Deutsch: Bau- und Betriebsbewilligung der königlich-preußischen Regierung in Wiesbaden für eine Resorcin-Produktionsanlage in den Farbwerken Hoechst, vorm. Meister, Lucius & Brüning.
English: Building and operating licence by the Royal Prussian Government in Wiesbaden for a resorcinol plant in the Farbwerke Hoechst, yore Meister, Lucius & Brüning.
Datum
Quelle
Archiv der Farbwerke Hoechst AG
Urheber
Deutsch: Ein unbekannter Beamter der Innenbehörde der königlich-preußischen Regierung in Wiesbaden
English: An unknown civil servant of the Office in Interior of the Royal Prussian Government in Wiesbaden
Urkundentext
Der Text auf der Urkunde lautet:
Königliche Regierung
Abtheilung des Inneren
J.-No IA. 1735
Wiesbaden, den 17. März 1884
Auf das an uns gerichtete bei dem königlichen Amt dortselbst eingereichte Gesuch vom 5. Dezember pa. um Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Fabrikation von Resorcin auf dem Fabrik-Grundstück No 1437 u.s.w. des Lagerbuchs der Gemarkung Höchst gereicht Ihnen hiermit zum Bescheide, daß wir die beantragte Genehmigung nach Maßgabe der vorgelegten Beschreibungen und Zeichnungen und unter den folgenden Bedingungen ertheilen werden:
1. Ueberall in dem Etablissement, wo mit Aether gearbeitet wird, müssen solche Vorkehrungen getroffen sein, daß eine Entzündung desselben nicht eintreten kann.
2. Sollten nach Inbetriebnahme der Anlage weitere Anordnungen von der zuständigen Behörde zur Beseitigung erheblicher Gefahren, Nachtheile oder Belästigungen für das Publikum gg. für erforderlich erachtet werden, so hat die Unternehmerin solche auf ihre Kosten sogleich zur Ausführung zu bringen.
Gegen diesen Bescheid steht Ihnen nach Pos. 41 und 45 der Anweisung zur Durchführung der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 innerhalb 14 Tagen vom Tage der Behändigung an, dieser nicht mitgerechnet, sowohl der Antrag auf mündliche Verhandlung als auch der Rekurs an den Herrn Minister für Handel und Gewerbe zu Berlin offen.
Ersterer Antrag ist an uns zu richten, auch muß die Rekursschrift bei uns eingereicht werden. Geht innerhalb der genannten Frist der vorbemerkte Antrag resp. die Rekursschrift bei uns nicht ein, so werden wir die Genehmigungs-Urkunde unter Aufnahme der obigen Bedingungen ausfertigen und Ihnen zustellen lassen.
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