Diskussion:Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland
Die Tabelle ist hässlich und seitwärtsscrollen sollte möglichst vermieden werden. --Carlos-X 01:57, 30. Jun 2006 (CEST)
- Ich habe mal diese Aussage hierher verschoben um nicht auf der Artikelseite zu diskuttieren. Ich würde es nicht hässlich nennen, aber zustimmen, das noch einige Formatierungen gemacht werden könnten, ich kenne mich mit den Formatierungen von Tabellen noch nicht so gut aus und habe erstmal eine einfache Form gewählt, vielleicht kann jemand da helfen?
- Ich weiß nicht wie man seitwärtsscrollen vermeiden kann, außer mit einem Totalverzicht von großen Tabellen bei Wikipedia? Ich denke das wäre ein Mangel. Die Auslagerung von großen Tabellen auf eine eigene Seite wie hier wäre denke ich ein Kompromiss.namor 15:19, 30. Jun 2006 (CEST)
Sollte das nicht eher unter dem Lemma Rechtsformen von Unternehmen vollständig erstellt werden? IMO sind die Rechtsformen von Unternehmen in der Schweiz oder in Österreich mindestens genauso interessant. --Lychee 02:05, 30. Jun 2006 (CEST)
- Es gibt schon das Lemma Rechtsform. Ich habe das mal unter "siehe auch" hinzugefügt und ein Redirekt von Rechtsformen von Unternehmen auf Rechtsform gesetzt. Die Tabelle dient lediglich als kleine Übersicht und Ergänzung, passt aber nicht direkt mit ins Lemma.namor 15:19, 30. Jun 2006 (CEST)
Genossenschaften
[Quelltext bearbeiten]Die Tabellenspalte Genossenschaften ist an das neue GenG anzupassen
Tabelle
[Quelltext bearbeiten]Die Tabelle ist übrigens immer noch hässlich und man muss immer noch seitwärts scrollen. Eine strukturierte Liste der Form
- XXX
- A:
- B:
- C:
- YYY
- A:
- B:
- C:
würde sich vielleicht besser machen. Was meint ihr? --Thogo (Disk./Bew.) Diskussion:Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland#c-Thomas Goldammer-2007-01-07T15:54:00.000Z-Tabelle11
Was ist mit der Unternehmergesellschaft, die eine Unterform der GmbH ist? die wird in der tabelle nicht erwähnt.. schöne grüße,
Felix (nicht signierter Beitrag von 141.23.39.98 (Diskussion) Diskussion:Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland#c-141.23.39.98-2010-09-28T11:28:00.000Z-UG11)
EWIV und SE
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel sollte um die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und Europäische Aktiengesellschaft (SE) als europäische Formen, da sie in deutschem Recht zulässig und verankert sind, ergänzt werden. Und wenn man es genau nehmen möchte auch die Europäische Genossenschaft (SCE).
AMV (nicht signierter Beitrag von 95.117.223.19 (Diskussion) Diskussion:Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland#c-95.117.223.19-2011-10-12T21:42:00.000Z-EWIV und SE11)
Aufgespaltene Tabellen
[Quelltext bearbeiten]Ich habe die große Tabelle in zwei Teile aufgespalten: Personegesellschaften und Kapitalgesellschaften. Inhatlich exestiert in Deutschland eine Abgrenzung. Wenn eine Mehrheit das neue Layout besser findet kann man den folden Code auf die Artikel-Seite kopieren. (nicht signierter Beitrag von Tilly-Fan (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland#c-Tilly-Fan-2013-05-01T05:26:00.000Z-Aufgespaltene Tabellen11)
Ich vermisse die seit ca. 2008 neu eingeführte Rechtsform "UG (vgl. "limited" in GB)"
[Unternehmergesellschaft (haftungsbeschr%C3%A4nkt)#Gesetzlich vorgeschriebene Schreibweise11]
[Europ%C3%A4ische Privatgesellschaft11]
[Freier Beruf (Deutschland)11]
--Flohzelle 12:22, 28. Aug. 2013 (CEST)
Könnte es sein, dass Einzelunternehmen nicht als Personengesellschaften geführt werden? Einzelunternehmen sollten imho nicht in diese Tabelle! --Flohzelle 12:14, 28. Aug. 2013 (CEST)
