegierten Ort und eine Einladung an die Gläubigen, ihn zu besuchen, vorzugsweise am Patronatsfest. Es hatte vor allem in früheren Zeiten auch bedeutende finanzielle Konsequenzen und ermöglichte den Ausbau und die künstlerische Ausstattung der betreffenden Kirche. Viele Volksfeste und Jahrmärkte gehen auf ein Ablassprivileg zurück.[3]

Im ausgehenden Mittelalter spielten Ablassprivilegien für Klöster eine besondere Rolle, die den Ordensleuten ermöglichten, Ablässe ohne die Wallfahrt nach Rom oder einem anderen Wallfahrtsort zu erlangen. Insbesondere für Frauenklöster waren diese Ablassprivilegien von großer Bedeutung. Ein Beispiel für solche Ablassprivilegien ist das dem Augsburger Dominikanerinnenklosters St. Katharina von Papst Innozenz VIII. 1487 gewährte, das es den Ordensfrauen erlaubte, die verschiedenen Ablässe der sieben römischen Hauptkirchen durch Gebete innerhalb der Mauern ihres Klosters zu erlangen. In Form des sogenannten Basilikazyklus wurde auf das Privileg auch in der Ausstattung des Klosters Bezug genommen. Päpstliche Privilegien, bei denen wie bei diesem die Ablässe der sieben römischen Hauptkirchen an einem anderen Ort gewährt wurden, gab es häufig.

Wurde einem Ort ein immerwährender Ablass gewährt, so war dieses Ablassprivileg nicht an bestimmte Ereignisse gebunden und auch nicht befristet.

Mit dem Ablassprivileg nicht zu verwechseln ist der Ablassbrief, der dem einzelnen Gläubigen die Erfüllung der Bedingungen für einen Ablass bescheinigte.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Übersetzung
  2. Ablassbedingungen zum Jahr des Glaubens
  3. so der Dominikanermarkt in Danzig