„Monarchie“ – Versionsunterschied
[gesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
K Änderungen von 87.122.30.75 (Diskussion) rückgängig gemacht (HG 3) |
|||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
== Wahl- und Erbmonarchie == |
== Wahl- und Erbmonarchie == |
||
Die [[Wahlmonarchie]] (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die [[Erbmonarchie]] zu sein, die die [[Bürgerkrieg]]sgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Das [[Königreich Polen]] und das [[Heiliges Römisches Reich|Heilige Römische Reich Deutscher Nation]] waren bis zu ihrem Ende Wahlmonarchien. Folgende vier Länder sind Wahlmonarchien: der [[Vatikanstadt|Vatikan]], [[Kambodscha]], [[Malaysia]] und die [[Vereinigte Arabische Emirate|Vereinigten Arabische Emirate]]. |
lol Die [[Wahlmonarchie]] (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die [[Erbmonarchie]] zu sein, die die [[Bürgerkrieg]]sgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Das [[Königreich Polen]] und das [[Heiliges Römisches Reich|Heilige Römische Reich Deutscher Nation]] waren bis zu ihrem Ende Wahlmonarchien. Folgende vier Länder sind Wahlmonarchien: der [[Vatikanstadt|Vatikan]], [[Kambodscha]], [[Malaysia]] und die [[Vereinigte Arabische Emirate|Vereinigten Arabische Emirate]]. |
||
In [[Europa]] war bis zur [[Christianisierung]] meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Sowohl [[Germanen|germanische]] als auch [[Kelten|keltische]] [[Volksstamm|Stämme]] wählten ihre „[[Häuptling]]e“, welche jedoch in der Regel mächtigen und einflussreichen [[Klan|Familienclans]] entstammten. Dennoch galt für diese keine automatische Erbfolge wie in einer Erbmonarchie. Bei [[Tod]] oder bei Verlust des [[Königsheil]]s wurde ein neuer Anführer durch verschiedene [[Ritual]]e ([[Thing]], [[Schilderhebung]]) gewählt oder [[Proklamation|proklamiert]]. In der [[Sächsische Ordnung|Sächsischen Ordnung]] wurde nur für die [[Zeit]] eines [[Krieg]]es, eines [[Feldzug|Feld-]] oder Beutezuges ein [[Herzog]] gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen [[Freie]]n wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien [[Bauernstand|Bauernkriegern]] abgelehnt. |
In [[Europa]] war bis zur [[Christianisierung]] meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Sowohl [[Germanen|germanische]] als auch [[Kelten|keltische]] [[Volksstamm|Stämme]] wählten ihre „[[Häuptling]]e“, welche jedoch in der Regel mächtigen und einflussreichen [[Klan|Familienclans]] entstammten. Dennoch galt für diese keine automatische Erbfolge wie in einer Erbmonarchie. Bei [[Tod]] oder bei Verlust des [[Königsheil]]s wurde ein neuer Anführer durch verschiedene [[Ritual]]e ([[Thing]], [[Schilderhebung]]) gewählt oder [[Proklamation|proklamiert]]. In der [[Sächsische Ordnung|Sächsischen Ordnung]] wurde nur für die [[Zeit]] eines [[Krieg]]es, eines [[Feldzug|Feld-]] oder Beutezuges ein [[Herzog]] gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen [[Freie]]n wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien [[Bauernstand|Bauernkriegern]] abgelehnt. |
Version vom 20. Mai 2014, 12:47 Uhr
Staats- und Regierungsformen der Welt |
---|
|
Stand: 2023 |
Der Begriff Monarchie (altgr. μοναρχία monarchía ‚Alleinherrschaft‘, aus μόνος monos ‚ein‘ und ἀρχεῖν archein ‚herrschen‘) bezeichnet eine Staats- bzw. Herrschaftsform, bei der ein Monarch oder eine Monarchin das Amt des Staatsoberhauptes innehat (und bildet somit das Gegenstück zum modernen Republikbegriff). Die Machtbefugnisse der betreffenden Person können je nach Form der Monarchie variieren: Dieses Spektrum reicht von fast keiner (parlamentarische Monarchie) über durch eine Verfassung begrenzte (konstitutionelle Monarchie) bis hin zu alleiniger, uneingeschränkter politischer Macht (absolute Monarchie). Die entartete, illegitime und despotische Form der Monarchie ist die Tyrannis. Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: In der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der zweitgenannten durch eine Wahl meist auf Lebenszeit bestimmt. In Erbmonarchien wird der Herrschaftsanspruch des Staatsoberhauptes in der Regel auf eine göttliche Bestimmung zurückgeführt. Auch eine Verehrung als eigenständige Gottheit oder Person göttlichen Ursprungs ist möglich (sehr verbreitet in antiken Reichen, z. B. im alten Ägypten oder im Römischen Reich, aber auch in neuerer Zeit, z. B. im Kaiserreich China oder bis nach dem Zweiten Weltkrieg in Japan).
