„Diskussion:Deutsches Reich“ – Versionsunterschied

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Benatrevqre (Diskussion | Beiträge)
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:Das Deutsche Reich existiert bis heute. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht 1973 festgestellt. Seit der Wiedervereinigung sind BRD und DR territorial identisch und damit gilt die BRD völkerrechtlich als deutscher Nationalstaat. --[[Spezial:Beiträge/87.161.1.157|87.161.1.157]] 13:05, 5. Mai 2014 (CEST)
:Das Deutsche Reich existiert bis heute. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht 1973 festgestellt. Seit der Wiedervereinigung sind BRD und DR territorial identisch und damit gilt die BRD völkerrechtlich als deutscher Nationalstaat. --[[Spezial:Beiträge/87.161.1.157|87.161.1.157]] 13:05, 5. Mai 2014 (CEST)
::Nur gut, dass das außer einigen ''[[Reichsbürgerbewegung|Narren]]'' wirklich keiner so sieht: ''[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duisburg/ag_duisburg/j2006/46_K_361_04beschluss20060126.html Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichtsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist.''] und auch daselbst: ''Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56 f.; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsgg. vom Bundesministerium des Innern, 2004, S. 55, 89 f.) oder von Psychopathen vertreten (vgl. dazu Informationsdienst gegen Rechtsextremismus, www.idgr.de, Suchbegriff: kommissarische Reichsregierung).'' -[[Benutzer:Jack User|Jack User]] ([[Benutzer Diskussion:Jack User|Diskussion]]) 15:06, 5. Mai 2014 (CEST)
::Nur gut, dass das außer einigen ''[[Reichsbürgerbewegung|Narren]]'' wirklich keiner so sieht: ''[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duisburg/ag_duisburg/j2006/46_K_361_04beschluss20060126.html Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichtsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist.''] und auch daselbst: ''Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56 f.; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsgg. vom Bundesministerium des Innern, 2004, S. 55, 89 f.) oder von Psychopathen vertreten (vgl. dazu Informationsdienst gegen Rechtsextremismus, www.idgr.de, Suchbegriff: kommissarische Reichsregierung).'' -[[Benutzer:Jack User|Jack User]] ([[Benutzer Diskussion:Jack User|Diskussion]]) 15:06, 5. Mai 2014 (CEST)
:::Und was willst du damit nun aussagen? In der Völkerrechtswissenschaft ist das spätestens seit 1990 einhellige Auffassung, dass ''Deutsches Reich'' und ''Bundesrepublik Deutschland'' zwei Staatsbezeichnungen '''desselben''' Völkerrechtssubjekts sind (das bedeutet weder, dass das Hoheitsgebiet zu jeder Zeit identisch sein muss noch, dass eine Reichsregierung im Amt sein müsste), deine Vermutung hinsichtlich der Dauer ist also unzutreffend. – Und was anderes als eine rechtliche Frage ist das auch nicht. Nichts anderes wird übrigens auch in dem von dir verlinkten Gerichtsbeschluss ausgesagt, wenn du die wesentlichen Passagen nicht einfach unter den Tisch fallen lassen würdest und den Beschluss aufmerksam liest: ''Die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 ist der gegenwärtige deutsche Nationalstaat. Einen anderen gibt es nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch, sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform (…). Das Deutsche Reich in seiner historischen Gestalt ist spätestens mit der bedingungslosen Kapitulation aller Streitkräfte vom 7. und 8. Mai 1945 institutionell vollständig zusammengebrochen (…). Seine damals noch vorhandenen Organe und sonstigen staatsrechtlichen Strukturen sind im Mai 1945 auf allen Ebenen endgültig weggefallen, an ihre Stelle sind in den folgenden Jahren, zuletzt durch die deutsche Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, neue, durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt legitimierte Strukturen getreten.'' Damit dürfte eigentlich alles geklärt sein. Für eine weitergehende Diskussion fehlt die Grundlage, insbesondere, um erhebliche Kritik an der einwandfreien Darstellung zu üben. [[Benutzer:Benatrevqre|Benatrevqre]] <sup>[[Benutzer_Diskussion:Benatrevqre|…?!]]</sup> 10:35, 10. Mai 2014 (CEST)

Version vom 10. Mai 2014, 10:46 Uhr

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Ideologie

"Gebiete, die sich selbst (oder die das Reich) als zu Deutschland gehörig betrachteten" ist ideologischer Blödsinn. Gebiete können nichts betrachten. Die jeweils dort Herrschenden sind wohl gemeint? ... Und da fängt es nämlich an, interessant zu werden, z.B. Adenauer oder die Stimmung unter bayerischen Frontsoldaten in WK I, was dieser Krieg überhaupt solle, weil man bei Frankreich doch viel besser aufgehoben wäre als bei Preußen usw. (nicht signierter Beitrag von Huhu8888888 (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Deutsches Reich#c-Huhu8888888-2013-05-01T21:57:00.000Z-Ideologie11)Beantworten

