„Glücksspiel“ – Versionsunterschied

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[[Datei:Einarmbandit.jpg|thumb|Einarmige Banditen auf der norwegischen Fähre [[Kronprins Harald]]]]
'''Glücksspiele''', manchmal auch als '''Hazardspiele''' (von französisch ''hasard'', dt. [[Zufall]], abgeleitet von arabisch ''az-zahr'', der Mehrzahl von [[Spielwürfel]], siehe [[Hazard (Würfelspiel)]]) bezeichnet, sind [[Spiel]]e, deren Verlauf maßgeblich vom Zufall bestimmt ist.

== Abgrenzung von Glücksspielen ==
Der Einfluss des Zufalls kann bei Spielen sehr unterschiedlich ausfallen. Bei den sogenannten ''reinen'' Glücksspielen wie z. B. [[Roulette (Glücksspiel)|Roulette]], [[Craps]] oder [[Sic Bo]] hängt das Ergebnis ausschließlich vom Zufall ab. Weniger eindeutig quantifizierbar ist der Einfluss des Zufalls in Spielen, in denen auch die Teilnehmer durch ihre Entscheidungen das Spielergebnis maßgeblich beeinflussen können wie bei [[Backgammon]] und [[Black Jack]]. In qualitativer Hinsicht gilt allerdings, dass der Einfluss des Zufalls gemäß dem [[Gesetz der großen Zahl]] bei langen Serien von Einzelspielen abnimmt.

Bei der rechtlichen Bewertung, ob ein Glücksspiel vorliegt, sind noch weitere Faktoren zu berücksichtigen, insbesondere den Wert von Einsatz und möglichen Gewinnen betreffend.

=== Spieltheoretische Klassifikation von Spielen ===
[[Datei:Ursachen der Ungewissheit.jpg|thumb|Klassifikation von Gesellschaftsspielen]]
Innerhalb der [[Spieltheorie|spieltheoretischen]] Klassifikation von [[Gesellschaftsspiel]]en bilden die Glücksspiele eine von drei Klassen, die nach den Ursachen für die [[Unberechenbarkeit_(Spieltheorie)#Ursachen|Unvorhersehbarkeit des Spielverlaufs]] abgegrenzt sind.<ref>Jörg Bewersdorff: ''Glück, Logik und Bluff: Mathematik im Spiel - Methoden, Ergebnisse und Grenzen'', Vieweg+Teubner Verlag, 5. Auflage 2010, ISBN 3834807753, {{doi|10.1007/978-3-8348-9696-4}}, S. V-VIII ([http://www.springerlink.com/content/978-3-8348-0775-5/front-matter.pdf Springer-Link])</ref> Die beiden anderen Klassen reiner Spiele sind die ''kombinatorischen Spiele'' wie [[Schach]] sowie die ''strategischen Spiele'', deren spielerischer Charakter maßgeblich von den unterschiedlichen Informationsständen der Mitspieler gekennzeichnet ist, wie es typisch für Kartenspiele ist.

Außerhalb der Gesellschaftsspiele kann zusätzlich die körperliche [[Geschicklichkeit]] eine Rolle spielen wie zum Beispiel beim [[Billard]] oder [[Kegeln]].

=== Rechtliche Klassifikation von Spielen ===
Da Glücksspiele in den meisten Ländern gesetzlichen Restriktionen unterworfen sind, ist die rechtliche Abgrenzung von Glücksspielen Gegenstand von diversen, von Land zu Land unterschiedlichen Rechtsnormen und Gerichtsurteilen. Als komplementär zu den Glücksspielen gelten [[Geschicklichkeitsspiel]]e (engl. ''skill games''), deren Entscheidung primär durch die geistige oder auch körperliche Geschicklichkeit der Mitspieler beeinflusst wird.

In Deutschland führt § 3 Abs. 1 des [[Glücksspielstaatsvertrag]]es (GlüStV) aus:

:''Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.''<ref>[http://www.fst-ev.org/fileadmin/pdf/gesetze/Gesetz_2008-01-03_Glücksspielstaatsvertrag.pdf Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, 2007] (PDF; 42&nbsp;kB)</ref>

Analoge Begriffsbestimmungen enthalten auch §1 des österreichischen Glücksspielgesetzes (GlSpG)<ref>Glücksspielgesetz vom 19. Oktober 2010, [http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40120788 Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes]</ref> sowie Artikel 3 des schweizerischen Bundesgesetzes über Glücksspiele und Spielbanken<ref>Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Dezember 1998 (Stand am 27. Dezember 2006), [http://www.admin.ch/ch/d/sr/935_52/a3.html Dokumentation der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft]</ref>, wobei in Österreich § 1 Abs. 2 GlSpG dahingehend ergänzt, dass ''Roulette, Beobachtungsroulette, [[Poker]], Black Jack, Two Aces, [[Bingo]], [[Keno (Glücksspiel)|Keno]], [[Baccarat]] und Baccarat chemin de fer und deren Spielvarianten'' als Glücksspiele gelten.

Geschicklichkeitsspiele werden nach der ständigen Rechtsprechung in Deutschland dadurch charakterisiert, dass bei ihnen
''die Entscheidung über Gewinn und Verlust wesentlich von den Fähigkeiten sowie vom Grad der Aufmerksamkeit der Spieler abhängt.''<ref>Siehe z. B. BGH, Beschluss vom 11. Januar 1989, 2 StR 461/ 88, [http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=11.01.1989&Aktenzeichen=2%20StR%20461/88 online]</ref>

Der Einsatz von empirischen Messverfahren für den Geschicklichkeitsanteil<ref>Marcel Dreef, Peter Borm und Ben van der Genugten: ''Measuring skill in games: several approaches discussed'', Mathematical Methods of Operations Research, Band 59, Heft 3, 2004, S. 375-391, {{doi|10.1007/s001860400347}}, [http://citeseerx.ist.psu.edu/viewdoc/download?doi=10.1.1.194.5338&rep=rep1&type=pdf Preprint]</ref> ist in der Rechtsprechung umstritten.<ref>Robert Wagner: ''Die Praktikabilität des Österreichischen
Glücksspielbegriffs am Beispiel des Kartenspiels Poker'', Dissertation, Universität Wien, 2010, [http://othes.univie.ac.at/12121/1/2010-07-20_0300723.pdf online]</ref><ref>Entscheidung GZ RV/1666-W/06 vom 5. April 2007 des [[Unabhängiger Finanzsenat|Unabhängigen Finanzsenats]] Wien ([https://findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F1666-W%2F06%22 online])</ref> In der Regel weniger restriktiv bewertet werden Turniere. So gelten in Deutschland bestimmte turniermäßig veranstaltete Spiele wie [[Skat]] (siehe [[Preisskat]]), [[Schafkopf]] (siehe [[Turnierschafkopf]]) und [[Bridge (Kartenspiel)|Bridge]] (siehe [[Bridge_(Kartenspiel)#Turnierbridge|Turnierbridge]]) rechtlich nicht als Glücksspiel, sofern das Turnier genügend lang ist.<ref>Anlage zu §5a der [[Spielverordnung]]. In Landmann/Rohmer, ''Kommentar zur Gewerbeordnung'', Stand: Januar 2007 (Bearbeiter Marcks), werden neben Preisschach explizit die Kartenspiele Preisbridge, -schafskopf, [[Doppelkopf|-doppelkopf]], -skat und [[Tarock|-tarock]] genannt.</ref> In Österreich wurde mit der Glücksspielgesetz-Novelle von 2008 mit § 4 Abs. 6 GlSpG eine ähnliche Bereichsausnahme für Kartenspielturniere geschaffen.<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_I_54/BGBLA_2010_I_54.pdf Glücksspielgesetz-Novelle 2008]</ref> Darüber hinaus wurden spezielle Spiele wie etwa [[Tarock]], [[Schnapsen]], [[Schach]], Skat, Bridge und Billard bereits zuvor durch die Rechtsprechung als Geschicklichkeitsspiele eingestuft.<ref>Gerhard Strejcek (Hrsg.), Ronald Bresich (Hrsg.): Glücksspielgesetz: GSpG 1989, Kommentar, 2. Auflage 2011, S. 25, [http://cd.manz.at/rechtaktuell/pdf/Gluecksspielgesetz_Einfuehrung.pdf online] (PDF; 630&nbsp;kB)</ref><ref>Unabhängige Verwaltungssenate Wien, GZ 06/06/5595/99, 3. August 2000, [http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Uvs/JUT_WI_20000803_06065595_99_00/JUT_WI_20000803_06065595_99_00.html online]</ref>

