„Unfallversicherung“ – Versionsunterschied

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== Grundlagen ==
== Grundlagen ==
Unfallversicherungen decken im Allgemeinen nicht nur die medizinischen Kosten ([[Erstversorgung]] wie auch [[Heilbehandlung]] und [[Rehabilitation]]), sondern auch sowohl unfallverbundene Kosten wie den [[Krankentransport]] als auch längerfristige Folgekosten, wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung (im Sinne eines [[Schmerzensgeld]]es), soziale Hilfen wie [[Übergangsgeld]]er in der Erstphase nach dem Unfall, [[Fürsorge|Betreuungsbedarf]] ([[Pflegegeld]]er) oder [[Umschulung]]en bei branchenbedingter [[Berufsunfähigkeit]], bis hin zu [[Versehrtenrente]]n und [[Sterbegeld]] für die Hinterbliebenen. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom [[Versicherungsvertrag]] ab, sowohl bei staatlich-öffentlichen wie bei privaten Versicherungen und Versicherungssystemen.
Unfallversicherungen deckfhfhfh ich undd ajaa i hfh die medizinischen Kosten ([[Erstversorgung]] wie auch [[Heilbehandlung]] und [[Rehabilitation]]), sondern auch sowohl unfallverbundene Kosten wie den [[Krankentransport]] als auch längerfristige Folgekosten, wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung (im Sinne eines [[Schmerzensgeld]]es), soziale Hilfen wie [[Übergangsgeld]]er in der Erstphase nach dem Unfall, [[Fürsorge|Betreuungsbedarf]] ([[Pflegegeld]]er) oder [[Umschulung]]en bei branchenbedingter [[Berufsunfähigkeit]], bis hin zu [[Versehrtenrente]]n und [[Sterbegeld]] für die Hinterbliebenen. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom [[Versicherungsvertrag]] ab, sowohl bei staatlich-öffentlichen wie bei privaten Versicherungen und Versicherungssystemen.


Eine Besonderheit ergibt sich bei eigenen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls, die also nicht von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Hier kann es – je nach Umständen und Vertragsbedingungen – zu [[Regressforderung]]en seitens des Unfallversicherungsträgers kommen.
Eine Besonderheit ergibt sich bei eigenen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls, die also nicht von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Hier kann es – je nach Umständen und Vertragsbedingungen – zu [[Regressforderung]]en seitens des Unfallversicherungsträgers kommen.


=== Sonderformen ===
=== Sonderformen ===
Eine Sonderform ist die [[Betriebsunfall]]versicherung. Das moderne Verständnis der Arbeitswelt empfindet die Risiken im Berufsleben teilweise auch im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, daher hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber für betriebliche Unfälle im Prinzip die Stellung eines bei jenem Mitversicherten (betriebliches [[Versicherungsverhältnis]]) – historisch ist sie als Ablöse der Dienstgeberhaftpflicht zu sehen. Daher unterscheidet man grundlegend zwischen Betriebs- und [[Freizeitunfall]]. Der Leistungsumfang ist meist entsprechend, aber die Finanzierung ist anders. In diese Gruppe fallen auch Versicherungen öffentlich Bediensteter, wie etwa die [[Gemeindeunfallversicherung]].
Eine Sonderform ist die [[Betriebsunfall]]versicherung. Das moderne Verständnis der Arbeitswelt empfindet die Risiken im Berufsleben teilweise auch im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, daher hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber für betriebliche Unfälle im Prinzip die Stellung eines bei jenem Mitversicherten (betriebliches [[Versicherungsverhältnis]]) – historisch ist sie als Ablöse der Dienstgeberhaftpflicht zu sehen. Daher unterscheidet man grunffgf gr<sghath [[Krankenversicherung]]swesen. Im deutschsprachigen Raum gilt aus historischen Gründen die betriebliche Unfallversicherung als die „Unfallversicherung schlechthin“.
[[Berufskrankheit]]en (chronische Folgen) gehören teils zum Unfall-, teils zum [[Krankenversicherung]]swesen. Im deutschsprachigen Raum gilt aus historischen Gründen die betriebliche Unfallversicherung als die „Unfallversicherung schlechthin“.


Neben den Leistungsdeckungen in einem öffentlich-rechtlichen versicherungssystem gibt es auch zahlreiche Formen der [[Private Unfallversicherung|privaten Unfallversicherung]], als Alternative oder Zusatzversicherung.
Neben den Leistungsdeckungen in einem öffentlich-rechtlichen versicherungssystem gibt es auch zahlreiche Formen der [[Private Unfallversicherung|privaten Unfallversicherung]], als Alternative oder Zusatzversicherung.

Version vom 5. Januar 2015, 15:57 Uhr

Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten als medizinischer Notfall wie auch die längerfristigen als Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge.

