Zur Beschreibungsseite auf Commons

Datei:COA Luftwaffe eagle silver.svg

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 512 × 301 Pixel, Dateigröße: 38 KB)

Diese Datei und die Informationen unter dem roten Trennstrich werden aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons eingebunden.

Zur Beschreibungsseite auf Commons


Beschreibung
English: Second version of the emblem of the (Wehrmacht) Luftwaffe, silver version
Deutsch: Emblem der Luftwaffe (Wehrmacht), in Silber
Quelle Vector version of
Urheber
Original:
Vektor:
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Diese Datei zeigt die Flagge einer K%C3%B6rperschaft des %C3%B6ffentlichen Rechts (Deutschland)11. Gemäß § 5 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetz (Deutschland)11 sind Amtliches Werk11 wie Wappen oder Flaggen Gemeinfreiheit11. Da die Bundesrepublik Deutschland die Rechtsnachfolgerin der Weimarer Republik11 sowie des NS-Staat11 ist, gilt dieses Gesetz auch für Flaggen, die vor 1945 verkündet wurden.
Beachte: Die Verwendung von Wappen und Flaggen (insbesondere die des NS-Staats) unterliegt rechtlichen Beschränkungen, unabhängig vom Urheberrecht11-Status der hier gezeigten Darstellung.

Deutsch  English  日本語  한국어  中文(简体)  中文(繁體)  +/−

Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Deutschland11 wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für %C3%96sterreich11 gilt der § 3 des Verbotsgesetz 194711. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz11, in S%C3%BCdtirol11, Luxemburg11, Liechtenstein11, der Deutschsprachige Gemeinschaft11 und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Bitte beachten Sie auch den Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen11!

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/svg+xml

2859698eaa3f098483fcd492b92f0718b70cb4e0

39.421 Byte

301 Pixel

512 Pixel

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell13:20, 21. Apr. 2020Vorschaubild der Version vom 13:20, 21. Apr. 2020512 × 301 (38 KB)Gunnar.offel* Duplizierung der Goldvariante in Farbe CCCCCC

Die folgenden 3 Seiten verwenden diese Datei:

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:

Weitere globale Verwendungen dieser Datei anschauen.

Metadaten