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Datei:Wassersportflagge.svg

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Beschreibung
Deutsch: Wassersportflagge
English: Flag for water sports
Quelle

Own work by uploader

 
Diese W3C-unbestimmte Vektorgrafik11 wurde mit Inkscape11 erstellt .
Data from: Der Flaggenkurier, Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Flaggenkunde, Achim und Berlin, Nr. 16/2002 bis 30/2009, ISSN 0949-6173
Urheber Tractor
Colors
InfoField
Verwendete Farben:
     Schwarz gerendert als RGB-Farbmodell11 000 000 000
     Weiß gerendert als RGB-Farbmodell11 255 255 255
     Rot gerendert als RGB-Farbmodell11 208 000 000
SVG
InfoField
 
Diese Vektorgrafik11 wurde mit einem Texteditor11 erstellt. Die Validierung hat sie für syntaktisch korrekt befunden.


Public domain
Diese Datei zeigt die Flagge einer K%C3%B6rperschaft des %C3%B6ffentlichen Rechts (Deutschland)11. Gemäß § 5 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetz (Deutschland)11 sind Amtliches Werk11 wie Wappen oder Flaggen Gemeinfreiheit11. Da die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsnachfolgerin der Weimarer Republik11 sowie des NS-Staat11 ist, gilt dieses Gesetz auch für Flaggen, die vor 1945 verkündet wurden.
Beachte: Die Verwendung von Wappen und Flaggen (insbesondere die des NS-Staats) unterliegt rechtlichen Beschränkungen, unabhängig vom Urheberrecht11-Status der hier gezeigten Darstellung.

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Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Deutschland11 wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für %C3%96sterreich11 gilt der § 3 des Verbotsgesetz 194711. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz11, in S%C3%BCdtirol11, Luxemburg11, Liechtenstein11, der Deutschsprachige Gemeinschaft11 und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Bitte beachten Sie auch den Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen11!

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aktuell17:03, 5. Sep. 2008Vorschaubild der Version vom 17:03, 5. Sep. 20081.615 × 968 (43 KB)Fornax{{Information |Description= |Source= |Date= |Author= |Permission= |other_versions= }}
13:32, 25. Nov. 2007Vorschaubild der Version vom 13:32, 25. Nov. 20071.615 × 968 (46 KB)Jed{{Information |Description={{de|Wassersportflagge}} {{en|Flag for water sports}} |Source=Image:Wassersportflagge.jpg |Date= |Author= Tractor |Permission={{GFDL}} {{PD-Flag}} |other_versions= }} {{Nazi symbol}} [[Category:Flags of N

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