„Drohung“ – Versionsunterschied

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== Soziologie ==
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Soziologisch gesehen ist die Drohung eine negative [[soziale Sanktion]].
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Die Drohung kann zum Beispiel Menschen, die nicht gewillt sind, sich entsprechend den allgemein anerkannten „Spielregeln“ der [[Gerechtigkeit]] und des [[Moral]]empfindens zu verhalten, dennoch zu deren Einhaltung veranlassen. Obwohl der Begriff der Drohung im Allgemeinen negativ [[Konnotation|konnotiert]] ist, kommt der Drohung daher auch eine wichtige Bedeutung im friedvollen Zusammenleben der Menschen zu.
Die Drohung kann zum Beispiel Menschen, die nicht gewillt sind, sich entsprechend den allgemein anerkannten „Spielregeln“ der [[Gerechtigkeit]] und des [[Moral]]empfindens zu verhalten, dennoch zu deren Einhaltung veranlassen. Obwohl der Begriff der Drohung im Allgemeinen negativ [[Konnotation|konnotiert]] istmmmmm, kommt der Drohung daher auch eine wichtige Bedeutung im friedvollen Zusammenleben der Menschen zu.


{{Siehe auch|Imponierverhalten|Drohwirkung}}
{{Siehe auch|Imponierverhalten|Drohwirkung}}

Version vom 23. September 2014, 11:28 Uhr

Eine Drohung ist die glaubhafte Ankündigung einer unangenehmen Maßnahme gegen jemanden, um ihn in seiner zukünftigen Handlungsweise zu beeinflussen.

Soziologie

Soziologisch gesehen ist die Drohung eine negative soziale Sanktion. Die Drohung kann zum Beispiel Menschen, die nicht gewillt sind, sich entsprechend den allgemein anerkannten „Spielregeln“ der Gerechtigkeit und des Moralempfindens zu verhalten, dennoch zu deren Einhaltung veranlassen. Obwohl der Begriff der Drohung im Allgemeinen negativ konnotiert istmmmmm, kommt der Drohung daher auch eine wichtige Bedeutung im friedvollen Zusammenleben der Menschen zu.

Recht

In der Strafrechtswissenschaft ist eine „Drohung“ das in Aussicht Stellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Erklärende Einfluss zu haben vorgibt. Das deutsche Strafrecht kennt eine Strafbarkeit der Drohung, wenn sie als Mittel einer Nötigung eingesetzt wird. Der Straftatbestand der Bedrohung bezeichnet die Ankündigung eines gegen das Opfer oder eine diesem nahestehende Person gerichteten Verbrechens, wobei Verbrechen nach § 12 Abs. 1 StGB solche Delikte sind, die eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsehen.

Im Bereich des Zivilrechts gilt, dass eine Willenserklärung, die unter der Einwirkung einer widerrechtlichen Drohung abgegeben wurde, angefochten werden kann (§ 123 BGB).

Siehe auch: Bedrohung (§ 241 StGB) und Widerrechtliche Drohung

Pädagogik

Im pädagogischen Alltag hat die Drohung den Charakter einer Verwarnung. Der Educandus soll durch die Drohung auf sein Fehlverhalten hingewiesen und zur Besserung aufgefordert werden, indem er auf die Folgen aufmerksam gemacht wird, die eintreten, wenn das Verhalten sich nicht im Sinne des Erziehers ändert. Die Drohung kann sich auf kognitive Lernbereiche ebenso beziehen, wie auf Bereiche des Verhaltens. Sie kann einen allgemeinen unspezifischen Charakter haben, der lediglich den Unwillen des Erziehers (verbal oder mimisch) ausdrückt oder auch die Ankündigung einer konkreten Bestrafung beinhalten. Obgleich die Drohung in der Erziehungswissenschaft als eine Maßnahme bezeichnet wird, die im Vorfeld der pädagogisch verstandenen Strafen anzusiedeln sei, so gibt es doch bereits bei großen Pädagogen vergangener Jahrhunderte Hinweise darauf, dass diese Methode nicht unproblematisch ist. Montaigne, Fenelon oder der Pietist August Hermann Francke warnten vor den oft unterschätzten Folgen einer häufigen Bedrohung des Kindes.[1] Rousseau schrieb in seinen Memoiren über seine Erzieherin, Fräulein Lambercier: "Ziemlich lange ließ sie es bei der bloßen Drohung bewenden, und diese Drohung mit einer Züchtigung, die mir fremd war, kam mir recht schrecklich vor. Als sie aber zur Anwendung gelangte, fand ich die Erfahrung weniger furchtbar als die Angst davor...."[2]

Zitate

„Die Drohung ist mächtiger als die Ausführung.“

Savielly Tartakower

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Friedrich Koch: Das Wilde Kind. Die Geschichte einer gescheiterten Dressur. Hamburg 1997, Seite 59-62. ISBN 978-3434504108.
  2. Rousseau: Die Bekenntnisse. Zit. nach Koch, a.a.O., Seite 58.
Wiktionary: Drohung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Drohung – Zitate