Die die Monarchie rechtfertigende Staatstheorie beziehungsweise -ideologie ist der Monarchismus oder auch Royalismus. Ein Anhänger der Monarchie wird als Monarchist oder Royalist bezeichnet, ein Gegner als Republikaner, Monarchomach oder auch Antimonarchist.
Geschichtliche Entwicklung
Die Art von Monarchie, welche sich durch den Bezug auf eine Gottheit legitimiert, kann bis in das alte Ägypten zurückgeführt werden, wo der Pharao als Gott verehrt wurde. Ähnliches gilt für das kaiserliche System im alten China, das den Herrscher unter anderem als „Sohn des Himmels“ (chinesisch 天子, Pinyin tiānzi) bezeichnete, in seiner Herrschaft ein „Mandat des Himmels“ (天命, tiānmìng) erblickte und ihm dadurch absolute Macht verlieh.
Seit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 gibt es in Deutschland keine souveränen Grafschaften und Freiherrschaften mehr.
Zur gelegentlich vorkommenden parallelen Herrschaft mehrerer Monarchen siehe Dyarchie, zur Geschichte siehe auch unter König.
Wahl- und Erbmonarchie
lol Die Wahlmonarchie (mit oft eingeschränktem Kandidaten- und Wählerkreis) scheint historisch älter als die Erbmonarchie zu sein, die die Bürgerkriegsgefahr bei der Erbfolge erfolgreich verringerte. Das Königreich Polen und das Heilige Römische Reich Deutscher Nation waren bis zu ihrem Ende Wahlmonarchien. Folgende vier Länder sind Wahlmonarchien: der Vatikan, Kambodscha, Malaysia und die Vereinigten Arabische Emirate.
In Europa war bis zur Christianisierung meist eine Form der Wahlmonarchie zu finden. Sowohl germanische als auch keltische Stämme wählten ihre „Häuptlinge“, welche jedoch in der Regel mächtigen und einflussreichen Familienclans entstammten. Dennoch galt für diese keine automatische Erbfolge wie in einer Erbmonarchie. Bei Tod oder bei Verlust des Königsheils wurde ein neuer Anführer durch verschiedene Rituale (Thing, Schilderhebung) gewählt oder proklamiert. In der Sächsischen Ordnung wurde nur für die Zeit eines Krieges, eines Feld- oder Beutezuges ein Herzog gewählt, der nach Ende dieses Krieges wieder zum einfachen Freien wurde. Eine andere Herrschaft wurde von den freien Bauernkriegern abgelehnt.
Diese vorfeudalistische Ordnung, die teilweise demokratische Züge hatte, fand ihr Ende mit der Christianisierung. Als im Römischen Reich Kaiser Konstantin der Große mit dem Toleranzedikt von Mailand im Jahr 313 das Christentum den anderen Religionen gleichstellte, begann eine Allianz zwischen den kirchlichen Institutionen und der staatlichen Autorität. Die damalige Kirche legitimierte die absolute Herrschaft und die Erbfolge mit der Ideologie der Herrschaft von Gottes Gnaden. Im Gegenzug sicherte sie sich selbst dadurch eine privilegierte Stellung und Partizipation an der Macht, die sie in den meisten Ländern bis in die Zeit der Französischen Revolution behielt.
Europa wurde im Mittelalter zunehmend von Erbmonarchien beherrscht: Der Monarch stand an der Spitze eines Gefüges regional mehr oder weniger homogener Herrschaftsgebiete, die als Lehen an Gefolgsleute vergeben wurden. Dieses Feudalsystem bildete die Grundlage der Verwaltung und des Militärwesens in den beherrschten Gebieten, litt jedoch am zunehmenden Anspruch der Lehnsnehmer, selbst in Erbfolge über ihre Gebiete zu verfügen und aus diesen wiederum an Gefolgsleute Lehen zu vergeben. Bis zum Aufziehen früher Formen des modernen Staats verliert der römisch-deutsche oder polnische Monarch daher faktisch immer weiter an Macht an den so gebildeten feudalen Adel, wogegen die französische oder preußische Monarchie ihn entmachtete und eine absolutistische Monarchie durchsetzen konnte.