- So ist es. Ein Einzelunternehmen ist keine Gesellschaft, wie ich auch schon vor einem Monat schrieb. Leider kenne ich mich mit Tabellenformattierungen nicht aus, sonst hätte ich es schon längst geändert. Kleinalrik (Diskussion) Diskussion:Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland#c-Kleinalrik-2013-09-08T20:14:00.000Z-Personengesellschaften11
- Es würde schon helfen, wenn die Überschrift abgeändert würde. "Natürliche Personen und Personengesellschaften" als Beispiel. Kleinalrik (Diskussion) Diskussion:Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland#c-Kleinalrik-2013-09-08T20:18:00.000Z-Kleinalrik-2013-09-08T20:14:00.000Z11
Einzelunternehmen | Stille Gesellschaft | OHG | KG | GbR (BGB- Gesellschaft) | |
---|---|---|---|---|---|
Gründung | |||||
Mindestanzahl der Gründer | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Form | - | nicht vorgeschrieben | nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich) | nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich) | nicht vorgeschrieben (schriftlich üblich) |
Beginn der Gesellschaft | sofort | sofort | sofort | sofort | sofort |
Firma | Vor- und Zuname des Inhaber (Personenfirma) | ohne Kennzeichen | Namen aller Gesellschafter oder Name eines Gesellschafters mit Zusatz (Personenfirma) | Namen der Vollhafter oder Name eines Vollhafters mit Zusatz | - |
Anmeldung zum Register | ja (Handelsregister Abteilung A, wenn eingetragener Kaufmann) | nein | ja (Handelsregister Abteilung A) | ja (Handelsregister Abteilung A) | nein |
Beteiligung am Kapital | allein aus Privatvermögen Selbstfinanzierung begrenzte Kreditbasis | stiller Gesellschafter mit Kapitaleinlage | gesamthänderisch jeweiliger Stand der Kapitalkonten aus Privatvermögen der Gesellschafter Selbstfinanzierung breite Kreditbasis | gesamthänderisch; Vollhafter jeweiliger Stand der Kapitalkonten; Teilhafter: Einlage | gesamthänderisch; jeweiliger Stand der Anteile |
Finanzielle Beteiligung | |||||
Gewinnbeteiligung | allein | angemessener Anteil | 4 % des Kapitals, Rest nach Köpfen oder Vertrag | 4 % des Kapitals, Rest: angemessenes Verhältnis | nach Köpfen |
Verlustbeteiligung | allein | nach Vertrag | nach Köpfen oder Gesellschaftsvertrag | angemessenes Verhältnis oder Gesellschaftsvertrag | nach Köpfen |
Leitung der Unternehmen | |||||
Geschäftsführung | allein | Inhaber | jeder Gesellschafter einzeln | nur Vollhafter (einzeln) | gemeinsam |
Vertretung | allein | Inhaber | jeder Gesellschafter einzeln | nur Vollhafter (einzeln) | gemeinsam |
Überwachendes Organ | - | - | - | - | - |
Beschließendes Organ | - | - | - | - | - |
Gesellschafterwechsel und Liqidation | |||||
Kündigung eines Gesellschafters | - | nach Vertrag oder zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit sechsmonatiger Frist | zum Schluss eines Geschäftsjahrs mit sechsmonatiger Frist | wie OHG | jederzeit (nicht zur „Unzeit“) |
Auflösungsgrund | Liquidation, Insolvenz, Tod des Inhabers | Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über) | Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation | Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrags, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation (Ausnahme: bei Tod eines Teilhafters geht dessen Anteil auf Erben über) | Kündigung, Beschluss der Gesellschafter, Ablauf des Vertrages, Tod eines Gesellschafters, gerichtliche Entscheidung (bei wichtigem Grund) Insolvenz, Liquidation |
Beteiligung am Auflösungserlös | allein | Rückzahlung der Kapitaleinlage (bei Insolvenz: Insolvenzforderung) | nach Geschäftsanteilen | nach Geschäftsanteilen | nach Anteilen |
Gesetzliche Regelung | HGB §§ 1-104 | HGB §§ 230-237 | HGB §§105-160 | HGB §§161-177 | BGB §§ 705-740 |
AG | KGaA | GmbH | eG | |
---|---|---|---|---|
Gründung | ||||
Mindestanzahl der Gründer | 1 | 5 | 1 | 3 |
Form | gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag | gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag | gerichtlich oder notariell beurkundeter Vertrag | Aufstellung eines Statuts (Satzung) und Unterzeichnung durch die Gründer |
