„Uber (Unternehmen)“ – Versionsunterschied

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Uber greift zwar einerseits auf angeschlossene [[Mietwagen mit Fahrer (Deutschland)|Funkmietwagenunternehmen]] (''UberBlack'') oder Taxis (''UberTaxi'') zurück, jedoch andererseits auch auf private Fahrer mit eigenem Pkw (''UberPop''). Für die offiziellen Taxis und Mietwagen (''auch Minicar genannt'') liegt eine Gewerbeanmeldung und Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung vor. Innerhalb dieser verpflichtenden Reglungen sind nach Ansicht vieler Taxi-Unternehmer<ref>{{Internetquelle|url = http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.uber-in-muenchen-limousinen-service-taxi-app-mischt-den-markt-auf.ae0d774a-a031-4ca8-8358-8a09f0951f21.html|titel = Limousinen-Service: Taxi-App mischt den Markt auf|autor = |hrsg = |werk = Abendzeitung|datum = 2014-04-25|sprache = |zugriff = 2014-09-12}}</ref><ref>{{Internetquelle|url = http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/privatpersonen-als-taxifahrer-mit-app--uber-pop--us-app-sprengt-berliner-taxibranche-,10808230,26844580.html|titel = US-App sprengt Berliner Taxibranche|autor = Jonas Rest|hrsg = |werk = [[Berliner Zeitung]]|datum = 2014-04-14|sprache = |zugriff = 2014-09-12}}</ref> die privaten Fahrer ebenfalls verpflichtet, die geltenden Pflichten für eine gewerbliche Personenbeförderung zu erfüllen und die geltenden Regelungen für gewerbliches Einkommen zu erfüllen.
Uber greift zwar einerseits auf angeschlossene [[Mietwagen mit Fahrer (Deutschland)|Funkmietwagenunternehmen]] (''UberBlack'') oder Taxis (''UberTaxi'') zurück, jedoch andererseits auch auf private Fahrer mit eigenem Pkw (''UberPop''). Für die offiziellen Taxis und Mietwagen (''auch Minicar genannt'') liegt eine Gewerbeanmeldung und Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung vor. Innerhalb dieser verpflichtenden Reglungen sind nach Ansicht vieler Taxi-Unternehmer<ref>{{Internetquelle|url = http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.uber-in-muenchen-limousinen-service-taxi-app-mischt-den-markt-auf.ae0d774a-a031-4ca8-8358-8a09f0951f21.html|titel = Limousinen-Service: Taxi-App mischt den Markt auf|autor = |hrsg = |werk = Abendzeitung|datum = 2014-04-25|sprache = |zugriff = 2014-09-12}}</ref><ref>{{Internetquelle|url = http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft/privatpersonen-als-taxifahrer-mit-app--uber-pop--us-app-sprengt-berliner-taxibranche-,10808230,26844580.html|titel = US-App sprengt Berliner Taxibranche|autor = Jonas Rest|hrsg = |werk = [[Berliner Zeitung]]|datum = 2014-04-14|sprache = |zugriff = 2014-09-12}}</ref> die privaten Fahrer ebenfalls verpflichtet, die geltenden Pflichten für eine gewerbliche Personenbeförderung zu erfüllen und die geltenden Regelungen für gewerbliches Einkommen zu erfüllen.


