Deutsch: Verkehrszeichen: Kraftfahrzeuge 30 km. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt. Darunter das Zeichen: Kraftfahrzeuge 15 km. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Quelle: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Schilder mit 30 km wurden auf Basis dieser Verordnung regional erlassen.
Datum
Quelle
Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Selbst gezeichnet und interpretiert durch Mediatus.
Urheber
kaiserlicher Erlaß; selbst gezeichnet und interpretiert durch Mediatus
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Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist Gemeinfreiheit11. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 Gesetz %C3%BCber Urheberrecht und verwandte Schutzrechte11).
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