Todesstrafe in Belarus

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In Belarus wird die Todesstrafe vollzogen. Die Verfassung der Republik Belarus sieht sie für „schwere Straftaten“ vor. Spätere Gesetze haben die Straftaten spezifiziert, derentwegen man zum Tode verurteilt werden kann. Die Todesstrafe kann nur verhängt werden, wenn Straftaten gegen den Staat oder Personen verübt wurden. Belarus ist der einzige Staat in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, der sie vollstreckt.[1]

Artikel 24 der belarussischen Verfassung besagt, dass die Todesstrafe bis zu ihrer Abschaffung in Übereinstimmung mit dem Gesetz als außergewöhnliche Strafe für besonders schwere Verbrechen und nur in Übereinstimmung mit einem Gerichtsurteil angewandt werden kann.[2] Das belarussische Strafgesetzbuch erlaubt das Verhängen der Todesstrafe für folgende Straftaten:

  • Entfesselung oder Führung eines Angriffskriegs (Artikel 122 Absatz 2)
  • Mord an einem Vertreter eines ausländischen Staates oder einer internationalen Organisation mit dem Ziel, internationale Spannungen oder einen Krieg auszulösen (Artikel 124 Absatz 2)
  • internationaler Terrorismus (Artikel 126)
  • Genozid (Artikel 127)
  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Artikel 128)
  • Einsatz von Massenvernichtungswaffen (Artikel 134)
  • Mord an einer Person unter Verletzung des Völker- und Gewohnheitsrechts im Krieg (Artikel 135 Absatz 3)
  • vorsätzlicher Mord unter erschwerenden Umständen (Artikel 139 Absatz 2)
  • Terrorismus (Artikel 289 Absatz 3)
  • Hochverrat in Einheit mit Mord (Artikel 356 Absatz 2)
  • Verschwörung zur Machtergreifung (Artikel 357 Absatz 3)
  • terroristische Handlungen (Artikel 359)
  • Sabotage (Artikel 360 Absatz 2)
  • Mord an einem Polizeibeamten (Artikel 362)[3]

Aktuell wird die Todesstrafe nur bei vorsätzlichem Mord unter erschwerenden Umständen angewandt.[1] Gerichtsverfahren, bei denen die Todesstrafe zur Anwendung kommen kann, müssen von einem Gremium entschieden werden, das aus einem Richter und zwei Personen aus dem Volk besteht, die während des Gerichtsverfahrens die gleichen Rechte und Pflichten wie der Richter haben.[4]

Seit ihrer Einführung mit der Strafgesetzbuchänderung von 1999 kann der Präsident Todesurteile in lebenslange Haftstrafen umwandeln.[5] Seit dem 1. März 1994 darf die Todesstrafe nicht gegen Frauen verhängt werden. Personen, die während der Tat unter 18 Jahre alt waren oder zum Zeitpunkt der Verurteilung älter als 65 Jahre alt sind, sind auch von der Todesstrafe ausgenommen. Außerdem dürfen Menschen, die die Straftat begangen haben, während eine krankhafte Störung des Geisteszustands vorlag, nicht zur Todesstrafe verurteilt werden.[1]

Zu Anfang der 1990er Jahre wurde die Anzahl der Verbrechen, derentwegen man zur Todesstrafe verurteilt werden kann, reduziert. 1993 wurde aufgrund einer Abstimmung im Parlament die Todesstrafe für vier Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität durch eine Haftstrafe ohne Bewährung ersetzt.[5] Während der Präsidentschaft von Aljaksandr Lukaschenka wurde der Anwendungsbereich der Todesstrafe wieder ausgeweitet:

  • Mit dem 21. Dekret des Präsidenten wurde am 21. Oktober 1997 Terrorismus als weiterer Straftatbestand aufgenommen, für den die Todesstrafe verhängt werden kann.[6]
  • Nach Angaben mehrerer Medien unterzeichnete Staatspräsident Lukaschenka Mitte Mai 2022 aufgrund eines entsprechenden Parlamentsbeschlusses ein Gesetz, das die Anwendung der Todesstrafe auf den Straftatbestand „Vorbereitung und Versuch eines Terrorakts“ ausweitet. Unter diesem Vorwurf standen zu diesem Zeitpunkt zahlreiche Oppositionelle vor Gericht wegen ihrer Beteiligung an den Protesten gegen Lukaschenkas umstrittene Wiederwahl im August 2020. Auslöser seien versuchte Sabotageakte von Aktivisten gegen das Eisenbahnnetz gewesen, um die Beteiligung des Landes am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu stören.[7]
  • Seit Februar 2023 kann für Landesverrat die Todesstrafe verhängt werden.[8] Als „Landesverrat“ wird auch die Fahnenflucht gewertet.[8]

Aufgehobene Todesurteile

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Artikel 84 Absatz 19 der Verfassung erlaubt es dem Präsidenten, Verurteilte zu begnadigen.[2] Dies wurde jedoch nur zwei Mal im angewandt. 1996 wurde ein Todesurteil in 20 Jahre Haft umgewandelt.[1] Damals gab es noch keine lebenslange Haft. Welches der Urteile aufgehoben wurde, ist unbekannt.

