„Anfrage (Wirtschaft)“ – Versionsunterschied

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Die Anfrage ist rechtlich unverbindlich, zum Beispiel müssen rechtlich angefragte Güter nicht gekauft werden.
Die Anfrage ist rechtlich unverbindlich, zum Beispiel müssen rechtlich angefragte Güter nicht gekauft werden.
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Unterschieden werden ''''allgemeine Anfragen'''' zum Lieferprogramm eines Lieferanten insgesamt und ''''spezielle Anfragen'''' zu einem bestimmten [[Produkt (Wirtschaft)|Produkt]] oder einer bestimmten ([[Dienstleistung|Dienst]]-)Leistung.
Unterschieden werden ''''allgemeine Anfragen'''' zum Lieferprogramm eines Lieferanten insgesamt und ''''spezielle Anfragen'''' zu einem bestimmten [[Produkt (Wirtschaft)|Produkt]] oder einer bestimmten ([[Dienstleistung|Dienst]]-)Leistung.



Version vom 20. Mai 2014, 12:45 Uhr

Durch Anfragen soll im Wirtschaftsleben festgestellt werden, ob und zu welchen Preisen und Bedingungen eine Ware von den Lieferanten bezogen werden kann. Anfragen dienen der Einholung von Angeboten. Der Anfragende ist rechtlich nicht gebunden, eine auf die Anfrage hin angebotene Leistung auch anzunehmen. Generell handelt es sich immer um unverbindliche Anfragen. Bei mehreren Angeboten ermittelt man das günstigste in einem Angebotsvergleich.

Die Anfrage ist rechtlich unverbindlich, zum Beispiel müssen rechtlich angefragte Güter nicht gekauft werden. FUUUUCK YOUU11 Unterschieden werden 'allgemeine Anfragen' zum Lieferprogramm eines Lieferanten insgesamt und 'spezielle Anfragen' zu einem bestimmten Produkt oder einer bestimmten (Dienst-)Leistung.

Für Anfragen bestehen keine gesetzlichen Formvorschriften.