Die Eidgenössische Spielbankenkommission gelangte 2007 zur Einschätzung, dass es sich bei einem [[Pokerturnier]] um ein Geschicklichkeitsspiel handeln kann, wenn die Einzelspiele nicht unabhängig voneinander, sondern als Gesamtheit gewertet werden.<ref>Eidgenössische Spielbankenkommission, [http://www.esbk.admin.ch/content/dam/data/esbk/geschaeftsberichte/jahresbericht_2007-d.pdf ''Jahresbericht 2007''] (PDF; 252&nbsp;kB), S. 8</ref> Die Einschätzung wurde 2010 durch das [[Bundesgericht (Schweiz)|Bundesgericht]] korrigiert.<ref>Eidgenössische Spielbankenkommission, [http://www.esbk.admin.ch/content/dam/data/esbk/geschaeftsberichte/jahresbericht_2010-d.pdf ''Jahresbericht 2010''] (PDF; 275&nbsp;kB), S. 5</ref><ref>Urteil des Bundesgerichts vom 20. Mai 2010 ([http://www.servat.unibe.ch/dfr/bge/c2136291.html 2C_694/2009])</ref>

In den USA wurde Backgammon in einzelnen Urteilen der Charakter eines Geschicklichkeitsspiels zuerkannt.<ref>
Games Magazine, September 1982, zitiert nach [http://www.gamecolony.com/backgammon_game_skill.shtml www.gamecolony.com]</ref>

== Glücksspiele mit bzw. ohne Bankhalter ==

Bei den sogenannten [[Bankhalter]]-Spielen, engl. ''Banking games'', französisch ''Jeux de contrepartie'' wie etwa Roulette, Craps, Sic Bo, Black Jack oder [[Baccara (Glücksspiel)|Baccara banque]] wird eine Partei durch die Spielregeln bevorzugt (vergleiche [[Bankvorteil]]), sodass die Gegenspieler, die sogenannten [[Pointeur]]e (von französisch ''point'', deutsch Punkt, siehe [[Pharo]]) auf lange Sicht, also bei häufigem Spiel, mit Sicherheit verlieren.

Im Unterschied zu den Bankhalterspielen besitzen bei den ''Non banking games'', französisch ''Jeux de cercle'' alle Spieler – zumindest im Mittel – dieselben Gewinnchancen. Dies ist bei den meisten [[Poker]]-Varianten, wie etwa [[Draw Poker]], [[Seven Card Stud]], [[Texas Hold'em]] oder [[Omaha Hold’em]] der Fall, aber auch bei [[Écarté]] oder all den Spielen, bei denen kein permanenter Bankhalter existiert, sondern diese Rolle wechselt, wie bei [[Baccara (Glücksspiel)|Baccara chemin de fer]].

== Geschichte, Glücksspielverbot und -monopolisierung ==
[[Bild:Johann Baptist Anton Raunacher (1729-1771) , Wandbespannung im Raunacher-Zimmer von Schloss Eggenberg, Graz.gif|thumb|Eine Partie Pharo, [[Johann Baptist Raunacher]] (1729-1771), [[Schloss Eggenberg (Graz)|Schloss Eggenberg bei Graz]] ]]
[[Datei:gambling-ca-1800.jpg|thumb|Roulette-Spiel um 1800]]
[[Datei:Monte Carlo Casino.jpg|thumb|[[Spielbank Monte Carlo]], eines der berühmtesten europäischen Spielkasinos]]
[[Datei:PachinkoPlayers.jpg|thumb|Glücksspielhalle für [[Pachinko]] in Japan]]
Glücksspiele gibt es nach heutigem Stand der Wissenschaft schon seit ca. 3000 v. Chr. Aus dieser Zeit stammen die ältesten Funde sechsseitiger Würfel aus Knochen oder [[Elfenbein]]. Die Fundstätten liegen in China und auf dem Gebiet des alten [[Mesopotamien]]. Würfelspiele werden z. B. in antiken indischen Schriften erwähnt, in der griechischen Mythologie würfelt [[Herakles|Herkules]] gegen einen Tempelwächter um eine hübsche [[Mätresse|Kurtisane]]. Die heute gebräuchlichen, mit Punkten auf jeder Seite versehenen Würfel wurden vermutlich ca. 2000 v. Chr. In Ägypten erfunden.<ref>[http://www.gamblingplanet.org/de/antike-gluecksspiele.php „''Antike Glücksspiele''“], Artikelserie zur Geschichte der Glücksspiele</ref>

In der [[Römisches Reich|römischen Antike]] waren [[Würfelspiel]]e in allen Schichten verbreitet, obwohl die [[Autorität]]en sie mit Strafe bedrohten. Nur an den [[Saturnalien]] war das Würfeln offiziell erlaubt. Nach römischem Recht durften Spielschulden nicht eingeklagt werden, auch konnte das Verlorene vor Gericht nicht zurückgefordert werden. Das Haus, in welchem Glücksspieler angetroffen wurden, wurde konfisziert. Kaiser [[Claudius]] war ein begeisterter Freund des [[Duodecim Scripta|Ludus duodecim scripta]] und verfasste über diesen Vorläufer des heutigen [[Backgammon]] sogar ein Buch, das verloren gegangen ist. [[Tacitus]] berichtet in der ''[[Germania (Tacitus)|Germania]]'' über die Würfelleidenschaft der [[Germanen]], dass sie in nüchternem Zustand mit äußerstem Leichtsinn um Haus und Hof, zuletzt gar um die eigene Freiheit spielten.

Nach altem deutschen Recht galten Glücksspielgeschäfte als unerlaubte Geschäfte und es konnte nicht nur der Verlust wieder zurückgefordert, sondern sogar vom Gewinner eingeklagt werden. Im [[Mittelalter]] versuchten sowohl geistliche als auch weltliche Autoritäten das Spiel zu verbieten. Derlei Verbote von [[Kartenspiel|Karten-]] und Würfelspielen erlauben Rückschlüsse auf die Verbreitung und die Entwicklung von Spielen. Aus dem 12. Jahrhundert stammt ein Erlass des englischen Königs [[Richard Löwenherz]], dass niemand, der von geringerem Stand als ein Ritter war, um Geld würfeln durfte. Im 16. und 17. Jahrhundert setzte sich allmählich die Auffassung durch, dass das ''hohe und übermäßige Spiel'' – gemeint sind hohe und geborgte Spieleinsätze – mit Strafe zu bedrohen sei. Erstmals wurde zwischen verbotenen und erlaubten Spielen unterschieden, wobei sich diese Unterscheidung weniger auf die Art als auf die Höhe derselben bezog.