Formen der Monarchie
Mit dem Entstehen des modernen Staats bilden sich im Europa der Neuzeit drei Formen der Monarchie heraus:
Absolute Monarchie
In dieser Form besitzt der Monarch dem Anspruch nach die alleinige Staatsgewalt; der Adel verliert seine Position im Feudalsystem im Austausch gegen Privilegien im Staats- und Militärwesen. Der Monarch ist „legibus absolutus“ (lateinisch für „von den Gesetzen losgelöst“), das bedeutet, dass er den Gesetzen, die er selbst erlässt, nicht untersteht. Das bekannteste Beispiel für den Anspruch auf absolute Herrschaft des Monarchen ist der Sonnenkönig Ludwig XIV., dessen Selbstverständnis Vorlage:"-fr als geradezu prototypisch für diese Entwicklung angesehen werden kann. Der absolute Machtanspruch ist auf Dauer jedoch nicht gegen den Adel und das aufstrebende Bürgertum durchzusetzen; dort, wo die absolute Monarchie überlebt, nimmt sie Elemente der Republik oder Demokratie an. Trotz Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Begriffes können heute (2011) Brunei, die Vatikanstadt, Saudi-Arabien, Swasiland und eventuell noch andere arabische Monarchien am Persischen Golf als derzeit existierende absolute Monarchien gelten. In Nepal musste der bis dahin absolut regierende König im Frühjahr 2006 seine weitgehende Entmachtung hinnehmen.[1] Im Mai 2008 wurde in Nepal die Monarchie abgeschafft und die Republik ausgerufen. In Bhutan wurde die absolute Monarchie am 18. Juli 2008[2] durch eine Verfassung in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt. Die entartete, despotische und selbstherrliche Form der absoluten Monarchie wird auch als Tyrannis bezeichnet.
Konstitutionelle Monarchie
In einer konstitutionellen Monarchie ist die Macht des Monarchen nicht mehr absolut, sondern durch die Verfassung (Konstitution) begrenzt und geregelt. Die Regierung wird aber weiterhin vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung gelenkt und ist von diesem abhängig, d. h. er kann die Regierung absetzen. Ein Beispiel dafür sind das deutsche Kaiserreich (1871–1918) sowie Monaco (seit 1911). Das Fürstentum Liechtenstein hingegen ist eine konstitutionelle Erbmonarchie, in der die Regierung vom liechtensteinischen Landtag bestimmt und lediglich vom Fürsten ernannt wird. Allerdings ist die Regierung auch in Liechtenstein vom Vertrauen des Fürsten abhängig. Somit stellt das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle Monarchie mit stark demokratisch-parlamentarischen Zügen dar.
Parlamentarische Monarchie
Bei der parlamentarischen Monarchie hat der Monarch im Gegensatz zur konstitutionellen Monarchie nicht die Möglichkeit, die Regierung abzusetzen, und übt in der Regel wenig Einfluss auf die Staatsgeschäfte aus, da diese vom Parlament und der Regierung geführt werden (siehe Parlamentarismus). Daher kommen dem Monarchen zumeist nur noch repräsentative Aufgaben zu. In Europa ist diese Staatsform in Belgien, Dänemark, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, in Spanien und im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland anzutreffen, außerhalb Europas zum Beispiel in Australien, Japan, Kanada und Neuseeland. Parlamentarische Monarchien besitzen immer auch ein parlamentarisches Regierungssystem: Der Regierungschef oder auch die anderen Regierungsmitglieder werden offiziell oder de facto vom Parlament gewählt und sind von dessen Vertrauen abhängig.
Im angelsächsischen Raum werden die Begriffe der parlamentarischen und konstitutionellen Monarchie teilweise synonym verwendet. Grund für diese Ungenauigkeit ist die Auffassung, dass eine Monarchie mit Verfassung (und damit in der Regel mit einem Repräsentativsystem) sich zwangsläufig zu einem parlamentarischen Regierungssystem entwickele. Schließlich sind Gesetzgebung und Haushalt Machtmittel des Parlaments, um eine Politik eigener Wahl durchzusetzen. Die Trennung zwischen konstitutioneller und parlamentarischer Monarchie ist also im Englischen oft nicht so scharf wie im Deutschen.
