Diese Fotografie ist Gemeinfreiheit11, weil aufgrund des Artikels 3 des polnischen Urheberrechtsgesetzes vom 29. März 1926 und Artikel 2 des Urheberrechtsgesetzes vom 10. Juli 1952 die Fotografien polnischer Urheber (oder die zuerst in Polen oder gleichzeitig in Polen und im Ausland erschienen sind), die ohne einen eindeutigen Vorbehalt der Urheberrechte vor der Änderung des Gesetzes am 23. Mai 1994 veröffentlicht wurden, dem urheberrechtlichen Schutz nicht unterliegen - es ist zu bestimmen, dass sie in Polen Gemeinfreiheit11 sind.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten Gemeinfreiheit11, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.