Die weite Verbreitung des Glücksspiels im 17. Jahrhundert gab Anlass zur wissenschaftlichen Untersuchung: Die Behandlung des [[De-Méré-Paradoxon|Problems des Chevaliers de Méré]] durch [[Blaise Pascal]] und [[Pierre de Fermat]] (1654) gilt als [[Geschichte der Wahrscheinlichkeitsrechnung|Geburtsstunde der Wahrscheinlichkeitsrechnung]], allerdings gab es schon von [[Galileo Galilei]], [[Luca Pacioli]] und [[Geronimo Cardano]] mathematische Arbeiten über bestimmte Glücksspiele.

In den verschiedenen europäischen Staaten entwickelten sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts unterschiedliche Einstellungen zum Glücksspiel. Während in einigen Staaten diese Spiele erlaubt waren und auch zum Vorteil des Staates veranstaltet wurden, weil man öffentliches Glücksspiel für weniger ''verderblich'' hielt als das geheim betriebene, waren in anderen Staaten alle Hazardspiele verboten. In Frankreich, wo es im 18. und frühen 19. Jahrhundert in fast allen größeren Städten privilegierte Spielhäuser gab, versuchte bereits [[Ludwig XV.]] vergeblich das Glücksspiel zu verbieten. [[Napoleon Bonaparte]] erlaubte 1806 das Glücksspiel nur mehr in den Spielhäusern des Pariser ''Palais Royal,'' wo bis zur Schließung durch [[Ludwig Philipp (Frankreich)|Louis Philippe]] Ende 1837 neben [[Pharo]] und [[Rouge et noir]] bzw. [[Trente et quarante]] auch Roulette gespielt wurde.

Nach 1837 begann die große Zeit der Spielbanken von [[Baden-Baden]], [[Bad Homburg vor der Höhe|Bad Homburg]] und [[Wiesbaden]], wo [[Fjodor Michailowitsch Dostojewski]] das Roulette kennenlernte und diesem Spiel verfiel – aus diesem Erlebnis entstand der Roman ''[[Der Spieler]]'' – sowie [[Bad Ems]], [[Bad Nauheim]] und [[Bad Pyrmont]]. In Deutschland war [[Preußen]] bereits vor der [[Märzrevolution]] (1848) mit der Aufhebung der Spielbanken vorangegangen. In den 1866 annektierten Ländern wurde den dort auf Grund von Verträgen mit den von früheren Regierungen errichteten Spielbanken die Fortdauer bis zum Ende des Jahres 1872 gestattet. Sie hatten dabei allerdings einen bedeutenden Teil des Reingewinns zur Bildung eines ''Kur- und Verschönerungsfonds'' für die beteiligten Städte anzusammeln. Nach der Reichsgründung mussten mit Jahresende 1872 alle deutschen Spielbanken schließen – sie wurden erst 1933 unter den [[Nationalsozialismus|Nationalsozialisten]] wiedereröffnet.

Das Glücksspielverbot in Frankreich und Deutschland kam vor allem dem Fürstentum [[Monaco]] zugute. [[François Blanc]] nutzte diese Gelegenheit und führte die [[Spielbank Monte Carlo|Spielbank von Monte Carlo]] zu ihrer Blütezeit. Auch wurde das Spielen in auswärtigen [[Lotterie]]n verboten, so z. B. in Preußen durch die Verordnung vom 5. Juli 1847. Für die Durchführung öffentlicher Lotterien und [[Tombola]]s musste zuvor eine Erlaubnis eingeholt werden. Erwähnenswert ist auch die Entscheidung des Reichsgerichts vom 29. April 1882, wonach das sogenannte [[Buchmacher|Buchmachen]] bei [[Pferderennen]] und das [[Wette]]n am [[Totalisator]] als Glücksspiel zu betrachten sei. Im Jahre 1904 veröffentlichte das k.u.k. Justizministerium eine ''[[Liste verbotener Spiele des k.u.k. Justizministeriums|Liste verbotener Spiele]]'', welche durch viele Jahrzehnte beispielgebend war – diese Liste ist insofern bemerkenswert, als sich darunter auch einige spezielle [[Kegeln|Kegelspiele]] finden.

Im [[juristisch]]en Sinne erfordert ein Glücksspiel als Einsatz einen Vermögenswert. Ist kein derartiger Einsatz nötig, d.&nbsp;h. kann man bei einem Spiel zwar Geld- oder Sachpreise gewinnen, aber nichts verlieren, so handelt es sich rechtlich um ein [[Gewinnspiel]], z.&nbsp;B. ein [[Preisausschreiben]]. Das Veranstalten von Glücksspielen bedarf gegenwärtig entsprechend {{§|33h|gewo|juris}} [[Gewerbeordnung (Deutschland)|Gewerbeordnung]] einer behördlichen [[Erlaubnis]], wenn es sich um ein öffentliches Spiel handelt. Anderenfalls stellt dies einen Verstoß gegen {{§|284|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] dar. Dies ist dann der Fall, wenn das Spiel einem sich verändernden Personenkreis angeboten wird. Bereits die Beteiligung als Spieler ist nach {{§|285|stgb|juris}} StGB strafbar, sofern das Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis erfolgt.

Seit Oktober 2006 ist das Glücksspiel in den USA im Internet verboten, indem [[Kreditinstitut]]en die Unterhaltung eines Kapitalflusses an die Anbieter untersagt wurde.<ref>[http://www.heise.de/newsticker/meldung/78956 „Rien ne va plus! für Internet-Glücksspiele in den USA“, heise online-Meldung vom 2. Oktober 2006]</ref>

== Öffentliche Glücksspiele ==

In Deutschland, Österreich und der Schweiz werden Glücksspiele zumeist in [[Spielbank]]en sowie in Gaststätten und [[Spielhalle]]n angeboten. Glücksspiele sollen dem Zeitvertreib und Vergnügen dienen und nicht dem Gelderwerb – außer dem des Veranstalters und der Steuerbehörde, die in Deutschland bis zu 80 % der Spielbankgewinne erhält. Viele Spieler nehmen jedoch aus reiner Gewinnsucht an Glücksspielen teil. Gelangt ein Spielkasino zur Ansicht, dass Gelderwerb das Ziel des Glücksspiels ist, wird der Glücksspieler in diesem oder auch mehreren Kasinos nicht mehr zum Spiel zugelassen. Eine derartige Sperre ist auch auf eigenen [[Wunsch]] möglich, etwa im Fall von [[Pathologisches Spielen|pathologischem Spiel]].