Habe „Gebiete“ durch „Gebilde“ ersetzt. Das sollte Abhilfe leisten. Was deine weiteren Ausführungen mit dem beschriebenen Sachverhalt zu tun haben sollen, erschließt sich mir nicht. --Benatrevqre …?! Diskussion:Deutsches Reich#c-Benatrevqre-2013-06-05T21:03:00.000Z-Huhu8888888-2013-05-01T21:57:00.000Z11Beantworten

Identitätsthese Deutsches Reich logisch und historisch falsch

Also mich würde ja dann interessieren, mit was das deutsche Reich dann ab 1949, nach der Gründung von BRD und DDR, wohl identisch gewesen sein soll. Das ist irgendwie so wie die Leute, die behaupten, man könne einen Regenwurm in der Mitte mit einem Spaten durchteilen und er sei danach trotzdem sowohl noch ein mit sich identischer Regenwurm und beide Teile würden leben (was aus biologischer Sicht unmöglich ist). Die These, die "Identitätsthese" habe sich international durchgesetzt, stimmt schon deshalb nicht, weil ich nicht mit ihr übereinstimme und schließlich auch auf diesem Planeten lebe. Der Link zu der Quelle, mit der die Aussage mit der Identitätsthese belegt werden soll, führt bloß zu einer "Error"-Meldung auf der Seite des Springer Verlages. So ist das nicht belegt. (nicht signierter Beitrag von Vandana (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Deutsches Reich#c-Vandana-2013-06-14T03:38:00.000Z-Identitätsthese Deutsches Reich logisch und historisch falsch11)Beantworten

Schau doch einfach in die einschlägige Literatur. Irrelevante eigenwillige Schlussfolgerungen und denkbar absurde Vergleiche mit Regenwürmern darfst du dir gerne sparen, denn hier ist kein Diskussionsforum für haltlose Privatmeinungen! Außerdem erschließt sich mir nicht, welchen Link mit Fehlermeldung du meinst.--Benatrevqre …?! Diskussion:Deutsches Reich#c-Benatrevqre-2013-06-29T03:33:00.000Z-Vandana-2013-06-14T03:38:00.000Z11Beantworten
Der Regenwurmvergleich hat für mich die Sache gut auf den Punkt gebracht (obwohl er eher auf Amöben zutreffen dürfte): Irgendwie existiert das Deutsche Reich noch (sonst gäbe es ja auch den Reichstag nicht) - irgendwie aber auch nicht.. auf jeden Fall findet ich den Begriff nicht in aktuellen Zeitungen (bin allerdings Schweizerin). Vielleicht könnte noch jemand ergänzen, inwieweit die Streichung des Art. 23 im GG daran etwas geändert haben sollte? Damit existiere die BRD seit dem 17. Juli 1990 nicht mehr, hat einer behauptet und Klage geführt (§ 40 Abs. 4 2 FGO "Klagebefugnis", allerdings ohne Erfolg.--Sarita98 (Diskussion) Diskussion:Deutsches Reich#c-Sarita98-2013-12-24T15:49:00.000Z-Vandana-2013-06-14T03:38:00.000Z11Beantworten
Das Deutsche Reich hat nie aufgehört zu existieren, weder 1945 noch 1949 noch 1990, sondern existiert in Gestalt und Staatsform der Bundesrepublik Deutschland fort, was spätestens seit 1990 auch jene Auffassung ist, die sich in der gesamten Völkerrechtsliteratur durchgesetzt hat. Der Artikel 23 GG a.F. hat dabei in der Sache nichts geändert, entscheidend ist vielmehr, dass bereits die Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949 nicht die Gründung eines Neustaats im Sinne eines neuen Völkerrechtssubjekts darstellte, sondern sich die Bundesrepublik Deutschland selbst als das Deutsche Reich unter „geändertem Vorzeichen“ begriff und auch international mit dem Anspruch auftrat, verantwortlich für alle Deutschen zu sein; auch alle Ostdeutschen resp. DDR-Bürger blieben immerzu Deutsche im Sinne des Grundgesetzes. Und seitdem das GG mit dem Ende der staatlichen Existenz der DDR 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung mit Anspruch auf Dauer geworden is, stellen sich keine weiteren Fragen mehr nach dem Reich u.Ä. Der "Reichstag" ist lediglich der Name des Gebäudes, in dem der Deutsche Bundestag als seit 1990 gesamtdeutsches Parlament tagt.
Die Aussage über den 17.7.1990 ist natürlich grober Unfug, weshalb klar ist und abzusehen war, dass solcher Nonsens erfolglos verlief; solche Aussagen stammen aus dem rechtsradikalen Spektrum und sind sog. "Reichsbürgern" zuzuordnen: notorische Querulanten, ewiggestrige Spinner oder schlicht und einfach Nazis, die Hitlerschen Zeiten hinterträumen. --Benatrevqre …?! Diskussion:Deutsches Reich#c-Benatrevqre-2014-02-08T16:44:00.000Z-Sarita98-2013-12-24T15:49:00.000Z11Beantworten