Am 24. Juni 2024 wurde der deutsche Staatsbürger Rico Krieger in einem Geheimprozess in Minsk wegen sechs Straftatbeständen zum Tode verurteilt. Ihm wird unter anderem Terrorismus und Söldnertum vorgeworfen. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Wjasna steht die Verurteilung im direkten Zusammenhang mit dem Kastus-Kalinouski-Regiment, einer Einheit belarussischer Freiwilliger, welche für die Ukraine kämpfen. Das Regiment erklärte allerdings, Krieger sei kein Teil ihrer Einheit.[9][10] Im Juli begnadigte der belarussische Diktator Aljaksandr Lukaschenka Rico Krieger, nachdem dieser ein Gnadengesuch gestellt hatte.[11] Er kam bei einem Internationalen Häftlingsaustausch im August 2024 frei.

Im Allgemeinen werden Todeskandidaten innerhalb von sechs Monaten nach der Verurteilung hingerichtet. Vor der Hinrichtung werden die Todeskandidaten zum Untersuchungsgefängnis SISO (следственный изолятор) Nr. 1 in der Hauptstadt Minsk gebracht.[1] Die Todeskandidaten werden nicht im Vorhinein über den Termin ihrer Hinrichtung informiert. Stattdessen wird der Gefangene in einen Raum geführt, in dem ihm in Anwesenheit des Gefängnisdirektors, eines Staatsanwaltes, eines Mitarbeiters des Innenministeriums und eines Arztes bekannt gegeben wird, dass das Gnadengesuch abgelehnt wurde. Direkt im Anschluss wird der Gefangene in den Nebenraum gebracht, in dem die Hinrichtung vollzogen wird.[1] Der Gefangene bekommt eine Augenbinde umgebunden und wird gezwungen, sich vor einen Schild zu knien, der die Kugeln auffangen soll. Mit einem Genickschuss aus einer Pistole wird der Gefangene getötet.[12] Der Gefangene hat nicht die Möglichkeit, sich von seiner Familie zu verabschieden. Auch der Leichnam wird nicht an die Familie übergeben, sondern an einem geheimen Ort begraben.[1] Nach Angaben von Oleg Alkajew, dem ehemaligen Leiter des Minsker Erschießungskommandos, dauert die ganze Prozedur, von der Verkündung des abgelehnten Gnadengesuchs bis zum Schuss, nicht länger als zwei Minuten.[12] Zwischen Dezember 1996 und Mai 2001, während Alkajew Leiter der Minsker Strafanstalt Nr. 1 war, fanden nach seinen Angaben ungefähr 130 Hinrichtungen statt. Danach flüchtete Alkajew und lebte von da an bis zu seinem Tod in Berlin.[13][14]

Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen haben die Methoden kritisiert, die Belarus benutzt, um die Todesstrafe durchzuführen. Die Vollstreckung der Todesstrafe ist ein Grund, warum Belarus weiterhin nicht Mitglied des Europarats ist.[15] Der Europarat hat eine Reihe von Resolutionen erlassen.[16][17]

Anzahl der Todesurteile und Hinrichtungen

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Die folgende Tabelle zeigt eine Schätzung der Todesurteile und Hinrichtungen in Belarus seit 1990:

Jahr Anzahl der Verurteilungen Anzahl der Hinrichtungen
1990 20[18] ?
1991 21[18] ?
1992 24[18] 24[19]
1993 20[18] ?
1994 24[18] ?
1995 37[18] mindestens 1[20]
1996 29[18] oder 53[21], ein Verturteilter wurde begnadigt, siehe Aufgehobene Todesurteile mindestens 24[22]
1997 46[18] 30[21]
1998 47[18] mindestens 33[23]
1999 13[18] 29 in den ersten 7 Monaten[24] oder nicht mehr als 7[25]
2000 4[18] nicht mehr als 7[25]
2001 7[18] nicht mehr als 7[25]
2002 4[18] 5 Hinrichtungen nach Gerichtsurteilen, außerdem gab es Fälle, bei denen Menschen verschwanden[26]
2003 4[27] nicht mehr als 7[25]
2004 2[28] oder mindestens 5[29] 5[25]
2005 2[30] 4[30] oder unklar[25]
2006 9[25] ?
2007 4[18] mindestens 1[31]
2008 2[18] 4[1]
2009 2[18] 0[1]
2010 2[18] 4[25]
2011 2[18] 2[32]
2012 0[18][1] mindestens 3[1]
2013 3[18] oder nicht bekannt[1] mindestens 4[1]
2014 0[1] 3[1]
2015 2[1] 0[33]
2016 4[34] mindestens 4[34]
2017 mindestens 4[35] mindestens 2[35][36][37]
2018 mindestens 2[38] mindestens 4[38]
2019 mindestens 3[39] mindestens 2[39]
2020
2021 1
2022 1
2023
2024 mindestens 1
(Rico Krieger, später begnadigt, siehe Aufgehobene Todesurteile)[40]