== Arten von Glücksspielen (Auswahl) ==
{|class="toptextcells"
|
* [[Münzwurf|Münze werfen]], z.&nbsp;B. Kopf oder Zahl, [[Two-up]]
* [[Dreidel]]
* [[Würfelspiel|Würfel-Glücksspiele]], z.&nbsp;B.
** [[Banca francesa]]
** [[Barbudi]]
** [[Chuck a Luck]] bzw. [[Mini Dice]] und [[Sic Bo]]
** [[Craps]] bzw. [[Hazard (Würfelspiel)|Hazard]]
** dreimal 6 - Das kniffelige Würfelspiel
** [[Elf hoch]]
** [[Espérance]]
** [[Glocke und Hammer]]
** [[Glückshaus]]
** [[Kniffel]]
** [[Lustige Sieben]]
** [[Quinquenove]]
** [[Shut the Box]]
** [[Würfel-Poker]] mit den Varianten [[Escalero]], [[Liar Dice]] und [[Poker Dice]]
* [[Würfelspiel|Würfel]]-[[Brettspiel]]e, z.&nbsp;B.
** [[Backgammon]] (siehe oben)
* [[Roulette (Glücksspiel)|Roulette]] mit den Varianten:
** [[American Roulette]],
** [[Boule (Glücksspiel)|Boule]],
** [[Boule_(Glücksspiel)#Petits_chevaux|Petits chevaux]],
** [[Multicolore]]
** [[Glücksrad (Glücksspiel)|Glücksrad]]
* Glücksspiele mit [[Domino]]-Steinen
** [[Bukidomino]]
** [[Pai Gow#Pai Gow Domino|Pai Gow Domino]]
|
* Glücksspiele mit Spielsteinen
** [[Mah-Jongg]]
* Glücksspiele mit [[Spielkarten|Karten]], z.&nbsp;B.
** [[Baccara (Glücksspiel)|Baccara]] mit den Varianten Baccara banque, Chemin de fer und Punto Banco, sowie [[Macao (Glücksspiel)|Macao]]
** [[Bataille royale]] bzw. Casino War
** [[Belle, Fluss und Einunddreißig]]
** [[Black Jack]] bzw. [[Siebzehn und vier]]
** [[Écarté]]
** [[Fan Tan (Kartenspiel)|Fan Tan]] als Kartenspiel
** [[Häufeln]]
** [[Hoggenheimer]]
** [[Kameruner Skat]]
** [[Mauscheln]]
** [[Monte Bank]]
** [[Pharo]] mit seinen Varianten [[Faro (Glücksspiel)|Faro]] bzw. Vorläufern [[Landsknecht (Kartenspiel)|Landsknecht]], [[Stoß (Glücksspiel)|Stoß]] und [[Tempeln]]
** [[Planetenspiel]]
** [[Poker]] mit seinen Varianten [[Draw Poker]], [[Five Card Stud]] und [[Seven Card Stud]], [[Texas Hold’em]] und [[Omaha Hold'em|Omaha]], [[Pai Gow#Pai Gow Poker|Pai Gow Poker]], weiters die Bankhalterspiele [[Tropical Stud]] und [[Easy Poker]], sowie die Poker-Vorläufer [[Bouillotte]] ([[Brelan]]), [[Brag]] und [[Poch]], und das verwandte [[Einundvierzig]] ([[Färbeln]])
** [[Polnische Bank (Kartenspiel)|Polnische Bank]]
** [[Red Dog (Kartenspiel)|Red Dog]]
** [[Rouge et noir]] bzw. [[Trente et quarante]]
** [[Schlesische Lotterie]]
** [[Schwimmen (Kartenspiel)|Schwimmen]]
** [[Tippen]]
** [[Tontine (Kartenspiel)|Tontine]]
* [[Fan Tan (Glücksspiel)|Fan Tan]] als Bohnenspiel
* [[Einarmiger Bandit|Einarmige Banditen]], [[Online-Spielautomat]]en und andere [[Geldspielautomat]]en
* Lotteriespiele wie [[Bingo]], [[Keno (Glücksspiel)|Keno]], [[Lotto]] und das [[Lotto (Gesellschaftsspiel)|gleichnamige Gesellschaftsspiel]], [[Belle (Glücksspiel)|Belle]], [[Biribi]] ([[Cavagnole]])
|}

== Typologisierung anhand sozialpsychologischer Faktoren ==

Obschon Glücksspiel (''alea'') anscheinend nicht vergleichbare Formen annehmen kann, etwa die wöchentliche Doppelkopfrunde im Freundeskreis, Pferdewetten im [[Hippodrom (Antike)|Hippodrom]], Roulettespiel im Kasino und die räumlich ungebundene Lotterie, sind die Unterschiede nach Schütte (1985) vornehmlich durch soziologische Faktoren determiniert: Mode, Erreichbarkeit und Finanzierbarkeit. Eine generelle psychologische Differenzierung ist seines Erachtens nicht erforderlich. Die soziologischen und psychologischen Faktoren interagieren und sind bei der Kategorisierung gleichbedeutend. Das normale Glücksspiel kann Ausdruck verschiedener Faktoren sein und aufgrund dieser typologisiert werden.

=== Sozioökonomische Faktoren ===

Das Glücksspiel kann in zwei separate Formen unterschieden werden: kostenintensives Glücksspiel mit sozialer Komponente und physischer Anwesenheit des Spielers, beispielsweise Pferdewetten, sowie anonymes preiswertes Glücksspiel wie Lotto.

Je höher der sozialökonomische und berufliche Status, desto größer die Neigung zur erstgenannten Form. Dabei isoliert Schütte als Faktoren die wahrgenommene Notwendigkeit, dem eigenen sozialen Standard gemäß zu leben und Gleichgestellten Großzügigkeit und Reichtum zu präsentieren, um so Prestige und Anerkennung zu mehren. Das Glücksspiel ist hier ein Werkzeug der Abgrenzung der besser situierten von den unteren Schichten, die sich das „Ticket zum Spiel“, also den hohen Einsatz, nicht leisten können. Dass es beim Pferdewetten nicht in erster Linie um Geldvermehrung geht, hat auch eine Studie von Chantal et al. (1996) bestätigt.

Das Zahlenlotto hingegen bietet insbesondere Personen in sozial niederen Schichten, die mit ihrem Alltag und gesellschaftlichen Status unzufrieden sind, die hoffnungsvolle Illusion, durch das Glücksspiel eine wirtschaftliche und [[soziale Mobilität]] erreichen zu können. Hier kommt dem Glücksspiel allein durch Teilnahme eine egalisierende (gleichmachende) Funktion zu. Diese Form des Spieles ist geprägt von sehr hohen potentiellen Gewinnen, da ein sozialer Aufstieg nur durch enorme Geldmittelzuflüsse realisierbar ist. Diesem steht ein geringer Einsatz gegenüber, denn typischerweise verfügt dieser Spielertypus über geringe Barmittel. Schließlich ist es Sinn des Spieles, diese zu erlangen.

Hoher Gewinn und geringer Einsatz gehen zwangsläufig auf Kosten der Gewinnwahrscheinlichkeit, vor der der Spieler die Augen verschließt. Das treffende Beispiel ist das Lotto (die Zahlenlotterie). Die Wahrscheinlichkeit, in der Variante „6 aus 49“ sechs Richtige zu wählen, liegt unter einem Zehnmillionstel − die Wahrscheinlichkeit, bei einem einzigen Versuch den Hauptgewinn mit sechs Richtigen und der richtigen Superzahl zu erzielen, liegt dementsprechend sogar nur bei 1: 139.838.160. Der typische Lottospieler unterliegt einer enormen Fehleinschätzung dieser Wahrscheinlichkeit.

