Diskussion:Ostpreußische Kulturstiftung
Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Barbara Fürchtegott in Abschnitt § 96 BVFG
Verein?
[Quelltext bearbeiten]Ist das nicht eher ein Verein mit Sitz in Ansbach? +Kategorie:Ansbach; ±Kategorie:Stiftung in Deutschland→Kategorie:Verein (Bayern) --Matt1971 (Diskussion) Diskussion:Ostpreu%C3%9Fische Kulturstiftung#c-Matt1971-2014-04-06T06:03:00.000Z-Verein?11
- Kein Verein, eine Stiftung (Im Unterschied zu einem Verein hat eine rechtsfähige Stiftung – in Deutschland die häufigste Rechtsform – keine Mitglieder und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht. - siehe Stiftung). Aber Ansbach ist korrekt, dort ist das Registergericht: Diese ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ansbach und trägt neben dem Museum noch das Kulturzentrum in Ostpreußen in Ellingen. Quelle: http://www.ostpreussisches-landesmuseum.de/ueberuns/traegerschaft.html Grüße --Mef.ellingen (Diskussion) Diskussion:Ostpreu%C3%9Fische Kulturstiftung#c-Mef.ellingen-2014-04-06T08:51:00.000Z-Matt1971-2014-04-06T06:03:00.000Z11
§ 96 BVFG
[Quelltext bearbeiten]Wegen [1] in der Suche [2] nach § 96 BVFG abgehängt. --Barbara Fürchtegott (Diskussion) Diskussion:Ostpreu%C3%9Fische Kulturstiftung#c-Barbara Fürchtegott-20230916021900-§ 96 BVFG11