Liste der gegenwärtigen Monarchien
Anerkannte, unabhängige Staaten
Die folgende Liste umfasst 44 Monarchien, davon 43 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sowie der Vatikan (offiziell vertritt der Heilige Stuhl den Vatikan als Völkerrechtssubjekt in diplomatischen Beziehungen). Folglich sind etwa ein Viertel der anerkannten unabhängigen Staaten Monarchien. Die Liste der unabhängigen souveränen Monarchien umfasst derzeit folgende Staaten:
Land |
Monarchie |
Monarch |
Aktuell |
Anmerkungen | |
---|---|---|---|---|---|
1 Kaiserreich | |||||
Japan | Parlamentarisch | Kaiser | Akihito | Der japanische Kaiser hat keinerlei politische Macht inne. Er nimmt rein repräsentative Aufgaben wahr. Japan ist auch die älteste noch existierende Monarchie der Welt. Die japanischen Kaiser werden Tennō (天皇, japanisch für „Himmlischer Herrscher“) genannt. | |
33 Königreiche | |||||
Antigua und Barbuda[3] | Parlamentarisch | Königin | Elisabeth II. | — | |
Australien[3] | — | ||||
Bahamas[3] | — | ||||
Bahrain | Konstitutionell | König | Hamad ibn Isa Al Chalifa | Bis 2002 Emirat, seitdem Königreich. Nach den im Jahr 2000 begonnenen demokratischen Reformen heute konstitutionelle Monarchie. | |
Barbados[3] | Parlamentarisch | Königin | Elisabeth II. | — | |
Belgien | König | Philipp | — | ||
Belize[3] | Königin | Elisabeth II. | — | ||
Bhutan | Konstitutionell | König | Jigme Khesar Namgyel Wangchuck | Buddhistische absolute Monarchie von 1907 bis 18. Juli 2008, seitdem konstitutionelle Monarchie. Die Könige von Bhutan werden Druk Gyalpo (Dzongkha für „Drachenkönig“) genannt. | |
Dänemark | Parlamentarisch | Königin | Margrethe II. | Der dänische Monarch ist gleichzeitig auch Oberhaupt Grönlands und der Färöer. Seit 1953 steht die Thronfolge auch Frauen offen. | |
Grenada[3] | Elisabeth II. | — | |||
Jamaika[3] | — | ||||
Jordanien | Konstitutionell | König | Abdullah II. | 1921 vom Vereinigten Königreich etabliert. | |
Kambodscha | Norodom Sihamoni | Seit der neuen Verfassung von 1993 wieder Monarchie. | |||
Kanada[3] | Parlamentarisch | Königin | Elisabeth II. | — | |
Königreich der Niederlande | König | Willem-Alexander | Teilt sich auf in die Niederlande mit ihren 12 Provinzen und 3 besonderen Gemeinden (BES-Inseln) sowie die autonomen Landesteile Aruba, Curaçao und Sint Maarten. | ||
Lesotho | Letsie III. | Bis 1965 „Oberster Häuptling“. Der König hat keine exekutiven oder legislativen Aufgaben. | |||
Malaysia | Abdul Halim Mu'adzam Shah | Wahlmonarchie. Malaysia besteht aus dreizehn Bundesstaaten, darunter neun Sultanate (siehe dazu Abschnitt „Subnationale Monarchien“). Der König wird alle fünf Jahre von den neun Sultanen des Landes aus ihrem Kreis nach Rotationsprinzip gewählt. Der offizielle Titel des Oberhaupts lautet Yang di-Pertuan Agong, auf deutsch „Oberster Herrscher“. | |||
Marokko | Konstitutionell | Mohammed VI. | Bis 1957 Sultanat, seitdem Königreich. | ||
Neuseeland[3] | Parlamentarisch | Königin | Elisabeth II. | — | |
Norwegen | Konstitutionell mit stark parlamentarischen Zügen | König | Harald V. | Besteht seit 872, von 1380 bis 1905 in Personalunion mit Dänemark bzw. Schweden. Selbstständiges Königreich seit 1905. Seit 1990 steht die Thronfolge auch Frauen offen. | |
Papua-Neuguinea[3] | Parlamentarisch | Königin | Elisabeth II. | — | |
Salomonen[3] | — | ||||
Saudi-Arabien | Absolut | König | ʿAbd Allah ibn ʿAbd al-ʿAziz | Islamische Monarchie. Seit 1932 vereinigt. | |
Schweden | Parlamentarisch | Carl XVI. Gustaf | Seit 1979 steht die Thronfolge auch Frauen offen. | ||
Spanien | Juan Carlos I. | 1947 unter der Franco-Diktatur wieder zum Königreich erklärt, de facto seit 1975. | |||
St. Kitts und Nevis[3] | Königin | Elisabeth II. | — | ||
St. Lucia[3] | — | ||||
St. Vincent und die Grenadinen[3] | — | ||||
Swasiland | Absolut | König | Mswati III. | Demokratisierungsprozess läuft. | |