{{Überarbeiten|2=Der folgende Abschnitt|grund=Gewinnerzielungsabsicht als einzige Voraussetzung der Gewerbeanmeldungspflicht kann nicht stimmen z.B. da dies auch auf jeden einmaligen eBay-Verkäufer zutrifft.}}
In Deutschland ist bei [[Gewinnerzielungsabsicht]] eine [[Gewerbe]]anmeldung gefordert. Durch regelmäßige Fahrten wird, abzüglich der eigenen Kosten (''Abnutzung, Treibstoff, Vermittlungsgebühren, Kosten für mobiles Internet''), ausweislich der offiziellen Uber-Tarife<ref name=":0">{{Internetquelle|url = http://www.finanztip.de/uber-taxi-vergleich/|titel = Taxis gegen den neuen Fahrdienst Uber: Wer ist billiger?|autor = Daniel Pöhler|hrsg = |werk = Finanztip.de|datum = 2014-09-04|sprache = |zugriff = 2014-09-12}}</ref> ein steuerpflichtiger Gewinn bei dem Beförderer generiert. Dazu kommt der Charakter einer gewerblichen und sichtbar nach außen gerichteten Tätigkeit mit einem vertraglich festgelegten [[Erlös|Umsatz]]gebaren (''z.B. 20%ige Vermittlungsgebühr an Uber)''.
In Deutschland ist bei [[Gewinnerzielungsabsicht]] eine [[Gewerbe]]anmeldung gefordert. Durch regelmäßige Fahrten wird, abzüglich der eigenen Kosten (''Abnutzung, Treibstoff, Vermittlungsgebühren, Kosten für mobiles Internet''), ausweislich der offiziellen Uber-Tarife<ref name=":0">{{Internetquelle|url = http://www.finanztip.de/uber-taxi-vergleich/|titel = Taxis gegen den neuen Fahrdienst Uber: Wer ist billiger?|autor = Daniel Pöhler|hrsg = |werk = Finanztip.de|datum = 2014-09-04|sprache = |zugriff = 2014-09-12}}</ref> ein steuerpflichtiger Gewinn bei dem Beförderer generiert. Dazu kommt der Charakter einer gewerblichen und sichtbar nach außen gerichteten Tätigkeit mit einem vertraglich festgelegten [[Erlös|Umsatz]]gebaren (''z.B. 20%ige Vermittlungsgebühr an Uber)''.



Version vom 24. Oktober 2014, 18:43 Uhr

Uber

Logo
Rechtsform für Europa: Gesellschaft mit beschränkter Haftung: B.V.
Gründung 2009 in San Francisco
Sitz für Europa: Barbara Strozzilaan 101, 1083 HN Amsterdam, Niederlande
Leitung Travis Kalanick
Umsatz 213 Mio. $ (weltweit)
Branche Personenlogistik
Website www.uber.com
Stand: 2013

Uber ist eine Online-Plattform, um Fahrgäste an Mietwagen mit Fahrer (UberBlack) und auch private Fahrer (UberPop) zur Personenbeförderung zu vermitteln. Aber auch reguläre Taxis werden vermittelt (UberTaxi). Die Vermittlung erfolgt über eine Smartphone-App oder über eine Website. Uber übernimmt auch die Zahlung zwischen Gast und Fahrer und finanziert sich über 20 Prozent des Fahrpreises.[1] Da bei dem Dienst UberPop viele Kosten entfallen, die bei vielen anderen gewerblichen Personenbeförderern anfallen (geeichte Fahrpreisanzeiger, Funkanlage oder vom Fahrer auslösbarer Alarm), sind Fahrten mit UberPop meist preisgünstiger als Fahrten zu Taxitarifen.

Unternehmen

Uber wurde 2009 ursprünglich als Limousinenservice von Garrett Camp und Travis Kalanick (heute CEO) in San Francisco gegründet und hatte 2013 einen Umsatz von 213 Millionen Dollar.[1] Hinter dem Unternehmen stecken nach eigenem Bekunden die Investoren Benchmark Capital, Goldman Sachs und Google Ventures, First Round Capital, Menlo Ventures und Lowercase Capital.[2] Anfang Juni 2014 erhielt das Start-up 1,2 Milliarden Dollar Risikokapital von Investoren wie Google und Goldman Sachs - der Wert des Unternehmens wird seitdem auf mindestens 17 Milliarden Dollar geschätzt.[3]

