Das hier abgebildete zwei- oder dreidimensionale Kunstwerk ist in der Schweiz Gemeinfreiheit11 (URG Art. 29), weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt auch für die Europäische Union und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Die Erstellung einer fotografischen Reproduktion des Objekts erzeugt eine neue Urheberschaft. Es soll ein zusätzlicher Lizenzbaustein gesetzt werden, der die urheberrechtliche Situation der Abbildung angibt.
Dieses Werk wurde von seinem Urheber Benutzer:Plutowiki11 als gemeinfrei veröffentlicht. Dies gilt weltweit. In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist: Benutzer:Plutowiki11 gewährt jedem das bedingungslose Recht, dieses Werk für jedweden Zweck zu nutzen, es sei denn, Bedingungen sind gesetzlich erforderlich.
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Kurzbeschreibungen
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{{Information |Description ={{de|1=Der Hochaltar wurde 1853 neu gefasst. 1882 wurde beschlossen, den Chor zu einer kleinen Apsis auszubauen.}} |Source ={{own}} |Author =[[Use...
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