Wahl 2013

Hat jemand was zu dieser Gruppierung, die 2013 an der Bundestagswahl teilnehmen wollte? http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/presse/w13004_Zahl_der_Beteiligungsanzeigen.html (5.) Danke 85.177.91.57 Diskussion:Deutsches Reich#c-85.177.91.57-2013-07-04T21:09:00.000Z-Wahl 201311 HansBeantworten

Das wurde neulich auf Wikipedia:Auskunft thematisiert, der Abschnitt ist jetzt hier: Wikipedia:Auskunft/Archiv/2013/Woche 25#Partei Deutsches Reich. Vielleicht hilft dir das schon mal? Gruß --Schniggendiller Diskussion Diskussion:Deutsches Reich#c-Schniggendiller-2013-07-04T21:13:00.000Z-85.177.91.57-2013-07-04T21:09:00.000Z11Beantworten

Dauer

Im Artikel steht: Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates in den Jahren zwischen 1871 und 1945 und zugleich auch die staatsrechtliche Bezeichnung. Im Artikel Deutschland steht: Demzufolge besteht der deutsche Staat ohne Unterbrechungen seit dem Jahr 1867. Zudem wurde die Bundesrepublik am 23. Mai 1949 gegründet und die DDR am 7. Oktober 1949. Müßte es also nicht heißen: Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates in den Jahren zwischen 1867 und 1948. Ab 1871 war dies auch die staatsrechtliche Bezeichnung. Das Deutsche Reich endete mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 in den westlichen Besatzungszonen und am 7. Oktober 1949 in der sowjetischen Besatzungszone.? --Jack User (Diskussion) Diskussion:Deutsches Reich#c-Jack User-2014-05-05T10:31:00.000Z-Dauer11Beantworten

Das Deutsche Reich existiert bis heute. Das hatte auch das Bundesverfassungsgericht 1973 festgestellt. Seit der Wiedervereinigung sind BRD und DR territorial identisch und damit gilt die BRD völkerrechtlich als deutscher Nationalstaat. --87.161.1.157 Diskussion:Deutsches Reich#c-87.161.1.157-2014-05-05T11:05:00.000Z-Jack User-2014-05-05T10:31:00.000Z11Beantworten
Nur gut, dass das außer einigen Narren wirklich keiner so sieht: Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichtsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. und auch daselbst: Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 – 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56 f.; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsgg. vom Bundesministerium des Innern, 2004, S. 55, 89 f.) oder von Psychopathen vertreten (vgl. dazu Informationsdienst gegen Rechtsextremismus, www.idgr.de, Suchbegriff: kommissarische Reichsregierung). -Jack User (Diskussion) Diskussion:Deutsches Reich#c-Jack User-2014-05-05T13:06:00.000Z-87.161.1.157-2014-05-05T11:05:00.000Z11Beantworten
Und was willst du damit nun aussagen? In der Völkerrechtswissenschaft ist das spätestens seit 1990 einhellige Auffassung, dass Deutsches Reich und Bundesrepublik Deutschland zwei Staatsbezeichnungen desselben Völkerrechtssubjekts sind (das bedeutet weder, dass das Hoheitsgebiet zu jeder Zeit identisch sein muss noch, dass eine Reichsregierung im Amt sein müsste), deine Vermutung hinsichtlich der Dauer ist also unzutreffend. – Und was anderes als eine rechtliche Frage ist das auch nicht. Nichts anderes wird übrigens auch in dem von dir verlinkten Gerichtsbeschluss ausgesagt, wenn du die wesentlichen Passagen nicht einfach unter den Tisch fallen lassen würdest und den Beschluss aufmerksam liest: Die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 ist der gegenwärtige deutsche Nationalstaat. Einen anderen gibt es nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch, sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform (…). Das Deutsche Reich in seiner historischen Gestalt ist spätestens mit der bedingungslosen Kapitulation aller Streitkräfte vom 7. und 8. Mai 1945 institutionell vollständig zusammengebrochen (…). Seine damals noch vorhandenen Organe und sonstigen staatsrechtlichen Strukturen sind im Mai 1945 auf allen Ebenen endgültig weggefallen, an ihre Stelle sind in den folgenden Jahren, zuletzt durch die deutsche Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, neue, durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt legitimierte Strukturen getreten. Damit dürfte eigentlich alles geklärt sein. Für eine weitergehende Diskussion fehlt die Grundlage, insbesondere, um erhebliche Kritik an der einwandfreien Darstellung zu üben. Benatrevqre …?! Diskussion:Deutsches Reich#c-Benatrevqre-2014-05-10T08:35:00.000Z-Jack User-2014-05-05T13:06:00.000Z11Beantworten