Caillois (1960) sieht im ''alea'' deutliche Anzeichen von [[Eskapismus]]. Im Spiel wird künstlich eine Gleichheit der Menschen hergestellt, die in der Realität nicht vorliegt. Die Realität wird durch perfekte Situationen ersetzt und zum Ziele der Flucht aus ihr umgestaltet. Schütte (1985) begründet den Spielhang der unteren Schichten in der Kompensation der psychischen und materiellen [[Deprivation]], die den Menschen unbefriedigt lässt. Die tägliche Arbeit ist hier eine reine Pflicht, deren einziger Gewinn der Lohn ist. Mit diesem nun sucht der Arbeiter, die durch die Arbeit hervorgerufene [[Entfremdung]] im Privaten zu kompensieren. Das Glücksspiel suggeriert die Möglichkeit, sich von der Arbeit zu erholen, die Kontrolle über sein Leben zurückzuerlangen und Leistung und Erfolg gegen eine Konkurrenz durchzusetzen. Das Bedürfnis nach einer Demonstration von Selbstvertrauen, Entscheidungsfähigkeit und Unabhängigkeit bleibt in seiner Befriedigung dem Glücksspiel vorbehalten.

=== Situative Faktoren ===

Durch Gruppendruck und Belohnung durch gesellschaftliche Anerkennung kann eine Person zum Spielen angehalten sein. Für das Wirksamwerden ist eine leichte Erreichbarkeit des Glücksspiels erforderlich, etwa der Kiosk, der Lottoscheine annimmt. Mittlerweile gewinnt das Internet an Bedeutung, wie sich an der aktuellen Diskussion über Lottoscheinannahme an der Supermarktkasse und private Vermittlerdienste im Internet ablesen lässt. Ferner begünstigt ein Unterangebot alternativer Beschäftigungen das Glücksspielverhalten.

=== Lernfaktoren ===

Der Spieler entwickelt aus einer beobachteten Spielserie eine bestimmte Erwartungshaltung. Gewinnt er häufig, so glaubt er an eine Glückssträhne und nimmt an, dass diese weiterhin anhalten wird. Verliert er jedoch häufiger, so redet er sich ein, dass das erfahrene Pech in der Zukunft kompensiert werden wird, um die Balance wiederherzustellen. In beiden Fällen also erwartet er zukünftige Gewinne, aber in beiden Fällen bleiben die Wahrscheinlichkeiten für Gewinn und Verlust absolut unverändert.

Es muss ein Ungleichgewicht von Gewinnen und Verlusten vorliegen, wobei die Gewinnhöhe irrelevant ist. Der Lernprozess ist theoretisch mithilfe von [[Instrumentelle und operante Konditionierung#Verstärkerpläne|Verstärkerplänen]] abbildbar, die ihr Maximum an Effizienz bei diskontinuierlicher Quotenverstärkung erreichen.

=== Faktoren der Wahrscheinlichkeitswahrnehmung ===

Der Mensch nimmt für gewöhnlich Wahrscheinlichkeiten verzerrt wahr. Wie die [[Prospect Theory]] beleuchtet, ist man Gewinnen gegenüber [[Risikoaversion|risikoavers]] und Verlusten gegenüber risikofreudig. Vergangene Ereignisse werden leicht in ihrem Repräsentationsgrad überschätzt. Wenn eine Person einen Lottogewinner kennt, der mit seinen Geburtstagszahlen gewonnen hat, so ist sie versucht, dies für eine probate Strategie zu halten. Im Gegenteil bietet es sich an, nicht die oft benutzte 19 (Anfang aller Geburtsjahre des 20. Jahrhunderts) und die Monatszahlen von 1 bis 12 zu tippen, denn wenn man mit ihnen gewinnt, muss die Gewinnsumme unter mehr Gewinnern aufgeteilt werden als bei seltener getippten Zahlen.

Durch das Aufteilen des Geldes in kleine Einheiten beim Automatenspiel oder symbolische [[Fiktionalisierung]] in Form von Chips in Spielbanken – das von Spielbanken eingesetzte Spielgeld ist als Zahlungsmittel ebenso unbrauchbar wie das von Kindern – wird der reale Wert des Geldes verschleiert und die [[Risikowahrnehmung]] abgeschwächt.

Rogers (1998) nennt eine weitere Verzerrung durch die falsche Annahme, dass die Wahrscheinlichkeit autokorrektiv wirkt, dass also über kurz oder lang alle Zahlenkombinationen gezogen werden und sich somit Beharrlichkeit sicher auszahlt, und dass alle Zahlen gleich häufig gezogen werden, dass also die Wahrscheinlichkeit bisher seltener Zahlen höher liegt als häufig gezogener. Der Spieler versteht hier das Faktum nicht, dass jede Ziehung [[Stochastische Unabhängigkeit|unabhängig]] von allen vorigen Ziehungen geschieht. Bereits gezogene Kombinationen und Zahlen sind genauso wahrscheinlich wie noch nicht gezogene (sogenannter [[Spielerfehlschluss]]). Als vermeintlicher Beleg wird oft das [[Gesetz der großen Zahlen]] fälschlicherweise als ein ''Gesetz des Ausgleichs'' interpretiert. Auch die häufig vorzufindende Annahme, die Gewinnwahrscheinlichkeit steige, wenn ein Jackpot nicht geknackt wurde, ist bei vielen Jackpot-Systemen ein Trugschluss. Man spricht dabei vom („''rollover phenomenon''“).

Des Weiteren wird ein „''Knapp-daneben-Phänomen''“ („near miss-phenomenon“) beobachtet, welches suggeriert, der Gewinn rücke stetig näher, wobei der Erstspieler in der Gegenwart die gleiche Gewinnwahrscheinlichkeit wie der Veteran hat. Nach Reid (1986) wirkt ein Nahezu-Treffer in [[Geschicklichkeitsspiel]]en motivierend, da die notwendige Geschicklichkeit für einen Treffer nicht mehr fern scheint. Gepaart mit der [[Kontrollillusion]] führt dies dazu, dass auch bei Glücksspielen Nahezu-Treffer, beispielsweise eine Zahl neben der Kugel beim Roulette, den Spieler motivieren. Die Studie von Côté et al (2003) bestätigt, dass Nahezu-Gewinne zu ausdauernderem Spielen und vermehrtem Geldeinsatz führen.

=== Wahrnehmung von Geschicklichkeitsfaktoren ===

Eine tatsächliche oder vermeintliche Einflussnahme des Spielers auf die Gewinnchance erhöht den Reiz des Spieles und führt zu erhöhter Spielausdauer. Die [[Psychohygiene]] des Menschen richtet es ein, dass er Gewinne internal und Verluste external [[Attribution (Sozialpsychologie)|attribuiert]]. Dieser [[Kontrollillusion]] unterliegend überschätzt der Spieler die Gewinnwahrscheinlichkeit.

Bei Sportwetten, die augenscheinlich nicht vollkommen dem Zufall unterliegen, können die Spieler durch ihr Wissen die Wahrscheinlichkeiten besser einschätzen und ihre Gewinnchance somit erhöhen. Dennoch wird dies in den seltensten Fällen dazu führen, dass eine positive Gewinnerwartung vorhanden ist, da die Buchmachergebühren in aller Regel einen beträchtlichen Anteil der eigentlichen, mathematisch korrekten, Auszahlung ausmachen. Wenn dieses Faktum ausgeblendet wird, dann entsteht beim Spieler die Illusion, das Spiel schlagen zu können, obwohl dies nicht der Fall ist. Selbst die Möglichkeit, ein Los zu ziehen oder Lottozahlen anzukreuzen, reicht aus, eine Kontrollillusion zu erzeugen, obwohl dies jeder Logik widerspricht. Hier wird das Spiel falsch klassifiziert. Es wird für ein Geschicklichkeitsspiel gehalten, obwohl es sich um ein Glücksspiel handelt. Dies schlägt sich auch in Beobachtungen nieder, dass Würfelspieler mehr Geld auf eigene Würfe als auf die Fremder zu setzen bereit sind.

