Albert-Weisgerber-Preis für Bildende Kunst

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Selbstporträt Albert Weisgerber am Attersee

Der Albert-Weisgerber-Preis für Bildende Kunst ist ein Anerkennungspreis der Stadt St. Ingbert für das Lebenswerk einer/s Kunstschaffenden.

Benannt wurde der Preis nach dem in St. Ingbert gebürtigen Künstler Albert Weisgerber (1878–1915). Er wird seit 1958 in der Regel im Rhythmus von drei Jahren verliehen; von einer Preisverleihung kann aber auch abgesehen werden. In den ersten Jahrzehnten war er als Förderpreis für junge Talente auf dem Gebiet der Bildenden Kunst konzipiert, Mitte der 1980er Jahre wurde er zu einem Anerkennungspreis umgewidmet.

Bereits 1935 gab es den von den Nationalsozialisten gestifteten Albert-Weisgerber-Kunstpreis, der nach der Entdeckung, dass die Witwe des Künstlers Jüdin war und in London im Exil lebte, 1936 umgehend in Westmark-Preis umbenannt wurde. Dieser nach dem geplanten Reichsgau Westmark benannte Preis wurde ab 1937 vergeben.[1] 1936 wurde der Preis noch unter dem alten Namen an Albert Haueisen verliehen.[2]

Die Preisträger müssen im Saarland oder im benachbarten Kulturraum geboren sein oder ihren ständigen Wohnsitz haben (§ 3). Als Kunstschaffende werden Bildende Künstler verstanden, die in den Bereichen Malerei, Zeichnung, plastisches Gestalten, Graphik, Photographie, textiles Gestalten, neue Medien und Aktionskunst arbeiten (§ 4). Der Preis darf nicht geteilt werden (§ 5). Verliehen wird der Preis auf Beschluss einer Fachjury, die von der Stadt St. Ingbert bestellt wird. Die ehrenamtlich arbeitende Fachjury besteht aus mindestens 7 Fach- und Laienpreisrichtern. Die Fachpreisrichter sind mindestens vier Personen, die von Berufswegen im Kulturwesen tätig sind, ein ehemaliger Albert-Weisgerber-Preisträger sowie zwei kunstsachverständige St. Ingberter Bürger. Als Laienpreisrichter fungieren der Oberbürgermeister, der den Vorsitz hat, der Kulturdezernent, beratend der Leiter des Kulturamtes sowie je ein Vertreter der politischen Fraktionen (§ 9). Der Preis ist dotiert mit insgesamt 30.000 Euro (2006), die sich auf Preisgeld, die Ausrichtung einer Ausstellung (mit Katalog) sowie den Ankauf eines Werkes aufteilen (§ 6). Bewerbungen um die Auszeichnung sind nicht möglich (§ 8). Die offizielle Preisverleihung findet jeweils am 10. Mai, dem Todestag Albert Weisgerbers, im Rahmen einer Feierstunde statt (§ 7).

Die Beschlussfähigkeit liegt bei neun Stimmen. „Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit im ersten oder einem zweiten Wahlgang nicht erreicht, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern ein, die im zweiten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erreicht haben. Bei Stimmengleichheit mehrerer Bewerber sind diese Bewerber gemeinsam einer weiteren Stichwahl zuzuführen. Ergibt sich auch hier nicht die geforderte qualifizierte Mehrheit der Stimmen, so wird in einer weiteren Jury-Sitzung über die Kandidaten, die bei der vorherigen Sitzung in die Stichwahl kamen, erneut beraten und abgestimmt. Dieses Verfahren wiederholt sich bis zu einer endgültigen Mehrheitsfindung“ (§ 10). Die Kandidatenvorschläge kommen aus den Reihen der Jury-Mitglieder, die bis zu sechs Wochen vor der ersten Sitzung je einen vertraulichen Kandidatenvorschlag an den Juryvorsitzenden abgeben können (§ 11). (Stand: Mai 2015)

Einzelnachweise

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  1. Arbeitsgemeinschaft Pfälzer Künstler: Jubiläumsausstellung 1922 - 1987, Kaiserslautern 1987, S. 15, 16
  2. Eva Habermehl: Albert Haueisen: (1872–1954); ein süddeutscher Maler und Graphiker; Studien zum Werk und Werkverzeichnis der Gemälde. Heidelberg, Manutius-Verlag, 1998. ISBN 3-925678-76-X, Anm. 588-590, S. 134
  • Kühr, Michael: Kunst im Brennpunkt der Ereignisse. Zur Kunstgeschichte des Saarlandes von Weisgerber bis Berberich, 1909–1990. Mandelbachtal: Studio b. u. k. Verl. & Galerie, 2008. 282 S., zahlr. Ill. ISBN 978-3-00-023683-9