Diskussion:Barony by writ
Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Herrgott in Abschnitt Mal interesse halber
Mal interesse halber
[Quelltext bearbeiten]Kann ein uneheliches Kind den Titel seiner Mutter erben ? --Gruß Michael Hoefler50 Diskussion Beiträge Diskussion:Barony by writ#c-Hoefler50-20231211200300-Mal interesse halber11
- Nein, unehelich geborene Kinder sind bei britischen Adelstiteln nicht erbberechtigt (das gilt auch dann, wenn die Eltern nach der Geburt heiraten).--Herrgott (Diskussion) Diskussion:Barony by writ#c-Herrgott-20231211214900-Hoefler50-2023121120030011