Beginn der Gesellschaft | mit der Eintragung | mit der Eintragung | mit der Eintragung | mit der Eintragung |
Firma | Sachfirma mit Zusatz AG | Sachfirma (oder Personenfirma) mit Zusatz KGaA | Sach- oder Personenfirma mit Zusatz GmbH | Sachfirma mit Zusatz eG |
Anmeldung zum Register | ja (Handelsregister Abteilung B) | ja (Handelsregister Abteilung B) | ja (Handelsregister Abteilung B) | ja (Genossenschaftsregister) |
Beteiligung am Kapital | Aktien, Mindestnennwert 1,00 Euro Mindestkapital (Grundkap.) 50 000 Euro Kap. aus Vermögen der Aktionäre, Eigenfinanz, über Kapitalmarkt, große Kreditwürdigkeit wegen Gläubigerschutz, Börsenzulassung | Vollhafter: gesamthänderisch, jeweiliger Stand der Konten, Teilhaber: Aktien | Geschäftsanteil mind. 1,- Euro am Stammkapital mind. 25 000,- Euro aus Vermögen der Anteilseigner, Selbstfinanzg. durch Aufnahme weiterer Gesellschafter | Geschäftsguthaben (eingezahlter Teil des Geschäftsanteils) aus Einlage der Genossen, Finanzg. mögl., wegen Stimmrechtsbegrenzung und Mitgliederwechsel beschränkt |
Gewinnbeteiligung | Dividende | Vollhafter: 4 % des Kapitals, Rest angemessenes Verhältnis, Teilhafter: Dividende | entsprechend dem Geschäftsanteil | entsprechend dem Geschäftsguthaben |
Verlustbeteiligung | keine Beteiligung Ausnahme: Insolvenz, Kapitalherabsetzung | Vollhafter: angemessenes Verhältnis, Teilhafter keine Beteiligung außer Insolvenz | beschränkte Haftpflicht mit Geschäftsanteil; Nachschusspflicht | Abzug vom Geschäftsguthaben oder lt. Statut |
Leitung der Unternehmen | ||||
Geschäftsführung | Vorstand | Vollhafter (Vorstand) | Geschäftsführer | Vorstand (Genossen) |
Vertretung | Vorstand | Vollhafter (Vorstand) | Geschäftsführer | Vorstand (Genossen) |
Überwachendes Organ | Aufsichtsrat | Aufsichtsrat | bei mehr als 500 Beschäftigten: Aufsichtsrat | Aufsichtsrat |
Beschließendes Organ | Hauptversammlung | Hauptversammlung | Gesellschafterversammlung | Generalversammlung |
Gesellschafterwechsel und Liqidation | ||||
Kündigung eines Gesellschafters | keine Kündigung möglich, aber Verkauf der Aktien | - | keine Kündigung möglich, aber Verkauf des Geschäftsanteils | zum Schluss des Geschäftsjahrs mit dreimonatiger Frist |
Auflösungsgrund | Zeitablauf Beschluss d. HV Insolvenz | wie KG (Vollhafter), wie AG (Teilhafter) | Zeitablauf, Beschluss der Gesellschafter, Insolvenz | Zeitablauf, Beschluss der Generalversammlung, Insolvenz |
Beteiligung am Auflösungserlös | nach Aktien | wie KG u. AG | nach Geschäftsanteilen | nach Geschäftsguthaben |
Gesetzliche Regelung | Aktiengesetz (AktG) | AktG §§ 278-290 | GmbH Gesetz | Genossenschaftsgesetz |
--Tilly-Fan (Diskussion) Diskussion:Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland#c-Tilly-Fan-2013-05-01T05:26:00.000Z-Kapitalgesellschaften11
Verbesserungsvorschlag
[Quelltext bearbeiten]Bei Einzelunternehmen, ist der Register Eintrag kein Pflicht, sobald der Gründer keine Kaufmann ist. Dies soll besser zu verstehen sein. (nicht signierter Beitrag von 37.201.78.231 (Diskussion) Diskussion:Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland#c-37.201.78.231-2013-08-04T15:28:00.000Z-Verbesserungsvorschlag11)
Einzelunternehmung
[Quelltext bearbeiten]Ein Einzelunternehmen ist keine Personengesellschaft. Kleinalrik (Diskussion) Diskussion:Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland#c-Kleinalrik-2013-08-06T13:56:00.000Z-Einzelunternehmung11
Haftung?
[Quelltext bearbeiten]Es wäre hilfreich, wenn in der Tabelle eine Zeile "Haftung" aufgenommen würde, s. B. hier. --Exilsaarländer (Diskussion) Diskussion:Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland#c-Exilsaarländer-2021-10-21T09:27:00.000Z-Haftung?11