„Diskussion:Lebensmittelrecht“ – Versionsunterschied

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== Rechtsvorschriften veraltet ==
== Rechtsvorschriften veraltet ==
Aktuell ist die [http://www.buzer.de/gesetz/7852/index.htm Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)]. Änderungen ergaben sich durch die [http://www.buzer.de/gesetz/7856/index.htm Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (EULMRDV)], Aufhebungen durch [http://www.buzer.de/gesetz/7856/a151521.htm Art. 23 Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (EULMRDV)].--[[Benutzer:Berlin-Jurist|Berlin-Jurist]] 11:52, 23. Mär. 2008 (CET)
Aktuell ist die [http://www.buzer.de/gesetz/7852/index.htm Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)]. Änderungen ergaben sich durch die [fdbdfnvsg vsjgdv cCDLG UDZ GUIWDRF BBF<UTDEA$R TDFIZE(& USBFK JAZHU< FDCGhttp://www.buzer.de/gesetz/7856/index.htm Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (EULMRDV)], Aufhebungen durch [http://www.buzer.de/gesetz/7856/a151521.htm Art. 23 Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (EULMRDV)].--[[Benutzer:Berlin-Jurist|Berlin-Jurist]] 11:52, 23. Mär. 2008 (CET)

Version vom 17. Juli 2014, 09:59 Uhr

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Rechtsvorschriften veraltet

Aktuell ist die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV). Änderungen ergaben sich durch die [fdbdfnvsg vsjgdv cCDLG UDZ GUIWDRF BBF<UTDEA$R TDFIZE(& USBFK JAZHU< FDCGhttp://www.buzer.de/gesetz/7856/index.htm Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (EULMRDV)], Aufhebungen durch Art. 23 Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts (EULMRDV).--Berlin-Jurist Diskussion:Lebensmittelrecht#c-Berlin-Jurist-2008-03-23T10:52:00.000Z-Rechtsvorschriften veraltet11Beantworten