Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:Standarte Panzertruppe.svg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 1.645 × 1.641 Pixel, Dateigröße: 1,02 MB)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Drittes Reich (1936 – 1945), Feldzeichen der Wehrmacht (Heer) – Truppenfahnen Bataillonsstandarten (nur motorisierte Verbände und Kavallerie-Verbände):
  • Panzertruppen
    • Waffenfarbe rosa.
English: Wehrmacht, Standard for armoured units 1936-1945
Datum
Quelle Eigenes Werk; Data from:Davis/McGregor: Flags of the Third Reich. Vol. 1. Reed International Books, London 1994, Internationale Standardbuchnummer11 1855324466
Urheber Paul Casberg (1883-1945)

Lizenz

Public domain
Diese Datei zeigt die Flagge einer K%C3%B6rperschaft des %C3%B6ffentlichen Rechts (Deutschland)11. Gemäß § 5 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetz (Deutschland)11 sind Amtliches Werk11 wie Wappen oder Flaggen Gemeinfreiheit11. Da die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsnachfolgerin der Weimarer Republik11 sowie des NS-Staat11 ist, gilt dieses Gesetz auch für Flaggen, die vor 1945 verkündet wurden.
Beachte: Die Verwendung von Wappen und Flaggen (insbesondere die des NS-Staats) unterliegt rechtlichen Beschränkungen, unabhängig vom Urheberrecht11-Status der hier gezeigten Darstellung.

Deutsch  English  日本語  한국어  中文(简体)  中文(繁體)  +/−

Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Deutschland11 wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für %C3%96sterreich11 gilt der § 3 des Verbotsgesetz 194711. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz11, in S%C3%BCdtirol11, Luxemburg11, Liechtenstein11, der Deutschsprachige Gemeinschaft11 und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Bitte beachten Sie auch den Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen11!

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/svg+xml

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell05:53, 27. Mai 2023Vorschaubild der Version vom 05:53, 27. Mai 20231.645 × 1.641 (1,02 MB)Fornaxremoved auto-traced elements, exchanged with handmade
11:10, 14. Jul. 2008Vorschaubild der Version vom 11:10, 14. Jul. 20081.857 × 1.839 (576 KB)Fornax{{Information |Description={{en|1=Standard for armoured units 1936-1945}} |Source=Own work by uploader |Author=Fornax |Date=2008 |Permission=see below |other_versions= }} created with "Inkscape" {{ImageUpload|full}}

Globale Dateiverwendung

Metadaten