Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

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Landesanstalt für Medien NRW

Logo der für das Bundesland Nordrhein-Westfalen zuständigen Landesmedienanstalt
Staatliche Ebene Nordrhein-Westfalen
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Gründung 23. Januar 1987
Hauptsitz Düsseldorf
Behördenleitung Tobias Schmid
Netzauftritt www.medienanstalt-nrw.de

Die Landesanstalt für Medien NRW ist die staatsferne Aufsichtsinstitution für privaten Rundfunk und Telemedien in Nordrhein-Westfalen. Ihr gesetzlicher Auftrag ist nach dem Medienstaatsvertrag und dem Landesmediengesetz geregelt. Die Arbeit der Landesanstalt für Medien NRW wird aus einem Anteil des in NRW erhobenen Rundfunkbeitrags finanziert. Dies soll ihre Unabhängigkeit, Staatsferne und ihr Wirken für einen unabhängigen Rundfunk sichern.

Die Landesanstalt für Medien NRW wurde im Jahre 1987 auf der Grundlage des „Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“ (LRG NW) vom 23. Januar 1987 als Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen (LfR) mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Am 31. Juli 2002 trat ein neues Landesmediengesetz (LMG NRW) in Kraft, das u. a. eine Umbenennung der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt beinhaltete. Sie trägt seitdem die Bezeichnung „Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM NRW)“ bzw. seit Juli 2018 „Landesanstalt für Medien NRW“[1].

Aufgaben sind neben der Zulassung und der Aufsicht über private Rundfunkveranstalter auch Forschungstätigkeiten. Konkret soll sie u. a. die Medienentwicklung durch Forschung begleiten. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Förderung der Medienkompetenz. Seit einigen Jahren kümmert sich die Landesanstalt für Medien NRW auch um Fragen des Jugendschutzes und Schutzes vor Rechtsverstößen mit Einsatz von künstlicher Intelligenz[2] im Internet, zur Sicherung der Meinungsfreiheit.

Neben den Lokalradios in NRW ist die Landesanstalt für Medien NRW unter anderem für private Fernsehsender wie VOX und Super RTL zuständig. Die Landesanstalt für Medien NRW ist darüber hinaus Träger von Angeboten wie ZEBRA und Medienscouts NRW und an Projekten wie klicksafe.de oder internet-abc.de beteiligt.

Die Landesanstalt für Medien NRW ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der LandesmedienanstaltenDie Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten erfolgt u. a. über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).

Die Landesanstalt für Medien NRW hat, zum Teil mit Partnern, wie z. B. der Verbraucherzentrale, viele Broschüren herausgegeben. Sie sind in der Regel kostenlos und können über die Landesanstalt für Medien NRW bestellt werden.

Für Zuschauer und Internetnutzer stellt die Landesanstalt eine wichtige Anlaufstelle für Beschwerden dar. Über 1.300 Rechtsverstöße auf Webseiten, in Social-Media-Posts und bei weiteren Online-Angeboten wurden im Jahr 2022 von der Landesanstalt für Medien festgestellt.[3]

Bis 2016 war Jürgen Brautmeier Direktor der Landesanstalt für Medien NRW. Er hatte im Herbst 2010 Norbert Schneider (Amtszeit 1993–2010) abgelöst. Brautmeier gehörte zu den Gründern der Europäischen Plattform der Regulierungsbehörden (EPRA). Von 2013 bis 2015 war er zusätzlich Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten. Im Juni 2016 wurde Tobias Schmid zu Brautmeiers Nachfolger gewählt. Er trat sein Amt im Januar 2017 an und führt seit dem 1. Januar 2023 seine zweite Amtszeit aus. Er ist darüber hinaus Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM) und war in der Zeit von Januar 2020 bis Dezember 2021 Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Media Services (ERGA), dem Verbund der nationalen Medienregulierungen in Europa. Seit dem 1. Januar 2022 ist er ordentliches Mitglied des ERGA Vorstandes.

Das zweite Organ der Landesanstalt für Medien NRW neben dem Direktor ist nach dem Landesmediengesetz NRW die Medienkommission, die aus 41 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern besteht (acht durch den Landtag Nordrhein-Westfalen gewählt, 33 von gesellschaftlich relevanten Gruppen entsandt, plus Stellvertretern). Sie berät und trifft alle wesentlichen Entscheidungen bei der Lizenzierung und Kontrolle von privaten Programmanbietern und entscheidet über die Vergabe von Übertragungskapazitäten an private Veranstalter in Nordrhein-Westfalen sowie über die Vergabe von Fördermitteln und Forschungsprojekten, wie zum Beispiel dem Fernsehsender NRWision. Die Mitglieder des Gremiums wählen auch den Direktor. Die Amtszeit der Mitglieder der Medienkommission beträgt sechs Jahre. Die aktuelle sechste Amtsperiode hat mit der konstituierenden Sitzung am 27. Februar 2015[4] begonnen und dauert noch bis 2021 an. Vorsitzender ist Werner Schwaderlapp. Die stellvertretende Vorsitzende ist Christiane Bertels-Heering.

Veranstaltungen

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Einmal im Jahr verleiht die Landesanstalt für Medien NRW den Audiopreis für herausragende Leistungen von Audioschaffenden. Zudem ist die Landesanstalt für Medien NRW Initiatorin der Karlsmedaille für europäische Medien. Auch vergibt die Landesanstalt für Medien NRW einmal im Jahr den Campus-Radio-Preis, mit dem besondere Leistungen der Hochschulradios honoriert werden.

Einmal jährlich führt die Landesanstalt für Medien NRW die Themenveranstaltung Kompetent beraten in Medienfragen durch, in deren Rahmen aktuelle Jugendschutz- und Medienkompetenzthemen diskutiert und in Workshops behandelt werden. Die Veranstaltungsreihe richtet sich vor allem an Multiplikatoren aus Pädagogik und Jugendarbeit.

Medien- und Kooperationsprojekte

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  • ZEBRA. Angebot für alle Fragen zu digitalen Medien[5]
  • klicksafe. EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz
  • Internet-ABC. Angebot für den Einstieg von Kindern ins Internet
  • juuuport. Beratung von Jugendliche für Jugendliche
  • Medienscouts NRW
  • Bürgermedien NRW
  • Flimmo
  • Medienpass NRW
  • Initiative Eltern+Medien

Einzelnachweise

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  1. Über uns - Die Landesanstalt für Medien NRW. Abgerufen am 22. Juli 2024.
  2. Warum die Medienanstalten jetzt bundesweit auf Künstliche Intelligenz setzen. kress.de, 8. April 2022, abgerufen am 14. Oktober 2023.
  3. Rechtsverstöße im Internet. Abgerufen am 22. Juli 2024.
  4. Pressemitteilung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2015 (Memento vom 25. März 2015 im Internet Archive)
  5. https://www.fragzebra.de