Mitte September 2014 ist Uber in 45 Ländern in grob 200 Städten vertreten und manchmal darüber hinaus (z.B. in der mehrere Gemeinden umfassenden Cote d'Azur). Im deutschsprachigen Raum in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Wien und Zürich.[4] Auch in Köln und Stuttgart soll das Angebot bald starten.[5] In manchen Städten (wie beispielsweise Wien) wird allerdings nur der Limousinenservice UberBlack angeboten.[6]

UberTaxi in Deutschland

Seit Oktober 2014 wird wie schon seit längerem in manch anderen außerdeutschen Orten auch in Deutschland der Dienst UberTaxi angeboten (zunächst in Hamburg und Berlin).[7] Hier werden örtlich konzessionierte Taxis an Kunden vermittelt. Dieser Dienst ähnelt dem bisherigen Vermittlungsdiensten via Taxi-App wie myTaxi oder Taxi.eu und tritt ebenso wie diese nun in Konkurrenz zu den bisherigen Taxizentralen, ebenso wie untereinander. Der registrierte Kunde nutzt eine App auf seinem Smartphone, um ein Taxi zu rufen. Den Anfahrtweg wie auch die Taxiordnungsnummer sowie Name und Telefonnummer des Taxifahrers sieht er nach Bestellung auf seinem Smartphone. Dieser Dienst ist, im Gegensatz zu den anderen Angeboten Ubers, nicht umstritten.

Kontroverse zu UberPop

Soweit Uber auch Kunden an private Fahrer ohne Führerschein zur Fahrgastbeförderung[8] vermittelt, nehmen zwei deutsche Gerichte an, dass dies ein Verstoß gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und damit ein Wettbewerbsverstoß ist.[9] Uber fordert vom Fahrer ein Führungszeugnis und Auskunft über den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt, jedoch keine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung (z. B. Sehtest), die zur Erneuerung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung alle fünf Jahre nötig ist.

Am 11. Juni 2014 protestierten zahlreiche Taxifahrer in Europa gegen Uber.[10] Damit wurde die Politik auf Probleme mit der Fahrten-Vermittlung aufmerksam,[11] jedoch machten die Berichte über die Proteste viele Kunden erst auf Uber aufmerksam. In London stieg die Zahl der Neuanmeldungen bei Uber gegenüber dem Durchschnitt um 850 %.[12]

Personenbeförderungsgesetz (Deutschland)

Im Gegensatz zu Taxis dürfen Mietwagen mit Fahrer (Funkmietwagen) neue Aufträge nur am Betriebssitz oder „während der Fahrt fernmündlich“ nach § 49 PBefG aufnehmen. Eine Auftragsvergabe per Smartphone-App kann aber für Kunden effizienter sein als die Telefonvermittlung. So halten sich die Fahrer möglicherweise eher „taxiähnlich vornehmlich in der Innenstadt bereit, um spontan Fahrgäste aufnehmen zu können“.[13] Dies wiederum entspricht der Notwendigkeit, sich dem PBefG in vollem Umfang stellen zu müssen (als „gewerblicher Anbieter“).

Der Markt für Taxidienstleistungen ist in Deutschland über das PBefG reglementiert. Da UberPop-Fahrer weder Taxikonzession noch Mietwagenerlaubnis besitzen, kommt es hier nach Ansicht vieler Taxiunternehmer und Juristen[14] zu einem Wettbewerbsverstoß: In Berlin konnte ein Taxiunternehmer erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen Uber erwirken, weil sich das zuständige Gericht der Ansicht des Klägers anschloss, wonach der Geschäftsbetrieb von Uber als „taxiähnlich“ einzustufen sei.[15] Jedoch wurde vom klagenden Taxiunternehmer diese Verfügung nicht angewandt, da er hohe Schadensersatzansprüche seitens Uber fürchtete.

