Diskussion:Arbeitslosengeld II
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Finanzierung
[Quelltext bearbeiten]Träger der Jobcenter sind zwar die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen, finanziert wird es aber durch den Bund und den Kommunen. Die Bundesagentur ist an der Finanzierung nicht beteiligt (siehe § 46 SGB II oder auch den Beitrag zum "Eingliederungsbeitrag") (nicht signierter Beitrag von 195.88.117.25 (Diskussion) Diskussion:Arbeitslosengeld II#c-195.88.117.25-2018-07-04T06:44:00.000Z-Finanzierung11)
Finanzierung der Krankenversicherung
[Quelltext bearbeiten]Siehe Diskussion:Gesetzliche Krankenversicherung#Finanzierung der GKV bei ALG-II-Bezug: Gemäß des vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen IGES-Gutachten besteht eine Unterfinanzierung der GKV, da der Bund bislang die Kosten der Krankenversicherung tatsächlich nur zu etwa 38 % für ALG-II-Bezieher trägt, die Krankenkassen somit auf rund 62 % der Kosten sitzen bleiben bzw. diese auf die sonstigen Versicherten umlegt (grob sind das 10 von 15 Mrd. Euro). Die umseitige Aussage "Krankenversicherungsbeiträge [...] werden in voller Höhe übernommen und vom Bund getragen" ist insofern bestenfalls als halbe Wahrheit anzusehen und um die Diskrepanz zwischen der vom Bund gezahlten Monatspauschale (knapp unter 100 Euro pro Versicherten) und den tatsächlichen Krankenversicherungskosten der ALG-II-Bezieher zu ergänzen. Frdl. Grüße --Verzettelung (Diskussion) Diskussion:Arbeitslosengeld II#c-Verzettelung-2018-09-02T16:49:00.000Z-Finanzierung der Krankenversicherung11
3 Kostenträger 12.2 Finanzierung
[Quelltext bearbeiten]unter 12.2 steht: Die nominalen Soll-Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II werden für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 mit jeweils rund 36 Milliarden Euro beziffert.[95] Unter 3 steht, was Bund, was Kommunen finanzieren. Hilfreich wäre, hierzu auch Zahlen zu haben
- - z.B. gibt das Finanzministerium für 2018 einen Wert von 20,4 Mrd. an (https://www.bundeshaushalt.de/#/2018/soll/ausgaben/einzelplan/110168112.html)
(nicht signierter Beitrag von BeckyNn (Diskussion | Beiträge) Diskussion:Arbeitslosengeld II#c-BeckyNn-2018-10-21T14:23:00.000Z-3 Kostenträger 12.2 Finanzierung11)
Lebenshaltungskosten
[Quelltext bearbeiten]Siehe die Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats des Landwirtschaftsministeriums: Gutachten für eine „Politik für nachhaltigere Ernährung“ vorgelegt. In dem es eindringlich heißt: „Die derzeitige Grundsicherung reicht ohne weitere Unterstützungsressourcen nicht aus, um eine gesundheitsförderliche Ernährung zu realisieren.“ Quelle: https://taz.de/Groko-ignoriert-eigene-Beraterinnen/!5759046/ --2003:E7:7F13:9501:64F1:98F8:FBF5:16A Diskussion:Arbeitslosengeld II#c-2003:E7:7F13:9501:64F1:98F8:FBF5:16A-2021-04-09T11:35:00.000Z-Lebenshaltungskosten11
- Ein interessantes Detail. Der Regelsatz wird aber bekanntlich als generell nicht existenzsichernd kritisiert. Ein Problem ist dabei z.B. auch die sog. Energiearmut oder die Anschaffung größerer Haushaltsgeräte. Fehlernährung und ernährungsbedingte Erkrankungen sind ebenfalls ein verbreitetes Problem in Deutschland, nicht nur unter bei ALG II-Berechtigten. Deshalb ist es fragwürdig, bei einer Kritik des Regelsatzes nur die fehlende Berücksichtigung von Ausgaben für gesundheitsfördernde bzw. nachhaltige Produkte darzustellen. Trotzdem habe ich die in der taz genannten Quellen angefügt, die vielleicht noch mal irgendwie brauchbar sein könnten:
- Politik für eine nachhaltigere Ernährung. Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) beim BMEL, Gutachten, Juni 2020;
- Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten Kurzfassung, Juni 2020;
- BMAS, Antwortschreiben an Sven Lehmann: „Schriftliche Fragen im März 2021, Arbeitsnummern 205 und 206“ BMAS, 18. März 2021, S. 2. Grüße, R2Dine (Diskussion) Diskussion:Arbeitslosengeld II#c-R2Dine-2021-04-09T14:48:00.000Z-2003:E7:7F13:9501:64F1:98F8:FBF5:16A-2021-04-09T11:35:00.000Z11
SGB2 ist einfach Sozialhilfe mit Arbeitspflicht
[Quelltext bearbeiten]während SGB12 Sozialhilfe ohne Arbeitspflicht ist.
SGB2 hat die frühere Arbeitslosenhilfe abgelöst, die nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes gezahlt wurde. --L.Willms (Diskussion) Diskussion:Arbeitslosengeld II#c-L.Willms-20240101141100-SGB2 ist einfach Sozialhilfe mit Arbeitspflicht11