BeschreibungBake an Autobahnen - 400 Meter zur Ausfahrt - StVO DDR 1953.svg
Deutsch: Bake an Autobahnen: 400 Meter zur Ausfahrt. Diese 1938 eingeführten Baken standen am rechten Fahrbahnrand der Autobahnen. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik weiter. In der DDR wird das Zeichen mit seinen Bemaßungen z.B. in der folgenden Schrift wiedergegeben: Friedrich Nöring: Der Straßenbaupraktiker. Fachbuchverlag, Leipzig 1953, S. 79.
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Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist Gemeinfreiheit11. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 Gesetz %C3%BCber Urheberrecht und verwandte Schutzrechte11).
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