Am 22. Juli 2014 hat die Hamburger Verkehrsbehörde de facto UberPop verboten, indem sie Uber untersagten, entgeltliche oder gewerbliche Fahrten an Leute zu vermitteln, die keine Genehmigung nach dem PBefG haben. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht erklärte die Untersagungsverfügung am 24. September 2014 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für sofort vollziehbar.[16] Uber droht eine Strafe von 1000 EUR pro Verstoß, wenn diese weiter Fahrten durchführen würden.[16][17]

Bereits im Juni wurde dem Konkurrenzunternehmen WunderCar untersagt, Touren über eine App zu vermitteln.[18][19] Am 25. Juli 2014 wurde berichtet, dass auch andere Großstädte wie Berlin, Frankfurt und München ein Verbot von Uber prüfen.[20] Am 14. August wurde bekannt, dass das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten eine Untersagungsverfügung an Uber zugestellt hat und Uber sein Angebot in Berlin nicht mehr vermitteln dürfe. Pro Verstoß drohe eine Geldstrafe von 25.000 Euro, die Verfügung sei jedoch noch nicht bestandskräftig.[21]

Eine bundesweite einstweilige Verfügung erließ am 25. August 2014 das Landgericht Frankfurt ohne mündliche Verhandlung auf Antrag der Genossenschaft Taxi Deutschland. Auszug daraus:[22]

„[Uber wird] untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die technische Applikation »Uber« und/oder die technische Applikation »UberPop« an Fahrer/Fahrerinnen zu vermitteln, soweit diese mit der Durchführung der Beförderungswünsche entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchführen würden, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein, es sei denn das Gesamtentgelt für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die Betriebskosten der Fahrt.“

Uber kündigte an, dagegen vorgehen zu wollen und seine Dienste trotz des Verbotes weiterhin unverändert anzubieten.[23] Diese Verfügung hob das Gericht am 16. September 2014 mit der richterlichen Begründung, dass in der Sache die Verfügung zwar rechtens gewesen sei, es sich aber in der Verhandlung „herausgebildet (habe), dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist“, wieder auf.[24] Taxi Deutschland kündigte an, in Berufung zu gehen. Auch ein Hauptsacheverfahren in dieser Sache ist möglich.

Das Land Berlin hat UberPop und UberBlack verboten. Auch wenn Uber selbst weder eigene Fahrzeuge noch angestellte Fahrer habe, sei das Unternehmen nicht nur bloße Vermittlerin von Fahrdiensten. Uber trete gegenüber den Fahrgästen als Vertragspartner auf. Das Angebot UberBlack verstoße gegen die im Personenbeförderungsrecht geltende Rückkehrpflicht von Funkmietwagen an den Betriebssitz und verwische so in unzulässiger Weise die Unterscheidung von Taxen- und Mietwagenverkehr. Das Verwaltungsgericht Berlin hat daher das behördliche Verbot am 26. September 2014 bestätigt.[25]

Am 7. Oktober 2014 senkte Uber die Preise für Fahrten in Berlin auf 0,35 € je Kilometer und umging damit die Notwendigkeit einer Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz. Durch die Kostensenkung unter die Betriebskosten würde der Dienst eine Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten ohne Verdienst darstellen.[26] Gleichzeitig startete Uber eine Petition für eine Gesetzgebung zu Gunsten seiner Art der Personenbeförderung und rief zur Unterzeichnung der Petition auf.[27][28] Für UberBlack will Uber eigene Fahrzeuge anschaffen und eine Konzession erwerben.[29]

Reaktionen auf den Anbieter, der oftmals in einer rechtlichen Grauzone arbeitet, gibt es auch anderswo in der Welt. In Paris und Lyon wurden Uber-Fahrer von Taxifahrern angegriffen[30], in Seattle wurden diese blockiert.[31] In Brüssel und New York wurde Uber gerichtlich untersagt, Fahrten zu vermitteln.[32]

Einkommen und Steuerpflicht der Uber-Fahrer (Deutschland)

