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Datei:Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten.png

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Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Österreichisches Bundesverfassungsgesetz für Sozialversicherte mit dem Übergang vom Pensionsalter für Frauen auf das der Männer (bis 2033)

Gesamter Gesetzestext (von 1992):

Langtitel

Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten
StF: BGBl. Nr. 832/1992 (NR: GP XVIII RV 737 AB 837 S. 90. BR: AB 4384 S. 562.)

Sonstige Textteile
        Der Nationalrat hat beschlossen:
Text
        § 1. Gesetzliche Regelungen, die unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Versicherten der gesetzlichen Sozialversicherung vorsehen, sind zulässig.
        § 2. Beginnend mit 1. Jänner 2019 ist für weibliche Versicherte die Altersgrenze für die vorzeitige Alterspension jährlich bis 2028 mit 1. Jänner um sechs Monate zu erhöhen.
        § 3. Beginnend mit 1. Jänner 2024 ist für weibliche Versicherte die Altersgrenze für die Alterspension jährlich bis 2033 mit 1. Jänner um sechs Monate zu erhöhen.
        § 4. Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit 1. Jänner 1993 in Kraft und hinsichtlich des § 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2028, hinsichtlich der §§ 1 und 3 mit Ablauf des 31. Dezember 2033 außer Kraft.
        § 5. Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Textlayout hier nach dem vom Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Datum
Deutsch: Gesetzestext von 1992, Erstellung der Bildschirmkopie am 26. Januar 2023
Quelle

Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008799
Urheber
Deutsch: Gesetzeserstellung durch das österreichische Parlament, Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Finanzen, Erstellung der Bildschirmkopie durch Sonne7 (Diskussion · Beiträge)

Lizenz

Public domain
Dieses Werk ist gemäß dem Österreichischen Urheberrechtsgesetz Gemeinfreiheit11, da es Teil eines durch die Österreichische Bundesregierung oder einer Landesbehörde veröffentlichen Gesetzes, Verordnung oder offiziellen Dekrets ist, oder weil dieses Werk von vorwiegend offizieller Verwendung ist. (§7 UrhG)

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Kurzbeschreibungen

Österreichisches Bundesverfassungsgesetz für Sozialversicherte mit dem Übergang vom Pensionsalter für Frauen auf das der Männer (bis 2033)

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