Diskussion:Kollegialorgan für Studienangelegenheiten
Österreichlastig?
[Quelltext bearbeiten]Hochschulrecht ist (in Deutschland) Ländersache. Der Artikel berücksichtigt die völlig unterschiedliche Bedeutung des Begriffs "Studienkommission" in unterschiedlichen Bundesländern nicht. --[Rw] !? Diskussion:Kollegialorgan f%C3%BCr Studienangelegenheiten#c-Romwriter-2007-05-07T20:04:00.000Z-Österreichlastig?11
- ich hab aus dem "überarbeiten" ein "österreichlastig" gemacht, das ist nämlich das Problem. Der Artikel beschreibt ausschließlich Österreich (wo übrigens Hochschulrecht Bundessache ist). --Wirthi ÆÐÞ Diskussion:Kollegialorgan f%C3%BCr Studienangelegenheiten#c-Wirthi-2007-05-27T19:07:00.000Z-Romwriter-2007-05-07T20:04:00.000Z11
Studienkommissionen und das Universitätsgesetz 2002
[Quelltext bearbeiten]Es stimmt nicht ganz, daß es keine STUKOs mehr gibt. Zwar hat der Senat einen Genehmigungsvorbehalt, die inhaltliche Ausarbeitung und Entscheidung muß aber in einer speziellen Kommission des Senats erfolgen (in der Regel "Curriculakommission" oder "Curricularkommission" genannt). Ob es an einer Uni davon mehrere gibt, wie früher die Studienkommissionen, oder nur eine, oder etwa eine pro Fakultät o.ä., ist der Satzung der jeweiligen Universität überlassen. Die Studierenden müssen mit mindestens 25 Prozent der Stimmen vertreten sein (höhere Prozentsätze sind möglich und an manchen Unis auch festgelegt).
Der größte Unterschied zur früheren Rechtslage liegt in einem anderen Bereich, nämlich daß diese Curricularkommissionen keine Behörde mehr sind (vormals: Vorsitzender = studienrechtliche Behörde 1. Instanz, Studienkommission = studienrechtliche Behörde 2. Instanz).
--pep Diskussion:Kollegialorgan f%C3%BCr Studienangelegenheiten#c-Peter Putzer-2009-11-18T23:35:00.000Z-Studienkommissionen und das Universitätsgesetz 200211
- Dein Kommentar bestärkt mich darin, dass dieser Artikel einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Auch das Lemma passt nicht mehr, im Hinblick auf § 25 Abs. 8 bis 10 UG müsste der Artikel wohl Kollegialorgan für Studienangelegenheiten heißen (natürlich mit Redirects von Studienkommission, Curriculakommission und Curricularkommission). Ein eigener Abschnitt müsste der früheren Rechtslage gewidmet sein.
- Ich werde mich mal am nächsten oder übernächsten Wochenende über diesen Artikel hermachen. Aber wenn Du schneller bist als ich – nur zu! Grüße, --UV Diskussion:Kollegialorgan f%C3%BCr Studienangelegenheiten#c-UV-2009-11-18T23:48:00.000Z-Peter Putzer-2009-11-18T23:35:00.000Z11
- Wär natürlich eine Variante. Oder man läßt die Studienkommission als Lemma und macht einen zweiten Artikel auf (alles kurz und knapp). Ich bin aber eher mit den ÖH-Themen ausgelastet derzeit (und sollt auch noch was für mein Nebenbeistudium erledigen). --pep Diskussion:Kollegialorgan f%C3%BCr Studienangelegenheiten#c-Peter Putzer-2009-11-19T08:20:00.000Z-UV-2009-11-18T23:48:00.000Z11
- Habe den Artikel mal überarbeitet. --UV Diskussion:Kollegialorgan f%C3%BCr Studienangelegenheiten#c-UV-2009-11-21T22:54:00.000Z-UV-2009-11-18T23:48:00.000Z11
Zusammensetzung
[Quelltext bearbeiten]Evt. kann man noch darauf eingehen, daß die StV ein Vorschlagsrecht für die Entsendung hat? --pep Diskussion:Kollegialorgan f%C3%BCr Studienangelegenheiten#c-Peter Putzer-2009-11-21T22:56:00.000Z-Zusammensetzung11
- Klar, habs jetzt hineingeschrieben. --UV Diskussion:Kollegialorgan f%C3%BCr Studienangelegenheiten#c-UV-2009-11-21T23:03:00.000Z-Peter Putzer-2009-11-21T22:56:00.000Z11
Lemma
[Quelltext bearbeiten]Zusätzlich sollte wohl noch "Kollegialorgan gemäß § 25 Abs. 8 Z 3" irgendwo erwähnt werden (ein ähnliches Problem hab ich auch bei Benutzer:Peter Putzer/Fakultätsvertretung). --pep Diskussion:Kollegialorgan f%C3%BCr Studienangelegenheiten#c-Peter Putzer-2009-11-21T23:00:00.000Z-Lemma11
Addendum: Hab einen Redirect von STUKO hinzugefügt, die Abkürzung sollte man wohl auch auf geeignete Weise integrieren in die Einleitung. --pep Diskussion:Kollegialorgan f%C3%BCr Studienangelegenheiten#c-Peter Putzer-2009-11-21T23:03:00.000Z-Lemma11