Uber greift zwar einerseits auf angeschlossene Funkmietwagenunternehmen (UberBlack) oder Taxis (UberTaxi) zurück, jedoch andererseits auch auf private Fahrer mit eigenem Pkw (UberPop). Für die offiziellen Taxis und Mietwagen (auch Minicar genannt) liegt eine Gewerbeanmeldung und Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung vor. Innerhalb dieser verpflichtenden Reglungen sind nach Ansicht vieler Taxi-Unternehmer[33][34] die privaten Fahrer ebenfalls verpflichtet, die geltenden Pflichten für eine gewerbliche Personenbeförderung zu erfüllen und die geltenden Regelungen für gewerbliches Einkommen zu erfüllen.

In Deutschland ist bei Gewinnerzielungsabsicht eine Gewerbeanmeldung gefordert. Durch regelmäßige Fahrten wird, abzüglich der eigenen Kosten (Abnutzung, Treibstoff, Vermittlungsgebühren, Kosten für mobiles Internet), ausweislich der offiziellen Uber-Tarife[35] ein steuerpflichtiger Gewinn bei dem Beförderer generiert. Dazu kommt der Charakter einer gewerblichen und sichtbar nach außen gerichteten Tätigkeit mit einem vertraglich festgelegten Umsatzgebaren (z.B. 20%ige Vermittlungsgebühr an Uber).

Kfz-Haftpflichtversicherung

Laut einem FAZ-Artikel verlangt Uber von Bewerbern als Privatfahrer in Deutschland einen „Nachweis, dass die Versicherung Uber-Fahrten erlaubt“ (es ist vorstellbar, dass Versicherungen eine solche Erlaubnis für Uber-Fahrten hier von der Nichtgewerblichkeit der Fahrten abhängig machen; sollte sich herausstellen, dass Uber-Fahrten gewerblich sind, fiele die Erlaubnis also vorerst weg).[36] HR-Online und die Zeitschrift Stern weisen jedoch übereinstimmend darauf hin, dass sich der Fahrer gegenüber Uber lediglich vertraglich verpflichtet, dass er die gewerbliche Nutzung seines Pkw seiner Versicherung anzeigen wird.[37][38] Das führt zur Umkehr der Beweislast gegenüber der Versicherung: In einem Fall hatte ein gewerblich agierender Fahrer nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Nutzungsart „privat“ oder „überwiegend privat“ aufzuweisen. Dadurch machte der Versicherer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch[39] und forderte nicht gezahlte Beiträge nachträglich ein. In Einzelfällen könnten zudem Vertragsstrafen bis zur Höhe eines Jahresbeitrags hinzukommen.[40] Wird die gewerbliche Nutzung verschwiegen, darf der Versicherer im Versicherungsfall laut §5 Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) bis zu 5000 Euro vom Versicherten zurückverlangen. Diese werden von einer von Uber abgeschlossenen, nicht öffentlich benannten Zusatzversicherung erstattet.[41]

Kontrovers wird – in Deutschland – derzeit diskutiert, wie weit verbreitet unter den Fahrern ein vertragsbrechendes Verschweigen ihrer Uber-Tätigkeit gegenüber ihrer Versicherung ist.

Uber steht zudem wegen der Verträge in der Kritik. Diese könnten aus Sicht der Fahrer nachteilig ausgelegt werden. Bei Unfällen sind Autofahrer neben der eigenen Kfz-Haftplichtversicherung zwar auch über eine Uber-Versicherung geschützt. Doch die erstatteten Kosten kann sich Uber über den vertraglich geregelten Entschädigungsanspruch zurückholen.[42]

Fahrpreise (UberPop)

