BeschreibungVerkehrszeichen - Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder, 1910-1927.svg
Deutsch: Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt: Kraftfahrzeuge 15 km, Verbot für Kraftwagen und Motorräder, Verbot für Kraftwagen, offen für Motorräder. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Quelle: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Das hier gezeigte Zeichen, das nach einem erhaltenen Original digital nachgezeichnet wurde, weicht etwas vom gesetzlich vorgeschriebenen Text ab.
Datum
Quelle
Mit Hilfe eines Photos nachgezeichnetes Original
Urheber
Selbst gezeichnet und interpretiert durch Mediatus.
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Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist Gemeinfreiheit11. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 Gesetz %C3%BCber Urheberrecht und verwandte Schutzrechte11).
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