„Monika Haas“ – Versionsunterschied

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'''Monika Haas''' (* [[2. Mai]] [[1948]] in [[Frankfurt am Main]]) wurde wegen Beteiligung an der 1977 ereigneten [[Entführung des Flugzeugs Landshut]] im Jahr 1998 zu fünf Jahren Haft verurteilt.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.taz.de/1/archiv/archiv-start/?ressort=a2&dig=2000/02/12/a0104&cHash=61832a2f15/ | titel= TAZ vom 12. Februar 2000: BGH bestätigt Urteil gegen Haas | zugriff=2015-01-17}}</ref><ref>{{Internetquelle | url=http://www.rp-online.de/politik/monika-haas-scheitert-mit-verfassungsbeschwerde-aid-1.2270758| titel= RP–Online vom 22. Februar 2001: RAF-Helferin klagte gegen Verurteilung. Monika Haas scheitert mit Verfassungsbeschwerde| zugriff=2015-01-17}}</ref> Jahre zuvor war sie mit dem Funktionär der [[Volksfront zur Befreiung Palästinas]] Zaki Helou verheiratet.
'''Monika Haas''' wurde wegen Beteiligung an der 1977 ereigneten [[Entführung des Flugzeugs Landshut]] im Jahr 1998 zu fünf Jahren Haft verurteilt.<ref>{{Internetquelle | url=http://www.taz.de/1/archiv/archiv-start/?ressort=a2&dig=2000/02/12/a0104&cHash=61832a2f15/ | titel= TAZ vom 12. Februar 2000: BGH bestätigt Urteil gegen Haas | zugriff=2015-01-17}}</ref><ref>{{Internetquelle | url=http://www.rp-online.de/politik/monika-haas-scheitert-mit-verfassungsbeschwerde-aid-1.2270758| titel= RP–Online vom 22. Februar 2001: RAF-Helferin klagte gegen Verurteilung. Monika Haas scheitert mit Verfassungsbeschwerde| zugriff=2015-01-17}}</ref> Jahre zuvor war sie mit dem Funktionär der [[Volksfront zur Befreiung Palästinas]] Zaki Helou verheiratet.


== Leben ==
== Leben ==

Version vom 17. Januar 2015, 12:55 Uhr

Monika Haas wurde wegen Beteiligung an der 1977 ereigneten Entführung des Flugzeugs Landshut im Jahr 1998 zu fünf Jahren Haft verurteilt.[1][2] Jahre zuvor war sie mit dem Funktionär der Volksfront zur Befreiung Palästinas Zaki Helou verheiratet.

Leben

Ende der 1960er Jahre engagierte sich Monika Haas in der Hausbesetzerszene. Anfang der 1970er Jahre setzte sie sich für eine Verbesserung der Haftbedingungen der RAF-Mitglieder ein, ging nach mehreren Hausdurchsuchungen 1975 in den Untergrund und folgte Siegfried Haag ins jemenitische Aden. Nach ihren Angaben wurde sie Anfang 1976 in Nairobi wegen Kuriertätigkeit für die als terroristisch eingestufte Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) von kenianischen Sicherheitsbehörden festgenommen und nach dreitägigem Verhör wieder freigelassen.[3]

In Nairobi waren vom 18. bis 25. Januar auf Betreiben des Mossad, zusammen mit Bruce McKenzies Leuten, drei Palästinenser[4] verhaftet und eine von Idi Amins Agenten gelieferte sowjetische Boden-Luft-Rakete entdeckt worden, die geeignet war, ein landendes El Al-Flugzeug abzuschießen. Ein danach eintreffendes deutsches Paar wurde ebenso wie die nachfolgende Haas verhaftet.

Das MfS in Ost-Berlin legte die Opferakte Operativvorgang Wolf an.[5] Im Jemen lernte sie den PFLP-Funktionär Zaki Helou kennen, den sie wenig später heiratete und mit dem sie zwei Kinder (* um 1979–1981) hat. Nachdem ihre Ehe zerbrochen war, erkundigte sie sich bei deutschen Behörden, ob etwas gegen sie vorläge, und kehrte 1982 nach Frankfurt zurück.

1992 wurde sie damit konfrontiert, 1977 an der Entführung des Flugzeugs Landshut beteiligt gewesen zu sein. Haas wurde vorgeworfen, den Waffentransport an das palästinensische Entführerkommando durchgeführt zu haben. Am 18. Januar 1996 wurde vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ein Prozess gegen sie eröffnet. Die überlebende Entführerin Souhaila Andrawes wurde als Kronzeugin geladen, nachdem sie 1994 in einer Aussage von einer Beteiligung Haas’ gesprochen hatte. Andrawes widerrief diese Aussage jedoch und weigerte sich ebenso wie Brigitte Mohnhaupt, im nachfolgenden Prozess dazu auszusagen und wurde dafür mit sechs Monaten Beugehaft belegt.[6] RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock dagegen belastete Haas. Zugelassen wurde zudem die Aussage eines im Libanon inhaftierten Mossad-Agenten, Said Slim, der angab, mit Haas den Transport durchgeführt zu haben. Slim sagte jedoch nie selbst vor einem deutschen Gericht aus, sondern wurde von BKA-Beamten im libanesischen Gefängnis vernommen. Die Verteidigung sah in anonymen Zeugenaussagen von BKA-Beamten, die von der Verteidigung nicht befragt werden konnten, einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention.[7]

Haas wurde durch Urteil vom 16. November 1998 wegen Beihilfe zum Angriff auf den Luftverkehr, Beihilfe zur Geiselnahme, Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub und Beihilfe zum versuchten Mord in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.[8] Ihre Revision wurde 2000 vom Bundesgerichtshof verworfen,[9] ihre Verfassungsbeschwerde 2001 nicht zur Entscheidung angenommen.[10]

Literatur

  • Der Prozess gegen Monika Haas. Dokumentation einer Veranstaltung des Komitees für Grundrechte und Demokratie, des Forums für Monika Haas, der Bunten Hilfe Frankfurt am Main und des Frankfurter Frauenbündnisses 8. März am 21. März 1996 in Frankfurt. Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln 1996, ISBN 3-88906-066-8.
  • Regine Igel: Terrorismus-Lügen. Wie die Stasi im Untergrund agierte, Herbig, München 2012, S. 155-158, ISBN 978-3-7766-2698-8.

Einzelnachweise

  1. TAZ vom 12. Februar 2000: BGH bestätigt Urteil gegen Haas. Abgerufen am 17. Januar 2015.
  2. RP–Online vom 22. Februar 2001: RAF-Helferin klagte gegen Verurteilung. Monika Haas scheitert mit Verfassungsbeschwerde. Abgerufen am 17. Januar 2015.
  3. Wolf in der Wüste. In: Der Spiegel. Nr. 10, 1992 (online).
  4. Husain Hadi al-Attar, Mahmoud Musa Hasan al-Makussi, Ibrahim Twafiq Ibrahim Yusuf -- in einigen Quellen wird Abu Hannafeh behauptet
  5. DER SPIEGEL 3/1995. Abgerufen am 17. Januar 2015.
  6. Andreas Förster: Die Frau, die einst sterben wollte, Berliner Zeitung, 14. August 1999.
  7. Urteil gegen Monika Haas rechtens. In: Spiegel Online. 11. Februar 2000, abgerufen am 30. November 2014.
  8. Die Welt vom 17. November 1998: Haas will Revision gegen Urteil einlegen. Abgerufen am 17. Januar 2015.
  9. BGH, Mitteilung vom 11. Februar 2000.
  10. Agence France-Presse Mitteilung vom 22. Februar 2001.