Es treten Rituale auf, die aus Sicht des Spielers die Gewinnwahrscheinlichkeit positiv beeinflussen, oder der Irrglaube, es gebe Menschen mit mehr oder weniger Glück. Griffiths (1990) konnte zeigen, dass hinsichtlich der Geschicklichkeitswahrnehmung deutliche Unterschiede bestehen. Während weniger als die Hälfte der Normalspieler glaubt, der Erfolg am Spielautomaten hänge hauptsächlich von der Geschicklichkeit ab, waren sämtliche [[Pathologisches Spielen|exzessive Spieler]] dieser Meinung.

Jegliches Spiel kann durch ein Aufheben der Abgrenzung zur Realität korrumpiert werden. Der größte Feind des ''alea'' ist der Aberglaube. Die Versuchung ist groß, die Realität als Glücksspiel zu sehen und somit in einen passiven und resignativen [[Fatalismus]] und [[Determinismus]] abzurutschen. Ebenso kann der Aberglaube in die Welt des Spieles eindringen, indem Wahrsager den Ausgang des Spieles zu antizipieren suchen. In beiden Fällen wird der Spielgedanke zersetzt.

== Sucht ==

Spieler, die unfähig sind, dem Impuls zum Glücksspiel zu widerstehen, auch wenn dies gravierende Folgen im persönlichen, familiären oder beruflichen Umfeld nach sich zieht oder diese zumindest drohen, werden als [[Pathologisches Spielen|pathologische Spieler]] bezeichnet.

Die Bezifferung der Höhe der Kosten durch die Spielsucht ist unter Wissenschaftlern umstritten. Eine von der Spielautomatenwirtschaft finanzierte und in Auftrag gegebene<ref name="kostnutz">[http://www.spiegel.de/gesundheit/psychologie/gluecksspiele-machen-suechtig-vor-allem-geldspielautomaten-a-814173-druck.html Zocken bis zum Zusammenbruch], Spon, 9. Juli 2012</ref> Analyse vom [[Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten]] kommt zu dem Schluss, dass obgleich es sich bei der Spielsucht um eine ernstzunehmende Krankheit handelt, die volkswirtschaftlichen Auswirkungen bei Heranziehen einer Kosten-Nutzen-Analyse weit unter jenen Wohlfahrtskosten liegen, welche durch [[Alkoholkrankheit|Alkohol-]] und [[Tabaksucht|Tabakmissbrauch]] entstehen. Es werden die jährlichen Sozialkosten pathologischer Spieler in [[Deutschland]] auf 300 bis 600 Millionen Euro beziffert, während dies bei Tabak- und Alkoholkonsum 40 Milliarden Euro seien. Speziell für den Bereich der gewerblich betriebenen [[Spielautomat]]en werden in der Analyse jährliche Sozialkosten von 225 bis 300 Millionen Euro einem volkswirtschaftlichen Nutzen (Einnahmen) von 1,37 Milliarden Euro gegenübergestellt.<ref>Franz W. Peren, Reiner Clement, Wiltrud Terlau: ''Eine volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse des gewerblichen Geld-Gewinnspiels für die Bundesrepublik Deutschland, Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten, 2011</ref> Ingo Fiedler (Uni Hamburg) schätzt die Kosten als deutlich höher ein, seiner Ansicht nach werden die immensen Ausgaben der Betroffenen für ihre Sucht teils nicht berücksichtigt. Spielsüchtige verzocken oft nahezu ihr gesamtes Einkommen und häufen im Schnitt Schulden in Höhe von 25.000 Euro an.<ref name="kostnutz"/>

Besonders suchtgefährdend sind laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Sportwetten im Internet und Glücksspiel-Automaten. Nach einer Untersuchung der Universitäten Greifswald und Lübeck sind rund 193.000 Menschen in Deutschland krankhaft spielsüchtig.<ref>Hans-Jürgen Rumpf u. a.: [http://www.lsgbayern.de/fileadmin/user_upload/lsg/BAS_Materialien/PAGE_Mnchen_Rumpf_2011_freigegeben.pdf ''Pathologische Glücksspieler: Bedingungsfaktoren, Hilfesuchverhalten, Remission. Ergebnisse der PAGE-Studie''] (PDF; 1,7&nbsp;MB)</ref> Für die Zusammenfassung weiterer Untersuchungsergebnisse siehe auch [[Pathologisches_Spielen#In_Deutschland|Pathologisches Spielen]]. Das [[Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten]] kommt in einem wissenschaftlichen Kurzgutachten zum Schluss, dass bei der Bewertung der Suchtpotentiale anhand absoluter Zahlen zum pathologischen Spieleverhalten nicht auf das Gefährdungspotential von Spielformen geschlossen werden kann. Anhand einer Bewertung, die neben der Zahl der pathologischen Spieler ebenfalls die Intensität des jeweiligen Spiels und die Bruttospielerträge mit einbezieht (Pathologie-Potenzial-Koeffizient), kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die pathologischen Suchtpotentiale dieser Spielformen eventuell verzerrt dargestellt werden.<ref>Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten: [http://forschung-glücksspiel.de/pdf/PKK6-01.pdf''Pathologie-Potenziale von Glücksspielprodukten - Eine komparative Bewertung von in Deutschland angebotenen Spielformen''].</ref>

== Illegales Glücksspiel und organisierte Kriminalität ==

Unter anderem wegen der Suchtgefahr gilt Glücksspiel in vielen Gesellschaften als [[Moral|unmoralisch]]. Ungeregeltes Glücksspiel ist in den meisten Staaten illegal und wird oft von der [[Organisierte Kriminalität|organisierten Kriminalität]] betrieben; legales Glücksspiel unterliegt meist diversen Einschränkungen. Ein Beispiel hierfür ist die in Glücksspiel und Drogenhandel verstrickte [[XY-Bande]] in Brandenburg.

== Glücksspiele in verschiedenen Ländern ==

=== Glücksspiele in Deutschland ===
{{Staatslastig|DE}}
Nach einer Studie der [[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung|Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)]] im Juli 2008 beteiligt sich mehr als die Hälfte der Deutschen an Glücksspielen. Bei den Männern fällt die Teilnahme mit 60 Prozent höher aus als bei den Frauen mit 50 Prozent.<ref>[[Süddeutsche Zeitung]]: „''[http://www.sueddeutsche.de/panorama/gluecksspiel-jeder-zweite-zockt-1.204842 Glücksspiel - Jeder zweite zockt]''“ - [[Associated Press|ap]]/[[dpa]]/[[sma]] - 10. Juli 2008</ref> Der Gesamtumsatz des legalen Glücksspielmarktes betrug 2008 rund 24,9 Mrd. Euro, davon rund 16,2 Mrd. Euro durch Geldspielautomaten, Roulette und Kartenspiele und 6,8 Mrd. Euro aus dem Lotto-Toto-Block.<ref>[https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fileadmin/einrichtungen/gluecksspiel/Oekonomie/Gluecksspielmarkt08.pdf Forschungsstelle Glücksspiel, Hohenheim: Der deutsche Glücksspielmarkt 2008] (PDF; 40&nbsp;kB), Stand: 6. August 2010, Zahlenangaben aus G. Meyer, DHS Jahrbuch Sucht 2010</ref>

