Hochschule für Polizei Baden-Württemberg

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Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
(HfPolBW)
Gründung 1979
Trägerschaft Land Baden-Württemberg
Ort Villingen-Schwenningen
Bundesland Baden-Württemberg Baden-Württemberg
Land Deutschland Deutschland
Präsident Matthias Zeiser
Studierende 2.255 (SoSe 2023)[1]
Mitarbeiter 307 (2022)[2]
davon Professoren 37 (2022)[2]
Website hfpol-bw.de

Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg (kurz HfPolBW) ist eine staatliche Fachhochschule für die Polizei des Landes Baden-Württemberg.

Sie wurde 1979 durch Erlass einer Errichtungsverordnung der Landesregierung gegründet.[3]

Seit Beginn des Jahres 2014 ist die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg für die gesamte Bildung der Polizei des Bundeslandes Baden-Württemberg zuständig. Als Teil der Polizeistrukturreform wurden der akademische Bildungsbetrieb sowie die Wahrnehmung der Aufgaben der Aus- und Fortbildung, des Einsatztrainings, des Führungstrainings, der polizeilichen Auslandseinsätze und der Personalgewinnung unter dem Dach der Hochschule gebündelt.[4]

Im Gegensatz zu anderen Hochschulen stellt sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts dar; sie hat keine eigene Rechtsfähigkeit. Ferner führt auch nicht das Wissenschaftsministerium, sondern das Innenministerium die Aufsicht.[5]

Ein Kuratorium unterstützt die Arbeit der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg und setzt sich aus Vertretern des Innenministeriums, des Wissenschaftsministeriums, der Polizeiführung des Landes, der Stadt Villingen-Schwenningen, der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie der Leitung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg zusammen.[6]

Die Hochschule mit den Instituten Fortbildung, Ausbildung und Training sowie Management und Personalgewinnung umfasst einen Personalkörper einschließlich Studierenden und Beamtinnen/Beamten in Ausbildung von über 3 000 Personen. Derzeit hat sie am Campus Villingen-Schwenningen eine Kapazität von rund 1300 Studienplätzen und beschäftigt 61 hauptamtliche Dozenten in vier Fakultäten (Einsatz- und Führungswissenschaften, Kriminalwissenschaften, Rechtswissenschaften und Sozialwissenschaften).

Den Studierenden werden in anwendungsbezogener Lehre die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die zur Erfüllung der Aufgaben des gehobenen Dienstes der Schutz- und Kriminalpolizei erforderlich sind.

Neben der Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes des Landes Baden-Württemberg absolvieren auch Aufstiegsbeamte für den höheren Polizeivollzugsdienst hier ihr erstes Studienjahr im Rahmen des Studienganges Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement; die weiteren Studienjahre werden an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster absolviert.[7]

Weitere Aufgabenschwerpunkte bilden Forschung, Aus- und Weiterbildung der Polizeibeschäftigten des Landes Baden-Württemberg sowie Aufgaben der Personalgewinnung.

Die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg wurde im Jahr 1979 unter dem Namen Fachhochschule Villingen-Schwenningen gegründet und ist damit die älteste Einrichtung dieser Art in Deutschland. Im Zuge der allgemeinen Umbenennung aller Fachhochschulen in Baden-Württemberg in „Hochschule“ wurde auch hier die Bezeichnung von Fachhochschule Villingen-Schwenningen – Hochschule für Polizei geändert. Im Rahmen der Polizeistrukturreform erhielt sie schließlich die Bezeichnung „Hochschule für Polizei Baden-Württemberg“.[8]

  • Im Februar 2020 wurden sieben Polizeischüler wegen nationalsozialistischer, antisemitischer und frauenfeindliche Äußerungen entlassen.
  • Im Mai 2023 durfte ein Dozent nicht mehr unterrichten wegen des Vorwurfs von grenzüberschreitendem Verhalten gegenüber Polizistinnen.

Einzelnachweise

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  1. Statistischer Bericht - Statistik der Studierenden - Sommersemester 2023, Tabelle 21311-07. (XLSX; 1,1 MB) Statistisches Bundesamt, abgerufen am 23. April 2024.
  2. a b Statistischer Bericht - Statistik des Hochschulpersonals 2022, Tabelle 21341-10. (XLSX; 1,5 MB) Statistisches Bundesamt, abgerufen am 23. April 2024.
  3. GBl. 1979, 206
  4. Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Organisation des Polizeivollzugsdienstes des Landes Baden-Württemberg (VwV-PolOrg) - Vom 19. November 2013 – Az.: 3-112/39 –. Baden-Württemberg Landesrecht BW, abgerufen am 7. Januar 2024.
  5. § 3 Aufsicht - Errichtungsverordnung HfPolBW. In: Baden-Württemberg Landesrecht BW. Abgerufen am 7. Januar 2024.
  6. Kuratorium der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, abgerufen am 23. März 2021
  7. § 2 Status, Aufgaben - Errichtungsverordnung HfPolBW. In: Baden-Württemberg Landesrecht BW. Abgerufen am 7. Januar 2024.
  8. Artikel 18 - Polizeistrukturreformgesetz – PolRG. In: Baden-Württemberg Landesrecht BW. 23. Juli 2013, abgerufen am 7. Januar 2024.

Koordinaten: 48° 3′ 54″ N, 8° 30′ 51″ O