Thailand | Konstitutionell | Bhumibol Adulyadej (Rama IX.) | Buddhistische Monarchie. | ||
Tonga | Parlamentarisch | Tupou VI. | Der traditionell polynesische Königstitel „Tu'i tongo“ wurde 1865 vor Beginn des britischen Protektorats durch einen westlichen ersetzt. | ||
Tuvalu[3] | Königin | Elisabeth II. | — | ||
Vereinigtes Königreich | Der britische Monarch ist gleichzeitig auch Oberhaupt folgender Kronbesitzungen (und damit direkt der Krone unterstellt) oder Überseegebiete (ehemalige Kronkolonien): Guernsey, Jersey, Isle of Man, Anguilla, Bermuda, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Kaimaninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Montserrat, Pitcairninseln, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln und die Turks- und Caicosinseln. | ||||
1 Großherzogtum | |||||
Luxemburg | Parlamentarisch | Großherzog | Henri I. | Bis 1890 von den niederländischen Monarchen regiert. | |
3 Fürstentümer | |||||
Andorra | Parlamentarisch | Kofürsten | Bischof Joan Enric Vives i Sicília | Andorra ist eine Dyarchie, da es zwei gleichberechtigte Staatsoberhäupter hat, nämlich den amtierenden Bischof von Urgell und den aktuellen französischen Staatspräsidenten. | |
François Hollande | |||||
Liechtenstein | Konstitutionell mit stark parlamentarischen Zügen | Fürst | Hans Adam II. | — | |
Monaco | Konstitutionell | Albert II. | — | ||
2 Sultanate | |||||
Brunei | Absolut | Sultan | Hassanal Bolkiah | Der offizielle Titel des Oberhaupts lautet „Sultan und Yang Di-Pertuan“, auf Deutsch „Oberster Herrscher“. | |
Oman | Qabus ibn Said | — | |||
3 Emirate (Scheichtümer) | |||||
Katar | Absolut | Emir | Tamim bin Hamad Al Thani | — | |
Kuwait | Konstitutionell | Sabah al-Ahmad al-Dschabir as-Sabah | Bis 1991 absolute Monarchie, zwischen 1991 und 1996 Bildung eines Parlaments. | ||
Vereinigte Arabische Emirate | Konstitutionell | Staatspräsident | Chalifa bin Zayid Al Nahyan | Wahlmonarchie, bestehend aus 7 Emiraten (siehe dazu Abschnitt „Subnationale Monarchien“). Formell kann jeder der sieben Emire des Bundes zum Bundesoberhaupt gewählt werden, traditionell wird aber immer der aktuelle Emir von Abu Dhabi gewählt. | |
1 souveräne territoriale Basis des Heiligen Stuhls | |||||
Vatikanstadt | Absolut | Papst | Franziskus | Letzte absolute Monarchie Europas und einzige christliche Theokratie der Welt. Der Papst wird von wahlberechtigten Kardinälen im Konklave gewählt und ist als Bischof von Rom und Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche ex officio Monarch der Vatikanstadt. |
Subnationale Monarchien
Abgesehen von den oben aufgeführten Ländern gibt es folgende Monarchien, die jeweils innerhalb eines international anerkannten unabhängigen Staates mit föderalem Aufbau liegen. Teilweise sind diese Gesamtstaaten sogar auf Bundesebene republikanisch verfasst.
Siehe auch
Literatur
- Horst Dreitzel: Monarchiebegriffe in der Fürstengesellschaft. Semantik und Theorie der Einherrschaft in Deutschland von der Reformation bis zum Vormärz. 2 Bände. Böhlau, Köln [u. a.] 1991, ISBN 3-412-22788-9
- Hartmut Fähndrich (Hrsg.): Vererbte Macht. Monarchien und Dynastien in der arabischen Welt. Campus, Frankfurt am Main und New York 2005, ISBN 3-593-37733-0
- Tobias Friske: Staatsform Monarchie. Was unterscheidet eine Monarchie heute noch von einer Republik?. Magisterarbeit (überarbeitete Fassung), Universität Freiburg 2007 (Volltext)
- Pierre Miquel: Europas letzte Könige. Die Monarchie im 20. Jahrhundert. DVA, Stuttgart 1994, ISBN 3-421-06692-2 (zuletzt: Albatros, Düsseldorf 2005, ISBN 3-491-96149-1)
- Torsten Oppelland: Die europäische Monarchie. Ihre Entstehung, Entwicklung und Zukunft. Merus, Hamburg 2007, ISBN 978-3-939519-52-2
- Gisela Riescher/Alexander Thumfart, Monarchien, Nomos, Baden-Baden 2008, ISBN 978-3-8329-3827-7