Da Informationen über die Todesstrafe als Staatsgeheimnis gelten, ist es schwer, verlässliche Daten zu erhalten.[1] Nach Angaben des belarussischen Justizministeriums sollen aber 326 Personen zwischen 1990 und 2011 zum Tode verurteilt worden sein.[25]

Liste von Hinrichtungen

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Name Verurteilung Hinrichtung Bemerkungen
Andrei Zhuk Februar 2009 März 2010[41] Beschuldigt des bewaffneten Überfalls auf einen Mann und eine Frau. Es wurden mögliche Verfahrensfehler kritisiert und dass der belarussische Innenminister Zhuk ihn vor seiner Verurteilung als „kriminell“ bezeichnete.[42]
Vasily Yuzepchuk Juni 2009 März 2010[41] Beschuldigt des sechsfachen Mordes. Laut Yuzepchuks Anwalt habe dieser die Tat erst nach körperlicher Misshandlung gestanden.[42]
Wladislaw Kowaljow 30. November 2011 2012 Verurteilt für den Anschlag auf die Metro Minsk am 11. April 2011. Hingerichtet durch Genickschuss laut Unterrichtung der Angehörigen vom 16. März 2012.
Dmitri Konowalow 30. November 2011 2012 Ebenfalls verurteilt für den Anschlag auf die Metro Minsk am 11. April 2011. Hingerichtet durch Genickschuss laut Unterrichtung der Angehörigen vom 16. März 2012.
Eduard Lykow November 2013 Vermutlich Ende 2014[43] Beschuldigt des fünffachen Mordes. Die Vollstreckung war vor allem deshalb umstritten, weil Lykow russischer Staatsbürger war und während der Taten unter Alkoholeinfluss gestanden haben soll.[44]
Alexander Grunow 2013
Grigori Juseptschuk 2013[45]

