Diskussion:Eingliederungsschein
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Asperatus in Abschnitt Frage
Gegenüberstellung
[Quelltext bearbeiten]Ich habe hier eine Diskussion zur Gegenüberstellung von E- und Z-Schein geöffnet. Ich bitte um euere Meinung.--Redonebird (Diskussion) Diskussion:Eingliederungsschein#c-Redonebird-2019-08-23T11:18:00.000Z-Gegenüberstellung11
Frage
[Quelltext bearbeiten]hat die inanspruchnahme auswirkung finanzieller art bei der abfindung?--2003:E9:DF43:B900:BC28:6C20:963C:382D Diskussion:Eingliederungsschein#c-2003:E9:DF43:B900:BC28:6C20:963C:382D-2019-11-09T08:24:00.000Z-Frage11
- Vermutlich ist mit „Abfindung“ die Übergangsbeihilfe gemeint. Siehe dazu im Artikel: Die Übergangsbeihilfe wird um 75 Prozent gekürzt. (§ 12 Abs. 3 Satz 1 SVG) Demzufolge ist die Antwort auf die Frage: ja.--Asperatus (Diskussion) Diskussion:Eingliederungsschein#c-Asperatus-2019-11-09T11:02:00.000Z-2003:E9:DF43:B900:BC28:6C20:963C:382D-2019-11-09T08:24:00.000Z11