Die Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden – oder die Mitversicherter – ungeachtet einer Schuldfrage. Die Versicherung, die den Verursacher gegen Folgen eines Unfalls für andere versichert, nennt man Haftpflichtversicherung.

Grundlagen

Unfallversicherungen deckfhfhfh ich undd ajaa i hfh die medizinischen Kosten (Erstversorgung wie auch Heilbehandlung und Rehabilitation), sondern auch sowohl unfallverbundene Kosten wie den Krankentransport als auch längerfristige Folgekosten, wie Abgeltungen für bleibende körperliche Beeinträchtigung (im Sinne eines Schmerzensgeldes), soziale Hilfen wie Übergangsgelder in der Erstphase nach dem Unfall, Betreuungsbedarf (Pflegegelder) oder Umschulungen bei branchenbedingter Berufsunfähigkeit, bis hin zu Versehrtenrenten und Sterbegeld für die Hinterbliebenen. Der genaue Umfang der Leistungen hängt vom Versicherungsvertrag ab, sowohl bei staatlich-öffentlichen wie bei privaten Versicherungen und Versicherungssystemen.

Eine Besonderheit ergibt sich bei eigenen Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls, die also nicht von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Hier kann es – je nach Umständen und Vertragsbedingungen – zu Regressforderungen seitens des Unfallversicherungsträgers kommen.

Sonderformen

Eine Sonderform ist die Betriebsunfallversicherung. Das moderne Verständnis der Arbeitswelt empfindet die Risiken im Berufsleben teilweise auch im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, daher hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber für betriebliche Unfälle im Prinzip die Stellung eines bei jenem Mitversicherten (betriebliches Versicherungsverhältnis) – historisch ist sie als Ablöse der Dienstgeberhaftpflicht zu sehen. Daher unterscheidet man grunffgf gr<sghath Krankenversicherungswesen. Im deutschsprachigen Raum gilt aus historischen Gründen die betriebliche Unfallversicherung als die „Unfallversicherung schlechthin“.

Neben den Leistungsdeckungen in einem öffentlich-rechtlichen versicherungssystem gibt es auch zahlreiche Formen der privaten Unfallversicherung, als Alternative oder Zusatzversicherung.

Spezielle Unfallversicherungen sind auch:

Nationales

Europa

Unfallversicherung fällt unter die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Darin ist beispielsweise geregelt, dass Arbeitnehmer generell in dem Land unfallversichert sind, in dem Sie Ihre Beschäftigung ausüben (und nicht im Heimatland), und auch dort behandelt werden. Sachleistungen im Wohnsitzland werden zwischen Versicherungsträgern ausgeglichen. Auch die Begrifflichkeiten zu Arbeitsunfall und Berufskrankheit sind dort definiert.[1]

Deutschland

Institutionen:

Österreich

In Österreich herrscht allgemeine Krankenversicherungspflicht, die auch die Unfallversicherung in der Freizeit als Klausel mitumfasst. Unter gesetzliche (soziale) Unfallversicherung versteht man in Österreich[2] ein spezielles Versicherungssystem, das die Einwohner bei Ereignissen von öffentlichem Belang, nämlich Arbeitsunfällen, Unfällen in Bildungsanstalten und bei Hilfeleistungen für andere schützt. Dieser Schutz ist umfassender als derjenige innerhalb der Krankenversicherungen, insbesondere in Bezug auf Langzeitfolgen. Daher gibt es auch zahlreiche Formen, sich privat zusatzzuversichern, heute teils auch bei den öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten.

Schweiz

In der Schweiz[3] ist die gesetzliche Unfallversicherung (UVG), die Betriebsunfälle deckt, für Mitarbeitenden obligatorisch, für selbstständig Erwerbende freiwillig. Daneben gibt es auch die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) für Freizeitunfälle, die für alle Arbeitnehmer, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig sind, ebenfalls obligatorisch, der Arbeitnehmer kann die Prämien aber Rückfordern. Geringfügiger Mitarbeitende und andere Personen können sich bei ihrer obligatorischen Krankenversicherung oder bei Privatversicherungen das Unfallrisiko mitversichern lassen.

Siehe auch

Wiktionary: Unfallversicherung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Arbeitsmarktservice / bundesagentur für Arbeit: Unfallversicherung, A9 von Wegweiser für Grenzgänger/Grenzgängerinnen aus Deutschland, Broschüre, o.n.A. (pdf, ams.at).
  2. Soziale Unfallversicherung, Gesundheitasministerium, bmg.gv.at > Gesundheitssystem / Qualitätssicherung > Kranken- und Unfallversicherung
  3. Sozialversicherungen: AHV/IV, BVG, ALV, UVG und Co, kmu.admin.ch