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g h i j k l m n o p q Wenn der Staat tötet. Todesstrafe in Belarus. Amnesty International, 20. November 2015, abgerufen am 9. Dezember 2015.
  2. a b Verfassung der Republik Belarus (2004, englisch) Abgerufen am 18. September 2020
  3. The Death Penalty in the OSCE Area. Background paper. OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte, 2013, abgerufen am 9. Dezember 2015 (englisch).
  4. Decision of the Constitutional Court of the Republic of Belarus of 17.04.2001 No. D-114/2001. Constitutional Court of the Republic of Belarus, 17. April 2001, abgerufen am 9. Dezember 2015 (englisch).
  5. a b Todesstrafe in Belarus. Amnesty International, Koordinationsgruppe Belarus und die Ukraine, Januar 2015, abgerufen am 9. Dezember 2015.
  6. Ending Executions in Europe. Towards Abolition of the Death Penalty in Belarus. Amnesty International, 2009, abgerufen am 9. Dezember 2015 (englisch).
  7. Belarus weitet Anwendung der Todesstrafe aus. Spiegel Online, 18. Mai 2022, abgerufen am selben Tage.
  8. a b Christine Schweitzer: Ziviler Widerstand und Kriegsdienstverweigerung. Protestformen in der Ukraine, Russland und Belarus. In: pax_zeit. Zeitschrift der deutschen pax christi-Sektion, Jg. 2023, Heft 2, S. 8–9, hier S. 9.
  9. Deutscher Staatsbürger in Belarus zum Tode verurteilt. In: T-online. 19. Juli 2024, abgerufen am 19. Juli 2024.
  10. https://www.n-tv.de/politik/Deutscher-in-Belarus-bei-Geheimprozess-zum-Tode-verurteilt-article25102270.html
  11. Belarus: Lukaschenko begnadigt inhaftierten Deutschen Rico K. In: Der Spiegel. 30. Juli 2024, abgerufen am 30. Juli 2024.
  12. a b Gypsy Laborer Faces Execution In Belarus. CBS News, 13. Oktober 2009, abgerufen am 9. Dezember 2015 (englisch).
  13. Belarus Executioner: Lukashenko Knew. Reuters, 29. August 2001, archiviert vom Original am 21. Dezember 2015; abgerufen am 9. Dezember 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.themoscowtimes.com
  14. Berliner Kurier: In Minsk leitete er Exekutionen, in Berlin fürchtet er weißrussische Attentäter, vom 14. Mai 2006, geladen am 13. September 2017
  15. Belpan: Seminar on death penalty abolition held in Brest. BrestOnline, 5. April 2001, archiviert vom Original am 9. Februar 2006; abgerufen am 9. Dezember 2015 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/brestonline.com
  16. Europarat: Ministerkomitee. Erklärung des Ministerkomitees zur Hinrichtung von Grigori Juseptschuk in Weißrussland. 28. Mai 2014.
  17. Europarat: Hinrichtungen in Weißrussland. Erklärung des Ministerkomitees zur Hinrichtung Alexander Grunows. 13. November 2014.
  18. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t Death Verdicts in Belarus since 1990 (Box). viasna, abgerufen am 10. Dezember 2015 (englisch).
  19. @Concerns In Europe November 1992 – April 1993. Amnesty International, 1993, abgerufen am 9. Dezember 2015 (englisch).
  20. Amnesty International Jahresbericht 1996: Belarus. Amnesty International, abgerufen am 10. Dezember 2015.
  21. a b Urgent Action 119/98: Death Penalty / Fear of imminent execution. Amnesty International, 17. April 1998, abgerufen am 10. Dezember 2015 (englisch).
  22. Amnesty International Jahresbericht 1997: Belarus. Amnesty International, abgerufen am 10. Dezember 2015.
  23. Amnesty International Jahresbericht 1999: Belarus. Amnesty International, abgerufen am 10. Dezember 2015.
  24. Amnesty International Jahresbericht 2000: Belarus. Amnesty International, abgerufen am 10. Dezember 2015.
  25. a b c d e f g h i Number of death sentences in Belarus. RHRPA Belarusian Helsinki Committee, abgerufen am 10. Dezember 2015 (englisch).
  26. International Helsinki Federation Annual Report on Human Rights Violations (2003): Belarus. International Helsinki Federation for Human Rights (IHF), 24. Juni 2003, abgerufen am 10. Dezember 2015 (englisch).
  27. International Helsinki Federation Annual Report on Human Rights Violations (2004): Belarus. International Helsinki Federation for Human Rights (IHF), 23. Juni 2004, abgerufen am 10. Dezember 2015 (englisch).
  28. International Helsinki Federation Annual Report on Human Rights Violations (2005): Belarus. International Helsinki Federation for Human Rights (IHF), 27. Juni 2005, abgerufen am 10. Dezember 2015 (englisch).
  29. Amnesty International Jahresbericht 2005: Belarus. Amnesty International, abgerufen am 10. Dezember 2015.
  30. a b International Helsinki Federation Annual Report on Human Rights Violations (2006): Belarus. International Helsinki Federation for Human Rights (IHF), 8. Juni 2006, abgerufen am 10. Dezember 2015 (englisch).
  31. Amnesty International Jahresbericht 2008: Belarus. Amnesty International, abgerufen am 10. Dezember 2015.
  32. Execution of Belarus death row prisoner confirmed. Amnesty International, 26. Juli 2011, abgerufen am 31. August 2011 (englisch).
  33. Death penalty 2015: Facts and figures. In: Amnesty International. 6. April 2016, abgerufen am 22. August 2020 (englisch).
  34. a b Death sentences and executions 2016. (PDF) In: Amnesty International. 2017, abgerufen am 22. August 2020 (englisch).
  35. a b Death sentences and executions 2017. (PDF) In: Amnesty International. 2018, abgerufen am 22. August 2020 (englisch).
  36. RadioFreeEurope/RadioLiberty: Belarus Carries Out First Execution This Year; EU Urges Moratorium. 6. Mai 2017, abgerufen am 22. August 2020 (englisch).
  37. Quand le Bélarus communique la mort d’un détenu plusieurs mois après. In: Amnesty International. 22. März 2018, abgerufen am 22. August 2020 (französisch).
  38. a b Death sentences and executions 2018. (PDF) In: Amnesty International. 2019, abgerufen am 22. August 2020 (englisch).
  39. a b Death sentences and executions 2019. (PDF) In: Amnesty International. 2020, abgerufen am 22. August 2020 (englisch).
  40. Lukaschenko begnadigt zum Tode verurteilten Deutschen. In: orf.at. 30. Juli 2024, abgerufen am 30. Juli 2024.
  41. a b Belarus richtet zwei Männer hin. Abgerufen am 9. März 2022.
  42. a b Belarus: Hinrichtung von zwei Männern stoppen! Abgerufen am 9. März 2022.
  43. https://www.ecoi.net/local_link/323007/462498_de.html
  44. Belarus sentences Russian citizen to death penalty – human rights organization. Abgerufen am 9. März 2022 (englisch).
  45. Erklärung des Ministerkomitees zur Hinrichtung von Grigori Juseptschuk in Weißrussland. In: Europarat. 28. Mai 2014, abgerufen am 31. Juli 2024.