(Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").)
Dieses Werk stellt eine Flagge11, ein Wappen11, ein Siegel11 oder ein anderes offizielles Insigne11 dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrecht11.
2008-03-16 20:06 User:TUBS11 136×183× (47036 bytes) {{Information |Beschreibung = Verbandsabzeichen Panzergrenadierbrigade 32 |Quelle = www.bundeswehr.de |Urheber = Bundeswehr |Datum = 2008 |Genehmigung = Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Ab
Kurzbeschreibungen
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