Datei Diskussion:Poster boletim.jpg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von J. Patrick Fischer in Abschnitt Infoplakat zur Wähler
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Aus Wikipedia:Urheberrechtsfragen:

Infoplakat zur Wähler

[Quelltext bearbeiten]

Ich vermute mal, daß ein öffentliches Infoplakat zur Wahl in Osttimor noch unter Urheberrecht der Wahlbehörde fällt, oder? Aber die Logos der Behörden hier und hier dürften wohl die Schöpfungshöhe nicht erreichen. Richtig? --J. Patrick Fischer Datei Diskussion:Poster boletim.jpg#c-J. Patrick Fischer-2007-04-19T08:19:00.000Z-Infoplakat zur Wähler11Beantworten

Das Poster fällt nmM wahrscheinlich (kommt ein wenig auf die tatsächliche Verwendung an) unter die Ausnahme für amtliche Werke gemäß § 5 Abs. 2 UrhG (D), also Urheberrecht bei nd-Verwendung nein, ansonsten schon. Bezüglich der Logos, PD-Bild-Schöpfungshöhe würde passen.sугсго.PEDIA-/+ Datei Diskussion:Poster boletim.jpg#c-Syrcro-2007-04-19T08:45:00.000Z-J. Patrick Fischer-2007-04-19T08:19:00.000Z11Beantworten
Aber § 5 UrhG gilt doch nur für Bilder deutscher Ämter, oder? --Noddy93 Datei Diskussion:Poster boletim.jpg#c-Noddy93-2007-04-19T09:41:00.000Z-Syrcro-2007-04-19T08:45:00.000Z11Beantworten
Zur Verwendung: Das Poster wurde von der Nationalen Wahlkommission in Osttimor ausgehängt, damit die Leute wissen, wie man wählt. Da wir schon dabei sind: Wie sieht es mit Wahlplakaten aus? --J. Patrick Fischer Datei Diskussion:Poster boletim.jpg#c-J. Patrick Fischer-2007-04-19T12:21:00.000Z-J. Patrick Fischer-2007-04-19T08:19:00.000Z11Beantworten
Nein, es gilt auch für ausländische amtliche Werke, und nein, Wahlplakate sind keine amtlichen Werke. Dieses Poster aber vielleicht schon. -- Timo Müller Diskussion Datei Diskussion:Poster boletim.jpg#c-Timo Müller-2007-04-19T17:38:00.000Z-J. Patrick Fischer-2007-04-19T12:21:00.000Z11Beantworten
Echt? Und wie ist "amtlich" definiert? --Noddy93 Datei Diskussion:Poster boletim.jpg#c-Noddy93-2007-04-19T23:22:00.000Z-Timo Müller-2007-04-19T17:38:00.000Z11Beantworten
Das steht da. -- Timo Müller Diskussion Datei Diskussion:Poster boletim.jpg#c-Timo Müller-2007-04-20T05:43:00.000Z-Noddy93-2007-04-19T23:22:00.000Z11Beantworten
§ 5 kenn ich, aber da steht ja nicht, was genau ein Amt ist. --Noddy93 Datei Diskussion:Poster boletim.jpg#c-Noddy93-2007-04-20T09:50:00.000Z-Timo Müller-2007-04-20T05:43:00.000Z11Beantworten
Amtliches Werk oder ein wenig vertieft (hier).

Gut, das Plakat ist von einer staatlichen Behörde zur Information der Bürger veröffentlicht worden. Ich werde es jetzt mal hochladen und die Diskussion von hier in die Diskussion kopieren. Danke! --J. Patrick Fischer Datei Diskussion:Poster boletim.jpg#c-J. Patrick Fischer-2007-04-20T15:58:00.000Z-Infoplakat zur Wähler11Beantworten