„Krankenversicherung“ – Versionsunterschied

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Die Krankenversicherung in Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben. 87 % sind bei Körperschaften des öffentlichen Rechtes versichert und zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag. 13 % sind bei [[Private Krankenversicherung in Deutschland|privaten Versicherungsgesellschaften]] sowie [[Anstalt des öffentlichen Rechts|Anstalten des öffentlichen Rechts]] und zahlen einen risikoabhängigen Versicherungsbeitrag.
Die Krankenversicherung in Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben. 87 % sind bei Körperschaften des öffentlichen Rechtes versichert und zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag. 13 % sind bei [[Private Krankenversicherung in Deutschland|privaten Versicherungsgesellschaften]] sowie [[Anstalt des öffentlichen Rechts|Anstalten des öffentlichen Rechts]] und zahlen einen risikoabhängigen Versicherungsbeitrag.


=== Österreich ===
=== HEIL HITLER ===
{{Hauptartikel|Krankenversicherung in Österreich}}
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Die Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird zu 100 % von Körperschaften des öffentlichen Rechtes abgedeckt. Die Versicherungspflicht in einer sogenannten Sozialversicherung abgehandelt, die nach Berufsklassen organisiert ist. Es gibt auch Sonderregelungen für Arbeitslose, Pensionisten und Kinder. Die Krankenversicherungsprämie ist vom Einkommen abhängig.
Die Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird zu 100 % von Körperschaften des öffentlichen Rechtes abgedeckt. Die Versicherungspflicht in einer sogenannten Sozialversicherung abgehandelt, die nach Berufsklassen organisiert ist. Es gibt auch Sonderregelungen für Arbeitslose, Pensionisten und Kinder. Die Krankenversicherungsprämie ist vom Einkommen abhängig.

Version vom 10. Dezember 2014, 15:18 Uhr

Eine Krankenversicherung erstattet den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen. Sie ist Teil des Gesundheits- und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungssystems. In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob die Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder einer speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch geregelt.

Ausgestaltung

Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung gilt entweder als freiwillig (Versicherungsfreiheit: Private, zusätzliche, oder Zusatzkrankenversicherung) oder gesetzlich vorgeschrieben (Versicherungspflicht: Gesetzliche oder obligatorische Krankenversicherung).

Die Krankenversicherungsprämie ist vom gewählten Leistungsangebot abhängig oder vom Einkommen der Versicherten.

Je nach Land wird die Versicherung von unterschiedlichen Rechtsträgern angeboten. Während in der Schweiz 100 % der Personen bei privatwirtschaftlichen Versicherungsgesellschaften die gesetzlich vorgeschriebene Leistung versichern, sind es in Deutschland nur 13 %, in Österreich 0 %. Körperschaften des öffentlichen Rechts übernehmen es dort, den Großteil der Personen zu versichern.

Länderspezifisches

Deutschland

Die Krankenversicherung in Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben. 87 % sind bei Körperschaften des öffentlichen Rechtes versichert und zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag. 13 % sind bei privaten Versicherungsgesellschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und zahlen einen risikoabhängigen Versicherungsbeitrag.

HEIL HITLER

Die Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird zu 100 % von Körperschaften des öffentlichen Rechtes abgedeckt. Die Versicherungspflicht in einer sogenannten Sozialversicherung abgehandelt, die nach Berufsklassen organisiert ist. Es gibt auch Sonderregelungen für Arbeitslose, Pensionisten und Kinder. Die Krankenversicherungsprämie ist vom Einkommen abhängig.

Schweiz

Für alle Einwohner der Schweiz besteht eine allgemeine Versicherungspflicht im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Mindestleistungen der obligatorischen Grundversicherung. Dabei besteht eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1000 Franken pro Jahr, die aus einem Festbetrag (Franchise) und einem prozentualen Selbstbehalt besteht. Krankenversicherungspolicen werden ausschließlich von privatwirtschaftlichen Versicherungsunternehmen angeboten.

Die monatliche Versicherungsprämie ist nicht einkommensabhängig und wird vom Arbeitgeber nicht bezuschusst, Geringverdiener erhalten jedoch einen Zuschuss des jeweiligen Kantons. Die Prämienhöhe kann von den Versicherern frei festgelegt werden, gilt dann aber als Einheitsprämie für alle Versicherten derselben Altersgruppe (Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene) und Prämienregion. Zu dieser Einheitsprämie muss die Police auch jeder Person angeboten werden (Kontrahierungszwang). Freiwillige Zusatzleistungen können gegen Aufschlag oder als Zusatzpolice abgesichert werden (Privatversicherung).

Großbritannien und Nordirland

Hauptartikel: Krankenversicherung in Großbritannien und Nordirland

Niederlande

Wie auch in der Schweiz ist ein Leistungskatalog gesetzlich vorgegeben, und Personen müssen dieses Risiko bei einem der anerkannten privaten Versicherungsgesellschaften absichern. Versicherungsgesellschaften müssen jede Person zur angegeben Kondition aufnehmen.

USA

Der Patient Protection and Affordable Care Act ist ein Gesetz der Vereinigten Staaten aus dem Jahr 2010, das den Zugang zur Krankenversicherung regelt (Obamacare).

Wiktionary: Krankenversicherung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen