Gemäß dem Tschechischen Urheberrechtsbeschluss (Gesetznummer 121/2000, Artikel 3, Abschnitt a) gilt für folgende Dokumente kein Urheberrecht11:
ein amtliches Werk, wie etwa eine Gesetzesbestimmung, -entscheidung, öffentliche Satzung, öffentlich einsehbares Register, als auch
ein offizieller Entwurf eines ofiziellen Werkes und andere vorbereitende offizielle Werke einschliesslich der offiziellen Übersetzungen dieser Werke,
eine Veröffentlichung des Senats oder der Abgeordnetenkammer,
eine Gemeindechronik oder historische Aufzeichnung,
ein Staatssymbol oder ein Symbol einer regionalen Selbstverwaltungseinheit,
sowohl andere ähnliche Werke, welche im Interesse der Öffentlichkeit keiner Urheberrechtsbeschränkung unterliegen".
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass dieses Werk Gemeinfreiheit11 ist. Im Zweifelsfall soll jedoch berücksichtigt werden, ob andere Gesetze dieses Werk regulieren.
Dieses Werk stellt eine Flagge11, ein Wappen11, ein Siegel11 oder ein anderes offizielles Insigne11 dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrecht11.
Kurzbeschreibungen
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