Durch den Wegfall der für angemeldete gewerbliche Personenbeförderung geltenden deutschen Bestimmungen (wie der jährlichen Hauptuntersuchung des Fahrzeugs, des regelmäßig zur Eichung vorzuführenden Fahrpreisanzeigers, der Einkommens- und Gewerbesteuern, der kalkulatorisch zu berücksichtigenden Wartezeiten eines ausschließlich zur Personenbeförderung vorgehaltenen Fahrzeugs mit Fahrer, wenn kein Fahrauftrag vorliegt, Quittungsblöcke, der vorgeschriebenen Alarmanlagen, Kindersitze, regelmäßigen gesundheitlichen Eignungsuntersuchungen) sowie der Benutzung von Smartphones statt Funkanlagen können private Fahrer Fahrten bis zu 20 % preiswerter anbieten als das Personenbeförderungsgewerbe.[35] Dagegen sind die Kosten für die Fahrtenvermittlung höher: Uber nimmt für die Vermittlung 20 % des jeweiligen Fahrpreises und zusätzliche 4,2 Prozent Steuern, die an den niederländischen Uber-Firmensitz abgeführt werden.[38] Die Annahme von Trinkgeldern durch den Fahrer, so Uber, sei nicht erwünscht. Am 7. Oktober 2014 senkte Uber die Preise für Fahrten in Berlin und Hamburg auf 0,35 € je Kilometer (also auf die Höhe der Selbstkosten), um akut drohenden gerichtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. In München bleibt das Angebot aber vorerst unverändert.
Die Höhe des Fahrpreises legt nicht der Fahrer fest, sondern er ist in der Uber-App vorgegeben und wird vom Fahrgast mit Kreditkarte oder dem Internetbezahldienst PayPal bezahlt. Die Preise sind aber nicht wie beim Taxigewerbe behördlich festgelegt, so dass Uber zwar Fahrten meist unter den Preisen eines Taxis anbieten kann, allerdings in Zeiten hohen Fahrtenaufkommens oder einer Verknappung von Beförderungsmöglichkeiten, etwa bei massivem Schneefall, Busstreik oder Messen, einen Anstieg der Fahrpreise beschließen kann (surge pricing).[43]