Für Glücksspiele und Wetten sind die Bundesländer zuständig, 2010 betrugen die Einnahmen der Länder über Lotteriegesellschaften und [[Oddset]] etwa 3,3 Milliarden Euro.<ref name="tag">[http://www.tagesschau.de/inland/faqgluecksspiele100.html Tagesschau: Das Glücksspiel und die Politik], 6. April 2011</ref> Zwanzig Lizenzierungen an private Sportwettenanbieter sind in einer Änderung des [[Glücksspielstaatsvertrag]]s vorgesehen, der von 15 der 16 Bundesländer unterzeichnet wurde. Ausnahme ist Schleswig-Holstein, wo Lizenzen an Private für Vertrieb und Werbung vergeben werden (geplante jährliche Einnahmen 40 bis 60 Millionen Euro). [[Spielautomat]]en, soweit außerhalb von Spielkasinos gewerblich betrieben, werden hingegen durch die [[Spielverordnung]] sowie durch die [[Gewerbeordnung (Deutschland)|Gewerbeordnung]] geregelt. Es stehen etwa 165.000 Geld-Gewinn-Automaten in rund 8000 deutschen Spielhallen und 70.000 Geräte in Gaststätten. Die [[Gauselmann Gruppe|Gauselmann-Gruppe]] als größter Spielautomaten-Hersteller in Deutschland machte 2009 einen Gesamtumsatz von rund 1,3 Milliarden Euro.<ref name="tag"/>

=== Glücksspiele in der Schweiz ===
Eine Studie im Auftrag der Eidgenössischen Spielbankenkommission und des [[Bundesamt für Justiz (Schweiz)|Bundesamtes für Justiz]] aus dem Jahr 2004 hat ergeben, dass 21,2 % der Schweizer Bevölkerung über 18 Jahren häufig an Glücksspielen teilnehmen. Dabei spielen Bewohner der französischen und italienischen Schweiz tendenziell häufiger als Bewohner der deutschsprachigen Schweiz.
Der Großteil der Spieler, nämlich ungefähr 20,6 %, spielt Lottoangebote wie Zahlenlotto, Toto, Sportlotto oder ähnliche Spiele. 7% der Schweizer nutzen ausländische Lotterien.<ref>[http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/gesellschaft/lotterie/studie-spielsucht-d.pdf Glücksspiel und Spielsucht in der Schweiz] (PDF; 2&nbsp;MB)</ref>

=== Glücksspiele in den USA ===

Die Zuständigkeit für Glücksspiele liegt bei den Bundesstaaten, die meist sogenannte "Gaming Control Boards" (Glücksspielkontrollbehörden) haben, welche die Einhaltung der jeweiligen Regularien sicherstellen. Eine Besonderheit in den USA ist das "Indian Gambling" ([[Indianerkasino|Indianer-Glücksspiel]]), welches Indianerstämmen unabhängig von den Gesetzen der Bundesstaaten erlaubt, Casinos auf eigenem Land zu betreiben.
Mit Indian Gambling wurden 2012 26,5 Milliarden Dollar umgesetzt<ref name="us casinos indian">{{Internetquelle | url=http://www.statista.com/statistics/215254/revenue-of-tribal-gaming-operations-in-the-us/ | hrsg=Statistica Inc. | zugriff=24. November 2013 | titel=Total revenue of tribal gaming operations in the U.S. from 2006 to 2012 (in billion U.S. dollars)}}</ref>. Insgesamt setzten Casinos in diesem Jahr rund 57,5 Milliarden Dollar um<ref name="us casinos gesamt">{{Internetquelle | url=http://www.statista.com/statistics/271583/casino-gaming-market-in-the-us/ | hrsg=Statistica Inc. | zugriff=24. November 2013 | titel=U.S. casino gaming market revenue from 2006 to 2015 (in million U.S. dollars)}}</ref>.

Lotterien werden in den USA ebenfalls von den Bundesstaaten ausgerichtet. In 44 der 50 Staaten sowie im [[Washington,_D.C.|District of Columbia]], in [[Puerto Rico]] und auf den [[Amerikanische Jungferninseln|Amerikanischen Jungferninseln]] gibt es Lotterien. 2011 betrugen die Lotterieeinnahmen der Bundesstaaten die Lotterien betreiben insgesamt 17,9 Milliarden Dollar.<ref name="us lotteries">{{Internetquelle | url=http://blogs.reuters.com/david-cay-johnston/2011/07/15/u-s-lotteries-and-the-state-taxman/ | hrsg=Thomson Reuters | zugriff=24. November 2013 | titel=U.S. lotteries and the state taxman}}</ref>.

=== Glücksspiele weltweit ===
Nach den Nettoaufwendungen pro Person, bei denen die Spielgewinne von den Einsätzen abgezogen werden, führt Australien die weltweite Statistik der Glücksspielverbreitung an. Im Jahr 2010 wendete ein Australier im Durchschnitt 1288 $ für Glücksspiele auf, gefolgt von Singapur, wo die Aufwendungen 1174 $ betrugen. Europäische Länder belegen in der Rangliste die Plätze 4 (Irland: 588 $), 5 (Finnland: 533 $), 6 (Italien: 517 $), 8 (Norwegen: 448 $), 9 (Griechenland: 420 $) und 10 (Spanien: 418 $).<ref>[http://www.nsgamingfoundation.org/uploads/Touchpoint%20w%20UPdates%20July%2022.pdf ''The Results Are In... World’s top 10 gambling nations named''] (PDF; 389&nbsp;kB), Gaming Awareness Foundation of Nova Scotia, 21. Juli 2011</ref>
Wenn man den Umsatz des Marktes in 2008 durch die Einwohner in 2008 teilt und das mit dem Umrechnungskurs von 2010 in Dollar umrechnet, liegt Deutschland bei 402$ pro Person. Diese Zahl müsste mindestens noch um ausländische Spieler und Deutsche, die im Ausland spielen, bereinigt werden. Außerdem ist nicht klar, wie die obige Studie von der jeweiligen Landeswährung in Dollar umgerechnet hat. Daher ist diese Zahl mit Vorsicht zu genießen und liefert nur einen sehr groben Vergleichswert zu den obigen Zahlen.

== Siehe auch ==

* [[Glücksspielmonopol]]
* [[Wahrscheinlichkeitstheorie]]
* [[Roulette-Systeme]]
* [[Falschspiel]]
* [[Pathologisches Spielen|Spielsucht]]
* [[ASTERIG]]