Einzelnachweise

  1. a b Thorsten Schröder: Die Uber-Flieger. In: Zeit Online. 12. Februar 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  2. About Uber. Uber, abgerufen am 12. September 2014.
  3. Carsten Volkery: Taxi-Streik in Europa: "Wir sind keine Dinosaurier". In: Spiegel Online. 11. Juni 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  4. In welchen Städten ist Uber momentan vertreten? Uber, abgerufen am 12. September 2014.
  5. Andreas Donath: Uber expandiert trotz Gegenwind in Deutschland. In: Golem. 7. August 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  6. Vienna. Uber, abgerufen am 12. September 2014.
  7. Florian Diekmann u. reuters: Fahrdienst-Vermittlung: Uber startet Taxi-Plattform in Deutschland. In: Der Spiegel. 29. September 2014, abgerufen am 6. Oktober 2014.
  8. Wann dürfen private Fahrer gegen Geld chauffieren? In: Deutsche Anwaltauskunft. Deutscher Anwaltverein, 27. April 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  9. Clemens Pfitzer: Böse UBERraschung für UBER-Fahrer. 7. Oktober 2014, abgerufen am 7. Oktober 2014.
  10. Niklas Wirminghaus: Wie Uber von den Taxi-Protesten profitiert. In: Gründerszene.de. 11. Juni 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  11. Nach Protesten: Spanien fordert EU-Regelung für Taxi-Apps. In: Spiegel Online. 12. Juni 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  12. Mike Masnick: Taxi Drivers In Europe 'Protest' Uber, Creating Astounding Media Attention, Massive Jump In Signups. In: TechDirt.com. 11. Juni 2014, abgerufen am 12. September 2014 (englisch).
  13. Berliner Gericht verbietet Limousinenservice Uber. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 17. April 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  14. Adolf Rebler: Schon keine rechtliche Grauzone mehr. In: Legal Tribune. 19. April 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  15. Urteil. (pdf) In: Stadt Berlin (online). Landgericht Berlin, 11. April 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  16. a b Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. September 2014, Az. 3 Bs 175/14, 5 E 3534/14 (PDF; 68 KB)
  17. Astrid Maier: Transport-App: Hamburg verbietet Fahrdienst Uber. In: Spiegel Online. 23. Juli 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  18. Hamburg stoppt Taxi-Wettbewerber "Wundercar". In: Manager Magazin. 9. Juni 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  19. Taxi-Rivale ignoriert Verbot. In: Zeit Online. 13. Juli 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  20. Jan Willmroth: Mehrere Großstädte erwägen Uber-Verbot. In: Süddeutsche Zeitung. 25. Juli 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  21. Dana Heide: Uber will Fahrdienst-App trotz Verbot weiter anbieten. In: Handelsblatt. 14. August 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  22. Beschluss der 3. Zivilkammer. Landgericht Frankfurt am Main, 25. August 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  23. Landgericht bremst Fahrdienst aus. In: Zeit Online. 2. September 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  24. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/taxi-konkurrent-uber-darf-wieder-fahren-1.2132040
  25. VG Berlin: Fahrdienst-App Uber bleibt in Berlin weiter verboten. Beck-Online, abgerufen am 29. September 2014.
  26. Nur noch 35 Cent je Kilometer in Berlin – Uber senkt die Preise weiter, Der Tagesspiegel vom 10. Oktober 2014
  27. Fahrdienstvermittler: Uber beschränkt Kosten in Berlin auf 35 Cent pro Kilometer SPON vom 10. Oktober 2014
  28. [1] abgerufen am 10. Oktober 2014
  29. MITFAHRZENTRALE: Uber senkt Preise auf 35 Cent pro Kilometer, Golem.de vom 10. Oktober 2014
  30. Romain Dillet: Protesting Taxi Drivers Attack Uber Car Near Paris. In: TechCrunch.com. 13. Januar 2014, abgerufen am 12. September 2014 (englisch).
  31. Kim Rixecker: „Stop the Uber man“ – Anarchisten blockieren Fahrzeuge des Taxi-Startups. In: t3n. 28. April 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  32. Claus Hecking: US-Start-up Uber: Taxi-Krieg in Brüssel. In: Spiegel Online. 16. April 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  33. Limousinen-Service: Taxi-App mischt den Markt auf. In: Abendzeitung. 25. April 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  34. Jonas Rest: US-App sprengt Berliner Taxibranche. In: Berliner Zeitung. 14. April 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  35. a b Daniel Pöhler: Taxis gegen den neuen Fahrdienst Uber: Wer ist billiger? In: Finanztip.de. 4. September 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  36. Dyrk Scherff: Uber im Test. Kann mein Auto auch ein Taxi werden? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 8. September 2014, abgerufen am 8. September 2014.
  37. Carl Philipp Walter: Darum sollten Sie nicht für Uber fahren. In: Stern (Zeitschrift). 19. September 2014, abgerufen am 20. September 2014.
  38. a b Christian Albrecht, Clarice Wolter: Uber-Fahrern droht Ruin. In: Hessischer Rundfunk. 25. Juli 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  39. Kfz-Versicherer kündigt Wundercar-Privatfahrer die Police. In: taxi-times.com. 24. Juli 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  40. Kfz-Versicherung zahlt auch bei falschen Angaben zum Fahrerkreis. In: Versicherungsbote.de. 1. Juli 2013, abgerufen am 12. September 2014.
  41. Taxi-Konkurrent Uber: Das Risiko fährt mit. In: test.de. 16. September 2014, abgerufen am 16. September 2014.
  42. Anja Schlicht: Wie sich Uber-Fahrer um Kopf und Kragen fahren. In: Finanzen.de. 29. Juli 2014, abgerufen am 12. September 2014.
  43. Joe Coscarelli: The Uber Hangover: That Bar Tab Might Not Be the Only Thing You’ll Regret in the Morning. In: NYMag.com. 27. Dezember 2013, abgerufen am 12. September 2014 (englisch).