== Literatur ==

* Martin Bahr: ''Glücks- und Gewinnspielrecht. Eine Einführung in die wichtigsten rechtlichen Aspekte.'' 2. neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Schmidt, Berlin 2007, ISBN 978-3-503-09796-8.
* [[Jörg Bewersdorff]]: ''Glück, Logik und Bluff: Mathematik im Spiel − Methoden, Ergebnisse und Grenzen'', Vieweg+Teubner Verlag, 5. Auflage 2010, ISBN 3834807753, [[doi:10.1007/978-3-8348-9696-4]]
* [[Roger Caillois]]: ''Die Spiele und die Menschen. Maske und Rausch.'' Schwab, Stuttgart 1960.
* Yves Chantal, Robert J. Vallerand: ''Skill Versus Luck: A Motivational Analysisof Gambling Involvement.'' In: ''Journal of Gambling Studies.'' 12, 4, 1996, {{ISSN|1050-5350}}, S. 407–418.
* Denis Côté, Anne Caron, Jonathan Aubert, Véronique Desrochers, Robert Ladouceur: ''Near Wins Prolong Gambling on a Video Lottery Terminal.'' In: ''Journal of Gambling Studies.'' 19, 4, 2003, S. 433–438.
* Heinz Diegmann, Christof Hoffmann, Wolfgang Ohlmann: ''Praxishandbuch für das gesamte Spielrecht.'' Kohlhammer, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-17-018893-8.
* [[Johannes Dietlein]], Manfred Hecker, Markus Ruttig (Hrsg.): ''Glücksspielrecht. Glücksspielstaatsvertrag. § 284 StGB, §§ 33c ff. GewO, SpielVO, RennwLottG, GG, EGV, GATS, EV/SlgLottVO-DDR u. a. Kommentar.'' C. H. Beck Verlag, München 2008, ISBN 978-3-406-58093-2.
* [[Friedrich Endemann]]: ''Beiträge zur Geschichte der Lotterie und zum heutigen Lotterierecht.'' Georgi, Bonn 1882 (Bonn, Univ., Diss., 1882).
* Lorenz Fischer, [[Günter Wiswede]]: ''Grundlagen der Sozialpsychologie.'' Oldenbourg, München u. a. 1997, ISBN 3-486-22904-4 (''Wolls Lehr- und Handbücher der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften'').
* Franz W. Peren, Reiner Clement: ''Wettbewerb als Determinante des Spieler- und Konsumentenschutzes. Mögliche Sozialverluste infolge einer Wettbewerbsverzerrung auf dem deutschen Glücks- und Gewinnspielmarkt'', Mur Verlag, München, 2014, ISBN 978-3-939438-25-0.
* Ihno Gebhardt, [[Sabine Miriam Grüsser-Sinopoli]] (Hrsg.): ''Glücksspiel in Deutschland. Ökonomie, Recht, Sucht.'' de Gruyter Recht, Berlin 2008, ISBN 978-3-89949-317-7.
* Mark D. Griffiths: ''The Cognitive Psychology of Gambling''. In: ''Journal of Gambling Studies.'' 6, 1, 1990, S. 31–42.
* Mark Griffiths, Paul Delfabbro: ''The Biopsychosocial Approach to Gambling. Contextual Factors in Research and Clinical Interventions.'' In: ''The Electronic Journal of Gambling Issues.'' 5, 2001, {{ZDB|2114710-3}}, [http://jgi.camh.net/doi/full/10.4309/jgi.2001.5.1 online].
* Martin Heger, ''Strafbarkeit von Glücksspielen, Sportwetten und Hausverlosungen via Internet im Lichte des Europarechts'', [[Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik]] (ZIS) 2012, 39 ([http://www.zis-online.com/dat/artikel/2012_8-9_693.pdf PDF])
* [[Henky Hentschel]]: ''Zock. Das Spiel, der Kick, der Absturz.'' Pieper and the Grüne Kraft, Löhrbach 2003, ISBN 3-930442-70-1 (''Edition Rauschkunde'').
* [[Friedrich Georg Jünger]]: ''Die Spiele. Ein Schlüssel zu ihrer Bedeutung.'' Klostermann, Frankfurt am Main 1953.
* Stephen E. G. Lea, Roger M. Tarpy, Paul Webley: ''The individual in the economy. A textbook of economic psychology.'' Cambridge University Press, Cambridge u. a. 1987, ISBN 0-521-26872-9.
* Michael Monka, Manfred Tiede, Werner Voß: ''Gewinnen mit Wahrscheinlichkeit. Statistik für Glücksritter.'' Rowohlt-Taschenbuch-Verlag, Reinbek bei Hamburg 1999, ISBN 3-499-60730-1 (''Rororo'' 60730).
* [[Harry Nutt]]: ''Chance und Glück. Erkundungen zum Glücksspiel (in Deutschland).'' Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1994, ISBN 3-596-12390-9 (''Fischer – ZeitSchriften'' 12390).
* R. L. Reid: ''The Psychology of the Near Miss''. In: ''Journal of Gambling Studies.'' 2, 1, 1986, S. 32–39.
* [[John Scarne]]: ''Scarne's New Complete Guide To Gambling.'' Fully revised, expanded, updated edition. Simon & Schuster, New York NY 1986, ISBN 0-671-63063-6 (''A Fireside Book''), (englisch).
* Heinrich M. Schuster: ''Das Spiel. Seine Entwickelung und Bedeutung im deutschen Recht. Eine rechtswissenschaftliche Abhandlung auf sittengeschichtlicher Grundlage.'' Gerold, Wien 1878.
* Franz Schütte: ''Glücksspiel und Narzissmus. Der pathologische Spieler aus soziologischer und tiefenpsychologischer Sicht.'' Brockmeyer, Bochum 1985, ISBN 3-88339-431-9.
* [[Rudolf Streinz]], Tobias Kruis: ''Unionsrechtliche Vorgaben und mitgliedstaatliche Gestaltungsspielräume im Bereich des Glücksspielrechts.'' In: ''[[Neue Juristische Wochenschrift]].'' 52, 2010, S. 3745–3750.
* Hans-Heinrich Wellmann (Red.): ''Die Glücksspieler.'' Time-Life International, Amsterdam 1980 (''Time-Life Bücher – Der Wilde Westen'').

== Weblinks ==
{{Wiktionary|Glücksspiel}}
{{Wikisource|Gesetz, betreffend die Schließung und Beschränkung der öffentlichen Spielbanken|Gesetz, betreffend die Schließung und Beschränkung der öffentlichen Spielbanken (Norddeutscher Bund, 1868)}}
* [http://www.gluecksspielsucht.de gluecksspielsucht.de] Fachverband Glücksspielsucht
* [http://www.mecn.net/In_the_News/Capital-August-2005.pdf Capital-Artikel zum Thema Glücksspiel] (PDF-Datei; 840 kB)
* [http://www.hermanns-rechtsanwaelte.de/PDF/BGH4StR26002AnmerkungJA.pdf Urteilsanmerkung zum Urteil des BGH v. 28. Februar 2002 - 4 StR 260/02 (Unerlaubtes Glücksspiel - § 284 StGB)- Zur Definition von Glücksspiel und Sportwetten] von Dr. Caspar David Hermanns und Benjamin Klein (PDF-Datei; 37 kB)
* [http://www.leinert.com/jura/index.htm Juristische Interpretation und Definition von Glücksspiel]
* [http://www.spielen-mit-verantwortung.de Portal zum Thema Glücksspielsucht], mit Online-Selbsttest, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
* [http://www.isa-guide.de/law/data/16309.html Rechtliche Rahmenbedingungen] für öffentliches Glücksspiel in Deutschland, Österreich und der Schweiz
* [http://www.spielerschutz-berlin.de Spielerschutz Berlin] Informationen rund um Glücksspielsucht und die Möglichkeiten der Spielersperre
* [http://www.forschung-gluecksspiel.de/ Forschungsinstitut für Glücksspiel und Wetten] Informationen zu Glücksspielen, Wetten und Sportwetten aus ökonomischer, rechtlicher, medizinischer, psychologischer, sozialwissenschaftlicher und mathematischer Sicht

== Einzelnachweise ==
<references />
* [[Diskussion:Glücksspiel#Diskussion um Quellen|weitere Quellenangaben hier (Diskussionsseite)]]

{{Rechtshinweis}}

{{SORTIERUNG:Glucksspiel}}
[[Kategorie:Glücksspiel| ]]
[[Kategorie:Gewerberecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Strafrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Europarecht]]

[[pl:Gry hazardowe]]

Version vom 12. Januar 2015, 09:59 Uhr